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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Basistarif PKV Kassenrezepte?

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Basistarif PKV Kassenrezepte?
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Anonymer Teilnehmer
22.04.2025 11:15
Hallo allerseits,

Wie verhält es sich bei Privatpatienten im Basistarif, die PKV lehnt die Erstattung des Rezeptes ab, ich werde aber nur Geld bekommen wenn die KK erstattet, nichts mehr zu holen.

Muss ich hier ein GKV Vordruck erstellen lassen, oder gehtves nur um die ICD 10 Codes, die Privat gar nicht draufstehen?
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Hallo allerseits, Wie verhält es sich bei Privatpatienten im Basistarif, die PKV lehnt die Erstattung des Rezeptes ab, ich werde aber nur Geld bekommen wenn die KK erstattet, nichts mehr zu holen. Muss ich hier ein GKV Vordruck erstellen lassen, oder gehtves nur um die ICD 10 Codes, die Privat gar nicht draufstehen?
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Anonymer Teilnehmer
22.04.2025 11:17
Würde Es auch gehen, wenn auf dem PKV Rezept Heilmittelkonforme ICD 10 Codes stehen, die auch die GKV erstatten würde, oder muss es ein GKV Rezept sein?
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Würde Es auch gehen, wenn auf dem PKV Rezept Heilmittelkonforme ICD 10 Codes stehen, die auch die GKV erstatten würde, oder muss es ein GKV Rezept sein?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Würde Es auch gehen, wenn auf dem PKV Rezept Heilmittelkonforme ICD 10 Codes stehen, die auch die GKV erstatten würde, oder muss es ein GKV Rezept sein?

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Lars van Ravenzwaaij
22.04.2025 11:51
@Anonymer Teilnehmer Link Siehe Ziffer 8 Seite 23

Wahrscheinlich hast du dich nicht an die Fristen gehalten. Allerdings wäre der Patient verpflichtet gewesen, dich vor Behandlungsbeginn darüber aufzuklären, dass er im Basistarif versichert ist.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] https://www.privat-patienten.de/fileadmin/Dateien/7_Verband/PDF/AVB_BT.pdf Siehe Ziffer 8 Seite 23 Wahrscheinlich hast du dich nicht an die Fristen gehalten. Allerdings wäre der Patient verpflichtet gewesen, dich vor Behandlungsbeginn darüber aufzuklären, dass er im Basistarif versichert ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Link Siehe Ziffer 8 Seite 23

Wahrscheinlich hast du dich nicht an die Fristen gehalten. Allerdings wäre der Patient verpflichtet gewesen, dich vor Behandlungsbeginn darüber aufzuklären, dass er im Basistarif versichert ist.

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Shia
22.04.2025 11:59
@Anonymer Teilnehmer Basistarif ist Kassen Tarif und auch so zu handhaben.
Innerhalb 28 Tage muss begonnen sein. An die Frequenz musst du dich halten. Dann und nur dann übernimmt die Kasse die Rechnung.
Der Patient ist vor Behandlungsbeginn verpflichtet dies mitzuteilen. Es braucht kein GKV Vordruck.
In einem gebe ich dir Recht, beim Patienten ist dann sicherlich nichts mehr zu holen
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• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Basistarif ist Kassen Tarif und auch so zu handhaben. Innerhalb 28 Tage muss begonnen sein. An die Frequenz musst du dich halten. Dann und nur dann übernimmt die Kasse die Rechnung. Der Patient ist vor Behandlungsbeginn verpflichtet dies mitzuteilen. Es braucht kein GKV Vordruck. In einem gebe ich dir Recht, beim Patienten ist dann sicherlich nichts mehr zu holen
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Shia schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Basistarif ist Kassen Tarif und auch so zu handhaben.
Innerhalb 28 Tage muss begonnen sein. An die Frequenz musst du dich halten. Dann und nur dann übernimmt die Kasse die Rechnung.
Der Patient ist vor Behandlungsbeginn verpflichtet dies mitzuteilen. Es braucht kein GKV Vordruck.
In einem gebe ich dir Recht, beim Patienten ist dann sicherlich nichts mehr zu holen

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Lars van Ravenzwaaij
22.04.2025 12:22
@Shia Achtung: 14 Tage, nicht 28 Tage! Siehe verlinktes PDF.

