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Niederrhein

Wir suchen einen Physiotherapeuten
(m/w/d).

Und bevor du jetzt denkst:

„Super. Wieder eine
Stellenanzeige mit ‚jungem
dynamischem Team‘, ‚flachen
Hierarchien‘ und einem
Obstkorb.“

Nein.

Wir haben keinen Obstkorb.

Wir haben Geld. ????

Fangen wir damit an:

???? ÜBERTARIFLICHE BEZAHLUNG

Ja, wirklich.

Wir finden nämlich, dass
Physiotherapeuten von ihrer Arbeit
auch leben können sollten.

Und zwar nicht ausschließlich von
Luft, Liebe und den Dankesworten
d...
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Davaso mal wieder...
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Anonymer Teilnehmer
20.04.2019 22:00
Nur noch mal zum Verständnis...
Patient zahlt Verordnungsgebühr nicht, weil verstorben. Ich schreibe Rechnung an die Erben, die zahlen nicht.
Ich reiche bei der Davaso die Verordnung mit der nicht bezahlten Rechnung ein. Davaso zieht die Verordnungsgebühr trotzdem ab. Begründung : schriftliche Zahlungsaufforderung + Mahnschreiben, sonst kein Geld.

Die Davaso möchte also das ich erst eine Zahlungsaufforderung verschicke und dann auch noch mahne.

Das ist doch Unsinn, meines Wissens reicht doch die einmalige, schriftliche Rechnungsstellung. Oder liege ich da falsch.
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Nur noch mal zum Verständnis... Patient zahlt Verordnungsgebühr nicht, weil verstorben. Ich schreibe Rechnung an die Erben, die zahlen nicht. Ich reiche bei der Davaso die Verordnung mit der nicht bezahlten Rechnung ein. Davaso zieht die Verordnungsgebühr trotzdem ab. Begründung : schriftliche Zahlungsaufforderung + Mahnschreiben, sonst kein Geld. Die Davaso möchte also das ich erst eine Zahlungsaufforderung verschicke und dann auch noch mahne. Das ist doch Unsinn, meines Wissens reicht doch die einmalige, schriftliche Rechnungsstellung. Oder liege ich da falsch.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Nur noch mal zum Verständnis...
Patient zahlt Verordnungsgebühr nicht, weil verstorben. Ich schreibe Rechnung an die Erben, die zahlen nicht.
Ich reiche bei der Davaso die Verordnung mit der nicht bezahlten Rechnung ein. Davaso zieht die Verordnungsgebühr trotzdem ab. Begründung : schriftliche Zahlungsaufforderung + Mahnschreiben, sonst kein Geld.

Die Davaso möchte also das ich erst eine Zahlungsaufforderung verschicke und dann auch noch mahne.

Das ist doch Unsinn, meines Wissens reicht doch die einmalige, schriftliche Rechnungsstellung. Oder liege ich da falsch.

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ali
20.04.2019 22:06
da liegst Du richtig, mit 40 Euro widersprechen....

ach ja: gleich an Kasse, gar nicht mit denen abdaddeln...
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• NorbArt
• Susulo
• Papa Alpaka
da liegst Du richtig, mit 40 Euro widersprechen.... ach ja: gleich an Kasse, gar nicht mit denen abdaddeln...
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Papa Alpaka
21.04.2019 22:57
ali schrieb am 20.4.19 22:06:
da liegst Du richtig, mit 40 Euro widersprechen....

ach ja: gleich an Kasse, gar nicht mit denen abdaddeln...


...in der Zeit die Davaso den Verzug fördert wird mit 8,8% verzinst, zzgl. Mahngebühren. Um die €1,36 sind zulässig, mit €5 kommt man aber auch oft durch. Lass die Kasse spüren was blöde Subunternehmen kosten... ;)

(Richtig: eigentlich sollten die Leute von Davaso melden wenn das Problem ihr Mandat übersteigt, tun sie aber meist nicht um den Auftrag nicht zu gefährden. Am Ende solcher Logik stellt der TÜV eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen maroden Staudamm in Brasilien aus... ;))
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[zitat]ali schrieb am 20.4.19 22:06: da liegst Du richtig, mit 40 Euro widersprechen.... ach ja: gleich an Kasse, gar nicht mit denen abdaddeln... [/zitat] ...in der Zeit die Davaso den Verzug fördert wird mit 8,8% verzinst, zzgl. Mahngebühren. Um die €1,36 sind zulässig, mit €5 kommt man aber auch oft durch. Lass die Kasse spüren was blöde Subunternehmen kosten... ;) (Richtig: eigentlich sollten die Leute von Davaso melden wenn das Problem ihr Mandat übersteigt, tun sie aber meist nicht um den Auftrag nicht zu gefährden. Am Ende solcher Logik stellt der TÜV eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen maroden Staudamm in Brasilien aus... ;))
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Papa Alpaka schrieb:

ali schrieb am 20.4.19 22:06:
da liegst Du richtig, mit 40 Euro widersprechen....

ach ja: gleich an Kasse, gar nicht mit denen abdaddeln...


...in der Zeit die Davaso den Verzug fördert wird mit 8,8% verzinst, zzgl. Mahngebühren. Um die €1,36 sind zulässig, mit €5 kommt man aber auch oft durch. Lass die Kasse spüren was blöde Subunternehmen kosten... ;)

(Richtig: eigentlich sollten die Leute von Davaso melden wenn das Problem ihr Mandat übersteigt, tun sie aber meist nicht um den Auftrag nicht zu gefährden. Am Ende solcher Logik stellt der TÜV eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen maroden Staudamm in Brasilien aus... ;))

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ali schrieb:

da liegst Du richtig, mit 40 Euro widersprechen....

ach ja: gleich an Kasse, gar nicht mit denen abdaddeln...

