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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung DDG Absetzung

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Neues Thema
DDG Absetzung
Es gibt 10 Beiträge
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Kitane
19.09.2025 22:48
Hallo Kollegen,
die DDG hat uns bei einem großen Rezept denEA abgezogen.Angeblich ist die Pat nicht befreit.Sie bekommt permanent Rezepte,die abgerechnet wurden ohne Absetzung. Die Befreiung liegt schon seit November 24 vor für 2025.
Wie bekomme ich es mit theorg hin,dass ich den Eigenanteil nachfordere und die 40 € Verzugszinsen gleich mitberechne ?
Ich muss es ja sicher über die Abrechnungskorrektur nachfordern.
Danke.
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Hallo Kollegen, die DDG hat uns bei einem großen Rezept denEA abgezogen.Angeblich ist die Pat nicht befreit.Sie bekommt permanent Rezepte,die abgerechnet wurden ohne Absetzung. Die Befreiung liegt schon seit November 24 vor für 2025. Wie bekomme ich es mit theorg hin,dass ich den Eigenanteil nachfordere und die 40 € Verzugszinsen gleich mitberechne ? Ich muss es ja sicher über die Abrechnungskorrektur nachfordern. Danke.
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Kitane schrieb:

Hallo Kollegen,
die DDG hat uns bei einem großen Rezept denEA abgezogen.Angeblich ist die Pat nicht befreit.Sie bekommt permanent Rezepte,die abgerechnet wurden ohne Absetzung. Die Befreiung liegt schon seit November 24 vor für 2025.
Wie bekomme ich es mit theorg hin,dass ich den Eigenanteil nachfordere und die 40 € Verzugszinsen gleich mitberechne ?
Ich muss es ja sicher über die Abrechnungskorrektur nachfordern.
Danke.

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302er
19.09.2025 22:56
Die 40€ plus Zinsen von der Kasse fordern plus die Bezahlung der EA - Du mußt garnichts korrigieren, hast ja kein Fehler gemacht!

Hatten das mit der DDG auch vor ca. 2 Monaten - Mahnung plus 40€, Zinsen an die Barmer. Hat etwas gedauert, dann wurde bezahlt!
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• Evemarie Kaiser
• die neue
Die 40€ plus Zinsen von der Kasse fordern plus die Bezahlung der EA - Du mußt garnichts korrigieren, hast ja kein Fehler gemacht! Hatten das mit der DDG auch vor ca. 2 Monaten - Mahnung plus 40€, Zinsen an die Barmer. Hat etwas gedauert, dann wurde bezahlt!
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302er schrieb:

Die 40€ plus Zinsen von der Kasse fordern plus die Bezahlung der EA - Du mußt garnichts korrigieren, hast ja kein Fehler gemacht!

Hatten das mit der DDG auch vor ca. 2 Monaten - Mahnung plus 40€, Zinsen an die Barmer. Hat etwas gedauert, dann wurde bezahlt!

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ali
19.09.2025 23:06
NIX über Theorg nachfordern. Du schreibst einen Widerspruch und weist auf den Verzug hin mit Bitte möglichst fixer Begleichung der Restforderung. (Je länger sie sich Zeit lassen, desto höher deren Kosten...) Rechnung der 40 Euro + Zinsen denn als Verzugsrechnung über Theorg, WENN die DDG gezahlt hat.

Abrechnugskorrektur nur wenn Du was vergessen hast oder es eine begründete Absetzung gab oder Dir später auffällt, dass eine Zuzahlung nicht geleistet wurde.
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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• Evemarie Kaiser
• die neue
• 302er
NIX über Theorg nachfordern. Du schreibst einen Widerspruch und weist auf den Verzug hin mit Bitte möglichst fixer Begleichung der Restforderung. (Je länger sie sich Zeit lassen, desto höher deren Kosten...) Rechnung der 40 Euro + Zinsen denn als Verzugsrechnung über Theorg, WENN die DDG gezahlt hat. Abrechnugskorrektur nur wenn Du was vergessen hast oder es eine begründete Absetzung gab oder Dir später auffällt, dass eine Zuzahlung nicht geleistet wurde.
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ali schrieb:

NIX über Theorg nachfordern. Du schreibst einen Widerspruch und weist auf den Verzug hin mit Bitte möglichst fixer Begleichung der Restforderung. (Je länger sie sich Zeit lassen, desto höher deren Kosten...) Rechnung der 40 Euro + Zinsen denn als Verzugsrechnung über Theorg, WENN die DDG gezahlt hat.