Es ist lediglich analog GKV, aber nicht exakt GKV.
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• Leni C.
• Anonymer Teilnehmer
• Shia
[mention]Shia[/mention] Achtung: [b]14[/b] Tage, nicht 28 Tage! Siehe verlinktes PDF. Es ist lediglich analog GKV, aber nicht exakt GKV.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Shia Achtung: 14 Tage, nicht 28 Tage! Siehe verlinktes PDF.

Es ist lediglich analog GKV, aber nicht exakt GKV.

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Anonymer Teilnehmer
22.04.2025 12:30
Tatsächlich wurdem 14 Tage eingehalten, allerdings immer 10er Rezepte. Hier über 70 im Pflegeheim, heisst dass, das die Ausnahmen der KV bezüglich BVB und langfristiger VB bei entsprechenden ICD 10 Codes gilt?

Diese sind ja nicht im Heilmittelkatalog, sondern KV Ausnahme.

Ich verstehe es eben so, fast GKV aber nicht komplett, strikt nach Heilmittelkatalog + 14 Tage Regelung.

Urkaubsunterbrechungen gabs auch, dazu finde ich aber keinen ausschluss in deinem PDF.
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Tatsächlich wurdem 14 Tage eingehalten, allerdings immer 10er Rezepte. Hier über 70 im Pflegeheim, heisst dass, das die Ausnahmen der KV bezüglich BVB und langfristiger VB bei entsprechenden ICD 10 Codes gilt? Diese sind ja nicht im Heilmittelkatalog, sondern KV Ausnahme. Ich verstehe es eben so, fast GKV aber nicht komplett, strikt nach Heilmittelkatalog + 14 Tage Regelung. Urkaubsunterbrechungen gabs auch, dazu finde ich aber keinen ausschluss in deinem PDF.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Tatsächlich wurdem 14 Tage eingehalten, allerdings immer 10er Rezepte. Hier über 70 im Pflegeheim, heisst dass, das die Ausnahmen der KV bezüglich BVB und langfristiger VB bei entsprechenden ICD 10 Codes gilt?

Diese sind ja nicht im Heilmittelkatalog, sondern KV Ausnahme.

Ich verstehe es eben so, fast GKV aber nicht komplett, strikt nach Heilmittelkatalog + 14 Tage Regelung.

Urkaubsunterbrechungen gabs auch, dazu finde ich aber keinen ausschluss in deinem PDF.

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Lars van Ravenzwaaij
22.04.2025 13:42
@Anonymer Teilnehmer Ich lese Absatz 2 so, als das nur die Mengen nach dem HM-Katalog, d.h. 6 oder 10 BE pro VO und maximal die Gesamtmenge von 18 bzw. 30 BE, bezahlt werden. Sonst muss vorher genehmigt werden.

Ich lese da nichts von LHB/BVB nach der HM-Richtlinie. Daher scheinen die entsprechend mögliche Mengen von 12 Wochen x Frequenz so nicht versichert zu sein.

Und ob Unterbrechungen möglich sind, ist auch nicht klar.

Da hilft es nur mit der Versicherung zu reden, was die nun genau meinen.
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• ali
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• Shia
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Ich lese Absatz 2 so, als das nur die Mengen nach dem HM-[b]Katalog[/b], d.h. 6 oder 10 BE pro VO und maximal die Gesamtmenge von 18 bzw. 30 BE, bezahlt werden. Sonst [u]muss vorher genehmigt[/u] werden. Ich lese da nichts von LHB/BVB nach der HM-[b]Richtlinie. [/b]Daher scheinen die entsprechend mögliche Mengen von 12 Wochen x Frequenz so [b]nicht versichert [/b]zu sein. Und ob Unterbrechungen möglich sind, ist auch nicht klar. Da hilft es nur mit der Versicherung zu reden, was die nun genau meinen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Ich lese Absatz 2 so, als das nur die Mengen nach dem HM-Katalog, d.h. 6 oder 10 BE pro VO und maximal die Gesamtmenge von 18 bzw. 30 BE, bezahlt werden. Sonst muss vorher genehmigt werden.

