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Neues Thema
Doppelbehandlung ZNS
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Anonymer Teilnehmer
19.06.2013 14:12
Hallo, folgendes: V.a.d.R. 6X KG ZNS Doppelbehandlung (60min.), Pn2, Hemiplegie...
Ich glaube, der Indikationsschlüssel muß Zn2 heißen, oder? Und es sind dann nur 3 Doppelbehandlungen, richtig?

Danke für Antworten
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Hallo, folgendes: V.a.d.R. 6X KG ZNS Doppelbehandlung (60min.), Pn2, Hemiplegie... Ich glaube, der Indikationsschlüssel muß Zn2 heißen, oder? Und es sind dann nur 3 Doppelbehandlungen, richtig? Danke für Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, folgendes: V.a.d.R. 6X KG ZNS Doppelbehandlung (60min.), Pn2, Hemiplegie...
Ich glaube, der Indikationsschlüssel muß Zn2 heißen, oder? Und es sind dann nur 3 Doppelbehandlungen, richtig?

Danke für Antworten

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TDB
19.06.2013 14:43
PN2 gibt es nicht. Doppel, doppelte Zeit 3 Behandlungen
PNa,( Parese von Extremitäten)
ZN2a bei Hemi.- wäre besser.
Gruß
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PN2 gibt es nicht. Doppel, doppelte Zeit 3 Behandlungen PNa,( Parese von Extremitäten) ZN2a bei Hemi.- wäre besser. Gruß
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Anonymer Teilnehmer
19.06.2013 17:05
Ok, danke, und dann hinten auf der VO je 2x die gleichen Behandlungsdaten und vorne bei HB die Anzahl 3, richtig?
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Ok, danke, und dann hinten auf der VO je 2x die gleichen Behandlungsdaten und vorne bei HB die Anzahl 3, richtig?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ok, danke, und dann hinten auf der VO je 2x die gleichen Behandlungsdaten und vorne bei HB die Anzahl 3, richtig?

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TDB schrieb:

PN2 gibt es nicht. Doppel, doppelte Zeit 3 Behandlungen
PNa,( Parese von Extremitäten)
ZN2a bei Hemi.- wäre besser.
Gruß

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Miken
19.06.2013 17:53
Hi MAB!
KG-ZNS bei Zn2a für deinen Patienten mit Hemiplegie.
Wenn das eh V.a.d.R. ist, dann kannst du doch auch 20 x KG-ZNS als 10 Doppelstunden aufschreiben lassen- so spreche ich das mit "meinen" Ärzten bei schwerstbetroffenen Patienten ab.
Viel Erfolg,

Lg, Miken
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Hi MAB! KG-ZNS bei Zn2a für deinen Patienten mit Hemiplegie. Wenn das eh V.a.d.R. ist, dann kannst du doch auch 20 x KG-ZNS als 10 Doppelstunden aufschreiben lassen- so spreche ich das mit "meinen" Ärzten bei schwerstbetroffenen Patienten ab. Viel Erfolg, Lg, Miken
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Anonymer Teilnehmer
19.06.2013 18:32
Gute Idee, merci.
Kann man nicht einfach dann in Deinem Beispiel hinten auf dem Rezept 10 Daten eintragen, daneben KG ZNS doppelt hinschreiben?
Und vorne bei den Positionen dann 20 mal die 20710?
Sorry für die Nachfrage, möchte halt nur vermeiden, daß die VO von der KK zurückgeschickt wird...
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Gute Idee, merci. Kann man nicht einfach dann in Deinem Beispiel hinten auf dem Rezept 10 Daten eintragen, daneben KG ZNS doppelt hinschreiben? Und vorne bei den Positionen dann 20 mal die 20710? Sorry für die Nachfrage, möchte halt nur vermeiden, daß die VO von der KK zurückgeschickt wird...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Gute Idee, merci.
Kann man nicht einfach dann in Deinem Beispiel hinten auf dem Rezept 10 Daten eintragen, daneben KG ZNS doppelt hinschreiben?
Und vorne bei den Positionen dann 20 mal die 20710?
Sorry für die Nachfrage, möchte halt nur vermeiden, daß die VO von der KK zurückgeschickt wird...

