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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Änderung für Therapeuten ein muss?

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Neues Thema
Änderung für Therapeuten ein muss?
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Wisser
04.06.2013 19:48
Vielleicht könnt Ihr mir helfen? KK schickt jetzt im Mai eine Vo von Ende 2012 zurück zur Änderung durch den Therapeuten. Grund: Abgerechnete VO sei eine Erst- keine Folgeverordnung. Patient hatte aber in unserer Praxis über ein Jahr keine Behandlung und liegt im PH. Wir wussten nicht, ob andere Vo`s vorher gelaufen sind. Kann die KK nicht nach monatelanger Prüfung? selbst die VO beim Arzt ändern lassen??
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Vielleicht könnt Ihr mir helfen? KK schickt jetzt im Mai eine Vo von Ende 2012 zurück zur Änderung durch den Therapeuten. Grund: Abgerechnete VO sei eine Erst- keine Folgeverordnung. Patient hatte aber in unserer Praxis über ein Jahr keine Behandlung und liegt im PH. Wir wussten nicht, ob andere Vo`s vorher gelaufen sind. Kann die KK nicht nach monatelanger Prüfung? selbst die VO beim Arzt ändern lassen??
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Wisser schrieb:

Vielleicht könnt Ihr mir helfen? KK schickt jetzt im Mai eine Vo von Ende 2012 zurück zur Änderung durch den Therapeuten. Grund: Abgerechnete VO sei eine Erst- keine Folgeverordnung. Patient hatte aber in unserer Praxis über ein Jahr keine Behandlung und liegt im PH. Wir wussten nicht, ob andere Vo`s vorher gelaufen sind. Kann die KK nicht nach monatelanger Prüfung? selbst die VO beim Arzt ändern lassen??

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webpt
04.06.2013 23:27
Offensichtlich hatte die Kasse dir somit schriftlich bestätigt, dass es um reine Ordnungsmerkmalreiterei ohne irgendeinen Sinn geht.

....Kann die KK nicht nach monatelanger Prüfung? selbst die VO beim Arzt ändern lassen??....
Der Sinn ist es ja punktgenau, dass der PI einer reinen Schikanebestrafung zugeführt wird.

Es geht der Kasse ja eben gerade nicht darum, der guten Ordnung wegen solch desaströsen Schikanevorgang zu initiieren. Es geht genau darum die Vergütung mittels hochgradiger Haarsträubereien abzuwenden.
Nach Monaten der ersten Prüfung ausdrücklich nunmehr überufernde Bürokratie loszutreten zeigt deutlich, für wie solide dich die Kasse hält.
Ohne solide anwaltliche Aktivität wirst du sehr wahrscheinlich nach diesem Testdurchlauf regelmässig damit zu tun haben- sofern es ohnehin evtl. bereits regelmässig mit solcher Unsinnsbegründung kassenseitig funktioniert.
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• jojohppt
Offensichtlich hatte die Kasse dir somit schriftlich bestätigt, dass es um reine Ordnungsmerkmalreiterei ohne irgendeinen Sinn geht. ....Kann die KK nicht nach monatelanger Prüfung? selbst die VO beim Arzt ändern lassen??.... Der Sinn ist es ja punktgenau, dass der PI einer reinen Schikanebestrafung zugeführt wird. Es geht der Kasse ja eben gerade nicht darum, der guten Ordnung wegen solch desaströsen Schikanevorgang zu initiieren. Es geht genau darum die Vergütung mittels hochgradiger Haarsträubereien abzuwenden. Nach Monaten der ersten Prüfung ausdrücklich nunmehr überufernde Bürokratie loszutreten zeigt deutlich, für wie solide dich die Kasse hält. Ohne solide anwaltliche Aktivität wirst du sehr wahrscheinlich nach diesem Testdurchlauf regelmässig damit zu tun haben- sofern es ohnehin evtl. bereits regelmässig mit solcher Unsinnsbegründung kassenseitig funktioniert.
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webpt schrieb:

Offensichtlich hatte die Kasse dir somit schriftlich bestätigt, dass es um reine Ordnungsmerkmalreiterei ohne irgendeinen Sinn geht.

....Kann die KK nicht nach monatelanger Prüfung? selbst die VO beim Arzt ändern lassen??....
Der Sinn ist es ja punktgenau, dass der PI einer reinen Schikanebestrafung zugeführt wird.

Es geht der Kasse ja eben gerade nicht darum, der guten Ordnung wegen solch desaströsen Schikanevorgang zu initiieren. Es geht genau darum die Vergütung mittels hochgradiger Haarsträubereien abzuwenden.
Nach Monaten der ersten Prüfung ausdrücklich nunmehr überufernde Bürokratie loszutreten zeigt deutlich, für wie solide dich die Kasse hält.
Ohne solide anwaltliche Aktivität wirst du sehr wahrscheinlich nach diesem Testdurchlauf regelmässig damit zu tun haben- sofern es ohnehin evtl. bereits regelmässig mit solcher Unsinnsbegründung kassenseitig funktioniert.

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rudibam
05.06.2013 07:31
Wir sind nicht verpflichtet und auch nicht berechtigt zu prüfen ob vorher schon Verordnungen existent waren.Der Kasse so mitteilen, anderfalls einem Anwalt übergeben.
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• ali
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• Nora Weber
Wir sind nicht verpflichtet und auch nicht berechtigt zu prüfen ob vorher schon Verordnungen existent waren.Der Kasse so mitteilen, anderfalls einem Anwalt übergeben.
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rudibam schrieb:

Wir sind nicht verpflichtet und auch nicht berechtigt zu prüfen ob vorher schon Verordnungen existent waren.Der Kasse so mitteilen, anderfalls einem Anwalt übergeben.

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ali
07.06.2013 09:42
nurv mal zur Info, welche Kasse hat das bei Dir versucht ?
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nurv mal zur Info, welche Kasse hat das bei Dir versucht ?
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ali schrieb:

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