Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
Grüße
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Heuberger schrieb:
Patient hat eine Folge VO vom BG Durchgangsarzt erhalten, allerdings ist nun die Ziffer 8102 (Kinder KG ZNS ) angegben . Zuvor war die 8103 verordnet. Denke der Arzt meinte die 8103 . Kann ich dies eigenständig ändern nach Rücksprache mit Arzt oder geht es nur vom Arzt selbst?
Grüße
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silvia43 schrieb:
Nur vom Arzt mit Stempel datum und Unterschrift der Änderung
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edith385 schrieb:
Das wäre naheliegend und pragmatisch. Das kennt der zum Sparen verpflichtete Amtsschimmel aber nicht.
Ich tippe auf Tippfehler bzw. im Heilmittelauswahlmenü stehen 8102 und 8103 direkt nebeneinander. Als ob irgendwer die Verordnung nochmal anschauen würde wenn sie aus dem Drucker gekommen ist...
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Papa Alpaka schrieb:
Die BGen sind deutlich entspannter, aber irgendwo sind wir dann auch in der Pflicht, offensichtliche Fehler korrigieren zu lassen 😅
Ich tippe auf Tippfehler bzw. im Heilmittelauswahlmenü stehen 8102 und 8103 direkt nebeneinander. Als ob irgendwer die Verordnung nochmal anschauen würde wenn sie aus dem Drucker gekommen ist...
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Schippi schrieb:
Du bist ja optimistisch😂😂😂
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Heuberger schrieb:
Wird die BG die Verordnung ansonsten nicht vergüten, wenn ich denen 8103 in Rechnung stelle? Ist ja offensichtlich dass es kein Kind ist und davor war auch 8103?!
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