Ob Berufseinstieg, Berufserfahrung oder Wiedereinstieg – wir freuen uns über deine Bewerbung. Deine möglichen Einsatzbereiche und die Arbeitszeiten besprechen wir gerne persönlich.
Hallo Kollegen/innen,
darf ich auf einem Privatrezept die Position "Hausbesuch" handschriftlich hinzufügen? Wird dieses dann anerkannt?
Vielen Dank im Voraus!
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daniel911 schrieb:
Hallo Kollegen/innen,
darf ich auf einem Privatrezept die Position "Hausbesuch" handschriftlich hinzufügen? Wird dieses dann anerkannt?
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Natürlich nicht!
Der Zusatz HB muss vom Arzt verordnet und unterschrieben werden.
Ein Telefonat mit der Sprechstundenhilfe kann - wenn freundlich und argumentativ gut geführt - wahre Wunder bewirken.
Gruß von Monique
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• Papa Alpaka
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Natürlich nicht!
Der Zusatz HB muss vom Arzt verordnet und unterschrieben werden.
Ein Telefonat mit der Sprechstundenhilfe kann - wenn freundlich und argumentativ gut geführt - wahre Wunder bewirken.
Gruß von Monique
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Meine Berufshaftpflicht möchte nur gern auf GKV-Verordnungen einen HB angekreuzt haben ["bei Privatrezepten ist kein Leistungsort vorgeschrieben. Sie sind sowohl in der Praxis als auch außerhalb versichert"] - klär das selbst mit deiner ab, ich kenne deine Police nicht
Die BG erkennt den Arbeitsunfall so oder so an [und langfristige Schäden von nicht verordneten HB wirst du nicht auf diese zurückführen können]
Dem Patienten stellst du die HB-Kosten entweder als Aufschlag zum üblichen Privatpreis in Rechnung (statt 2,3-fachen Bundeseinheitssatz dann halt wegen leicht erschwerter Behandlungsbedingungen den 2,6-fachen Bundeseinheitssatz)
...der Patient kann dich bitten den HB ergänzen zu lassen [kurzer Arzthelferkontakt. Wie M0nique schreibt: Freundlich bleiben, halbwegs sauber argumentieren, vorbeifahren oder faxen, fertig] oder selbst vorbeischauen. Als ob die Ärzte ein Problem damit hätten, einem Privatpatienten auf dessen Wunsch den HB zu verordnen. Was die PKV haben möchte kann der Privatpatient mit seiner Versicherung klären bzw. dir die Kontaktdaten zur Verfügung stellen - ich kenne weder die Standard-Privatkrankenversicherungsverträge noch die individuellen Besonderheiten die der Patient evt. ausgehandelt hat...
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Warum solltest du das tun wollen?
Meine Berufshaftpflicht möchte nur gern auf GKV-Verordnungen einen HB angekreuzt haben ["bei Privatrezepten ist kein Leistungsort vorgeschrieben. Sie sind sowohl in der Praxis als auch außerhalb versichert"] - klär das selbst mit deiner ab, ich kenne deine Police nicht
Die BG erkennt den Arbeitsunfall so oder so an [und langfristige Schäden von nicht verordneten HB wirst du nicht auf diese zurückführen können]
Dem Patienten stellst du die HB-Kosten entweder als Aufschlag zum üblichen Privatpreis in Rechnung (statt 2,3-fachen Bundeseinheitssatz dann halt wegen leicht erschwerter Behandlungsbedingungen den 2,6-fachen Bundeseinheitssatz)
...der Patient kann dich bitten den HB ergänzen zu lassen [kurzer Arzthelferkontakt. Wie M0nique schreibt: Freundlich bleiben, halbwegs sauber argumentieren, vorbeifahren oder faxen, fertig] oder selbst vorbeischauen. Als ob die Ärzte ein Problem damit hätten, einem Privatpatienten auf dessen Wunsch den HB zu verordnen. Was die PKV haben möchte kann der Privatpatient mit seiner Versicherung klären bzw. dir die Kontaktdaten zur Verfügung stellen - ich kenne weder die Standard-Privatkrankenversicherungsverträge noch die individuellen Besonderheiten die der Patient evt. ausgehandelt hat...
