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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Ausfallrechnung KGG

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Neues Thema
Ausfallrechnung KGG
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pt ani
08.07.2025 20:10
Hallo liebe Mit-Physios,

wie handhabt Ihr das? Ich schreibe Ausfallrechnungen. Tue mich aber bei KGG schwer, wie ich heute feststellen konnte. Die Absage kam eine Stunde vor Termin und für diese Therapie kann ich ja meist nicht so schnell einen Ersatz finden.
Macht Ihr das konsequent?
1

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Hallo liebe Mit-Physios, wie handhabt Ihr das? Ich schreibe Ausfallrechnungen. Tue mich aber bei KGG schwer, wie ich heute feststellen konnte. Die Absage kam eine Stunde vor Termin und für diese Therapie kann ich ja meist nicht so schnell einen Ersatz finden. Macht Ihr das konsequent?
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pt ani schrieb:

Hallo liebe Mit-Physios,

wie handhabt Ihr das? Ich schreibe Ausfallrechnungen. Tue mich aber bei KGG schwer, wie ich heute feststellen konnte. Die Absage kam eine Stunde vor Termin und für diese Therapie kann ich ja meist nicht so schnell einen Ersatz finden.
Macht Ihr das konsequent?

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vollyholly
09.07.2025 09:30
Hallo pt ani,

wir behandeln KGG Termine genau wie alle anderen Leistungen in unserer Praxis.
Vor Behandlungsbeginn unterschreibt jeder Patient einen Behandlungsvertrag in dem auf die Ausfallgebühr hingewiesen wird. Kann der Termin kurzfristig wieder vergeben werden, entstehen dem Patienten keine Kosten, obwohl ich den Aufwand habe einen Patienten von der Warteliste einzubestellen.
Wir ziehen das seit vielen Jahren konsequent durch. Konequenz erleichtert auf Dauer den Praxisalltag.
Oftmals hilft bei telefonischen Absagen der mündliche Hinweis auf die anfallende Ausfallgebühr. Auf einmal überlegt es sich der Patient dann anders und nimmt den Termin doch wahr.
Vielleicht hilft Dir folgende Formulierung:

Sehr geehrte/r [Name des Patienten/der Patientin],

leider konnte der vereinbarte Termin am [Datum] um [Uhrzeit] aufgrund einer kurzfristigen Absage Ihrerseits nicht rechtzeitig storniert werden. Da die Absage nur eine Stunde vor dem Termin erfolgte und eine kurzfristige Ersatzplanung in diesem Fall schwierig ist, sehe ich mich gezwungen, die entstandenen Kosten in Höhe von xx Euro in Rechnung zu stellen.
Ich bitte um Verständnis, dass wir bei kurzfristigen Absagen, die nicht rechtzeitig erfolgen, diese Gebühr erheben, um die entstandenen Ausfallkosten zu decken. Für zukünftige Termine möchte ich Sie bitten, Absagen mindestens XX Stunden im Voraus mitzuteilen, um eine reibungslose Planung zu gewährleisten und Wartezeiten für andere Patienten zu minimieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen

Die Rechtslage wurde hier im Forum schon mehrfach intensiv diskutiert.
Prinzipiell muss der Patient die Möglichkeit haben, sich zu "entlasten". Dies kann er mit einem ärztlichen Attest erreichen. Kam bei uns in der Praxis aber noch nie vor.

Viel Erfolg!
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• mimikri
Hallo pt ani, wir behandeln KGG Termine genau wie alle anderen Leistungen in unserer Praxis. Vor Behandlungsbeginn unterschreibt jeder Patient einen Behandlungsvertrag in dem auf die Ausfallgebühr hingewiesen wird. Kann der Termin kurzfristig wieder vergeben werden, entstehen dem Patienten keine Kosten, obwohl ich den Aufwand habe einen Patienten von der Warteliste einzubestellen. Wir ziehen das seit vielen Jahren konsequent durch. Konequenz erleichtert auf Dauer den Praxisalltag. Oftmals hilft bei telefonischen Absagen der mündliche Hinweis auf die anfallende Ausfallgebühr. Auf einmal überlegt es sich der Patient dann anders und nimmt den Termin doch wahr. Vielleicht hilft Dir folgende Formulierung: Sehr geehrte/r [Name des Patienten/der Patientin], leider konnte der vereinbarte Termin am [Datum] um [Uhrzeit] aufgrund einer kurzfristigen Absage Ihrerseits nicht rechtzeitig storniert werden. Da die Absage nur eine Stunde vor dem Termin erfolgte und eine kurzfristige Ersatzplanung in diesem Fall schwierig ist, sehe ich mich gezwungen, die entstandenen Kosten in Höhe von xx Euro in Rechnung zu stellen. Ich bitte um Verständnis, dass wir bei kurzfristigen Absagen, die nicht rechtzeitig erfolgen, diese Gebühr erheben, um die entstandenen Ausfallkosten zu decken. Für zukünftige Termine möchte ich Sie bitten, Absagen mindestens XX Stunden im Voraus mitzuteilen, um eine reibungslose Planung zu gewährleisten und Wartezeiten für andere Patienten zu minimieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. Mit freundlichen Grüßen Die Rechtslage wurde hier im Forum schon mehrfach intensiv diskutiert. Prinzipiell muss der Patient die Möglichkeit haben, sich zu "entlasten". Dies kann er mit einem ärztlichen Attest erreichen. Kam bei uns in der Praxis aber noch nie vor. Viel Erfolg!
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pt ani
09.07.2025 12:56
Ich habe das so aushängen und kommuniziere und handhabe das ja schon so. Mir geht es speziell um die KGG Termine..
Das heißt, mit denen verfahrt Ihr genauso konsequent?
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Ich habe das so aushängen und kommuniziere und handhabe das ja schon so. Mir geht es speziell um die KGG Termine.. Das heißt, mit denen verfahrt Ihr genauso konsequent?
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pt ani schrieb:

Ich habe das so aushängen und kommuniziere und handhabe das ja schon so. Mir geht es speziell um die KGG Termine..
Das heißt, mit denen verfahrt Ihr genauso konsequent?