Ich lese da nichts von LHB/BVB nach der HM-Richtlinie. Daher scheinen die entsprechend mögliche Mengen von 12 Wochen x Frequenz so nicht versichert zu sein.

Und ob Unterbrechungen möglich sind, ist auch nicht klar.

Da hilft es nur mit der Versicherung zu reden, was die nun genau meinen.

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Busquete
22.04.2025 15:31
@Lars van Ravenzwaaij kläre mich mal auf, muss es uns interessieren in welchen Tarif sich jemand versichert? Wie der Patient zu seinem Geld kommt ist doch nicht unsere Suppe.
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• Physio2015
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] kläre mich mal auf, muss es uns interessieren in welchen Tarif sich jemand versichert? Wie der Patient zu seinem Geld kommt ist doch nicht unsere Suppe.
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Busquete schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij kläre mich mal auf, muss es uns interessieren in welchen Tarif sich jemand versichert? Wie der Patient zu seinem Geld kommt ist doch nicht unsere Suppe.

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Lars van Ravenzwaaij
22.04.2025 15:35
@Busquete Grundsätzlich nicht. Aber, wie du hier lesen kannst, kann es dir passieren, dass du sonst auf deinem Geld sitzen bleibst.

Bei Patienten im Basistarif, auch wohl Sozialtarif genannt, ist meistens nix zu holen. Sind meistens Sozialhilfeempfänger, Insolvent o.ä.
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[mention]Busquete[/mention] Grundsätzlich nicht. Aber, wie du hier lesen kannst, kann es dir passieren, dass du sonst auf deinem Geld sitzen bleibst. Bei Patienten im Basistarif, auch wohl Sozialtarif genannt, ist meistens nix zu holen. Sind meistens Sozialhilfeempfänger, Insolvent o.ä.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Busquete Grundsätzlich nicht. Aber, wie du hier lesen kannst, kann es dir passieren, dass du sonst auf deinem Geld sitzen bleibst.

Bei Patienten im Basistarif, auch wohl Sozialtarif genannt, ist meistens nix zu holen. Sind meistens Sozialhilfeempfänger, Insolvent o.ä.

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Busquete
22.04.2025 20:31
@Lars van Ravenzwaaij klar verständlich aber wie ist das erkennbar? Steht das etwa auf der Verordnung?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] klar verständlich aber wie ist das erkennbar? Steht das etwa auf der Verordnung?
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Busquete schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij klar verständlich aber wie ist das erkennbar? Steht das etwa auf der Verordnung?

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Lars van Ravenzwaaij
22.04.2025 20:41
@Busquete Der Patient ist verpflichtet es dir vor der Behandlung mitzuteilen. In den allermeisten Fällen tun sie das auch, weil sie es bei den Ärzte und Krankenhäuser auch müssen. Sonst wird es richtig teuer.

Bei Heimpatienten oder Patienten mit Betreuung fragen wir zur Sicherheit immer nach.