Abrechnugskorrektur nur wenn Du was vergessen hast oder es eine begründete Absetzung gab oder Dir später auffällt, dass eine Zuzahlung nicht geleistet wurde.

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Heilmittelkataloghinterfrager
25.09.2025 12:28
Das passiert leider gar nicht so selten.
Wir haben für diese Fälle die Befreiungsausweise der Patienten in der E-Akte gespeichert und drucken sie jedes Mal bei Einreichung der VOs mit aus.
Wenn du selbst abrechnest, kannst du die Rechnung bei Theorg einreichen/erstellen. Solltest du mit einer Firma abrechnen, wirst du es dort nachfordern müssen.
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Das passiert leider gar nicht so selten. Wir haben für diese Fälle die Befreiungsausweise der Patienten in der E-Akte gespeichert und drucken sie jedes Mal bei Einreichung der VOs mit aus. Wenn du selbst abrechnest, kannst du die Rechnung bei Theorg einreichen/erstellen. Solltest du mit einer Firma abrechnen, wirst du es dort nachfordern müssen.
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ali
25.09.2025 13:08
den Aufwand mit den Kopien betreiben wir nicht. Wenn deren Datensatz nicht stimmt dürfen die halt die Verzugskosten tragen.
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• Lars van Ravenzwaaij
• Kitane
• asima
• Evemarie Kaiser
• die neue
• Alex Moro
den Aufwand mit den Kopien betreiben wir nicht. Wenn deren Datensatz nicht stimmt dürfen die halt die Verzugskosten tragen.
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ali schrieb:

den Aufwand mit den Kopien betreiben wir nicht. Wenn deren Datensatz nicht stimmt dürfen die halt die Verzugskosten tragen.

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die neue
25.09.2025 18:02
@ali die KKH wollte von mir auch (vor Jahren) mal im November eine Kopie des Befreiungsausweises für das laufende Jahr haben, nachdem sie schon mehrere Rezepte korrekt abgerechnet hatten.
Ich hab der Dame nur gesagt "Sie wollen doch nicht allen Ernstes von mir eine Kopie eines Dokumentes haben, welches Sie selbst erstellt haben!" Hab mich geweigert und sie gebeten, notfalls im Rundordner nachzusehen. Fand sie frech.
Die abgezogene Zuzahlung wurde dann ein paar Tage später nachgezahlt. Und danach sollte das Ganze nochmal vor Gericht, weil sie die 40 Euro nicht zahlen wollten. Hat sie dann 200 gekostet..... Seitdem ist die KKH bei mir handzahminnocent
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• ali
• asima
• Evemarie Kaiser
[mention]ali[/mention] die KKH wollte von mir auch (vor Jahren) mal im November eine Kopie des Befreiungsausweises für das laufende Jahr haben, nachdem sie schon mehrere Rezepte korrekt abgerechnet hatten. Ich hab der Dame nur gesagt "Sie wollen doch nicht allen Ernstes von mir eine Kopie eines Dokumentes haben, welches Sie selbst erstellt haben!" Hab mich geweigert und sie gebeten, notfalls im Rundordner nachzusehen. Fand sie frech. Die abgezogene Zuzahlung wurde dann ein paar Tage später nachgezahlt. Und danach sollte das Ganze nochmal vor Gericht, weil sie die 40 Euro nicht zahlen wollten. Hat sie dann 200 gekostet..... Seitdem ist die KKH bei mir handzahm[emoji]innocent[/emoji]
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die neue schrieb:

@ali die KKH wollte von mir auch (vor Jahren) mal im November eine Kopie des Befreiungsausweises für das laufende Jahr haben, nachdem sie schon mehrere Rezepte korrekt abgerechnet hatten.
Ich hab der Dame nur gesagt "Sie wollen doch nicht allen Ernstes von mir eine Kopie eines Dokumentes haben, welches Sie selbst erstellt haben!" Hab mich geweigert und sie gebeten, notfalls im Rundordner nachzusehen. Fand sie frech.
Die abgezogene Zuzahlung wurde dann ein paar Tage später nachgezahlt. Und danach sollte das Ganze nochmal vor Gericht, weil sie die 40 Euro nicht zahlen wollten. Hat sie dann 200 gekostet..... Seitdem ist die KKH bei mir handzahminnocent

