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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Ausnahmeziffer- was nach einem Jahr?

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Neues Thema
Ausnahmeziffer- was nach einem Jahr?
Es gibt 4 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
08.04.2013 19:26
Weiß hier jemand, wie es weitergeht, wenn ein Jahr lang KG mit Ausnahmeziffer (Praxisbesonderheiten) durchgeführt wurde? Ist es dann einfach vorbei mit der KG? Die Pat. sind dann doch immer noch schwer betroffen, weil sie chronisch/neurologisch krank sind. Was kann man also machen??

Merci
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Weiß hier jemand, wie es weitergeht, wenn ein Jahr lang KG mit Ausnahmeziffer (Praxisbesonderheiten) durchgeführt wurde? Ist es dann einfach vorbei mit der KG? Die Pat. sind dann doch immer noch schwer betroffen, weil sie chronisch/neurologisch krank sind. Was kann man also machen?? Merci
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Weiß hier jemand, wie es weitergeht, wenn ein Jahr lang KG mit Ausnahmeziffer (Praxisbesonderheiten) durchgeführt wurde? Ist es dann einfach vorbei mit der KG? Die Pat. sind dann doch immer noch schwer betroffen, weil sie chronisch/neurologisch krank sind. Was kann man also machen??

Merci

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Heiland
08.04.2013 21:23
Der Patient kann einen neuen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen.
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Der Patient kann einen neuen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen.
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Heiland schrieb:

Der Patient kann einen neuen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen.

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JürgenK
09.04.2013 09:51
...vom Prinzip kann der Patient doch immer weiter mit VO adR bekommen, hier geht es doch "nur" um dad Budget un die Wirtschaftlichkeitprüfung durch die Praxisbesonderheiten.
s.a. Beitrag von Heiland
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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...vom Prinzip kann der Patient doch immer weiter mit VO adR bekommen, hier geht es doch "nur" um dad Budget un die Wirtschaftlichkeitprüfung durch die Praxisbesonderheiten. s.a. Beitrag von Heiland MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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morpheus-06
09.04.2013 09:56
oder aus einer Praxisbesonderheit der Anlage 1 wird auf Antrag bei der Kasse ein langfristiger Heilmittelbedarf, der nicht unter die Wirtschaftlichkeitsprüfung fällt. Wenn nicht, geht es normal mit einer Vo. adR weiter. Alles zum Nachlesen in vielen Infos des G-BA, GKV-Spitzenverband, KBV oder KV auf Landesebene.
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oder aus einer Praxisbesonderheit der Anlage 1 wird auf Antrag bei der Kasse ein langfristiger Heilmittelbedarf, der nicht unter die Wirtschaftlichkeitsprüfung fällt. Wenn nicht, geht es normal mit einer Vo. adR weiter. Alles zum Nachlesen in vielen Infos des G-BA, GKV-Spitzenverband, KBV oder KV auf Landesebene.
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morpheus-06 schrieb:

oder aus einer Praxisbesonderheit der Anlage 1 wird auf Antrag bei der Kasse ein langfristiger Heilmittelbedarf, der nicht unter die Wirtschaftlichkeitsprüfung fällt. Wenn nicht, geht es normal mit einer Vo. adR weiter. Alles zum Nachlesen in vielen Infos des G-BA, GKV-Spitzenverband, KBV oder KV auf Landesebene.

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JürgenK schrieb:

...vom Prinzip kann der Patient doch immer weiter mit VO adR bekommen, hier geht es doch "nur" um dad Budget un die Wirtschaftlichkeitprüfung durch die Praxisbesonderheiten.
s.a. Beitrag von Heiland
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:



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