Ausweisobliegenheit
Nach § 9 Nr. 5 AVB/BT sind die Versicherten verpflichtet, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern unter Vorlage des vom Versicherer ausgehändigten Ausweises auf ihren Versicherungsschutz im Basistarif hinzuweisen.
[...]
Verletzt der Basistarif-Versicherte die Ausweisobliegenheit, ist der Versicherer berechtigt, einen Verwaltungskostenabschlag in Höhe von 5 Euro bei jedem zur Erstattung eingereichten Beleg bis zu einem Betrag von 50 Euro kalenderjährlich abzuziehen (§ 10 Nr. 2 AVB/BT).
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[mention]Busquete[/mention] Der Patient ist verpflichtet es dir vor der Behandlung mitzuteilen. In den allermeisten Fällen tun sie das auch, weil sie es bei den Ärzte und Krankenhäuser auch müssen. Sonst wird es richtig teuer. Bei Heimpatienten oder Patienten mit Betreuung fragen wir zur Sicherheit immer nach. [zitat][u]Ausweisobliegenheit[/u] Nach § 9 Nr. 5 AVB/BT sind die Versicherten verpflichtet, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern [b]unter Vorlage des vom Versicherer ausgehändigten Ausweises[/b] auf ihren Versicherungsschutz im Basistarif hinzuweisen. [...] Verletzt der Basistarif-Versicherte die Ausweisobliegenheit, ist der Versicherer berechtigt, einen Verwaltungskostenabschlag in Höhe von 5 Euro bei jedem zur Erstattung eingereichten Beleg bis zu einem Betrag von 50 Euro kalenderjährlich abzuziehen (§ 10 Nr. 2 AVB/BT). [/zitat]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Busquete Der Patient ist verpflichtet es dir vor der Behandlung mitzuteilen. In den allermeisten Fällen tun sie das auch, weil sie es bei den Ärzte und Krankenhäuser auch müssen. Sonst wird es richtig teuer.

Bei Heimpatienten oder Patienten mit Betreuung fragen wir zur Sicherheit immer nach.

Ausweisobliegenheit
Nach § 9 Nr. 5 AVB/BT sind die Versicherten verpflichtet, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern unter Vorlage des vom Versicherer ausgehändigten Ausweises auf ihren Versicherungsschutz im Basistarif hinzuweisen.
[...]
Verletzt der Basistarif-Versicherte die Ausweisobliegenheit, ist der Versicherer berechtigt, einen Verwaltungskostenabschlag in Höhe von 5 Euro bei jedem zur Erstattung eingereichten Beleg bis zu einem Betrag von 50 Euro kalenderjährlich abzuziehen (§ 10 Nr. 2 AVB/BT).

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Busquete
22.04.2025 21:01
@Lars van Ravenzwaaij danke
für die Aufklärung
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] danke für die Aufklärung
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Busquete schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij danke
für die Aufklärung

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo allerseits,

Wie verhält es sich bei Privatpatienten im Basistarif, die PKV lehnt die Erstattung des Rezeptes ab, ich werde aber nur Geld bekommen wenn die KK erstattet, nichts mehr zu holen.

Muss ich hier ein GKV Vordruck erstellen lassen, oder gehtves nur um die ICD 10 Codes, die Privat gar nicht draufstehen?

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Anonymer Teilnehmer
22.04.2025 19:05
Bis jetzt heisst es, es müssen nur die Codes drauf stehen, dann würde die Kasse erstatten, muss halt GKV und Heilmittelkonform sein. Mal schauen wie die Kasse reagiert wenn das nachgereicht wird.
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Bis jetzt heisst es, es müssen nur die Codes drauf stehen, dann würde die Kasse erstatten, muss halt GKV und Heilmittelkonform sein. Mal schauen wie die Kasse reagiert wenn das nachgereicht wird.
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Shia
23.04.2025 07:53
Drücke dir die Daumen
Berichte mal
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Shia schrieb:

Drücke dir die Daumen
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Anonymer Teilnehmer
23.04.2025 11:34
Mach ich, denke wird ne Teilerstattung geben, ist aber auch nicht exemplarisch, kulanz darf jede PKV Regeln wie sie will.
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Mach ich, denke wird ne Teilerstattung geben, ist aber auch nicht exemplarisch, kulanz darf jede PKV Regeln wie sie will.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Mach ich, denke wird ne Teilerstattung geben, ist aber auch nicht exemplarisch, kulanz darf jede PKV Regeln wie sie will.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Bis jetzt heisst es, es müssen nur die Codes drauf stehen, dann würde die Kasse erstatten, muss halt GKV und Heilmittelkonform sein. Mal schauen wie die Kasse reagiert wenn das nachgereicht wird.