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Papa Alpaka schrieb:
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Meine Berufshaftpflicht möchte nur gern auf GKV-Verordnungen einen HB angekreuzt haben ["bei Privatrezepten ist kein Leistungsort vorgeschrieben. Sie sind sowohl in der Praxis als auch außerhalb versichert"] - klär das selbst mit deiner ab, ich kenne deine Police nicht
Die BG erkennt den Arbeitsunfall so oder so an [und langfristige Schäden von nicht verordneten HB wirst du nicht auf diese zurückführen können]
Dem Patienten stellst du die HB-Kosten entweder als Aufschlag zum üblichen Privatpreis in Rechnung (statt 2,3-fachen Bundeseinheitssatz dann halt wegen leicht erschwerter Behandlungsbedingungen den 2,6-fachen Bundeseinheitssatz)
...der Patient kann dich bitten den HB ergänzen zu lassen [kurzer Arzthelferkontakt. Wie M0nique schreibt: Freundlich bleiben, halbwegs sauber argumentieren, vorbeifahren oder faxen, fertig] oder selbst vorbeischauen. Als ob die Ärzte ein Problem damit hätten, einem Privatpatienten auf dessen Wunsch den HB zu verordnen. Was die PKV haben möchte kann der Privatpatient mit seiner Versicherung klären bzw. dir die Kontaktdaten zur Verfügung stellen - ich kenne weder die Standard-Privatkrankenversicherungsverträge noch die individuellen Besonderheiten die der Patient evt. ausgehandelt hat...
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Papa Alpaka schrieb am 7.8.19 22:39:
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Meine Berufshaftpflicht möchte nur gern auf GKV-Verordnungen einen HB angekreuzt haben ["bei Privatrezepten ist kein Leistungsort vorgeschrieben. Sie sind sowohl in der Praxis als auch außerhalb versichert"] - klär das selbst mit deiner ab, ich kenne deine Police nicht
Die BG erkennt den Arbeitsunfall so oder so an [und langfristige Schäden von nicht verordneten HB wirst du nicht auf diese zurückführen können]
Dem Patienten stellst du die HB-Kosten entweder als Aufschlag zum üblichen Privatpreis in Rechnung (statt 2,3-fachen Bundeseinheitssatz dann halt wegen leicht erschwerter Behandlungsbedingungen den 2,6-fachen Bundeseinheitssatz)
...der Patient kann dich bitten den HB ergänzen zu lassen [kurzer Arzthelferkontakt. Wie M0nique schreibt: Freundlich bleiben, halbwegs sauber argumentieren, vorbeifahren oder faxen, fertig] oder selbst vorbeischauen. Als ob die Ärzte ein Problem damit hätten, einem Privatpatienten auf dessen Wunsch den HB zu verordnen. Was die PKV haben möchte kann der Privatpatient mit seiner Versicherung klären bzw. dir die Kontaktdaten zur Verfügung stellen - ich kenne weder die Standard-Privatkrankenversicherungsverträge noch die individuellen Besonderheiten die der Patient evt. ausgehandelt hat...
das ist der wichtigest punkt des ganzen. den ärzten ist es wumpe :)
schick ein fax hin, "pat. wird zuhause betreut, bitte änderung auf hausbesuch."
zu 99,65% wird das ausreichen :smile:
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[zitat]Papa Alpaka schrieb am 7.8.19 22:39:
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Meine Berufshaftpflicht möchte nur gern auf GKV-Verordnungen einen HB angekreuzt haben ["bei Privatrezepten ist kein Leistungsort vorgeschrieben. Sie sind sowohl in der Praxis als auch außerhalb versichert"] - klär das selbst mit deiner ab, ich kenne deine Police nicht
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Dem Patienten stellst du die HB-Kosten entweder als Aufschlag zum üblichen Privatpreis in Rechnung (statt 2,3-fachen Bundeseinheitssatz dann halt wegen leicht erschwerter Behandlungsbedingungen den 2,6-fachen Bundeseinheitssatz)
...der Patient kann dich bitten den HB ergänzen zu lassen [kurzer Arzthelferkontakt. Wie M0nique schreibt: Freundlich bleiben, halbwegs sauber argumentieren, vorbeifahren oder faxen, fertig] oder selbst vorbeischauen. [b]Als ob die Ärzte ein Problem damit hätten, einem Privatpatienten auf dessen Wunsch den HB zu verordnen.[/b] Was die PKV haben möchte kann der Privatpatient mit seiner Versicherung klären bzw. dir die Kontaktdaten zur Verfügung stellen - ich kenne weder die Standard-Privatkrankenversicherungsverträge noch die individuellen Besonderheiten die der Patient evt. ausgehandelt hat... [/zitat]
das ist der wichtigest punkt des ganzen. den ärzten ist es wumpe :)
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Alex Moro schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 7.8.19 22:39:
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Meine Berufshaftpflicht möchte nur gern auf GKV-Verordnungen einen HB angekreuzt haben ["bei Privatrezepten ist kein Leistungsort vorgeschrieben. Sie sind sowohl in der Praxis als auch außerhalb versichert"] - klär das selbst mit deiner ab, ich kenne deine Police nicht
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vielen Dank für die schnellen Antworten - werde jetzt telefonieren....
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daniel911 schrieb:
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M0nique schrieb:
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