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chrmass84
25.05.2019 13:40
Hallo zusammen,

muss Traktionsbehandlung als einzelnes Heilmittel angegeben werden.

Auf der Vo ist 6x Kg der HWS im Schlingentisch angegeben, aber Traktion nicht einzeln aufgeführt.

Danke im Vorraus
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Hallo zusammen, muss Traktionsbehandlung als einzelnes Heilmittel angegeben werden. Auf der Vo ist 6x Kg der HWS im Schlingentisch angegeben, aber Traktion nicht einzeln aufgeführt. Danke im Vorraus
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chrmass84 schrieb:

Hallo zusammen,

muss Traktionsbehandlung als einzelnes Heilmittel angegeben werden.

Auf der Vo ist 6x Kg der HWS im Schlingentisch angegeben, aber Traktion nicht einzeln aufgeführt.

Danke im Vorraus

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Shakespeare
25.05.2019 14:48
Möglichkeiten:
1. Beides in Rechnung stellen (kann man machen)
2. Nur KG berechnen (eigentlich blöd) .
3.So ändern lassen, dass es sich klar um 2 Positionen handelt (der sichere Weg).

Bei Punkt 1 sollte man sich immer fragen, wie wird ein Rechnungsprüfer wohl entscheiden, der den Auftrag hat möglichst jede Menge Geld einzusparen und ob man die Zeit und Lust hat, ggf. einen Widerspruch durchzuziehen.

Zusammenfassung: So formuliert, läßt die Verordnung Interpretationsspielraum zu, den wohl einige Kassen in ihrem Sinne auslegen werden.
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Möglichkeiten: 1. Beides in Rechnung stellen (kann man machen) 2. Nur KG berechnen (eigentlich blöd) . 3.So ändern lassen, dass es sich klar um 2 Positionen handelt (der sichere Weg). Bei Punkt 1 sollte man sich immer fragen, wie wird ein Rechnungsprüfer wohl entscheiden, der den Auftrag hat möglichst jede Menge Geld einzusparen und ob man die Zeit und Lust hat, ggf. einen Widerspruch durchzuziehen. Zusammenfassung: So formuliert, läßt die Verordnung Interpretationsspielraum zu, den wohl einige Kassen in ihrem Sinne auslegen werden.
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RoFo
25.05.2019 15:29
"im Schliti" ist kein abrechenbares HM
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"im Schliti" ist kein abrechenbares HM
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RoFo schrieb:

"im Schliti" ist kein abrechenbares HM

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Shakespeare schrieb:

Möglichkeiten:
1. Beides in Rechnung stellen (kann man machen)
2. Nur KG berechnen (eigentlich blöd) .
3.So ändern lassen, dass es sich klar um 2 Positionen handelt (der sichere Weg).

Bei Punkt 1 sollte man sich immer fragen, wie wird ein Rechnungsprüfer wohl entscheiden, der den Auftrag hat möglichst jede Menge Geld einzusparen und ob man die Zeit und Lust hat, ggf. einen Widerspruch durchzuziehen.

Zusammenfassung: So formuliert, läßt die Verordnung Interpretationsspielraum zu, den wohl einige Kassen in ihrem Sinne auslegen werden.

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Neuling
28.05.2019 09:56
schick dem verordnenden Arzt ne Bitte, ob er dir ne Ultraschalldiagnostik Bauch machen kann, aber du möchtest nur das gel bezahlen ;)
Ähnlich ist seine VO -> also ändern lassen in 6x KG und 6x TR im Gerät, dann ist auch beides abrechenbar
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schick dem verordnenden Arzt ne Bitte, ob er dir ne Ultraschalldiagnostik Bauch machen kann, aber du möchtest nur das gel bezahlen ;) Ähnlich ist seine VO -> also ändern lassen in 6x KG und 6x TR im Gerät, dann ist auch beides abrechenbar
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Neuling schrieb:

schick dem verordnenden Arzt ne Bitte, ob er dir ne Ultraschalldiagnostik Bauch machen kann, aber du möchtest nur das gel bezahlen ;)
Ähnlich ist seine VO -> also ändern lassen in 6x KG und 6x TR im Gerät, dann ist auch beides abrechenbar



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