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massu
23.04.2025 14:42
Eine grundsätzliche Frage:
Bin ich verpflichtet diese Patienten anzunehmen? Und muss ich ihm eine Rechnung mit den GKV Sätze schreiben?
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Eine grundsätzliche Frage: Bin ich verpflichtet diese Patienten anzunehmen? Und muss ich ihm eine Rechnung mit den GKV Sätze schreiben?
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Lars van Ravenzwaaij
23.04.2025 14:49
@massu Nein und Nein.
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[mention]massu[/mention] Nein und Nein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Nein und Nein.

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massu
23.04.2025 14:58
@Lars van Ravenzwaaij danke dir
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] danke dir
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij danke dir

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massu schrieb:

Eine grundsätzliche Frage:
Bin ich verpflichtet diese Patienten anzunehmen? Und muss ich ihm eine Rechnung mit den GKV Sätze schreiben?

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Sariala
11.08.2025 14:57
Hallo zusammen,
ich hänge mich mal an weil meine Lage ähnlich ist.

Patientin im Seniorenheim, Sohn unterschreibt den Behandlungsvertrag, kein Hinweis auf Basistarif.
Nun kam eine Mail von Sohn. Das bei der Abrechnung mit dem Versicherer rauskam das ich einen falschen Tarif und damit zuviel berechnet hätte. In dieser Mail informiert er mich auch das seine Mutter im Basistarif versichert ist und eben jetzt nicht alles erstattet bekommt und ich soll das zuviel berechnete mit der nächsten Rechnung verechnen.

Wenn ich richtig informiert bin muss ich das nicht oder? (Können steht auf einem anderen Blatt)
---2 Zeilen weiter oben steht die Antwort, überlesen sorry---
2. Frage: die Rezepte müssen den Heilmittelrichtlinien entsprechen? (Ansonsten genehmigung der Versicherung vorab)
Dazu muss der ICD10 drauf, damit ich das prüfen kann vielen Behandlungen Sie mit der Diagnose bekommt?

Danke für Eure Hilfe
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Hallo zusammen, ich hänge mich mal an weil meine Lage ähnlich ist. Patientin im Seniorenheim, Sohn unterschreibt den Behandlungsvertrag, kein Hinweis auf Basistarif. Nun kam eine Mail von Sohn. Das bei der Abrechnung mit dem Versicherer rauskam das ich einen falschen Tarif und damit zuviel berechnet hätte. In dieser Mail informiert er mich auch das seine Mutter im Basistarif versichert ist und eben jetzt nicht alles erstattet bekommt und ich soll das zuviel berechnete mit der nächsten Rechnung verechnen. Wenn ich richtig informiert bin muss ich das nicht oder? (Können steht auf einem anderen Blatt) ---2 Zeilen weiter oben steht die Antwort, überlesen sorry--- 2. Frage: die Rezepte müssen den Heilmittelrichtlinien entsprechen? (Ansonsten genehmigung der Versicherung vorab) Dazu muss der ICD10 drauf, damit ich das prüfen kann vielen Behandlungen Sie mit der Diagnose bekommt? Danke für Eure Hilfe
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Lars van Ravenzwaaij
11.08.2025 15:20
@Sariala Ok. Frage 1 hast du die Antwort gefunden.

2. Frage: Ja, die VO muss exakt so wie eine GKV-Verordnung ausgestellt und durchgeführt (!) werden. Ansonsten gar keine Erstattung.
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• Sariala
[mention]Sariala[/mention] Ok. Frage 1 hast du die Antwort gefunden. 2. Frage: Ja, die VO muss exakt so wie eine GKV-Verordnung ausgestellt und durchgeführt (!) werden. Ansonsten gar keine Erstattung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sariala Ok. Frage 1 hast du die Antwort gefunden.

2. Frage: Ja, die VO muss exakt so wie eine GKV-Verordnung ausgestellt und durchgeführt (!) werden. Ansonsten gar keine Erstattung.

