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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Doppelbehandlung PKV Erstattung

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Neues Thema
Doppelbehandlung PKV Erstattung
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wunderblume
18.08.2025 09:57
Liebe KollegInnen,

Ich erlebe es in letzter Zeit immer wieder, dass die PKV/Beihilfe die Position Doppelbehandlung nicht erstattet. Nur wenn auf dem Rezept eine EXTRA Begründung für die Doppelbehandlung auf dem Rezept steht. Die Diagnose und das Rezept alleine sollten dich Begründung genug sein oder nicht?
Wie erlebt ihr das? Hat Jemand von euch schon Erfahrung im Widerspruch oä?
Denys Benjamin Alt

Bitte keine Diskussion über Privatpreise und warum ich mich um die Erstattung meiner Pat. kümmere.

Vielen Dank.
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Liebe KollegInnen, Ich erlebe es in letzter Zeit immer wieder, dass die PKV/Beihilfe die Position Doppelbehandlung nicht erstattet. Nur wenn auf dem Rezept eine EXTRA Begründung für die Doppelbehandlung auf dem Rezept steht. Die Diagnose und das Rezept alleine sollten dich Begründung genug sein oder nicht? Wie erlebt ihr das? Hat Jemand von euch schon Erfahrung im Widerspruch oä? Denys Benjamin Alt Bitte keine Diskussion über Privatpreise und warum ich mich um die Erstattung meiner Pat. kümmere. Vielen Dank.
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GüSta
18.08.2025 15:39
Hatten in 44 Jahren noch nie eine Verordnung mit Doppelbehandlung bei einem beihilfeberechtigten Patienten. Das Risiko, auf einem wesentlichen Teil der Kosten sitzen zu bleiben - sowohl was die Beihilfe als auch die PKV betrifft - trägt der Patient. Er sollte zumindest darauf aufmerksam gemacht werden. Denn das Beihilferecht, zumindest in Bayern, sieht hier keine Erstattung über die Einzelbehandlung hinaus vor. Und bei der PKV empfiehlt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Der Patient sollte eine Doppelbehandlungsmöglichkeit somit vorher mit der Beihilfe bzw. der eigenen PKV abklären. Das vermeidet unnötigen Ärger.
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• Lars van Ravenzwaaij
• wunderblume
Hatten in 44 Jahren noch nie eine Verordnung mit Doppelbehandlung bei einem beihilfeberechtigten Patienten. Das Risiko, auf einem wesentlichen Teil der Kosten sitzen zu bleiben - sowohl was die Beihilfe als auch die PKV betrifft - trägt der Patient. Er sollte zumindest darauf aufmerksam gemacht werden. Denn das Beihilferecht, zumindest in Bayern, sieht hier keine Erstattung über die Einzelbehandlung hinaus vor. Und bei der PKV empfiehlt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Der Patient sollte eine Doppelbehandlungsmöglichkeit somit vorher mit der Beihilfe bzw. der eigenen PKV abklären. Das vermeidet unnötigen Ärger.
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GüSta schrieb:

Hatten in 44 Jahren noch nie eine Verordnung mit Doppelbehandlung bei einem beihilfeberechtigten Patienten. Das Risiko, auf einem wesentlichen Teil der Kosten sitzen zu bleiben - sowohl was die Beihilfe als auch die PKV betrifft - trägt der Patient. Er sollte zumindest darauf aufmerksam gemacht werden. Denn das Beihilferecht, zumindest in Bayern, sieht hier keine Erstattung über die Einzelbehandlung hinaus vor. Und bei der PKV empfiehlt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Der Patient sollte eine Doppelbehandlungsmöglichkeit somit vorher mit der Beihilfe bzw. der eigenen PKV abklären. Das vermeidet unnötigen Ärger.

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Mokkatorte
18.08.2025 17:48
Ich habe einen hochbetagten Richter mit Doppelbehandlung und Hausbesuch. Ich bat den Sohn dies mit der Beihilfestelle abzuklären. Er bekam genau die Antwort von der du berichtest. Kein Problem mit extra Begründung. In diesem Fall genügt: " Wegen ausgeprägter Mobilitätseinschränkung und kognitiven Defiziten Doppeltermine nötig".
Dies steht nun auf jedem Rezept und fertig. Da mein Patient keine zusätzliche PKV für ambulante Maßnahmen hat, betrifft das nur die Beihilfe. Den Rest muss er immer selbst tragen.
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• wunderblume
Ich habe einen hochbetagten Richter mit Doppelbehandlung und Hausbesuch. Ich bat den Sohn dies mit der Beihilfestelle abzuklären. Er bekam genau die Antwort von der du berichtest. Kein Problem mit extra Begründung. In diesem Fall genügt: " Wegen ausgeprägter Mobilitätseinschränkung und kognitiven Defiziten Doppeltermine nötig". Dies steht nun auf jedem Rezept und fertig. Da mein Patient keine zusätzliche PKV für ambulante Maßnahmen hat, betrifft das nur die Beihilfe. Den Rest muss er immer selbst tragen.
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Mokkatorte schrieb:

