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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung AOK Ärger....

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AOK Ärger....
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mbone
02.03.2019 07:53
Ein Dauerpatient bekommt Rezepte mit Doppelbehandlung verordnet.
Der Arzt vermerkt die Doppelbehandlung auf der Vorderseite, aber nicht in dem Kästchen für die Art der Behandlung sondern in dem Kästchen für die medizinische Begründung (" aufgrund der Medizinischen Problematik auch als Doppelbehandlung möglich" )

Das letzte Rezept wird nicht bezahlt sondern mir zur Korrektur zurückgeschickt. Das Wort Doppelbehandlung sollte (laut AOK) in dem Kästchen für die Art der Behandlung stehen.

Ich lasse das Rezept beim Arzt entsprechend "korrigieren" , schicke es der AOK zurück allerdings zusätzlich mit einer Mahnung (40.-€) wegen Zahlungsverzug, da ich nirgendwo einen Passus finden kann der die "Rechtsauffassung" der AOK bestätigt : nämlich dass das Wort Doppelbehandlung genau da stehen sollte.

Die AOK zahlt nicht innerhalb meiner gesetzten Frist (7Tage) und bekommt eine weitere Mahnung.

AOK zahlt nach 2 Wochen den Rezeptwert, weigert sich aber die Mahngebühr zu zahlen.

meine Frage:

Hatte jemand schon einmal einen entsprechenden Fall?
Hab ich eine reele Chance einen Rechtsstreit zu gewinnen?

Der Justiziar vom Verband konnte keine rechtliche Begründung finden die die Auffassung der AOK stützt.
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Ein Dauerpatient bekommt Rezepte mit Doppelbehandlung verordnet. Der Arzt vermerkt die Doppelbehandlung auf der Vorderseite, aber nicht in dem Kästchen für die Art der Behandlung sondern in dem Kästchen für die medizinische Begründung (" aufgrund der Medizinischen Problematik auch als Doppelbehandlung möglich" ) Das letzte Rezept wird nicht bezahlt sondern mir zur Korrektur zurückgeschickt. Das Wort Doppelbehandlung sollte (laut AOK) in dem Kästchen für die Art der Behandlung stehen. Ich lasse das Rezept beim Arzt entsprechend "korrigieren" , schicke es der AOK zurück allerdings zusätzlich mit einer Mahnung (40.-€) wegen Zahlungsverzug, da ich nirgendwo einen Passus finden kann der die "Rechtsauffassung" der AOK bestätigt : nämlich dass das Wort Doppelbehandlung genau da stehen sollte. Die AOK zahlt nicht innerhalb meiner gesetzten Frist (7Tage) und bekommt eine weitere Mahnung. AOK zahlt nach 2 Wochen den Rezeptwert, weigert sich aber die Mahngebühr zu zahlen. meine Frage: Hatte jemand schon einmal einen entsprechenden Fall? Hab ich eine reele Chance einen Rechtsstreit zu gewinnen? Der Justiziar vom Verband konnte keine rechtliche Begründung finden die die Auffassung der AOK stützt.
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mbone schrieb:

Ein Dauerpatient bekommt Rezepte mit Doppelbehandlung verordnet.
Der Arzt vermerkt die Doppelbehandlung auf der Vorderseite, aber nicht in dem Kästchen für die Art der Behandlung sondern in dem Kästchen für die medizinische Begründung (" aufgrund der Medizinischen Problematik auch als Doppelbehandlung möglich" )

Das letzte Rezept wird nicht bezahlt sondern mir zur Korrektur zurückgeschickt. Das Wort Doppelbehandlung sollte (laut AOK) in dem Kästchen für die Art der Behandlung stehen.

Ich lasse das Rezept beim Arzt entsprechend "korrigieren" , schicke es der AOK zurück allerdings zusätzlich mit einer Mahnung (40.-€) wegen Zahlungsverzug, da ich nirgendwo einen Passus finden kann der die "Rechtsauffassung" der AOK bestätigt : nämlich dass das Wort Doppelbehandlung genau da stehen sollte.

Die AOK zahlt nicht innerhalb meiner gesetzten Frist (7Tage) und bekommt eine weitere Mahnung.

