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Neues Thema
behandlungsbeginn bg rezept
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Anonymer Teilnehmer
30.04.2013 10:55
der behandlungsbeginn bei bg rezepten ist im rahmenvertrag auf 7 tage beziffert.
was bedeutet dann das feld 4 "behandlungsbeginn"
a) bezieht es sich auf den beh.beginn beim bg arzt, oder
b) den behandlungsbeginn der physiotherapie
?????
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der behandlungsbeginn bei bg rezepten ist im rahmenvertrag auf 7 tage beziffert. was bedeutet dann das feld 4 "behandlungsbeginn" a) bezieht es sich auf den beh.beginn beim bg arzt, oder b) den behandlungsbeginn der physiotherapie ?????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

der behandlungsbeginn bei bg rezepten ist im rahmenvertrag auf 7 tage beziffert.
was bedeutet dann das feld 4 "behandlungsbeginn"
a) bezieht es sich auf den beh.beginn beim bg arzt, oder
b) den behandlungsbeginn der physiotherapie
?????

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Bernie
30.04.2013 13:55
Es gibt meines Wissens keinen Rahmenvertrag mit der DGUV.

In der einschlägigen Handlungsanleitung der DGUV ist von einem unverzüglichen Baehandlungsbeginn die Rede. Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern" - also nicht sofort, aber halt nicht schuldhaft verzögert.
Die Dauer der Verordnung beginnt ab dem Behandlungsbeginn und ist dann 2 Wochen gültig - danach Untersuchung durch Arzt.
Quelle: DGUV, Aktenvermerk Handlungsanleitung Physiotherapie

Ich hoffe, das stimmt noch so. Habe seit Jahren keine BG Patienten mehr behandelt.

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• Märy
Es gibt meines Wissens keinen Rahmenvertrag mit der DGUV. In der einschlägigen Handlungsanleitung der DGUV ist von einem unverzüglichen Baehandlungsbeginn die Rede. Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern" - also nicht sofort, aber halt nicht schuldhaft verzögert. Die Dauer der Verordnung beginnt ab dem Behandlungsbeginn und ist dann 2 Wochen gültig - danach Untersuchung durch Arzt. Quelle: DGUV, Aktenvermerk Handlungsanleitung Physiotherapie Ich hoffe, das stimmt noch so. Habe seit Jahren keine BG Patienten mehr behandelt.
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Bernie schrieb:

Es gibt meines Wissens keinen Rahmenvertrag mit der DGUV.

In der einschlägigen Handlungsanleitung der DGUV ist von einem unverzüglichen Baehandlungsbeginn die Rede. Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern" - also nicht sofort, aber halt nicht schuldhaft verzögert.
Die Dauer der Verordnung beginnt ab dem Behandlungsbeginn und ist dann 2 Wochen gültig - danach Untersuchung durch Arzt.
Quelle: DGUV, Aktenvermerk Handlungsanleitung Physiotherapie

Ich hoffe, das stimmt noch so. Habe seit Jahren keine BG Patienten mehr behandelt.



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