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³ 288 Verzugspauschale
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idefix-
25.04.2019 14:54
Servus Kollegen.
Frage: Wenn ich der Kasse eine Verzugspauschale in Rechnung stelle, muss ich dann dies in einer ersten Zahlungserinnerung ankündigen oder kann ich nach Nichterfüllen der Rechnung dies gleich in der ersten Mahnung in Rechnung stellen.
Bin gerade mit der IKK Gesundheit plus am diskutieren.

Habe dort die Zuzahlung des Patienten eingefordert, da dieser auf Rechnung und eine Mahnung nicht reagiert habe. Also eine Rechnung an die IKK geschickt, nicht bezahlt worden, dann Zahlungserinnerung mit 40,- Euro Pauschale an die Kasse. Wieder nicht bezahlt
Gerade telefoniert. Sachbearbeiter meinte ich müsse den Patienten "zwei" mal anmahnen, bevor ich es an die Kasse schicken kann, ebenso muss ich erst eine Mahnung schicken und darin die Pauschale ankündigen und dann bei der zweiten Mahnung erst in Rechnung stellen.

is das so?

Danke für die Antworten
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Servus Kollegen. Frage: Wenn ich der Kasse eine Verzugspauschale in Rechnung stelle, muss ich dann dies in einer ersten Zahlungserinnerung ankündigen oder kann ich nach Nichterfüllen der Rechnung dies gleich in der ersten Mahnung in Rechnung stellen. Bin gerade mit der IKK Gesundheit plus am diskutieren. Habe dort die Zuzahlung des Patienten eingefordert, da dieser auf Rechnung und eine Mahnung nicht reagiert habe. Also eine Rechnung an die IKK geschickt, nicht bezahlt worden, dann Zahlungserinnerung mit 40,- Euro Pauschale an die Kasse. Wieder nicht bezahlt Gerade telefoniert. Sachbearbeiter meinte ich müsse den Patienten "zwei" mal anmahnen, bevor ich es an die Kasse schicken kann, ebenso muss ich erst eine Mahnung schicken und darin die Pauschale ankündigen und dann bei der zweiten Mahnung erst in Rechnung stellen. is das so? Danke für die Antworten
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idefix- schrieb:

Servus Kollegen.
Frage: Wenn ich der Kasse eine Verzugspauschale in Rechnung stelle, muss ich dann dies in einer ersten Zahlungserinnerung ankündigen oder kann ich nach Nichterfüllen der Rechnung dies gleich in der ersten Mahnung in Rechnung stellen.
Bin gerade mit der IKK Gesundheit plus am diskutieren.

Habe dort die Zuzahlung des Patienten eingefordert, da dieser auf Rechnung und eine Mahnung nicht reagiert habe. Also eine Rechnung an die IKK geschickt, nicht bezahlt worden, dann Zahlungserinnerung mit 40,- Euro Pauschale an die Kasse. Wieder nicht bezahlt
Gerade telefoniert. Sachbearbeiter meinte ich müsse den Patienten "zwei" mal anmahnen, bevor ich es an die Kasse schicken kann, ebenso muss ich erst eine Mahnung schicken und darin die Pauschale ankündigen und dann bei der zweiten Mahnung erst in Rechnung stellen.

is das so?

Danke für die Antworten

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Papa Alpaka
25.04.2019 15:15
Der formale Weg ist im SGB V Par. 43c beschrieben: einmalige Zahlungsaufforderung ist ausreichend um das Inkasso an die GKV zu übergeben.

Verzug tritt bei GKVen als Nicht-Verbraucher automatisch ein wenn die Kriterien des BGB Par. 286 erfüllt sind.

Immer feste druff, das SoFA braucht eine neue Checkliste...
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• PTP
• ali
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Der formale Weg ist im SGB V Par. 43c beschrieben: einmalige Zahlungsaufforderung ist ausreichend um das Inkasso an die GKV zu übergeben. Verzug tritt bei GKVen als Nicht-Verbraucher automatisch ein wenn die Kriterien des BGB Par. 286 erfüllt sind. Immer feste druff, das SoFA braucht eine neue Checkliste...
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Tempelritter
25.04.2019 15:53
Papa Alpaka schrieb am 25.4.19 15:15:
Der formale Weg ist im SGB V Par. 43c beschrieben: einmalige Zahlungsaufforderung ist ausreichend um das Inkasso an die GKV zu übergeben.

