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Hamburg-Altona

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung 10x Physiotherapie

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Neues Thema
10x Physiotherapie
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Stephen Ziegler
31.05.2013 13:04
Hallo,

habe heute eine privat Verordnung bekommen: 10x Physiotherapie

Gehe ich richtig in der Annahme, das die Versichrte meine RE 10x KG wohl nur mit Gutem Willen ersetzt bekommt? (Ich gehe jetzt mal von KG aus, weil das auf den ersten Verordnungen immer stand) Oder darf ich mir gar aussuchen, was ich in Rechnung stelle... den MT + Fango ist ja auch Physiotherapie....... *kleiner Scherz*
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Hallo, habe heute eine privat Verordnung bekommen: 10x Physiotherapie Gehe ich richtig in der Annahme, das die Versichrte meine RE 10x KG wohl nur mit Gutem Willen ersetzt bekommt? (Ich gehe jetzt mal von KG aus, weil das auf den ersten Verordnungen immer stand) Oder darf ich mir gar aussuchen, was ich in Rechnung stelle... den MT + Fango ist ja auch Physiotherapie....... *kleiner Scherz*
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Stephen Ziegler schrieb:

Hallo,

habe heute eine privat Verordnung bekommen: 10x Physiotherapie

Gehe ich richtig in der Annahme, das die Versichrte meine RE 10x KG wohl nur mit Gutem Willen ersetzt bekommt? (Ich gehe jetzt mal von KG aus, weil das auf den ersten Verordnungen immer stand) Oder darf ich mir gar aussuchen, was ich in Rechnung stelle... den MT + Fango ist ja auch Physiotherapie....... *kleiner Scherz*

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therapeutin
31.05.2013 13:21
die Frage hast du dir selbst beantwortet :kissing_closed_eyes:
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therapeutin schrieb:

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Eberhard
02.06.2013 07:51

Ich würde die Patientin fragen, was ihr wissentllch am besten hilft und/oder was sie haben möchte und das würde ich dann machen und in Rechnung stellen.

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Ich würde die Patientin fragen, was ihr wissentllch am besten hilft und/oder was sie haben möchte und das würde ich dann machen und in Rechnung stellen.
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Eberhard schrieb:


Ich würde die Patientin fragen, was ihr wissentllch am besten hilft und/oder was sie haben möchte und das würde ich dann machen und in Rechnung stellen.

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Shakespeare
02.06.2013 10:06
Ich wiederum, würde der Patientin empfehlen, mit ihrer PKV oder auch Beihilfestelle zu klären, ob hier überhaupt eine Abrechnungsposition vorliegt, die erstattungsfähig ist. Wenn nicht, ggf. vom Arzt die VO spezifizieren lassen.
Ansonsten stimme ich meinen Kollegen @Therapeutin und @ Eberhardt zu.
Gruß S.

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Ich wiederum, würde der Patientin empfehlen, mit ihrer PKV oder auch Beihilfestelle zu klären, ob hier überhaupt eine Abrechnungsposition vorliegt, die erstattungsfähig ist. Wenn nicht, ggf. vom Arzt die VO spezifizieren lassen. Ansonsten stimme ich meinen Kollegen @Therapeutin und @ Eberhardt zu. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Ich wiederum, würde der Patientin empfehlen, mit ihrer PKV oder auch Beihilfestelle zu klären, ob hier überhaupt eine Abrechnungsposition vorliegt, die erstattungsfähig ist. Wenn nicht, ggf. vom Arzt die VO spezifizieren lassen.
Ansonsten stimme ich meinen Kollegen @Therapeutin und @ Eberhardt zu.
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