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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung D1 a.d.R

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Neues Thema
D1 a.d.R
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alexander schwarz
07.05.2019 14:43
Hallo Kollegen,

hat eine Diagnose die in den besonderen Veordnungsbedarf fällt, Auswirkungen auf die Gesamtanzahl möglicher D1 Behandlungen a.d.R?
Konkret haben wir einen Patienten mit der Diagnose Z96.64 und Z98.8, welcher mittlerweile die Gesamtanzahl möglicher D1 Behandlungen überschritten hat (10). Der Arzt argumentiert nun dass, das mit dem besonderen Verordnungsbedarf möglich sei.
Ich bin mir unsicher und eigentlich anderer Meinung.

Vielen Dank im Voraus

Alexander
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Hallo Kollegen, hat eine Diagnose die in den besonderen Veordnungsbedarf fällt, Auswirkungen auf die Gesamtanzahl möglicher D1 Behandlungen a.d.R? Konkret haben wir einen Patienten mit der Diagnose Z96.64 und Z98.8, welcher mittlerweile die Gesamtanzahl möglicher D1 Behandlungen überschritten hat (10). Der Arzt argumentiert nun dass, das mit dem besonderen Verordnungsbedarf möglich sei. Ich bin mir unsicher und eigentlich anderer Meinung. Vielen Dank im Voraus Alexander
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alexander schwarz schrieb:

Hallo Kollegen,

hat eine Diagnose die in den besonderen Veordnungsbedarf fällt, Auswirkungen auf die Gesamtanzahl möglicher D1 Behandlungen a.d.R?
Konkret haben wir einen Patienten mit der Diagnose Z96.64 und Z98.8, welcher mittlerweile die Gesamtanzahl möglicher D1 Behandlungen überschritten hat (10). Der Arzt argumentiert nun dass, das mit dem besonderen Verordnungsbedarf möglich sei.
Ich bin mir unsicher und eigentlich anderer Meinung.

Vielen Dank im Voraus

Alexander

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Tempelritter
07.05.2019 15:42
alexander schwarz schrieb am 7.5.19 14:43:
Hallo Kollegen,

hat eine Diagnose die in den besonderen Veordnungsbedarf fällt, Auswirkungen auf die Gesamtanzahl möglicher D1 Behandlungen a.d.R?
Konkret haben wir einen Patienten mit der Diagnose Z96.64 und Z98.8, welcher mittlerweile die Gesamtanzahl möglicher D1 Behandlungen überschritten hat (10). Der Arzt argumentiert nun dass, das mit dem besonderen Verordnungsbedarf möglich sei.
Ich bin mir unsicher und eigentlich anderer Meinung.

Vielen Dank im Voraus

Alexander



Keine Auswirkung, Begrenzung im HMK ist zu beachten. BVB setzt weder die HMR, HMK noch die RV außer Kraft.
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• Dúnhan
• alexander schwarz
[zitat]alexander schwarz schrieb am 7.5.19 14:43: Hallo Kollegen, hat eine Diagnose die in den besonderen Veordnungsbedarf fällt, Auswirkungen auf die Gesamtanzahl möglicher D1 Behandlungen a.d.R? Konkret haben wir einen Patienten mit der Diagnose Z96.64 und Z98.8, welcher mittlerweile die Gesamtanzahl möglicher D1 Behandlungen überschritten hat (10). Der Arzt argumentiert nun dass, das mit dem besonderen Verordnungsbedarf möglich sei. Ich bin mir unsicher und eigentlich anderer Meinung. Vielen Dank im Voraus Alexander [/zitat] Keine Auswirkung, Begrenzung im HMK ist zu beachten. BVB setzt weder die HMR, HMK noch die RV außer Kraft.
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alexander schwarz
07.05.2019 15:51
Vielen Dank :)
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alexander schwarz schrieb:

Vielen Dank :)

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Tempelritter schrieb:

alexander schwarz schrieb am 7.5.19 14:43:
Hallo Kollegen,

hat eine Diagnose die in den besonderen Veordnungsbedarf fällt, Auswirkungen auf die Gesamtanzahl möglicher D1 Behandlungen a.d.R?
Konkret haben wir einen Patienten mit der Diagnose Z96.64 und Z98.8, welcher mittlerweile die Gesamtanzahl möglicher D1 Behandlungen überschritten hat (10). Der Arzt argumentiert nun dass, das mit dem besonderen Verordnungsbedarf möglich sei.
Ich bin mir unsicher und eigentlich anderer Meinung.

Vielen Dank im Voraus

Alexander



Keine Auswirkung, Begrenzung im HMK ist zu beachten. BVB setzt weder die HMR, HMK noch die RV außer Kraft.