Ich habe einen hochbetagten Richter mit Doppelbehandlung und Hausbesuch. Ich bat den Sohn dies mit der Beihilfestelle abzuklären. Er bekam genau die Antwort von der du berichtest. Kein Problem mit extra Begründung. In diesem Fall genügt: " Wegen ausgeprägter Mobilitätseinschränkung und kognitiven Defiziten Doppeltermine nötig".
Dies steht nun auf jedem Rezept und fertig. Da mein Patient keine zusätzliche PKV für ambulante Maßnahmen hat, betrifft das nur die Beihilfe. Den Rest muss er immer selbst tragen.

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wunderblume schrieb:

Liebe KollegInnen,

Ich erlebe es in letzter Zeit immer wieder, dass die PKV/Beihilfe die Position Doppelbehandlung nicht erstattet. Nur wenn auf dem Rezept eine EXTRA Begründung für die Doppelbehandlung auf dem Rezept steht. Die Diagnose und das Rezept alleine sollten dich Begründung genug sein oder nicht?
Wie erlebt ihr das? Hat Jemand von euch schon Erfahrung im Widerspruch oä?
Denys Benjamin Alt

Bitte keine Diskussion über Privatpreise und warum ich mich um die Erstattung meiner Pat. kümmere.

Vielen Dank.

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therapeutin
18.08.2025 10:23
Nein keine Erfahrung,weil es mich auch überhaupt nicht interessiert...Eine Pat. da übernimmt die debeka nur,wenn der arzt jedesmal ein Bericht schreibt warum Physio wirklich wichtig ist,ansonsten erstattet ihr nur die beihilfe,sollte ich mich darum kümmern smirk
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• Lars van Ravenzwaaij
• wunderblume
Nein keine Erfahrung,weil es mich auch überhaupt nicht interessiert...Eine Pat. da übernimmt die debeka nur,wenn der arzt jedesmal ein Bericht schreibt warum Physio wirklich wichtig ist,ansonsten erstattet ihr nur die beihilfe,sollte ich mich darum kümmern [emoji]smirk[/emoji]
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therapeutin schrieb:

Nein keine Erfahrung,weil es mich auch überhaupt nicht interessiert...Eine Pat. da übernimmt die debeka nur,wenn der arzt jedesmal ein Bericht schreibt warum Physio wirklich wichtig ist,ansonsten erstattet ihr nur die beihilfe,sollte ich mich darum kümmern smirk

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Lars van Ravenzwaaij
18.08.2025 13:44
@wunderblume PKV/Beihilfe kennt keine Doppelbehandlung, daher wundert mich die Kürzung nicht.

Abgesehen davon halte ich eine Doppelbehandlung für fast nie fachlich angezeigt. Ich wüsste daher auch in der Regel keine sachlich medizinische Begründung dafür. Und verstehe somit die Haltung der PKV/Beihilfenstellen ausnahmsweise vollkommen.
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• JürgenK
• therapeutin
• wunderblume
[mention]wunderblume[/mention] PKV/Beihilfe kennt keine Doppelbehandlung, daher wundert mich die Kürzung nicht. Abgesehen davon halte ich eine Doppelbehandlung für fast nie fachlich angezeigt. Ich wüsste daher auch in der Regel keine sachlich medizinische Begründung dafür. Und verstehe somit die Haltung der PKV/Beihilfenstellen ausnahmsweise vollkommen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@wunderblume PKV/Beihilfe kennt keine Doppelbehandlung, daher wundert mich die Kürzung nicht.

Abgesehen davon halte ich eine Doppelbehandlung für fast nie fachlich angezeigt. Ich wüsste daher auch in der Regel keine sachlich medizinische Begründung dafür. Und verstehe somit die Haltung der PKV/Beihilfenstellen ausnahmsweise vollkommen.



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