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Susulo
20.04.2019 22:20
Hatte diesen Fall jetzt 2 mal, dass Pat verstorben ist, ohne Zuzahlung gezahlt zu haben. Ich hab nicht mal ne Rechnung mit eingereicht, sondern zur VO dazugeschrieben: Pat verstorben, aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Adresse von Angehörigen (es war beide Male jemand aus dem Heim), daher Zuzahlung erstatten. Habe beide Male ohne Probleme sofort mein Geld erhalten. War allerdings AOK, nix Davaso.
Also: auf jeden Fall vorgehen, wie von ali vorgeschlagen.
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Hatte diesen Fall jetzt 2 mal, dass Pat verstorben ist, ohne Zuzahlung gezahlt zu haben. Ich hab nicht mal ne Rechnung mit eingereicht, sondern zur VO dazugeschrieben: Pat verstorben, aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Adresse von Angehörigen (es war beide Male jemand aus dem Heim), daher Zuzahlung erstatten. Habe beide Male ohne Probleme sofort mein Geld erhalten. War allerdings AOK, nix Davaso. Also: auf jeden Fall vorgehen, wie von ali vorgeschlagen.
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Susulo schrieb:

Hatte diesen Fall jetzt 2 mal, dass Pat verstorben ist, ohne Zuzahlung gezahlt zu haben. Ich hab nicht mal ne Rechnung mit eingereicht, sondern zur VO dazugeschrieben: Pat verstorben, aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Adresse von Angehörigen (es war beide Male jemand aus dem Heim), daher Zuzahlung erstatten. Habe beide Male ohne Probleme sofort mein Geld erhalten. War allerdings AOK, nix Davaso.
Also: auf jeden Fall vorgehen, wie von ali vorgeschlagen.

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Tempelritter
21.04.2019 08:51
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.4.19 22:00:
Nur noch mal zum Verständnis...
Patient zahlt Verordnungsgebühr nicht, weil verstorben. Ich schreibe Rechnung an die Erben, die zahlen nicht.
Ich reiche bei der Davaso die Verordnung mit der nicht bezahlten Rechnung ein. Davaso zieht die Verordnungsgebühr trotzdem ab. Begründung : schriftliche Zahlungsaufforderung + Mahnschreiben, sonst kein Geld.

Die Davaso möchte also das ich erst eine Zahlungsaufforderung verschicke und dann auch noch mahne.

Das ist doch Unsinn, meines Wissens reicht doch die einmalige, schriftliche Rechnungsstellung. Oder liege ich da falsch.


Einfach die ZuZa auf 0 setzen, geht in der Regel nicht, da nicht befreit. I
m Gesetz steht, schriftliche Zahlungsaufforderung, das kann die Rechnung sein, von einer Mahnung steht nichts im Gesetz.
Bleibt die Rechnung unbezhalt, geht die Rechnung an die Kasse und die überweist dir den Betrag.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.4.19 22:00: Nur noch mal zum Verständnis... Patient zahlt Verordnungsgebühr nicht, weil verstorben. Ich schreibe Rechnung an die Erben, die zahlen nicht. Ich reiche bei der Davaso die Verordnung mit der nicht bezahlten Rechnung ein. Davaso zieht die Verordnungsgebühr trotzdem ab. Begründung : schriftliche Zahlungsaufforderung + Mahnschreiben, sonst kein Geld. Die Davaso möchte also das ich erst eine Zahlungsaufforderung verschicke und dann auch noch mahne. Das ist doch Unsinn, meines Wissens reicht doch die einmalige, schriftliche Rechnungsstellung. Oder liege ich da falsch. [/zitat] Einfach die ZuZa auf 0 setzen, geht in der Regel nicht, da nicht befreit. I m Gesetz steht, schriftliche Zahlungsaufforderung, das kann die Rechnung sein, von einer Mahnung steht nichts im Gesetz. Bleibt die Rechnung unbezhalt, geht die Rechnung an die Kasse und die überweist dir den Betrag.
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Tempelritter schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.4.19 22:00:
Nur noch mal zum Verständnis...
Patient zahlt Verordnungsgebühr nicht, weil verstorben. Ich schreibe Rechnung an die Erben, die zahlen nicht.
Ich reiche bei der Davaso die Verordnung mit der nicht bezahlten Rechnung ein. Davaso zieht die Verordnungsgebühr trotzdem ab. Begründung : schriftliche Zahlungsaufforderung + Mahnschreiben, sonst kein Geld.

Die Davaso möchte also das ich erst eine Zahlungsaufforderung verschicke und dann auch noch mahne.

Das ist doch Unsinn, meines Wissens reicht doch die einmalige, schriftliche Rechnungsstellung. Oder liege ich da falsch.


Einfach die ZuZa auf 0 setzen, geht in der Regel nicht, da nicht befreit. I
m Gesetz steht, schriftliche Zahlungsaufforderung, das kann die Rechnung sein, von einer Mahnung steht nichts im Gesetz.
Bleibt die Rechnung unbezhalt, geht die Rechnung an die Kasse und die überweist dir den Betrag.



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