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Freeda
19.06.2013 20:21
Heute habe ich eine Pat. übernommen, die MS hat und nur noch wenig Halsmuskeln und Gesichtsmotorik aktiv. Sie wird durchbewegt und mobilisiert, hingestellt ohne Hilfsmittel. Die vorbeh. Pt war erstaunt, als ich nach Doppelbeh. fragte und meinte, das gäbe es nicht. Da ich Spätwiedereinsteigerin bin, zwar mit Bobath, aber den neusten Stand der Abrechnungspraktiken noch nicht so klar hab, wiederhole ich: ZN2a, 10 KG-ZNS nach PNF(Erw.)Doppelbeh. kann ich 5xHB und 10X KG abrechnen und je 2X unterschr. lassen(Pfleger) mit 2xdas gleiche Datum. Ja? Wo kann ich so was nachlesen? LG
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Heute habe ich eine Pat. übernommen, die MS hat und nur noch wenig Halsmuskeln und Gesichtsmotorik aktiv. Sie wird durchbewegt und mobilisiert, hingestellt ohne Hilfsmittel. Die vorbeh. Pt war erstaunt, als ich nach Doppelbeh. fragte und meinte, das gäbe es nicht. Da ich Spätwiedereinsteigerin bin, zwar mit Bobath, aber den neusten Stand der Abrechnungspraktiken noch nicht so klar hab, wiederhole ich: ZN2a, 10 KG-ZNS nach PNF(Erw.)Doppelbeh. kann ich 5xHB und 10X KG abrechnen und je 2X unterschr. lassen(Pfleger) mit 2xdas gleiche Datum. Ja? Wo kann ich so was nachlesen? LG
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Freeda schrieb:

Heute habe ich eine Pat. übernommen, die MS hat und nur noch wenig Halsmuskeln und Gesichtsmotorik aktiv. Sie wird durchbewegt und mobilisiert, hingestellt ohne Hilfsmittel. Die vorbeh. Pt war erstaunt, als ich nach Doppelbeh. fragte und meinte, das gäbe es nicht. Da ich Spätwiedereinsteigerin bin, zwar mit Bobath, aber den neusten Stand der Abrechnungspraktiken noch nicht so klar hab, wiederhole ich: ZN2a, 10 KG-ZNS nach PNF(Erw.)Doppelbeh. kann ich 5xHB und 10X KG abrechnen und je 2X unterschr. lassen(Pfleger) mit 2xdas gleiche Datum. Ja? Wo kann ich so was nachlesen? LG

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eim
19.06.2013 21:31
Also ich arbeite mit Behinderten und die bekommen z.B.
10 Doppelbehandlung KG ZNS mit HB
Unterschrift 10 x und vorne bzw.bei Abrechnung 20 KG Bobath/PNF und 10 HB
Noch besser ist wenn Pat.bzw. Angehörige noch eine Langfristgenehmigung beantragen.Noch weniger Stress für ein neues Rezept
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• Freeda
Also ich arbeite mit Behinderten und die bekommen z.B. 10 Doppelbehandlung KG ZNS mit HB Unterschrift 10 x und vorne bzw.bei Abrechnung 20 KG Bobath/PNF und 10 HB Noch besser ist wenn Pat.bzw. Angehörige noch eine Langfristgenehmigung beantragen.Noch weniger Stress für ein neues Rezept
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eim schrieb:

Also ich arbeite mit Behinderten und die bekommen z.B.
10 Doppelbehandlung KG ZNS mit HB
Unterschrift 10 x und vorne bzw.bei Abrechnung 20 KG Bobath/PNF und 10 HB
Noch besser ist wenn Pat.bzw. Angehörige noch eine Langfristgenehmigung beantragen.Noch weniger Stress für ein neues Rezept

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StefanP
19.06.2013 21:38
Also rechnest Du 20 x ab, wenn 10 x Doppelbehandlung verordnet ist.
Ich würde mir schon mal Rücklagen bilden, denn es kann durchaus sein, dass Dich das in ein paar Jahren in Form einer Rückforderung wieder einholt.