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Sariala
11.08.2025 17:38
@Lars van Ravenzwaaij Danke
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Danke
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Sariala schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Danke

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massu
11.08.2025 20:44
@Lars van Ravenzwaaij und was ist, wenn der Patient eine Privatverordnung bringt, meine Honorarvereinbarung unterscbreibt und erst nachdem er merkt, dass zu wenig erstattet wird, er mir sagt, er hätte Basistarif?
Warum stellt der Arzt ein "normales" Privatrezept aus?
Wissen die Patienten nicht, dass sie Basistarif haben?
Weißt der Arzt nicht, dass Patienten mit Basistarif ein GKV Rezept bekommen?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] und was ist, wenn der Patient eine Privatverordnung bringt, meine Honorarvereinbarung unterscbreibt und erst nachdem er merkt, dass zu wenig erstattet wird, er mir sagt, er hätte Basistarif? Warum stellt der Arzt ein "normales" Privatrezept aus? Wissen die Patienten nicht, dass sie Basistarif haben? Weißt der Arzt nicht, dass Patienten mit Basistarif ein GKV Rezept bekommen?
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij und was ist, wenn der Patient eine Privatverordnung bringt, meine Honorarvereinbarung unterscbreibt und erst nachdem er merkt, dass zu wenig erstattet wird, er mir sagt, er hätte Basistarif?
Warum stellt der Arzt ein "normales" Privatrezept aus?
Wissen die Patienten nicht, dass sie Basistarif haben?
Weißt der Arzt nicht, dass Patienten mit Basistarif ein GKV Rezept bekommen?

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Lars van Ravenzwaaij
11.08.2025 21:19
@massu Lese nochmal vom Anfang an zurück. Basistarifpatienten müssen sich mit Ihren speziellen Ausweis, vor Behandlungen bei sämtliche Beteiligten, entsprechend zu erkennen geben. Tun Sie das nicht, ist das deren Problem. Wie immer, nicht direkt deins (aber indirekt schon).

Basistarif-Patienten brauchen kein GKV-Rezept, ein ganz normales P-Rezept ist in Ordnung. Nur muss man sich, wie im Anfang dieses Threads bereits geschrieben, bei der Durchführung nach den GKV-Richtlinien richten.

Seit wann kennen P-Patienten die Feinheiten Ihres Versicherungstarifs?

Seit wann kennen Ärzte sich mit den Feinheiten von Verordnungen aus?

Seit wann kennen sich Therapeuten mit den Eigenarten besonderer Versicherungsformen aus? Oder überhaupt mit den Vertragswerke, die die Grundlage unseres Arbeitens sind? Ich denke nur mal an sämtliche Abrechnungsfragen die hier mit schöner Regelmaß immer wieder gleich gestellt werden.
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[mention]massu[/mention] Lese nochmal vom Anfang an zurück. Basistarifpatienten [b]müssen [/b]sich mit Ihren speziellen Ausweis, [b]vor[/b] Behandlungen bei sämtliche Beteiligten, entsprechend zu erkennen geben. Tun Sie das nicht, ist das deren Problem. Wie immer, nicht direkt deins (aber indirekt schon). Basistarif-Patienten brauchen kein GKV-Rezept, ein ganz normales P-Rezept ist in Ordnung. Nur muss man sich, wie im Anfang dieses Threads bereits geschrieben, bei der Durchführung nach den GKV-Richtlinien richten. Seit wann kennen P-Patienten die Feinheiten Ihres Versicherungstarifs? Seit wann kennen Ärzte sich mit den Feinheiten von Verordnungen aus? Seit wann kennen sich Therapeuten mit den Eigenarten besonderer Versicherungsformen aus? Oder überhaupt mit den Vertragswerke, die die Grundlage unseres Arbeitens sind? Ich denke nur mal an sämtliche Abrechnungsfragen die hier mit schöner Regelmaß immer wieder gleich gestellt werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Lese nochmal vom Anfang an zurück. Basistarifpatienten müssen sich mit Ihren speziellen Ausweis, vor Behandlungen bei sämtliche Beteiligten, entsprechend zu erkennen geben. Tun Sie das nicht, ist das deren Problem. Wie immer, nicht direkt deins (aber indirekt schon).

Basistarif-Patienten brauchen kein GKV-Rezept, ein ganz normales P-Rezept ist in Ordnung. Nur muss man sich, wie im Anfang dieses Threads bereits geschrieben, bei der Durchführung nach den GKV-Richtlinien richten.