Verzug tritt bei GKVen als Nicht-Verbraucher automatisch ein wenn die Kriterien des BGB Par. 286 erfüllt sind.

Immer feste druff, das SoFA braucht eine neue Checkliste...


Das kann die Rechnung sein, eine Erinnerung oder Mahnung sieht das Gesetz nicht vor.
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[zitat]Papa Alpaka schrieb am 25.4.19 15:15: Der formale Weg ist im SGB V Par. 43c beschrieben: einmalige Zahlungsaufforderung ist ausreichend um das Inkasso an die GKV zu übergeben. Verzug tritt bei GKVen als Nicht-Verbraucher automatisch ein wenn die Kriterien des BGB Par. 286 erfüllt sind. Immer feste druff, das SoFA braucht eine neue Checkliste... [/zitat] Das kann die Rechnung sein, eine Erinnerung oder Mahnung sieht das Gesetz nicht vor.
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Tempelritter schrieb:

Papa Alpaka schrieb am 25.4.19 15:15:
Der formale Weg ist im SGB V Par. 43c beschrieben: einmalige Zahlungsaufforderung ist ausreichend um das Inkasso an die GKV zu übergeben.

Verzug tritt bei GKVen als Nicht-Verbraucher automatisch ein wenn die Kriterien des BGB Par. 286 erfüllt sind.

Immer feste druff, das SoFA braucht eine neue Checkliste...


Das kann die Rechnung sein, eine Erinnerung oder Mahnung sieht das Gesetz nicht vor.

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Shia
11.06.2019 13:57
Boah ich hab gerade nen Hals,
DAVASO, zahlt Zuzahlung eines Verstobenen Patienten nicht ohne Mahnung.
Eine Rechnung hatte er erhalten, diese aber nicht mehr bezahlt.
davaso SoFa sagt, sie hätten klare Kriterien nach denen sie auszahlen würden, ohne Mahnung geht es nicht. Schriftlich haben sie zusätzlich zitiert:
Für eine Nachberechnung nach § 43c SGB V ist eine gesonderte schriftliche Aufforderung an den Versicherten (Mahnung) als rechnungsbegründete Unterlage beizufügen.

Das steht da so nicht!!! Jetzt ändern sie schon eigenmächtig den Paragraphen. Ich fass es nicht. Hab echt Schaum vorm Mund. :angry:
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Boah ich hab gerade nen Hals, DAVASO, zahlt Zuzahlung eines Verstobenen Patienten nicht ohne Mahnung. Eine Rechnung hatte er erhalten, diese aber nicht mehr bezahlt. davaso SoFa sagt, sie hätten klare Kriterien nach denen sie auszahlen würden, ohne Mahnung geht es nicht. Schriftlich haben sie zusätzlich zitiert: Für eine Nachberechnung nach § 43c SGB V ist eine gesonderte schriftliche Aufforderung an den Versicherten [b](Mahnung)[/b] als rechnungsbegründete Unterlage beizufügen. Das steht da so nicht!!! Jetzt ändern sie schon eigenmächtig den Paragraphen. Ich fass es nicht. Hab echt Schaum vorm Mund. :angry:
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Shia schrieb:

Boah ich hab gerade nen Hals,
DAVASO, zahlt Zuzahlung eines Verstobenen Patienten nicht ohne Mahnung.
Eine Rechnung hatte er erhalten, diese aber nicht mehr bezahlt.
davaso SoFa sagt, sie hätten klare Kriterien nach denen sie auszahlen würden, ohne Mahnung geht es nicht. Schriftlich haben sie zusätzlich zitiert:
Für eine Nachberechnung nach § 43c SGB V ist eine gesonderte schriftliche Aufforderung an den Versicherten (Mahnung) als rechnungsbegründete Unterlage beizufügen.

