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Freu dich auf ein attraktives ...
Wie kann man da jetzt vorgehen, denn die VO ist noch im Rahmen der 2 Monatigen Gültigkeit ?
Vielen Dank für Eure Antworten!
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In diesem Fall die Antwort zur Frage 6a, eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pat88 Wie immer: FAK DGUV lesen. 😇
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In diesem Fall die Antwort zur Frage 6a, eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Teils war die email schon nach einer stunde mit der Bestätigung da. Wurde auch immer bezahlt. Vllt ist das eine Möglichkeit
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Busquete schrieb:
wir hatten solche Fälle auch schon des Öfteren, zum Unverständnis der Patienten, daraufhin haben wir den Patienten gesagt, wenn ihr Sachbearbeiter es uns in Schriftform zukommen lässt, dass wir trotz dieser 14 Tage Unterbrechung weiterbehandeln dürfen ist alles easy.
Teils war die email schon nach einer stunde mit der Bestätigung da. Wurde auch immer bezahlt. Vllt ist das eine Möglichkeit
Aber das für Ärzte 4 Wochen Frust gab ich nicht ganz verstanden...sollte aber für mich nicht relevant sein...)
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LukiLulu schrieb:
Hallo...um nochmal sicher zu sein...BG ist 2 Monate gültig...nicht mehr 4 Wochen? Spätestens beginn ist 14 Tage, Unterbrechung auch 14 Tage...da gibt kein F oder K...alles richtig verstanden? Hab mir runtergeladen und gelesen...
Aber das für Ärzte 4 Wochen Frust gab ich nicht ganz verstanden...sollte aber für mich nicht relevant sein...)
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Problem beschreiben
pat88 schrieb:
Hallo liebe Leute, ich habe eine BG-VO Krankheitsbedingt länger als 14 Tage unterbrechen müssen. Nun hab ich aber nochmal nachgelesen und gesehen das man das jetzt gar nicht mehr darf und die VO sofort ihre Gültigkeit verliert.
Wie kann man da jetzt vorgehen, denn die VO ist noch im Rahmen der 2 Monatigen Gültigkeit ?
Vielen Dank für Eure Antworten!
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