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Physiotherapie Dietermann
08.05.2019 22:08
Ich versteh die Frage nicht, die Gesamtzahl der möglichen Behandlungen außerhalb des Regelfalls ist meiner Kenntnis nach nur dadurch beschränkt, dass eine Verordnung theoretisch innerhalb von 12 Wochen durchführbar sein muss.
Ansonsten kann der Pat. lebenslang x-fach pro Woche bekommen.

BVB sorgt nur dafür, dass das Budget des Arztes nichts belastet wird. Kann uns aber wurscht sein.
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Ich versteh die Frage nicht, die Gesamtzahl der möglichen Behandlungen [b]außerhalb[/b] des Regelfalls ist meiner Kenntnis nach nur dadurch beschränkt, dass eine Verordnung theoretisch innerhalb von 12 Wochen durchführbar sein muss. Ansonsten kann der Pat. lebenslang x-fach pro Woche bekommen. BVB sorgt nur dafür, dass das Budget des Arztes nichts belastet wird. Kann uns aber wurscht sein.
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Tempelritter
09.05.2019 07:26
Physiotherapie Dietermann schrieb am 8.5.19 22:08:
Ich versteh die Frage nicht, die Gesamtzahl der möglichen Behandlungen außerhalb des Regelfalls ist meiner Kenntnis nach nur dadurch beschränkt, dass eine Verordnung theoretisch innerhalb von 12 Wochen durchführbar sein muss.
Ansonsten kann der Pat. lebenslang x-fach pro Woche bekommen.

BVB sorgt nur dafür, dass das Budget des Arztes nichts belastet wird. Kann uns aber wurscht sein.


D1 ist im Regelfall und adR auf max. 10 Einheiten begrenzt.
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[zitat]Physiotherapie Dietermann schrieb am 8.5.19 22:08: Ich versteh die Frage nicht, die Gesamtzahl der möglichen Behandlungen [b]außerhalb[/b] des Regelfalls ist meiner Kenntnis nach nur dadurch beschränkt, dass eine Verordnung theoretisch innerhalb von 12 Wochen durchführbar sein muss. Ansonsten kann der Pat. lebenslang x-fach pro Woche bekommen. BVB sorgt nur dafür, dass das Budget des Arztes nichts belastet wird. Kann uns aber wurscht sein. [/zitat] D1 ist im Regelfall und adR auf max. 10 Einheiten begrenzt.
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Tempelritter schrieb:

Physiotherapie Dietermann schrieb am 8.5.19 22:08:
Ich versteh die Frage nicht, die Gesamtzahl der möglichen Behandlungen außerhalb des Regelfalls ist meiner Kenntnis nach nur dadurch beschränkt, dass eine Verordnung theoretisch innerhalb von 12 Wochen durchführbar sein muss.
Ansonsten kann der Pat. lebenslang x-fach pro Woche bekommen.

BVB sorgt nur dafür, dass das Budget des Arztes nichts belastet wird. Kann uns aber wurscht sein.


D1 ist im Regelfall und adR auf max. 10 Einheiten begrenzt.

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Andreas Nickel
09.05.2019 09:23
HeilM-RL § 12 Abs. 5
"Wurden „standardisierte Heilmittelkombinationen“ (D) nicht innerhalb des Regelfalls verordnet, können sie außerhalb des Regelfalls einmalig bis zu der im Regelfall vorgesehenen Gesamtverordnungsmenge verordnet werden."
Link
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HeilM-RL § 12 Abs. 5 "Wurden „standardisierte Heilmittelkombinationen“ (D) nicht innerhalb des Regelfalls verordnet, können sie außerhalb des Regelfalls einmalig bis zu der im Regelfall vorgesehenen Gesamtverordnungsmenge verordnet werden." https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1484/HeilM-RL_2017-09-21_iK-2018-01-01.pdf
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Andreas Nickel schrieb:

HeilM-RL § 12 Abs. 5
"Wurden „standardisierte Heilmittelkombinationen“ (D) nicht innerhalb des Regelfalls verordnet, können sie außerhalb des Regelfalls einmalig bis zu der im Regelfall vorgesehenen Gesamtverordnungsmenge verordnet werden."
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Physiotherapie Dietermann schrieb:

Ich versteh die Frage nicht, die Gesamtzahl der möglichen Behandlungen außerhalb des Regelfalls ist meiner Kenntnis nach nur dadurch beschränkt, dass eine Verordnung theoretisch innerhalb von 12 Wochen durchführbar sein muss.
Ansonsten kann der Pat. lebenslang x-fach pro Woche bekommen.

BVB sorgt nur dafür, dass das Budget des Arztes nichts belastet wird. Kann uns aber wurscht sein.



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