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Hamburg-Altona

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Beihilfe

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Neues Thema
Beihilfe
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radames
21.03.2013 21:11
Haben Beihilfeberechtigte grundsätzlich mit einem Eigenanteil an den Behandlungskosten zu rechnen, oder können sie diesen über eine Zusatz-PKV auf Null bringen.
Wer weiß das?

Gruß
Thomas
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Haben Beihilfeberechtigte grundsätzlich mit einem Eigenanteil an den Behandlungskosten zu rechnen, oder können sie diesen über eine Zusatz-PKV auf Null bringen. Wer weiß das? Gruß Thomas
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radames schrieb:

Haben Beihilfeberechtigte grundsätzlich mit einem Eigenanteil an den Behandlungskosten zu rechnen, oder können sie diesen über eine Zusatz-PKV auf Null bringen.
Wer weiß das?

Gruß
Thomas

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Xela
22.03.2013 07:27
Beamte haben grundsätzlich einen Eigenateil zu tragen.

Aber......

Das Ding heißt: Beihilfeergänzungstarif ! bietet praktisch jede PKV an und kann den Eigenanteil auf Null bringen. Kostet so um die 10 Euro im Monat mehr.

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Beamte haben grundsätzlich einen Eigenateil zu tragen. Aber...... Das Ding heißt: Beihilfeergänzungstarif ! bietet praktisch jede PKV an und kann den Eigenanteil auf Null bringen. Kostet so um die 10 Euro im Monat mehr.
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rheuma
22.03.2013 09:59
bitte welche privat versicherung bietet einen beihilfeergänzungstarif um ca 10,00 € im monat an?
was für ein traum.......
gruss
uli
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bitte welche privat versicherung bietet einen beihilfeergänzungstarif um ca 10,00 € im monat an? was für ein traum....... gruss uli
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rheuma schrieb:

bitte welche privat versicherung bietet einen beihilfeergänzungstarif um ca 10,00 € im monat an?
was für ein traum.......
gruss
uli

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Armin Thuringer
22.03.2013 10:59
Die Zuzahlung der Beihilfeberechtigten d.h. ca. 10 % vom erstatteten Beihilfesatz müßen diese selbst bezahlen und dieses kann man durch den Beihilfeergänzungstarif auf Null schrauben. Meisten zahlt die Beihilfe 60 % der Rechnung und eine zusätzliche Privatversicherung die restlichen 40 %. Die Zuzahlung, also 10 % errechnen sich aus den erstatteten 60 %.
Alles klar ?
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Die Zuzahlung der Beihilfeberechtigten d.h. ca. 10 % vom erstatteten Beihilfesatz müßen diese selbst bezahlen und dieses kann man durch den Beihilfeergänzungstarif auf Null schrauben. Meisten zahlt die Beihilfe 60 % der Rechnung und eine zusätzliche Privatversicherung die restlichen 40 %. Die Zuzahlung, also 10 % errechnen sich aus den erstatteten 60 %. Alles klar ?
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Armin Thuringer schrieb:

Die Zuzahlung der Beihilfeberechtigten d.h. ca. 10 % vom erstatteten Beihilfesatz müßen diese selbst bezahlen und dieses kann man durch den Beihilfeergänzungstarif auf Null schrauben. Meisten zahlt die Beihilfe 60 % der Rechnung und eine zusätzliche Privatversicherung die restlichen 40 %. Die Zuzahlung, also 10 % errechnen sich aus den erstatteten 60 %.
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Xela schrieb:

Beamte haben grundsätzlich einen Eigenateil zu tragen.

Aber......

Das Ding heißt: Beihilfeergänzungstarif ! bietet praktisch jede PKV an und kann den Eigenanteil auf Null bringen. Kostet so um die 10 Euro im Monat mehr.

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Physiotherapeutin-Mann
22.03.2013 11:38
Beihilfeberechtigte erhalten in der Regel 50% der Behandlungkosten von der Beihilfestelle. Dieser Betrag ist gedeckelt von den sog. beihilfefähigen Höchstsätzen, bei KG z.B. 19,50 Euro. Die Beihilfe erstattet hier also 9,75 Euro.