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Schippi
26.09.2025 12:10
Ich bin immer wieder überrascht was ihr für Probleme mit den KK habt!Ich wüsste noch nicht einmal wie ich die 40€ abfordern sollte!Oder Liegt vielleicht es doch an der guten Arbeit meiner Abrechnunsfirma!
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• tinki
Ich bin immer wieder überrascht was ihr für Probleme mit den KK habt!Ich wüsste noch nicht einmal wie ich die 40€ abfordern sollte!Oder Liegt vielleicht es doch an der guten Arbeit meiner Abrechnunsfirma!
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Schippi schrieb:

Ich bin immer wieder überrascht was ihr für Probleme mit den KK habt!Ich wüsste noch nicht einmal wie ich die 40€ abfordern sollte!Oder Liegt vielleicht es doch an der guten Arbeit meiner Abrechnunsfirma!

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Heilmittelkataloghinterfrager
02.10.2025 09:59
@ali Da hast du im Grunde Recht.
Aber ich überlege mir den Einsatz an Arbeitszeit mit
a) Kopie ausdrucken und anhängen
b) Merken, Zuzahlung ist nicht bezahlt, Rechnung erstellen, Kontoeingang prüfen

a) war einfach schneller :))
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[mention]ali[/mention] Da hast du im Grunde Recht. Aber ich überlege mir den Einsatz an Arbeitszeit mit a) Kopie ausdrucken und anhängen b) Merken, Zuzahlung ist nicht bezahlt, Rechnung erstellen, Kontoeingang prüfen a) war einfach schneller :))
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Heilmittelkataloghinterfrager schrieb:

@ali Da hast du im Grunde Recht.
Aber ich überlege mir den Einsatz an Arbeitszeit mit
a) Kopie ausdrucken und anhängen
b) Merken, Zuzahlung ist nicht bezahlt, Rechnung erstellen, Kontoeingang prüfen

a) war einfach schneller :))

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ali
02.10.2025 18:18
@Heilmittelkataloghinterfragererstens hatten wir diesbezüglich noch keine Absetzung B) muss ich mir nix merken, sondern ggf. auf die Absetzung reagieren oder Minderzahlung der Kasse. Letzteres muss die Buchhaltung/Software eh checken.... was wäre da bei a) schneller, hab mir a) schon 100x gespart..Im Falle einer Absetzung sind die 40 E adäquate Entlohnung, Widerspruchsschreiben muss nur angepasst werden. Verzugsrechnung kommt auf Knopfdruck.
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Heilmittelkataloghinterfrager[/mention]erstens hatten wir diesbezüglich noch keine Absetzung B) muss ich mir nix merken, sondern ggf. auf die Absetzung reagieren oder Minderzahlung der Kasse. Letzteres muss die Buchhaltung/Software eh checken.... was wäre da bei a) schneller, hab mir a) schon 100x gespart..Im Falle einer Absetzung sind die 40 E adäquate Entlohnung, Widerspruchsschreiben muss nur angepasst werden. Verzugsrechnung kommt auf Knopfdruck.
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ali schrieb:

@Heilmittelkataloghinterfragererstens hatten wir diesbezüglich noch keine Absetzung B) muss ich mir nix merken, sondern ggf. auf die Absetzung reagieren oder Minderzahlung der Kasse. Letzteres muss die Buchhaltung/Software eh checken.... was wäre da bei a) schneller, hab mir a) schon 100x gespart..Im Falle einer Absetzung sind die 40 E adäquate Entlohnung, Widerspruchsschreiben muss nur angepasst werden. Verzugsrechnung kommt auf Knopfdruck.

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Heilmittelkataloghinterfrager
03.10.2025 12:13
Ich hab dir ja Recht gegeben. Gibt es nichts einzuwenden. Aber jeder arbeitet da anders, für uns ist es so einfacher. Wir rechnen nicht direkt ab und haben kaum Absetzungen.
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Ich hab dir ja Recht gegeben. Gibt es nichts einzuwenden. Aber jeder arbeitet da anders, für uns ist es so einfacher. Wir rechnen nicht direkt ab und haben kaum Absetzungen.
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Heilmittelkataloghinterfrager schrieb:

Ich hab dir ja Recht gegeben. Gibt es nichts einzuwenden. Aber jeder arbeitet da anders, für uns ist es so einfacher. Wir rechnen nicht direkt ab und haben kaum Absetzungen.

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