Diese Abrechnung ist so nicht korrekt.
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• morpheus-06
Also rechnest Du 20 x ab, wenn 10 x Doppelbehandlung verordnet ist. Ich würde mir schon mal Rücklagen bilden, denn es kann durchaus sein, dass Dich das in ein paar Jahren in Form einer Rückforderung wieder einholt. Diese Abrechnung ist so nicht korrekt.
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StefanP schrieb:

Also rechnest Du 20 x ab, wenn 10 x Doppelbehandlung verordnet ist.
Ich würde mir schon mal Rücklagen bilden, denn es kann durchaus sein, dass Dich das in ein paar Jahren in Form einer Rückforderung wieder einholt.

Diese Abrechnung ist so nicht korrekt.

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Freeda
19.06.2013 22:24
Danke für Deine Antwort, also ist die Doppelbehandlung doch nicht korrekt? Wo kann ich genaue Info bekommen?
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Danke für Deine Antwort, also ist die Doppelbehandlung doch nicht korrekt? Wo kann ich genaue Info bekommen?
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Freeda schrieb:

Danke für Deine Antwort, also ist die Doppelbehandlung doch nicht korrekt? Wo kann ich genaue Info bekommen?

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die neue
19.06.2013 23:10
:flushed: :flushed: bei 10x Doppelbehandlung KG-ZNS mit HB kannst Du 5 Behandlungen mit der doppelten Zeit sowie 5 Hausbesuche abrechnen!

11) Können Doppel-Behandlungseinheiten verordnet werden (z. B. 6 verordnete Einheiten werden als 3 Doppeleinheiten angegeben)?

Grundsätzlich sollen Heilmittel je Behandlungstag maximal nur einmal verordnet bzw. abgegeben werden; in seltenen medizinischen Fällen kann der Arzt auch eine Doppelbehandlung verordnen.
Die vom Arzt im Feld „Verordnungsmenge“ angegebene Anzahl gilt als Höchstmenge. Soweit der Vertragsarzt die Abgabe in Form einer Doppelbehandlung wünscht, kann er im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ dies deutlich machen (z. B. KG als Doppelbehandlung). Sind im Feld „Verordnungsmenge“ 6 Einheiten angegeben, können 3 Doppelbehandlungen durchgeführt werden.
Durch die Verordnung von Doppelbehandlungen erhöht sich die im Katalog genannte diagnosebezogene „Verordnungsmenge im Regelfall“ nicht.

Quelle: HMR
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• Freeda
:flushed: :flushed: bei 10x Doppelbehandlung KG-ZNS mit HB kannst Du 5 Behandlungen mit der doppelten Zeit sowie 5 Hausbesuche abrechnen! 11) Können Doppel-Behandlungseinheiten verordnet werden (z. B. 6 verordnete Einheiten werden als 3 Doppeleinheiten angegeben)? Grundsätzlich sollen Heilmittel je Behandlungstag maximal nur einmal verordnet bzw. abgegeben werden; in seltenen medizinischen Fällen kann der Arzt auch eine Doppelbehandlung verordnen. Die vom Arzt im Feld „Verordnungsmenge“ angegebene Anzahl gilt als Höchstmenge. Soweit der Vertragsarzt die Abgabe in Form einer Doppelbehandlung wünscht, kann er im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ dies deutlich machen (z. B. KG als Doppelbehandlung). Sind im Feld „Verordnungsmenge“ 6 Einheiten angegeben, können 3 Doppelbehandlungen durchgeführt werden. Durch die Verordnung von Doppelbehandlungen erhöht sich die im Katalog genannte diagnosebezogene „Verordnungsmenge im Regelfall“ nicht. Quelle: HMR
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die neue schrieb:

:flushed: :flushed: bei 10x Doppelbehandlung KG-ZNS mit HB kannst Du 5 Behandlungen mit der doppelten Zeit sowie 5 Hausbesuche abrechnen!