Seit wann kennen P-Patienten die Feinheiten Ihres Versicherungstarifs?

Seit wann kennen Ärzte sich mit den Feinheiten von Verordnungen aus?

Seit wann kennen sich Therapeuten mit den Eigenarten besonderer Versicherungsformen aus? Oder überhaupt mit den Vertragswerke, die die Grundlage unseres Arbeitens sind? Ich denke nur mal an sämtliche Abrechnungsfragen die hier mit schöner Regelmaß immer wieder gleich gestellt werden.

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Butthead
12.08.2025 09:53
@Lars van Ravenzwaaij
Hallo Lars,
ich staune immer wieder, wie du dich in dieser schwierigen Materie auskennst! Ganz großen Respekt!
Ich vermute mal, dass du beim Abrechnen in deinem Berufsleben schon einiges an Lehrgeld bezahlt hast....?
Grüße
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• sabine963
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Hallo Lars, ich staune immer wieder, wie du dich in dieser schwierigen Materie auskennst! Ganz großen Respekt! Ich vermute mal, dass du beim Abrechnen in deinem Berufsleben schon einiges an Lehrgeld bezahlt hast....? Grüße
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Butthead schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Hallo Lars,
ich staune immer wieder, wie du dich in dieser schwierigen Materie auskennst! Ganz großen Respekt!
Ich vermute mal, dass du beim Abrechnen in deinem Berufsleben schon einiges an Lehrgeld bezahlt hast....?
Grüße

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Lars van Ravenzwaaij
12.08.2025 11:00
@Butthead "Ich vermute mal, dass du beim Abrechnen in deinem Berufsleben schon einiges an Lehrgeld bezahlt hast....?"

In den ersten paar Jahren schon. Mit unsere holländische Kaufmannsgenen konnten wir das aber nicht hinnehmen. Also haben wir uns das notwendige Wissen angeeignet und haben uns damit von "offizielle" Instanzen zunehmend weniger veräppeln lassen. joy
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[mention]Butthead[/mention] "[i]Ich vermute mal, dass du beim Abrechnen in deinem Berufsleben schon einiges an Lehrgeld bezahlt hast....?"[/i] In den ersten paar Jahren schon. Mit unsere holländische Kaufmannsgenen konnten wir das aber nicht hinnehmen. Also haben wir uns das notwendige Wissen angeeignet und haben uns damit von "offizielle" Instanzen zunehmend weniger veräppeln lassen. [emoji]joy[/emoji]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Butthead "Ich vermute mal, dass du beim Abrechnen in deinem Berufsleben schon einiges an Lehrgeld bezahlt hast....?"

In den ersten paar Jahren schon. Mit unsere holländische Kaufmannsgenen konnten wir das aber nicht hinnehmen. Also haben wir uns das notwendige Wissen angeeignet und haben uns damit von "offizielle" Instanzen zunehmend weniger veräppeln lassen. joy

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Sariala schrieb:

Hallo zusammen,
ich hänge mich mal an weil meine Lage ähnlich ist.

Patientin im Seniorenheim, Sohn unterschreibt den Behandlungsvertrag, kein Hinweis auf Basistarif.
Nun kam eine Mail von Sohn. Das bei der Abrechnung mit dem Versicherer rauskam das ich einen falschen Tarif und damit zuviel berechnet hätte. In dieser Mail informiert er mich auch das seine Mutter im Basistarif versichert ist und eben jetzt nicht alles erstattet bekommt und ich soll das zuviel berechnete mit der nächsten Rechnung verechnen.

Wenn ich richtig informiert bin muss ich das nicht oder? (Können steht auf einem anderen Blatt)
---2 Zeilen weiter oben steht die Antwort, überlesen sorry---
2. Frage: die Rezepte müssen den Heilmittelrichtlinien entsprechen? (Ansonsten genehmigung der Versicherung vorab)
Dazu muss der ICD10 drauf, damit ich das prüfen kann vielen Behandlungen Sie mit der Diagnose bekommt?

Danke für Eure Hilfe



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