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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Doppelbehandlung Kg

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Doppelbehandlung Kg
Es gibt 5 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
18.04.2013 09:20
Frage ?
Hat jemand Erfahrung mit Kg-doppelbehandlungen.
Bei welcher Diagnose und darf die jeder Arzt ausstellen?und wie wird das abgerechnet.
Habe eine im Rollstuhl sitzende MS Patientin, mir reichen einfach die 20 Minuten nicht um vernünftig behandeln zu können.
Wer kann mir kurz mal helfen von euch!
Merci :wink:
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Frage ? Hat jemand Erfahrung mit Kg-doppelbehandlungen. Bei welcher Diagnose und darf die jeder Arzt ausstellen?und wie wird das abgerechnet. Habe eine im Rollstuhl sitzende MS Patientin, mir reichen einfach die 20 Minuten nicht um vernünftig behandeln zu können. Wer kann mir kurz mal helfen von euch! Merci :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Frage ?
Hat jemand Erfahrung mit Kg-doppelbehandlungen.
Bei welcher Diagnose und darf die jeder Arzt ausstellen?und wie wird das abgerechnet.
Habe eine im Rollstuhl sitzende MS Patientin, mir reichen einfach die 20 Minuten nicht um vernünftig behandeln zu können.
Wer kann mir kurz mal helfen von euch!
Merci :wink:

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ali
18.04.2013 09:27
in sinnvollen Ausnahmen (also immer) kann der Arzt Doppelbehandlungen anordnen, äh verordnen.

Achtung 10 x KG sind dann 5 Doppelbehandlungen (Regelfall neurologisch)

adR geht aber auch z. B. 20 X KG als Doppelstunden (10 Stück)

Zur Sicherheit - einige Kassen sind da nörgelig - Patient für die Doppelbehandlung zweimal unterschreiben lasssen.

Alls klar ?
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• mario29
• schachtelhalm
in sinnvollen Ausnahmen (also immer) kann der Arzt Doppelbehandlungen anordnen, äh verordnen. Achtung 10 x KG sind dann 5 Doppelbehandlungen (Regelfall neurologisch) adR geht aber auch z. B. 20 X KG als Doppelstunden (10 Stück) Zur Sicherheit - einige Kassen sind da nörgelig - Patient für die Doppelbehandlung zweimal unterschreiben lasssen. Alls klar ?
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Anonymer Teilnehmer
18.04.2013 09:28
Ok,Super.
Naja, ms ist ja auch nicht so ne 0815 Diagnose , also denkst du sollte kein Problem sein.
Super.
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Ok,Super. Naja, ms ist ja auch nicht so ne 0815 Diagnose , also denkst du sollte kein Problem sein. Super.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ok,Super.
Naja, ms ist ja auch nicht so ne 0815 Diagnose , also denkst du sollte kein Problem sein.
Super.

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ali schrieb:

in sinnvollen Ausnahmen (also immer) kann der Arzt Doppelbehandlungen anordnen, äh verordnen.

Achtung 10 x KG sind dann 5 Doppelbehandlungen (Regelfall neurologisch)

adR geht aber auch z. B. 20 X KG als Doppelstunden (10 Stück)

Zur Sicherheit - einige Kassen sind da nörgelig - Patient für die Doppelbehandlung zweimal unterschreiben lasssen.

Alls klar ?

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JürgenK
18.04.2013 10:25
...schau hier:http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm
...und dann Punkt 11
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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...schau hier:http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm ...und dann [b]Punkt 11[/b] MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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webpt
18.04.2013 11:11
Solch " Fragenkatalog " gilt nicht und galt auch nie. Diese Vertragspartner können nicht regeln, wie was die therapeutischen Leistungserbringer zu verstehen haben. Die Therapeuten selbst sind es, die die Regelungen, welche für diese garnicht gelten gegen sich angewendetv sehen möchten ( dem die Kassen gern nachkommen ).
Eine gewisse HMK- Logik steckt aber sogar tatsächlich im Punkt 11 drin, dass also bei Regelfällen übergenau darauf geachtet werden muss, dass die Verordnungsmengen nicht überschritten werden.
Bei VO adR sodann gleich ganz anders, denn da sind 10 x KG Doppelbehandlungen wie schon immer auch weiterhin 20 KG Einheiten.