AOK zahlt nach 2 Wochen den Rezeptwert, weigert sich aber die Mahngebühr zu zahlen.

meine Frage:

Hatte jemand schon einmal einen entsprechenden Fall?
Hab ich eine reele Chance einen Rechtsstreit zu gewinnen?

Der Justiziar vom Verband konnte keine rechtliche Begründung finden die die Auffassung der AOK stützt.

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mogli123
02.03.2019 09:41
Dann soll dir doch der Justizar vom Verband helfen. Wozu ist der denn sonst da ?
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Dann soll dir doch der Justizar vom Verband helfen. Wozu ist der denn sonst da ?
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morpheus-06
02.03.2019 13:03
Vollstreckungsbescheid gegen die AOK bewirken, den Gerichtsvollzieher hinschicken, Inkasso beauftragen etc.
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Vollstreckungsbescheid gegen die AOK bewirken, den Gerichtsvollzieher hinschicken, Inkasso beauftragen etc.
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morpheus-06 schrieb:

Vollstreckungsbescheid gegen die AOK bewirken, den Gerichtsvollzieher hinschicken, Inkasso beauftragen etc.

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mogli123 schrieb:

Dann soll dir doch der Justizar vom Verband helfen. Wozu ist der denn sonst da ?

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mbone
09.03.2019 07:49
Heute kam ein Schreiben von der AOK , dass mir die 80€ überwiesen werden und damit die Angelegenheit aus Sicht der KK erledigt sei.
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Heute kam ein Schreiben von der AOK , dass mir die 80€ überwiesen werden und damit die Angelegenheit aus Sicht der KK erledigt sei.
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Xela
09.03.2019 08:44
mbone schrieb am 9.3.19 07:49:
Heute kam ein Schreiben von der AOK , dass mir die 80€ überwiesen werden und damit die Angelegenheit aus Sicht der KK erledigt sei.


Schön für Sie. Freut mich. Aber am besten ist der Zusteller, der Ihnen vor 07.49 Uhr die Post bringt. Bei mir klappt das immer nur am 1.4.. Und ich hab es doch richtig verstanden, eine Rechnung - ein Sachverhalt - ein Patient - einmal Problem Doppelbehandlung und Sie haben (2×40.-) 80.- Euro von der AOK bekommen. Können Sie das irgendwo als Kopie anonym einstellen? Das wäre sehr hilfreich für andere Kollegen .... :kissing_closed_eyes:
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[zitat]mbone schrieb am 9.3.19 07:49: Heute kam ein Schreiben von der AOK , dass mir die 80€ überwiesen werden und damit die Angelegenheit aus Sicht der KK erledigt sei. [/zitat] Schön für Sie. Freut mich. Aber am besten ist der Zusteller, der Ihnen vor 07.49 Uhr die Post bringt. Bei mir klappt das immer nur am 1.4.. Und ich hab es doch richtig verstanden, eine Rechnung - ein Sachverhalt - ein Patient - einmal Problem Doppelbehandlung und Sie haben (2×40.-) 80.- Euro von der AOK bekommen. Können Sie das irgendwo als Kopie anonym einstellen? Das wäre sehr hilfreich für andere Kollegen .... :kissing_closed_eyes:
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Xela schrieb:

mbone schrieb am 9.3.19 07:49:
Heute kam ein Schreiben von der AOK , dass mir die 80€ überwiesen werden und damit die Angelegenheit aus Sicht der KK erledigt sei.


Schön für Sie. Freut mich. Aber am besten ist der Zusteller, der Ihnen vor 07.49 Uhr die Post bringt. Bei mir klappt das immer nur am 1.4.. Und ich hab es doch richtig verstanden, eine Rechnung - ein Sachverhalt - ein Patient - einmal Problem Doppelbehandlung und Sie haben (2×40.-) 80.- Euro von der AOK bekommen. Können Sie das irgendwo als Kopie anonym einstellen? Das wäre sehr hilfreich für andere Kollegen .... :kissing_closed_eyes:

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mbone schrieb:

Heute kam ein Schreiben von der AOK , dass mir die 80€ überwiesen werden und damit die Angelegenheit aus Sicht der KK erledigt sei.



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