München/Unterschleissheim
Hallo Kolleg(innen)!
Wir suchen Dich ab sofort oder
später als Verstärkung für unser
Team in unserer sehr gut
ausgestatteten Praxis.
Unsere Philosophie ist: Miteinander
ans Ziel!
Patienten, Therapeuten,
Kolleg(innen), Ärzte. Zusammen
wollen wir den Menschen auf ihrem
Weg zu ihrer Gesundheit, ihrer
Selbstständigkeit, ihrer
Lebensqualität begleiten.
Dafür wurden wir ausgebildet,
dafür sind wir da.
Wir arbeiten ganzheitlich in den
verschiedenst...
Hallo Kolleg(innen)!
Wir suchen Dich ab sofort oder
später als Verstärkung für unser
Team in unserer sehr gut
ausgestatteten Praxis.
Unsere Philosophie ist: Miteinander
ans Ziel!
Patienten, Therapeuten,
Kolleg(innen), Ärzte. Zusammen
wollen wir den Menschen auf ihrem
Weg zu ihrer Gesundheit, ihrer
Selbstständigkeit, ihrer
Lebensqualität begleiten.
Dafür wurden wir ausgebildet,
dafür sind wir da.
Wir arbeiten ganzheitlich in den
verschiedenst...
Ich habe einen Patienten mit BG Rezept, Ausstellung 27.1.26. Physiotherapiebeginn auf der Verordnung am 17.02.26 angegeben.
Meines Wissens müssen BG Rezepte innerhalb 7 Tage, ab Ausstellung, begonnen werden. Was ist denn nun richtig? Der Patient kommt bereits seit dem 28.1. zur KG . Ist dieser Physiobeginn nur eine interner Vermerk vom ausstellenden Arzt oder darf erst am 17.2. begonnen werden ?
Ich bitte um eure hilfreiche Rückmeldung. Vielen Dank . Susanne
Gefällt mir
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
hm...und warum fragst du erst heute ???
MfG
JürgenK ;)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Susanne P. schrieb:
Guten Tag,
Ich habe einen Patienten mit BG Rezept, Ausstellung 27.1.26. Physiotherapiebeginn auf der Verordnung am 17.02.26 angegeben.
Meines Wissens müssen BG Rezepte innerhalb 7 Tage, ab Ausstellung, begonnen werden. Was ist denn nun richtig? Der Patient kommt bereits seit dem 28.1. zur KG . Ist dieser Physiobeginn nur eine interner Vermerk vom ausstellenden Arzt oder darf erst am 17.2. begonnen werden ?
Ich bitte um eure hilfreiche Rückmeldung. Vielen Dank . Susanne
D. h., du darfst erst am 17.02 anfangen. Der Arzt wird sich was dabei gedacht haben. 🫣
Und vielleicht hier DGUV: Rehabilitation Vergütung der Leistungserbringer mal der aktuelle Vertrag und der FAK herunterladen zum bestudieren?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Susanne P. *Kopfschütteln* Wie der Text eindeutig besagt: "Beginn am..."
D. h., du darfst erst am 17.02 anfangen. Der Arzt wird sich was dabei gedacht haben. 🫣
Und vielleicht hier DGUV: Rehabilitation Vergütung der Leistungserbringer mal der aktuelle Vertrag und der FAK herunterladen zum bestudieren?
Gefällt mir
Ich wäre als Unfallarzt durchaus pikiert über das ignorieren einer deutlichen Anweisung. 🥴
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@HaJü Ich würde sagen, dass Kind ist jetzt schon im Brunnen gefallen. Es wird schon seit dem 28.01. behandelt.
Ich wäre als Unfallarzt durchaus pikiert über das ignorieren einer deutlichen Anweisung. 🥴
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
HaJü schrieb:
@Susanne P. Gäbe die Möglichkeit unter 3a FAK.
Der Arzt kann aber diese Frist verlängern, indem er bei "Behandlungsbeginn am" ein späteres Datum einträgt, um keine Terminprobleme zu verursachen, und ich nehme an, genau das war hier beabsichtigt. Du kannst aber früher beginnen, wenn Du das mit dem Arzt vereinbart hast: dann streichst Du den 17.2. und schreibst dazu, dass das mit dem Arzt so besprochen wurde, Deine Unterschrift und Kürzel "LE" dazu und die Sache ist geritzt.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
... um keine Terminprobleme zu verursachen, und ich nehme an, genau das war hier beabsichtigt. .... oder vielleicht gibt es medizinische Gründe? Ist viel eher wahrscheinlich.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Sabine Rabbel schrieb:
Susanne, Du bist nicht auf dem laufenden: seit April 2023 müssen BG-VOen innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, sofern nicht dringender Behandlungsbedarf vermerkt ist.
Der Arzt kann aber diese Frist verlängern, indem er bei "Behandlungsbeginn am" ein späteres Datum einträgt, um keine Terminprobleme zu verursachen, und ich nehme an, genau das war hier beabsichtigt. Du kannst aber früher beginnen, wenn Du das mit dem Arzt vereinbart hast: dann streichst Du den 17.2. und schreibst dazu, dass das mit dem Arzt so besprochen wurde, Deine Unterschrift und Kürzel "LE" dazu und die Sache ist geritzt.
Mein Profilbild bearbeiten