Das steht da so nicht!!! Jetzt ändern sie schon eigenmächtig den Paragraphen. Ich fass es nicht. Hab echt Schaum vorm Mund. :angry:

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ali
11.06.2019 14:39
Shia schrieb am 11.6.19 13:57:

Das steht da so nicht!!! Jetzt ändern sie schon eigenmächtig den Paragraphen. Ich fass es nicht. Hab echt Schaum vorm Mund. :angry:


Mit 40 Euro pp. bei der Kasse widersprechen !! Gerne mit deutlichen Worten zu der “ Begründung “ der Davaso...
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• Papa Alpaka
[zitat]Shia schrieb am 11.6.19 13:57: Das steht da so nicht!!! Jetzt ändern sie schon eigenmächtig den Paragraphen. Ich fass es nicht. Hab echt Schaum vorm Mund. :angry: [/zitat] Mit 40 Euro pp. bei der Kasse widersprechen !! Gerne mit deutlichen Worten zu der “ Begründung “ der Davaso...
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ali schrieb:

Shia schrieb am 11.6.19 13:57:

Das steht da so nicht!!! Jetzt ändern sie schon eigenmächtig den Paragraphen. Ich fass es nicht. Hab echt Schaum vorm Mund. :angry:


Mit 40 Euro pp. bei der Kasse widersprechen !! Gerne mit deutlichen Worten zu der “ Begründung “ der Davaso...

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Papa Alpaka
11.06.2019 15:14
...und dem Widerspruch gleich eine Klageandrohung beifügen. Nicht das sie später überrascht tun ;)
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...und dem Widerspruch gleich eine Klageandrohung beifügen. Nicht das sie später überrascht tun ;)
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Papa Alpaka schrieb:

...und dem Widerspruch gleich eine Klageandrohung beifügen. Nicht das sie später überrascht tun ;)

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Veronika
11.06.2019 19:14
Tach auch.
Nur ganz kurz.
Im Internet die E-MAil bzw. Adresse des Vorstandsvorsitzenden der zugehörigen KK raussuchen.
Vortandsbeschwerde einreichen an den persönlich und dabei gleich die 40 Tacken mit einfordern..

DAVASO ist nicht Dein Vertragspartner, das ist die KK selber.

Gruesse
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Tach auch. Nur ganz kurz. Im Internet die E-MAil bzw. Adresse des Vorstandsvorsitzenden der zugehörigen KK raussuchen. Vortandsbeschwerde einreichen an den persönlich und dabei gleich die 40 Tacken mit einfordern.. DAVASO ist nicht Dein Vertragspartner, das ist die KK selber. Gruesse
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Veronika schrieb:

Tach auch.
Nur ganz kurz.
Im Internet die E-MAil bzw. Adresse des Vorstandsvorsitzenden der zugehörigen KK raussuchen.
Vortandsbeschwerde einreichen an den persönlich und dabei gleich die 40 Tacken mit einfordern..

DAVASO ist nicht Dein Vertragspartner, das ist die KK selber.

Gruesse

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Shia
12.06.2019 16:09
Veronika schrieb am 11.6.19 19:14:
Tach auch.
Nur ganz kurz.
Im Internet die E-MAil bzw. Adresse des Vorstandsvorsitzenden der zugehörigen KK raussuchen.
Vortandsbeschwerde einreichen an den persönlich und dabei gleich die 40 Tacken mit einfordern..

DAVASO ist nicht Dein Vertragspartner, das ist die KK selber.

Gruesse


Mist, zu spät gelesen, denke aber mein Schreiben war heftig genug.
Könnte mich immer noch aufregen.
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[zitat]Veronika schrieb am 11.6.19 19:14: Tach auch. Nur ganz kurz. Im Internet die E-MAil bzw. Adresse des Vorstandsvorsitzenden der zugehörigen KK raussuchen. Vortandsbeschwerde einreichen an den persönlich und dabei gleich die 40 Tacken mit einfordern.. DAVASO ist nicht Dein Vertragspartner, das ist die KK selber. Gruesse [/zitat] Mist, zu spät gelesen, denke aber mein Schreiben war heftig genug. Könnte mich immer noch aufregen.
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Shia schrieb:

Veronika schrieb am 11.6.19 19:14:
Tach auch.
Nur ganz kurz.
Im Internet die E-MAil bzw. Adresse des Vorstandsvorsitzenden der zugehörigen KK raussuchen.
Vortandsbeschwerde einreichen an den persönlich und dabei gleich die 40 Tacken mit einfordern..

