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Weiß hier jemand, wie es weitergeht, wenn ein Jahr lang KG mit Ausnahmeziffer (Praxisbesonderheiten) durchgeführt wurde? Ist es dann einfach vorbei mit der KG? Die Pat. sind dann doch immer noch schwer betroffen, weil sie chronisch/neurologisch krank sind. Was kann man also machen??
Merci
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Weiß hier jemand, wie es weitergeht, wenn ein Jahr lang KG mit Ausnahmeziffer (Praxisbesonderheiten) durchgeführt wurde? Ist es dann einfach vorbei mit der KG? Die Pat. sind dann doch immer noch schwer betroffen, weil sie chronisch/neurologisch krank sind. Was kann man also machen??
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Weiß hier jemand, wie es weitergeht, wenn ein Jahr lang KG mit Ausnahmeziffer (Praxisbesonderheiten) durchgeführt wurde? Ist es dann einfach vorbei mit der KG? Die Pat. sind dann doch immer noch schwer betroffen, weil sie chronisch/neurologisch krank sind. Was kann man also machen??
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...vom Prinzip kann der Patient doch immer weiter mit VO adR bekommen, hier geht es doch "nur" um dad Budget un die Wirtschaftlichkeitprüfung durch die Praxisbesonderheiten.
s.a. Beitrag von Heiland
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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...vom Prinzip kann der Patient doch immer weiter mit VO adR bekommen, hier geht es doch "nur" um dad Budget un die Wirtschaftlichkeitprüfung durch die Praxisbesonderheiten.
s.a. Beitrag von Heiland
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JürgenK :kissing_closed_eyes:
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oder aus einer Praxisbesonderheit der Anlage 1 wird auf Antrag bei der Kasse ein langfristiger Heilmittelbedarf, der nicht unter die Wirtschaftlichkeitsprüfung fällt. Wenn nicht, geht es normal mit einer Vo. adR weiter. Alles zum Nachlesen in vielen Infos des G-BA, GKV-Spitzenverband, KBV oder KV auf Landesebene.
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oder aus einer Praxisbesonderheit der Anlage 1 wird auf Antrag bei der Kasse ein langfristiger Heilmittelbedarf, der nicht unter die Wirtschaftlichkeitsprüfung fällt. Wenn nicht, geht es normal mit einer Vo. adR weiter. Alles zum Nachlesen in vielen Infos des G-BA, GKV-Spitzenverband, KBV oder KV auf Landesebene.
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morpheus-06 schrieb:
oder aus einer Praxisbesonderheit der Anlage 1 wird auf Antrag bei der Kasse ein langfristiger Heilmittelbedarf, der nicht unter die Wirtschaftlichkeitsprüfung fällt. Wenn nicht, geht es normal mit einer Vo. adR weiter. Alles zum Nachlesen in vielen Infos des G-BA, GKV-Spitzenverband, KBV oder KV auf Landesebene.
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JürgenK schrieb:
...vom Prinzip kann der Patient doch immer weiter mit VO adR bekommen, hier geht es doch "nur" um dad Budget un die Wirtschaftlichkeitprüfung durch die Praxisbesonderheiten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Heiland schrieb:
Der Patient kann einen neuen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen.
s.a. Beitrag von Heiland
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morpheus-06 schrieb:
oder aus einer Praxisbesonderheit der Anlage 1 wird auf Antrag bei der Kasse ein langfristiger Heilmittelbedarf, der nicht unter die Wirtschaftlichkeitsprüfung fällt. Wenn nicht, geht es normal mit einer Vo. adR weiter. Alles zum Nachlesen in vielen Infos des G-BA, GKV-Spitzenverband, KBV oder KV auf Landesebene.
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JürgenK schrieb:
...vom Prinzip kann der Patient doch immer weiter mit VO adR bekommen, hier geht es doch "nur" um dad Budget un die Wirtschaftlichkeitprüfung durch die Praxisbesonderheiten.
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