Insofern gewinnt auch die Version einer FolgeVO und gleichzeitigen VO adR Bedeutung, denn durchaus kann eine FolgeVO bis zur erreichung der Höchstverordnunvgsmenge des Regelfalles eine FolgeVO sein und ab Erreichung der Regelfallhöchstverordnungsmenge ist es eine VO adR.
Diesem grossen Wunsch der Kassen dies so zu handhaben dürfte eigentlich nicht das Problem der Therapeuten sein. Ganz gegenteilig- denn das wär für Therapeuten sogar eine höhere Vergütungssicherheit.
( Übrigens: die Kassen handhaben das sogar so- da kann man wirklich nicht meckern. )
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Solch " Fragenkatalog " gilt nicht und galt auch nie. Diese Vertragspartner können nicht regeln, wie was die therapeutischen Leistungserbringer zu verstehen haben. Die Therapeuten selbst sind es, die die Regelungen, welche für diese garnicht gelten gegen sich angewendetv sehen möchten ( dem die Kassen gern nachkommen ). Eine gewisse HMK- Logik steckt aber sogar tatsächlich im Punkt 11 drin, dass also bei Regelfällen übergenau darauf geachtet werden muss, dass die Verordnungsmengen nicht überschritten werden. Bei VO adR sodann gleich ganz anders, denn da sind 10 x KG Doppelbehandlungen wie schon immer auch weiterhin 20 KG Einheiten. Insofern gewinnt auch die Version einer FolgeVO und gleichzeitigen VO adR Bedeutung, denn durchaus kann eine FolgeVO bis zur erreichung der Höchstverordnunvgsmenge des Regelfalles eine FolgeVO sein und ab Erreichung der Regelfallhöchstverordnungsmenge ist es eine VO adR. Diesem grossen Wunsch der Kassen dies so zu handhaben dürfte eigentlich nicht das Problem der Therapeuten sein. Ganz gegenteilig- denn das wär für Therapeuten sogar eine höhere Vergütungssicherheit. ( Übrigens: die Kassen handhaben das sogar so- da kann man wirklich nicht meckern. )
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webpt schrieb:

Solch " Fragenkatalog " gilt nicht und galt auch nie. Diese Vertragspartner können nicht regeln, wie was die therapeutischen Leistungserbringer zu verstehen haben. Die Therapeuten selbst sind es, die die Regelungen, welche für diese garnicht gelten gegen sich angewendetv sehen möchten ( dem die Kassen gern nachkommen ).
Eine gewisse HMK- Logik steckt aber sogar tatsächlich im Punkt 11 drin, dass also bei Regelfällen übergenau darauf geachtet werden muss, dass die Verordnungsmengen nicht überschritten werden.
Bei VO adR sodann gleich ganz anders, denn da sind 10 x KG Doppelbehandlungen wie schon immer auch weiterhin 20 KG Einheiten.

Insofern gewinnt auch die Version einer FolgeVO und gleichzeitigen VO adR Bedeutung, denn durchaus kann eine FolgeVO bis zur erreichung der Höchstverordnunvgsmenge des Regelfalles eine FolgeVO sein und ab Erreichung der Regelfallhöchstverordnungsmenge ist es eine VO adR.
Diesem grossen Wunsch der Kassen dies so zu handhaben dürfte eigentlich nicht das Problem der Therapeuten sein. Ganz gegenteilig- denn das wär für Therapeuten sogar eine höhere Vergütungssicherheit.
( Übrigens: die Kassen handhaben das sogar so- da kann man wirklich nicht meckern. )

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JürgenK schrieb:

...schau hier:http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm
...und dann Punkt 11
MfG
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