DAVASO ist nicht Dein Vertragspartner, das ist die KK selber.

Gruesse


Mist, zu spät gelesen, denke aber mein Schreiben war heftig genug.
Könnte mich immer noch aufregen.

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Break
18.06.2019 21:14
Shia schrieb am 11.6.19 13:57:
Boah ich hab gerade nen Hals,
DAVASO, zahlt Zuzahlung eines Verstobenen Patienten nicht ohne Mahnung.
Eine Rechnung hatte er erhalten, diese aber nicht mehr bezahlt.
davaso SoFa sagt, sie hätten klare Kriterien nach denen sie auszahlen würden, ohne Mahnung geht es nicht. Schriftlich haben sie zusätzlich zitiert:
Für eine Nachberechnung nach § 43c SGB V ist eine gesonderte schriftliche Aufforderung an den Versicherten (Mahnung) als rechnungsbegründete Unterlage beizufügen.

Das steht da so nicht!!! Jetzt ändern sie schon eigenmächtig den Paragraphen. Ich fass es nicht. Hab echt Schaum vorm Mund. :angry:


In ihrer verqueren Logik haben die für sich recht.
Habe den gleichen Fall und aus Interesse mit denen telefoniert, was denn in deren Augen eine gesonderte schriftliche
Aufforderung sei.
Das Wort gesondert steht für die für Mahnung. Auf meinen Einwand das in der Physiotherapie in der Regel die Zuzahlung in bar eingenommen wird und damit die schriftliche Rechnungsstellung schon eine gesonderte Aufforderung sei meinte die Dame zu mir, das ich keine Rechnung schreiben müsste. Eine Mahnung an den Patienten würde reichen.
Auf meinen Einwand auf was sich den diese Mahnung beziehen sollte, meinte sie das ich ja die Zuzahlung bereits mündlich angefordert hätte und die Mahnung sich darauf beziehen sollte...............................
Also ich bin kein Jurist, aber wie kann ich jemanden schriftlich mahnen ohne ihm eine schriftliche Rechnung gestellt zu haben?
Da hört es bei mir auch auf mit jedweder Logik.
Es reicht für die DAVASO aus, wenn man den Patienten schriftlich anmahnt, also nur ein Schreiben....

Das würde auch die komischen Vordrucke für den Mahnungsnachweis von Buchner erklären. Auf denen ist nämlich auch nur eine schriftliche Anmahnung vermerkt und keine schriftliche Rechnungsstellung.
Zuzahlung mündlich anfordern, einmal mündlich anmahnen und dann einmal schriftlich anmahnen.
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[zitat]Shia schrieb am 11.6.19 13:57: Boah ich hab gerade nen Hals, DAVASO, zahlt Zuzahlung eines Verstobenen Patienten nicht ohne Mahnung. Eine Rechnung hatte er erhalten, diese aber nicht mehr bezahlt. davaso SoFa sagt, sie hätten klare Kriterien nach denen sie auszahlen würden, ohne Mahnung geht es nicht. Schriftlich haben sie zusätzlich zitiert: Für eine Nachberechnung nach § 43c SGB V ist eine gesonderte schriftliche Aufforderung an den Versicherten [b](Mahnung)[/b] als rechnungsbegründete Unterlage beizufügen. Das steht da so nicht!!! Jetzt ändern sie schon eigenmächtig den Paragraphen. Ich fass es nicht. Hab echt Schaum vorm Mund. :angry: [/zitat] In ihrer verqueren Logik haben die für sich recht. Habe den gleichen Fall und aus Interesse mit denen telefoniert, was denn in deren Augen eine gesonderte schriftliche Aufforderung sei. Das Wort gesondert steht für die für Mahnung. Auf meinen Einwand das in der Physiotherapie in der Regel die Zuzahlung in bar eingenommen wird und damit die schriftliche Rechnungsstellung schon eine gesonderte Aufforderung sei meinte die Dame zu mir, das ich keine Rechnung schreiben müsste. Eine Mahnung an den Patienten würde reichen. Auf meinen Einwand auf was sich den diese Mahnung beziehen sollte, meinte sie das ich ja die Zuzahlung bereits mündlich angefordert hätte und die Mahnung sich darauf beziehen sollte............................... Also ich bin kein Jurist, aber wie kann ich jemanden schriftlich mahnen ohne ihm eine schriftliche Rechnung gestellt zu haben? Da hört es bei mir auch auf mit jedweder Logik. Es reicht für die DAVASO aus, wenn man den Patienten schriftlich anmahnt, also nur ein Schreiben.... Das würde auch die komischen Vordrucke für den Mahnungsnachweis von Buchner erklären. Auf denen ist nämlich auch nur eine schriftliche Anmahnung vermerkt und keine schriftliche Rechnungsstellung. Zuzahlung mündlich anfordern, einmal mündlich anmahnen und dann einmal schriftlich anmahnen.
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Break schrieb:

