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Praxisinhaberin habe ...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Behandlungsbeginn

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Neues Thema
Behandlungsbeginn
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angelika392
16.06.2013 20:03
Muss eine HM-VO KG-ZNS, die genehmigungspflichtig ist (a. d. Regelfalls - Novitas BKK) auch spätestens 14 Tage nach Ausstellung begonnen werden?
Hab mal gehört, dass die Frist erst mit Erteilung der Genehmigung durch die KK beginnt??! Bei erteilter Genehmigung (manchmal dauert es etwas länger...) sind oft die 14 Tage bis Behandlungsbeginn überschritten, so daß jetzt von der azh (Vorabprüfung) eine VO mit der Begründung "zu später Behandlungsbeginn" zurückkam.
Ist das so richtig??? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
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Muss eine HM-VO KG-ZNS, die genehmigungspflichtig ist (a. d. Regelfalls - Novitas BKK) auch spätestens 14 Tage nach Ausstellung begonnen werden? Hab mal gehört, dass die Frist erst mit Erteilung der Genehmigung durch die KK beginnt??! Bei erteilter Genehmigung (manchmal dauert es etwas länger...) sind oft die 14 Tage bis Behandlungsbeginn überschritten, so daß jetzt von der azh (Vorabprüfung) eine VO mit der Begründung "zu später Behandlungsbeginn" zurückkam. Ist das so richtig??? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
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angelika392 schrieb:

Muss eine HM-VO KG-ZNS, die genehmigungspflichtig ist (a. d. Regelfalls - Novitas BKK) auch spätestens 14 Tage nach Ausstellung begonnen werden?
Hab mal gehört, dass die Frist erst mit Erteilung der Genehmigung durch die KK beginnt??! Bei erteilter Genehmigung (manchmal dauert es etwas länger...) sind oft die 14 Tage bis Behandlungsbeginn überschritten, so daß jetzt von der azh (Vorabprüfung) eine VO mit der Begründung "zu später Behandlungsbeginn" zurückkam.
Ist das so richtig??? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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morpheus-06
16.06.2013 20:08
Ja, so wie es in den HMR und RV geregelt ist. "Hab mal gehört" ist nicht wissen :point_up:

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Ja, so wie es in den HMR und RV geregelt ist. "Hab mal gehört" ist nicht wissen :point_up:
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morpheus-06 schrieb:

Ja, so wie es in den HMR und RV geregelt ist. "Hab mal gehört" ist nicht wissen :point_up:

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HM-Erbringer
16.06.2013 21:04
Im Bereich Ergo/HH ist es so geregelt:

1.) Verordnung muss vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung vorgelegt werden.


2.) Dann kann direkt mit der Behandlung begonnen werden - auch wenn noch keine genehmigte VO vorliegt!!!
Es darf dann so lange behandelt werden bis eine Entscheidung vorliegt - wenn negativ = Behandlungsende, wenn positiv = weiter geht's!

Die 14 Tage-Regelung gilt dafür genau wie sonst auch.
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Im Bereich Ergo/HH ist es so geregelt: 1.) Verordnung muss vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung vorgelegt werden. 2.) Dann kann direkt mit der Behandlung begonnen werden - auch wenn noch keine genehmigte VO vorliegt!!! Es darf dann so lange behandelt werden bis eine Entscheidung vorliegt - wenn negativ = Behandlungsende, wenn positiv = weiter geht's! Die 14 Tage-Regelung gilt dafür genau wie sonst auch.
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HM-Erbringer schrieb:

Im Bereich Ergo/HH ist es so geregelt:

1.) Verordnung muss vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung vorgelegt werden.


2.) Dann kann direkt mit der Behandlung begonnen werden - auch wenn noch keine genehmigte VO vorliegt!!!
Es darf dann so lange behandelt werden bis eine Entscheidung vorliegt - wenn negativ = Behandlungsende, wenn positiv = weiter geht's!

Die 14 Tage-Regelung gilt dafür genau wie sonst auch.

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Sabine Rabbel
16.06.2013 22:06
HMR 2011 Teil C § 15 Abs. 1 Satz 2: wenn Rp. genehmigungspflichtig ist, verlängert sich die Frist auf 14 Tage ab Genehmigung.
Wenn Du also tatsächlich erst nach Genehmigungserteilung mit der Behandlung begonnen hast, obwohl diese Warterei gar nicht nötig gewesen wäre, bist Du m.E. im grünen Bereich, solltest aber einen Hinweis auf den einschlägigen Satz auf die Rezeptrückseite schreiben.
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• Ovista
HMR 2011 Teil C § 15 Abs. 1 Satz 2: wenn Rp. genehmigungspflichtig ist, verlängert sich die Frist auf 14 Tage ab Genehmigung. Wenn Du also tatsächlich erst nach Genehmigungserteilung mit der Behandlung begonnen hast, obwohl diese Warterei gar nicht nötig gewesen wäre, bist Du m.E. im grünen Bereich, solltest aber einen Hinweis auf den einschlägigen Satz auf die Rezeptrückseite schreiben.
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angelika392
17.06.2013 20:17
Das war genau das, was ich brauchte!!! War mir sicher, es im Forum schon mal gelesen zu haben, wußte aber nicht mehr, dass es so in den HMR steht.
Vielen Dank!!!!!
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Das war genau das, was ich brauchte!!! War mir sicher, es im Forum schon mal gelesen zu haben, wußte aber nicht mehr, dass es so in den HMR steht. Vielen Dank!!!!!
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angelika392 schrieb:

Das war genau das, was ich brauchte!!! War mir sicher, es im Forum schon mal gelesen zu haben, wußte aber nicht mehr, dass es so in den HMR steht.
Vielen Dank!!!!!

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Sabine Rabbel schrieb:

HMR 2011 Teil C § 15 Abs. 1 Satz 2: wenn Rp. genehmigungspflichtig ist, verlängert sich die Frist auf 14 Tage ab Genehmigung.
Wenn Du also tatsächlich erst nach Genehmigungserteilung mit der Behandlung begonnen hast, obwohl diese Warterei gar nicht nötig gewesen wäre, bist Du m.E. im grünen Bereich, solltest aber einen Hinweis auf den einschlägigen Satz auf die Rezeptrückseite schreiben.



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