Für den verbleibenden Betrag kann/sollte sich der Beihilfeberechtigte selbst versichern. Das geht über die sog. Beihilfeergänzungstarife verschiedener Versicherungen. Die erstatten in der Regel den Differenzbetrag bis zum beihilfefähigen Höchstsatz. Das wären am Beispiel KG als weitere 9,75 Euro.

Da aber kein vernünftiger Therapeut Beihilfesatz abrechnet/abrechnen sollte, verbleibt ein weiterer Differenzbetrag zum abgerechneten Preis. Diese Differenz muss der Beihilfeberechtigte dann aus eigener Tasche bezahlen.

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Beihilfeberechtigte erhalten in der Regel 50% der Behandlungkosten von der Beihilfestelle. Dieser Betrag ist gedeckelt von den sog. beihilfefähigen Höchstsätzen, bei KG z.B. 19,50 Euro. Die Beihilfe erstattet hier also 9,75 Euro. Für den verbleibenden Betrag kann/sollte sich der Beihilfeberechtigte selbst versichern. Das geht über die sog. Beihilfeergänzungstarife verschiedener Versicherungen. Die erstatten in der Regel den Differenzbetrag bis zum beihilfefähigen Höchstsatz. Das wären am Beispiel KG als weitere 9,75 Euro. Da aber kein vernünftiger Therapeut Beihilfesatz abrechnet/abrechnen sollte, verbleibt ein weiterer Differenzbetrag zum abgerechneten Preis. Diese Differenz muss der Beihilfeberechtigte dann aus eigener Tasche bezahlen.
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Bettina Gremmelspacher
22.03.2013 13:13
Hallo,
gibt es für Beihilfepat. und Privatpat. für KG oder MT eine zeitliche Vorgabe für die Behandlungsdauer ?? Die gesetzlichen Kassen zahlen ja nur noch für 20 Min.Behandlungszeit.
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Hallo, gibt es für Beihilfepat. und Privatpat. für KG oder MT eine zeitliche Vorgabe für die Behandlungsdauer ?? Die gesetzlichen Kassen zahlen ja nur noch für 20 Min.Behandlungszeit.
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Bettina Gremmelspacher schrieb:

Hallo,
gibt es für Beihilfepat. und Privatpat. für KG oder MT eine zeitliche Vorgabe für die Behandlungsdauer ?? Die gesetzlichen Kassen zahlen ja nur noch für 20 Min.Behandlungszeit.

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therapeutin
22.03.2013 13:23
nein, du kannst deine eigene Zeit kalkulieren...
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therapeutin schrieb:

nein, du kannst deine eigene Zeit kalkulieren...

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JürgenK
22.03.2013 15:43
Hallo gremmelspacher,
>>...Die gesetzlichen Kassen zahlen ja nur noch für 20 Min. Behandlungszeit.<<
Die Regelbehandlungszeit beträgt für beide Therapien 15 bis 25 Min.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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Hallo gremmelspacher, >>...Die gesetzlichen Kassen zahlen ja nur noch für 20 Min. Behandlungszeit.<< Die Regelbehandlungszeit beträgt für beide Therapien 15 bis 25 Min. MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

Hallo gremmelspacher,
>>...Die gesetzlichen Kassen zahlen ja nur noch für 20 Min. Behandlungszeit.<<
Die Regelbehandlungszeit beträgt für beide Therapien 15 bis 25 Min.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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Physiotherapeutin-Mann schrieb:

Beihilfeberechtigte erhalten in der Regel 50% der Behandlungkosten von der Beihilfestelle. Dieser Betrag ist gedeckelt von den sog. beihilfefähigen Höchstsätzen, bei KG z.B. 19,50 Euro. Die Beihilfe erstattet hier also 9,75 Euro.

Für den verbleibenden Betrag kann/sollte sich der Beihilfeberechtigte selbst versichern. Das geht über die sog. Beihilfeergänzungstarife verschiedener Versicherungen. Die erstatten in der Regel den Differenzbetrag bis zum beihilfefähigen Höchstsatz. Das wären am Beispiel KG als weitere 9,75 Euro.

Da aber kein vernünftiger Therapeut Beihilfesatz abrechnet/abrechnen sollte, verbleibt ein weiterer Differenzbetrag zum abgerechneten Preis. Diese Differenz muss der Beihilfeberechtigte dann aus eigener Tasche bezahlen.



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