Shia schrieb am 11.6.19 13:57:
Boah ich hab gerade nen Hals,
DAVASO, zahlt Zuzahlung eines Verstobenen Patienten nicht ohne Mahnung.
Eine Rechnung hatte er erhalten, diese aber nicht mehr bezahlt.
davaso SoFa sagt, sie hätten klare Kriterien nach denen sie auszahlen würden, ohne Mahnung geht es nicht. Schriftlich haben sie zusätzlich zitiert:
Für eine Nachberechnung nach § 43c SGB V ist eine gesonderte schriftliche Aufforderung an den Versicherten (Mahnung) als rechnungsbegründete Unterlage beizufügen.

Das steht da so nicht!!! Jetzt ändern sie schon eigenmächtig den Paragraphen. Ich fass es nicht. Hab echt Schaum vorm Mund. :angry:


In ihrer verqueren Logik haben die für sich recht.
Habe den gleichen Fall und aus Interesse mit denen telefoniert, was denn in deren Augen eine gesonderte schriftliche
Aufforderung sei.
Das Wort gesondert steht für die für Mahnung. Auf meinen Einwand das in der Physiotherapie in der Regel die Zuzahlung in bar eingenommen wird und damit die schriftliche Rechnungsstellung schon eine gesonderte Aufforderung sei meinte die Dame zu mir, das ich keine Rechnung schreiben müsste. Eine Mahnung an den Patienten würde reichen.
Auf meinen Einwand auf was sich den diese Mahnung beziehen sollte, meinte sie das ich ja die Zuzahlung bereits mündlich angefordert hätte und die Mahnung sich darauf beziehen sollte...............................
Also ich bin kein Jurist, aber wie kann ich jemanden schriftlich mahnen ohne ihm eine schriftliche Rechnung gestellt zu haben?
Da hört es bei mir auch auf mit jedweder Logik.
Es reicht für die DAVASO aus, wenn man den Patienten schriftlich anmahnt, also nur ein Schreiben....

Das würde auch die komischen Vordrucke für den Mahnungsnachweis von Buchner erklären. Auf denen ist nämlich auch nur eine schriftliche Anmahnung vermerkt und keine schriftliche Rechnungsstellung.
Zuzahlung mündlich anfordern, einmal mündlich anmahnen und dann einmal schriftlich anmahnen.

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ali
18.06.2019 23:41
Break schrieb am 18.6.19 21:14:

In ihrer verqueren Logik haben die für sich recht.
Habe den gleichen Fall und aus Interesse mit denen telefoniert, was denn in deren Augen eine gesonderte schriftliche
Aufforderung sei.


NIX da, damit läßt Du Dich auf die Spielchen ein. Schriftlicher Widerspruch an die Kasse und fertig...
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• Papa Alpaka
[zitat]Break schrieb am 18.6.19 21:14: In ihrer verqueren Logik haben die für sich recht. Habe den gleichen Fall und aus Interesse mit denen telefoniert, was denn in deren Augen eine gesonderte schriftliche Aufforderung sei. [/zitat] NIX da, damit läßt Du Dich auf die Spielchen ein. Schriftlicher Widerspruch an die Kasse und fertig...
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ali schrieb:

Break schrieb am 18.6.19 21:14:

In ihrer verqueren Logik haben die für sich recht.
Habe den gleichen Fall und aus Interesse mit denen telefoniert, was denn in deren Augen eine gesonderte schriftliche
Aufforderung sei.