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massu
09.07.2025 14:22
@pt ani warum solltest du die KGG Patienten anders behandeln wie die MT Patienten?? Wenn sie kurzfristig absagen, dann sollte es egal sein, mit welcher Behandlung...
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• Leni C.
• die neue
[mention]pt ani[/mention] warum solltest du die KGG Patienten anders behandeln wie die MT Patienten?? Wenn sie kurzfristig absagen, dann sollte es egal sein, mit welcher Behandlung...
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massu schrieb:

@pt ani warum solltest du die KGG Patienten anders behandeln wie die MT Patienten?? Wenn sie kurzfristig absagen, dann sollte es egal sein, mit welcher Behandlung...

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vollyholly
09.07.2025 16:53
@pt ani
Deine Frage ist in meinem ersten Satz beantwortet...

Ein Aushang ist u.U. nicht ausreichend. Wir haben zwar auch mehrere Aushänge, es ist sogar fett auf den Terminzetteln aufgedruckt.
Einen definitiven Beweis der Kenntnisnahme hast Du nur mit einer Unterschrift deines Vertragspartners in der Hand.
Wenn Du das bereits schon so handhabst, ist eigentlich alles gesagt. Musst es nur noch konsequent durchziehen.
1

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[mention]pt ani[/mention] Deine Frage ist in meinem ersten Satz beantwortet... Ein Aushang ist u.U. nicht ausreichend. Wir haben zwar auch mehrere Aushänge, es ist sogar fett auf den Terminzetteln aufgedruckt. Einen definitiven Beweis der Kenntnisnahme hast Du nur mit einer Unterschrift deines Vertragspartners in der Hand. Wenn Du das bereits schon so handhabst, ist eigentlich alles gesagt. Musst es nur noch konsequent durchziehen.
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vollyholly schrieb:

@pt ani
Deine Frage ist in meinem ersten Satz beantwortet...

Ein Aushang ist u.U. nicht ausreichend. Wir haben zwar auch mehrere Aushänge, es ist sogar fett auf den Terminzetteln aufgedruckt.
Einen definitiven Beweis der Kenntnisnahme hast Du nur mit einer Unterschrift deines Vertragspartners in der Hand.
Wenn Du das bereits schon so handhabst, ist eigentlich alles gesagt. Musst es nur noch konsequent durchziehen.

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pt ani
09.07.2025 19:24
@vollyholly Stimmt, hast Du geschrieben, sorry.
Jaaa, Ihr habt ja Recht. Ich ziehe das durch laughing!
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[mention]vollyholly[/mention] Stimmt, hast Du geschrieben, sorry. Jaaa, Ihr habt ja Recht. Ich ziehe das durch [emoji]laughing[/emoji]!
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pt ani schrieb:

@vollyholly Stimmt, hast Du geschrieben, sorry.
Jaaa, Ihr habt ja Recht. Ich ziehe das durch laughing!

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vollyholly schrieb:

Hallo pt ani,

wir behandeln KGG Termine genau wie alle anderen Leistungen in unserer Praxis.
Vor Behandlungsbeginn unterschreibt jeder Patient einen Behandlungsvertrag in dem auf die Ausfallgebühr hingewiesen wird. Kann der Termin kurzfristig wieder vergeben werden, entstehen dem Patienten keine Kosten, obwohl ich den Aufwand habe einen Patienten von der Warteliste einzubestellen.
Wir ziehen das seit vielen Jahren konsequent durch. Konequenz erleichtert auf Dauer den Praxisalltag.
Oftmals hilft bei telefonischen Absagen der mündliche Hinweis auf die anfallende Ausfallgebühr. Auf einmal überlegt es sich der Patient dann anders und nimmt den Termin doch wahr.
Vielleicht hilft Dir folgende Formulierung:

Sehr geehrte/r [Name des Patienten/der Patientin],

leider konnte der vereinbarte Termin am [Datum] um [Uhrzeit] aufgrund einer kurzfristigen Absage Ihrerseits nicht rechtzeitig storniert werden. Da die Absage nur eine Stunde vor dem Termin erfolgte und eine kurzfristige Ersatzplanung in diesem Fall schwierig ist, sehe ich mich gezwungen, die entstandenen Kosten in Höhe von xx Euro in Rechnung zu stellen.
Ich bitte um Verständnis, dass wir bei kurzfristigen Absagen, die nicht rechtzeitig erfolgen, diese Gebühr erheben, um die entstandenen Ausfallkosten zu decken. Für zukünftige Termine möchte ich Sie bitten, Absagen mindestens XX Stunden im Voraus mitzuteilen, um eine reibungslose Planung zu gewährleisten und Wartezeiten für andere Patienten zu minimieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen

Die Rechtslage wurde hier im Forum schon mehrfach intensiv diskutiert.
Prinzipiell muss der Patient die Möglichkeit haben, sich zu "entlasten". Dies kann er mit einem ärztlichen Attest erreichen. Kam bei uns in der Praxis aber noch nie vor.

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