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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung BG Verordnung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
BG Verordnung
Es gibt 7 Beiträge
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T.duck
23.04.2013 07:22
Ich habe eine Pat mit BG Verordnung und weiß nicht ob ich da die Therapiefrequenz unterschreiten darf d
Da dort 5 mal die Woche draufsteht und wärend der Therapie, hat Sie noch eine zweite Verordnung bekommen, Überschneidet sich aber mit der ersten, denn die Therapiemenge wurde noch nicht abgearbeitet und auf der neuen steht halt schon der Behandlungsbeginn drauf. Kann ich später anfangen oder muss ich das ändern lassen, danke für Eure Antworten.
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Ich habe eine Pat mit BG Verordnung und weiß nicht ob ich da die Therapiefrequenz unterschreiten darf d Da dort 5 mal die Woche draufsteht und wärend der Therapie, hat Sie noch eine zweite Verordnung bekommen, Überschneidet sich aber mit der ersten, denn die Therapiemenge wurde noch nicht abgearbeitet und auf der neuen steht halt schon der Behandlungsbeginn drauf. Kann ich später anfangen oder muss ich das ändern lassen, danke für Eure Antworten.
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T.duck schrieb:

Ich habe eine Pat mit BG Verordnung und weiß nicht ob ich da die Therapiefrequenz unterschreiten darf d
Da dort 5 mal die Woche draufsteht und wärend der Therapie, hat Sie noch eine zweite Verordnung bekommen, Überschneidet sich aber mit der ersten, denn die Therapiemenge wurde noch nicht abgearbeitet und auf der neuen steht halt schon der Behandlungsbeginn drauf. Kann ich später anfangen oder muss ich das ändern lassen, danke für Eure Antworten.

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Shakespeare
23.04.2013 09:58
Du solltest dich an die Frequenzvorgabe halten. Wenn das nicht geht, solltest du das in Absprache mit dem Arzt ändern lassen.
Bei der BG muss man die Verordnungen umgehend beginnen, d.h. innerhalb einer Woche. Das neue Rezept muss also eine entsprechend angepasste, Vorgabe durch den Arzt bekommen.
Was auch in Absprache mit der BG funktioniert, ist, dass man bei der zweiten Verordnung einen Vermerk macht, dass die Behandlung erst am x.x.xxxx begonnen wurde, da die erste Verordnung noch lief. In jedem Falle solltest du dich aber aus eigenem Interesse absichern, um Kürzungen zu vermeiden.
Gruß S.

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Du solltest dich an die Frequenzvorgabe halten. Wenn das nicht geht, solltest du das in Absprache mit dem Arzt ändern lassen. Bei der BG muss man die Verordnungen umgehend beginnen, d.h. innerhalb einer Woche. Das neue Rezept muss also eine entsprechend angepasste, Vorgabe durch den Arzt bekommen. Was auch in Absprache mit der BG funktioniert, ist, dass man bei der zweiten Verordnung einen Vermerk macht, dass die Behandlung erst am x.x.xxxx begonnen wurde, da die erste Verordnung noch lief. In jedem Falle solltest du dich aber aus eigenem Interesse absichern, um Kürzungen zu vermeiden. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Du solltest dich an die Frequenzvorgabe halten. Wenn das nicht geht, solltest du das in Absprache mit dem Arzt ändern lassen.
Bei der BG muss man die Verordnungen umgehend beginnen, d.h. innerhalb einer Woche. Das neue Rezept muss also eine entsprechend angepasste, Vorgabe durch den Arzt bekommen.
Was auch in Absprache mit der BG funktioniert, ist, dass man bei der zweiten Verordnung einen Vermerk macht, dass die Behandlung erst am x.x.xxxx begonnen wurde, da die erste Verordnung noch lief. In jedem Falle solltest du dich aber aus eigenem Interesse absichern, um Kürzungen zu vermeiden.
Gruß S.

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T.duck
24.04.2013 11:20
Um die Frequenz zu Ändern und auch das Ausstellungsdatum, dann Lieber bei dem Arzt oder der BG in Hamburg anrufen?
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Shakespeare
25.04.2013 10:17
Frequenzänderung mit dem Arzt besprechen, Diagnose muss ebenfalls durch diesen nachgetragen werden. Mit der BG könntest du lediglich klären, dass die Folgeverordnung bereits vorlag, wo die Erstverordnung noch nicht abgearbeitet war, also einen evtl. späteren Beginn der 2. VO genehmigen lassen. Gruß S.

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• jojohppt
Frequenzänderung mit dem Arzt besprechen, Diagnose muss ebenfalls durch diesen nachgetragen werden. Mit der BG könntest du lediglich klären, dass die Folgeverordnung bereits vorlag, wo die Erstverordnung noch nicht abgearbeitet war, also einen evtl. späteren Beginn der 2. VO genehmigen lassen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Frequenzänderung mit dem Arzt besprechen, Diagnose muss ebenfalls durch diesen nachgetragen werden. Mit der BG könntest du lediglich klären, dass die Folgeverordnung bereits vorlag, wo die Erstverordnung noch nicht abgearbeitet war, also einen evtl. späteren Beginn der 2. VO genehmigen lassen. Gruß S.

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T.duck schrieb:

Um die Frequenz zu Ändern und auch das Ausstellungsdatum, dann Lieber bei dem Arzt oder der BG in Hamburg anrufen?

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T.duck
24.04.2013 11:22
Sehe grade das auf der Zweiten Verordnung keine Diagnose draufsteht, ist es denn so Inordnung??
und danke noch mal für deine Antwort.
GT
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Sehe grade das auf der Zweiten Verordnung keine Diagnose draufsteht, ist es denn so Inordnung?? und danke noch mal für deine Antwort. GT
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JürgenK
24.04.2013 13:39
...ohne Diagnose ist jede VO unvollständig ...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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...ohne Diagnose ist jede VO unvollständig ... MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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...ohne Diagnose ist jede VO unvollständig ...
MfG
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T.duck schrieb:

Sehe grade das auf der Zweiten Verordnung keine Diagnose draufsteht, ist es denn so Inordnung??
und danke noch mal für deine Antwort.
GT

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HeinzJ
25.04.2013 18:20
Mit der BG noch nie Probleme gehabt. Ob unterschritten oder später angefangen. Sind halt keine KK und nicht so pingelig.
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• micha850
Mit der BG noch nie Probleme gehabt. Ob unterschritten oder später angefangen. Sind halt keine KK und nicht so pingelig.
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HeinzJ schrieb:

Mit der BG noch nie Probleme gehabt. Ob unterschritten oder später angefangen. Sind halt keine KK und nicht so pingelig.



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