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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung behandlungsfreie Kalendertage DGUV

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Neues Thema
behandlungsfreie Kalendertage DGUV
Es gibt 5 Beiträge
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Tresenpummelfee
10.07.2025 11:42
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt:
Bezieht sich die Angabe "max. 14 behandlungsfreie Kalendertage" im Fragen-Antworten-Katalog der DGUV auf die a) einzelne Unterbrechung zwischen zwei Behandlungsterminen - und ist folglich mehrfach anwendbar, so lange die VO noch gültig ist oder b) auf die Gültigkeitsdauer der Verordnung - und ist folglich nur 1x in den 2 Monaten der Gültigkeit der VO anwendbar?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Michael
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Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt: Bezieht sich die Angabe "max. 14 behandlungsfreie Kalendertage" im Fragen-Antworten-Katalog der DGUV auf die a) einzelne Unterbrechung zwischen zwei Behandlungsterminen - und ist folglich mehrfach anwendbar, so lange die VO noch gültig ist oder b) auf die Gültigkeitsdauer der Verordnung - und ist folglich nur 1x in den 2 Monaten der Gültigkeit der VO anwendbar? Vielen Dank für Eure Antworten! Michael
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Tresenpummelfee schrieb:

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt:
Bezieht sich die Angabe "max. 14 behandlungsfreie Kalendertage" im Fragen-Antworten-Katalog der DGUV auf die a) einzelne Unterbrechung zwischen zwei Behandlungsterminen - und ist folglich mehrfach anwendbar, so lange die VO noch gültig ist oder b) auf die Gültigkeitsdauer der Verordnung - und ist folglich nur 1x in den 2 Monaten der Gültigkeit der VO anwendbar?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Michael

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Leni C.
10.07.2025 13:00
Eine normale Verordnung bis 10 Behandlungen ist 3 Monate gültig und kann so oft unterbrochen werden wie es passt . Muß halt nur in den Zeitraum von 3 Monaten passen . Bis 14 Tage ohne Begründung , bei mehr Tagen halt mit .
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• sabine963
Eine normale Verordnung bis 10 Behandlungen ist 3 Monate gültig und kann so oft unterbrochen werden wie es passt . Muß halt nur in den Zeitraum von 3 Monaten passen . Bis 14 Tage ohne Begründung , bei mehr Tagen halt mit .
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Sabine Rabbel
10.07.2025 14:49
Ähh, ich glaub bei Berufsgenossenschaften (und um die geht es hier: DGUV) sind es tatsächlich nur zwei Monate. Und von einer Begrenzung auf nur eine Unterbrechung pro VO weiß ich nix, bloß sind zwei Monate schnell vorbei, wenn mehrfach unterbrochen wird. Lässt sich aber durch Vereinbarung mit der Ärztin über Notwendigkeit der Weiterbehandung plus entsprechendem eigenen Vermerk retten.
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• Lars van Ravenzwaaij
• Kitane
• Leni C.
Ähh, ich glaub bei Berufsgenossenschaften (und um die geht es hier: DGUV) sind es tatsächlich nur zwei Monate. Und von einer Begrenzung auf nur eine Unterbrechung pro VO weiß ich nix, bloß sind zwei Monate schnell vorbei, wenn mehrfach unterbrochen wird. Lässt sich aber durch Vereinbarung mit der Ärztin über Notwendigkeit der Weiterbehandung plus entsprechendem eigenen Vermerk retten.
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Sabine Rabbel schrieb:

Ähh, ich glaub bei Berufsgenossenschaften (und um die geht es hier: DGUV) sind es tatsächlich nur zwei Monate. Und von einer Begrenzung auf nur eine Unterbrechung pro VO weiß ich nix, bloß sind zwei Monate schnell vorbei, wenn mehrfach unterbrochen wird. Lässt sich aber durch Vereinbarung mit der Ärztin über Notwendigkeit der Weiterbehandung plus entsprechendem eigenen Vermerk retten.

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Lars van Ravenzwaaij
10.07.2025 15:21
@Sabine Rabbel Du hast volkommen recht: 2 Monate nach Ausstellungsdatum oder eingetragenes Behandlung-Anfangsdatum.
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[mention]Sabine Rabbel[/mention] Du hast volkommen recht: 2 Monate nach Ausstellungsdatum oder eingetragenes Behandlung-Anfangsdatum.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sabine Rabbel Du hast volkommen recht: 2 Monate nach Ausstellungsdatum oder eingetragenes Behandlung-Anfangsdatum.

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Leni C.
10.07.2025 19:06
@Sabine Rabbel
sorry hatte ich überlesen .
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Sabine Rabbel[/mention] sorry hatte ich überlesen .
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Leni C. schrieb:

@Sabine Rabbel
sorry hatte ich überlesen .

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Leni C. schrieb:

Eine normale Verordnung bis 10 Behandlungen ist 3 Monate gültig und kann so oft unterbrochen werden wie es passt . Muß halt nur in den Zeitraum von 3 Monaten passen . Bis 14 Tage ohne Begründung , bei mehr Tagen halt mit .



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