NIX da, damit läßt Du Dich auf die Spielchen ein. Schriftlicher Widerspruch an die Kasse und fertig...

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Papa Alpaka
19.06.2019 01:13
...ich hab noch Platz auf den Zuzahlungsrechnungsbögen - was wohl passiert wenn ich dazuschreibe "Für GKVen deren Abrechnung über DAVASO gehandhabt wird gilt diese gesonderte schriftliche Aufforderung ("Rechnung") gleichzeitig als Mahnung"? :kissing_closed_eyes:
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...ich hab noch Platz auf den Zuzahlungsrechnungsbögen - was wohl passiert wenn ich dazuschreibe "Für GKVen deren Abrechnung über DAVASO gehandhabt wird gilt diese gesonderte schriftliche Aufforderung ("Rechnung") gleichzeitig als Mahnung"? :kissing_closed_eyes:
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Papa Alpaka schrieb:

...ich hab noch Platz auf den Zuzahlungsrechnungsbögen - was wohl passiert wenn ich dazuschreibe "Für GKVen deren Abrechnung über DAVASO gehandhabt wird gilt diese gesonderte schriftliche Aufforderung ("Rechnung") gleichzeitig als Mahnung"? :kissing_closed_eyes:

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Break
19.06.2019 07:46
ali schrieb am 18.6.19 23:41:
Break schrieb am 18.6.19 21:14:

In ihrer verqueren Logik haben die für sich recht.
Habe den gleichen Fall und aus Interesse mit denen telefoniert, was denn in deren Augen eine gesonderte schriftliche
Aufforderung sei.


NIX da, damit läßt Du Dich auf die Spielchen ein. Schriftlicher Widerspruch an die Kasse und fertig...


Wo ist das Problem? Ich habe nur ein Schreiben und kann die Frist sogar noch kürzer setzen.
Du hast in dem Fall immer mindestens zwei Vorgänge und musst das ganze auch noch verfolgen.

Ich finde es interessant, wie vehement einige Fragenden empfehlen sofort "draufzuhauen" auf die KK.
Den genau die machen es im Ernstfall genau anders herum.

Mir ist es egal ob ich eine Rechnung schreibe oder eine Mahnung, macht überhaupt keinen Unterschied für mich

Und kommt mir nicht mit es ginge ums "Prinzip". Die KK ist nicht mein Feind den ich in die Knie zwingen muss.
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[zitat]ali schrieb am 18.6.19 23:41: [zitat]Break schrieb am 18.6.19 21:14: In ihrer verqueren Logik haben die für sich recht. Habe den gleichen Fall und aus Interesse mit denen telefoniert, was denn in deren Augen eine gesonderte schriftliche Aufforderung sei. [/zitat] NIX da, damit läßt Du Dich auf die Spielchen ein. Schriftlicher Widerspruch an die Kasse und fertig... [/zitat] Wo ist das Problem? Ich habe nur ein Schreiben und kann die Frist sogar noch kürzer setzen. Du hast in dem Fall immer mindestens zwei Vorgänge und musst das ganze auch noch verfolgen. Ich finde es interessant, wie vehement einige Fragenden empfehlen sofort "draufzuhauen" auf die KK. Den genau die machen es im Ernstfall genau anders herum. Mir ist es egal ob ich eine Rechnung schreibe oder eine Mahnung, macht überhaupt keinen Unterschied für mich Und kommt mir nicht mit es ginge ums "Prinzip". Die KK ist nicht mein Feind den ich in die Knie zwingen muss.
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Break schrieb:

ali schrieb am 18.6.19 23:41:
Break schrieb am 18.6.19 21:14:

In ihrer verqueren Logik haben die für sich recht.
Habe den gleichen Fall und aus Interesse mit denen telefoniert, was denn in deren Augen eine gesonderte schriftliche
Aufforderung sei.


