Die Physiobande auf St.Pauli sucht
Verstärkung!
Wir sind eine junge und dynamische
Physiotherapie Praxis mit Fokus auf
chirurgisch-orthopädischer
Therapie. Du hast Lust Teil unseres
engagierten Teams zu werden und
gemeinsam mit uns Menschen auf den
Weg zur Genesung zu begleiten?
Was wir suchen:
Eine abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut*in (gerne auch
Berufsanfänger*in und/oder mit
Erfahrung)
Fortbildungen in Lymphdrainage
und/oder Manueller Therapie wären
gut, aber kein Mus...
Verstärkung!
Wir sind eine junge und dynamische
Physiotherapie Praxis mit Fokus auf
chirurgisch-orthopädischer
Therapie. Du hast Lust Teil unseres
engagierten Teams zu werden und
gemeinsam mit uns Menschen auf den
Weg zur Genesung zu begleiten?
Was wir suchen:
Eine abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut*in (gerne auch
Berufsanfänger*in und/oder mit
Erfahrung)
Fortbildungen in Lymphdrainage
und/oder Manueller Therapie wären
gut, aber kein Mus...
- Genehmigungsvorbehalte, z.B. für bestimmte IKS müssen dem Leistungserbringer auch zugehen ( sonst gelten sie nicht)
- die Leistungserbringer haben sich nämlich nicht nicht gegebene Informationen irgendwoher rechtsbedeutungslos zusammenzusuchen - Verbindlichkeit stellt die Kasse problemlos her indem sie es schlicht zusendet ( in Kasseninteresse nachweislich, sonst gilt da garnichts )
- KG ZNS z.B. Bobath ist auch KG, umgekehrt etwas schwieriger
- du hast nichts zu bitten, du bist nicht Bittsteller/ in wegen problemlos heilbarer Regelungswahnunsinnigkeiten
- Ablehnungen müssen zwingend begründet sein und dem Pat. zugegangen sein, was soll schliesslich auch ein leistungserbringer damit ( vorzugsweise nachweislich und inhaltlich haltbar- also nicht wegen der Möglichkeit ablehnen zu können )
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
webpt schrieb:
- die VO ist von Anbeginn schwebend unwirksam- innerhalb der gesamten Verjährungsfrist
- Genehmigungsvorbehalte, z.B. für bestimmte IKS müssen dem Leistungserbringer auch zugehen ( sonst gelten sie nicht)
- die Leistungserbringer haben sich nämlich nicht nicht gegebene Informationen irgendwoher rechtsbedeutungslos zusammenzusuchen - Verbindlichkeit stellt die Kasse problemlos her indem sie es schlicht zusendet ( in Kasseninteresse nachweislich, sonst gilt da garnichts )
- KG ZNS z.B. Bobath ist auch KG, umgekehrt etwas schwieriger
- du hast nichts zu bitten, du bist nicht Bittsteller/ in wegen problemlos heilbarer Regelungswahnunsinnigkeiten
- Ablehnungen müssen zwingend begründet sein und dem Pat. zugegangen sein, was soll schliesslich auch ein leistungserbringer damit ( vorzugsweise nachweislich und inhaltlich haltbar- also nicht wegen der Möglichkeit ablehnen zu können )
Mein Profilbild bearbeiten