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heute die Absetzung bekommen mit der Begründung das zwei vorrangige Heilmittel , welche auf einem Rezept standen nicht zeitgleich abgegeben werden dürfen. Hatte ein Rezept da stand 4 mal KG und 2 mal MT drauf. Also alles auf einem Rezept zur gleichen Indikationsgruppe und Diagnoseschlüssel. Die AOK sagt das KG und MT parallel nur mit unterschiedlichen ICD10, Diagnose und z.B. verschiedenen Körperteilen möglich sind. Was sagt ihr dazu?
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Ggf. bezieht sich die Absetzung aber auch auf eine andere VO, mit der es Überschneidungen gab...
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johannes687 schrieb:
Es können bis zu drei vorrangige Heilmittel auf einer VO stehen. Das ist aber nicht mit einer verordneten Doppelbehandlung gleich zu setzen. Wenn du also beide Heilmittel an einem Tag abgegeben hast, dann war die Absetzung korrekt.
Ggf. bezieht sich die Absetzung aber auch auf eine andere VO, mit der es Überschneidungen gab...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle,
heute die Absetzung bekommen mit der Begründung das zwei vorrangige Heilmittel , welche auf einem Rezept standen nicht zeitgleich abgegeben werden dürfen. Hatte ein Rezept da stand 4 mal KG und 2 mal MT drauf. Also alles auf einem Rezept zur gleichen Indikationsgruppe und Diagnoseschlüssel. Die AOK sagt das KG und MT parallel nur mit unterschiedlichen ICD10, Diagnose und z.B. verschiedenen Körperteilen möglich sind. Was sagt ihr dazu?
In Facebook gibt es eine geschlossene Gruppe mit fast 7.000 Mitgliedern. Da bleibt man als Mitglied bei so etwas auf dem laufenden.
Name der Gruppe ist:
Physiotherapie Tipps für Heilmittelverordnungen und Praxisorganisation
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Jan Herrmann schrieb:
Ist korrekt. Leider Lehrgeld für Dich.
In Facebook gibt es eine geschlossene Gruppe mit fast 7.000 Mitgliedern. Da bleibt man als Mitglied bei so etwas auf dem laufenden.
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Es sind bis zu 3 vorrangige Heilmitteln auf eine VO möglich. Hier irrt die AOK eindeutig.
Diese vorrangige HM dürfen jedoch nicht am gleichen Tag abgegeben werden: In deinem Fall wäre 6 Termine, davon 4 als KG und 2 als MT korrekt und abrechnungsfähig gewesen. Wenn das so nicht der Fall war, kann es lediglich eine Teilkürzung geben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ich muss @Jan Herrmann hier widersprechen:
Es sind bis zu 3 vorrangige Heilmitteln auf eine VO möglich. Hier irrt die AOK eindeutig.
Diese vorrangige HM dürfen jedoch nicht am gleichen Tag abgegeben werden: In deinem Fall wäre 6 Termine, davon 4 als KG und 2 als MT korrekt und abrechnungsfähig gewesen. Wenn das so nicht der Fall war, kann es lediglich eine Teilkürzung geben.
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Doppelbehandlungen müssen halt immer explizit verordnet sein.
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johannes687 schrieb:
In Zukunft einfach die Behandlungen an sechs Terminen abgeben, dann kann auch nichts abgesetzt werden. Eine Änderung ist nicht notwendig.
Doppelbehandlungen müssen halt immer explizit verordnet sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Verweise die AOK mal auf § 7 Abs. 5 Satz 3 der Heilmittelrichtlinie sowie auf Anlage 3a Ziffer 5 Lit. g1 unseres Rahmenvertrags.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke an euch. Hab sie leider an einem Tag abgegeben. Also wie eine Doppelbehandlung. Da frag ich nochmal bei der AOK nach war ich nicht wenigstens einen Teil bekomme. In Zukunft lieber auf Nummer sicher gehen und vorher schlau machen. Oder solche Rezepte gar nicht erst annehmen oder ändern lassen.
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