NIX da, damit läßt Du Dich auf die Spielchen ein. Schriftlicher Widerspruch an die Kasse und fertig...


Wo ist das Problem? Ich habe nur ein Schreiben und kann die Frist sogar noch kürzer setzen.
Du hast in dem Fall immer mindestens zwei Vorgänge und musst das ganze auch noch verfolgen.

Ich finde es interessant, wie vehement einige Fragenden empfehlen sofort "draufzuhauen" auf die KK.
Den genau die machen es im Ernstfall genau anders herum.

Mir ist es egal ob ich eine Rechnung schreibe oder eine Mahnung, macht überhaupt keinen Unterschied für mich

Und kommt mir nicht mit es ginge ums "Prinzip". Die KK ist nicht mein Feind den ich in die Knie zwingen muss.

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ali
19.06.2019 08:54
Break schrieb am 19.6.19 07:46:
Und kommt mir nicht mit es ginge ums "Prinzip". Die KK ist nicht mein Feind den ich in die Knie zwingen muss.


Die KK ist auch NICHT MEIN Feind, sondern mein Vertragspartner. Ich möchte diesen bürokratischen
Einziehungskram so einfach wie möglich haben. Wenn mir irgendwer da aus welchen Gründen auch immer Stöckchen in die Beine wirft, hört der Spaß auf.

Ich telefonier auch gern mal mit ner Kasse. Aber definitiv NICHT mehr mit der Synthela/Davaso, die ..... Leistungserbringer und zögern Zahlungen raus.
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• Papa Alpaka
[zitat]Break schrieb am 19.6.19 07:46: Und kommt mir nicht mit es ginge ums "Prinzip". Die KK ist nicht mein Feind den ich in die Knie zwingen muss. [/zitat] Die KK ist auch NICHT MEIN Feind, sondern mein Vertragspartner. Ich möchte diesen bürokratischen Einziehungskram so einfach wie möglich haben. Wenn mir irgendwer da aus welchen Gründen auch immer Stöckchen in die Beine wirft, hört der Spaß auf. Ich telefonier auch gern mal mit ner Kasse. Aber definitiv NICHT mehr mit der Synthela/Davaso, die ..... Leistungserbringer und zögern Zahlungen raus.
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ali schrieb:

Break schrieb am 19.6.19 07:46:
Und kommt mir nicht mit es ginge ums "Prinzip". Die KK ist nicht mein Feind den ich in die Knie zwingen muss.


Die KK ist auch NICHT MEIN Feind, sondern mein Vertragspartner. Ich möchte diesen bürokratischen
Einziehungskram so einfach wie möglich haben. Wenn mir irgendwer da aus welchen Gründen auch immer Stöckchen in die Beine wirft, hört der Spaß auf.

Ich telefonier auch gern mal mit ner Kasse. Aber definitiv NICHT mehr mit der Synthela/Davaso, die ..... Leistungserbringer und zögern Zahlungen raus.

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ali
19.06.2019 16:37
Noch ein Wort zur Wochenmitte an Break und wen auch immer:

EINIGE Kassen und deren Abrechnungsfirmen spielen mit Leistungserbringer ihre Spielchen (Motto wochen nennt das eine Mitarbeiterin einer Physioabrechnungsstelle: Probieren mal was geht an fadenscheinigen Absetzungen). Es lohnt sich, denn 50% aller UNBERECHTIGTEN Absetzungen schlucken Heilmittel erbringer. Und bringt mindestens Zahlungsaufschub. Nebenbei werden die Vertragspartner auf Wohlverhalten trainiert, wer unrichtige Gesetzesauslegungen schluckt (Hier die Meinung NUR Mahnung zählt) läßt sich im Zweifel auch andere Bären aufbinden. Siehst Du einen Zusammengang mit unserer berufspolitischen Situation?

Schönen Abend
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• Susulo
• Papa Alpaka
Noch ein Wort zur Wochenmitte an Break und wen auch immer: EINIGE Kassen und deren Abrechnungsfirmen spielen mit Leistungserbringer ihre Spielchen (Motto wochen nennt das eine Mitarbeiterin einer Physioabrechnungsstelle: Probieren mal was geht an fadenscheinigen Absetzungen). Es lohnt sich, denn 50% aller UNBERECHTIGTEN Absetzungen schlucken Heilmittel erbringer. Und bringt mindestens Zahlungsaufschub. Nebenbei werden die Vertragspartner auf Wohlverhalten trainiert, wer unrichtige Gesetzesauslegungen schluckt (Hier die Meinung NUR Mahnung zählt) läßt sich im Zweifel auch andere Bären aufbinden. Siehst Du einen Zusammengang mit unserer berufspolitischen Situation? Schönen Abend
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ali schrieb:

Noch ein Wort zur Wochenmitte an Break und wen auch immer:

EINIGE Kassen und deren Abrechnungsfirmen spielen mit Leistungserbringer ihre Spielchen (Motto wochen nennt das eine Mitarbeiterin einer Physioabrechnungsstelle: Probieren mal was geht an fadenscheinigen Absetzungen). Es lohnt sich, denn 50% aller UNBERECHTIGTEN Absetzungen schlucken Heilmittel erbringer. Und bringt mindestens Zahlungsaufschub. Nebenbei werden die Vertragspartner auf Wohlverhalten trainiert, wer unrichtige Gesetzesauslegungen schluckt (Hier die Meinung NUR Mahnung zählt) läßt sich im Zweifel auch andere Bären aufbinden. Siehst Du einen Zusammengang mit unserer berufspolitischen Situation?

Schönen Abend

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Break
19.06.2019 16:54
Noch ein Wort an ali und andere

Ich habe noch nie auf Geld verzichtet und es bei unberechtigten Absetzungen auch immer erstattet bekommen.

Aber Dauerposter wie du haben ja scheinbar zu viel Zeit und meinen sie müssen alle auf Krawall bürsten.

Muss ich nicht folgen, werde ich auch nicht.
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Noch ein Wort an ali und andere Ich habe noch nie auf Geld verzichtet und es bei unberechtigten Absetzungen auch immer erstattet bekommen. Aber Dauerposter wie du haben ja scheinbar zu viel Zeit und meinen sie müssen alle auf Krawall bürsten. Muss ich nicht folgen, werde ich auch nicht.
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Break schrieb:

Noch ein Wort an ali und andere

Ich habe noch nie auf Geld verzichtet und es bei unberechtigten Absetzungen auch immer erstattet bekommen.

Aber Dauerposter wie du haben ja scheinbar zu viel Zeit und meinen sie müssen alle auf Krawall bürsten.

Muss ich nicht folgen, werde ich auch nicht.

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ali
19.06.2019 17:23
Break schrieb am 19.6.19 16:54:
Muss ich nicht folgen, werde ich auch nicht.


JedeR wie s mag, ich sag nur, wenn mehr die 40 Europauschale nutzen würden, würden derartige Spielchen ganz schnell aufhörem, weil unrentabel.

Und das ist nicht Krawall, sondern konsequent....
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• viento
[zitat]Break schrieb am 19.6.19 16:54: Muss ich nicht folgen, werde ich auch nicht. [/zitat] JedeR wie s mag, ich sag nur, wenn mehr die 40 Europauschale nutzen würden, würden derartige Spielchen ganz schnell aufhörem, weil unrentabel. Und das ist nicht Krawall, sondern konsequent....
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ali schrieb:

Break schrieb am 19.6.19 16:54:
Muss ich nicht folgen, werde ich auch nicht.


JedeR wie s mag, ich sag nur, wenn mehr die 40 Europauschale nutzen würden, würden derartige Spielchen ganz schnell aufhörem, weil unrentabel.

Und das ist nicht Krawall, sondern konsequent....

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Problem beschreiben

Papa Alpaka schrieb:

Der formale Weg ist im SGB V Par. 43c beschrieben: einmalige Zahlungsaufforderung ist ausreichend um das Inkasso an die GKV zu übergeben.

Verzug tritt bei GKVen als Nicht-Verbraucher automatisch ein wenn die Kriterien des BGB Par. 286 erfüllt sind.

Immer feste druff, das SoFA braucht eine neue Checkliste...



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