11) Können Doppel-Behandlungseinheiten verordnet werden (z. B. 6 verordnete Einheiten werden als 3 Doppeleinheiten angegeben)?

Grundsätzlich sollen Heilmittel je Behandlungstag maximal nur einmal verordnet bzw. abgegeben werden; in seltenen medizinischen Fällen kann der Arzt auch eine Doppelbehandlung verordnen.
Die vom Arzt im Feld „Verordnungsmenge“ angegebene Anzahl gilt als Höchstmenge. Soweit der Vertragsarzt die Abgabe in Form einer Doppelbehandlung wünscht, kann er im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ dies deutlich machen (z. B. KG als Doppelbehandlung). Sind im Feld „Verordnungsmenge“ 6 Einheiten angegeben, können 3 Doppelbehandlungen durchgeführt werden.
Durch die Verordnung von Doppelbehandlungen erhöht sich die im Katalog genannte diagnosebezogene „Verordnungsmenge im Regelfall“ nicht.

Quelle: HMR

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webpt
19.06.2013 23:32
Genaugenommen ergibt sich das aus der HMR/ dem HMK.
Grundsätzlich in etwa so:

1.
- innerhalb des Regelfalles gilt die vorgegebene Höchstverordnungsmenge
- daraus ergibt sich schliesslich, dass innerhalb des Regelfalles bei einer Höchstverordnungsmenge von 6 bei verordneter Doppelbehandlung folgerichtig nur 3 Doppelbehandlungen möglich sind
- das Wort " Doppelbehandlung " bedeutet seine wörtliche Bedeutung

2.
- bei VO adR jedoch gibt es keine Höchstmenge
- dass, da der Pat. ja innerhalb der nächsten 12 Wochen sich wieder beim Arzt vorstellen soll bzw. soll die Verordnungsmenge so bemessen sein soll usw. usw.- ist überdies unlogisch unplausibel ohnehin, denn weshalb sollte er es nicht am nächsten oder übernächsten Tag können ( sich beim Arzt vorstellen )
- es ist nicht einmal angedacht bzw. suggestiv gemeint, dass der Patient überhaupt grundsätzlich nochmalig den Arzt aufzusuchen hätte- was soll er da schliesslich auch
- dann würde gerechnet werden bei Anzahl 3 x je Woche x 12 Wochen= 36 x KG ZNS z.B. als Doppelbehandlung ( also 72 KG ZNS und 36 HB x abgerechnet )
- zumindest wird die VO- Menge von den Ärzten letztendlich oft/ meist so wie beschrieben gehandhabt
- besser: wie es eben bei " eim " gehandhabt wird; hier im Umfeld ist es allerdings so, dass die Mehrheit der Ärzte mit den HMR völlig überfordert ist- nicht zuletzt ua wegen vieler Mitbewerber, die zu den Ärzten rennen und es teils abstrus den Ärzten auch noch falsch erklären ( und diese dann garnichts mehr wissen )

http://www.physio.de/forum/abrechnung/doppelbehandlung-kg/8/153561/153568

Du kannst es also aus der HMR/ dem HMK direkt herauslesen.
Der Beitrag von " die neue " bezieht sich auf VO innerhalb des Regelfalles. Auf deine Frage ist insofern zweierlei geantwortet worden 1. innerhalb des Regelfalles, 2. VO adR - das ist ein Unterschied.

an " die neue ": du hattest nach den Ausführungen geschrieben: ....Quelle: HMR... Wo steht das denn da in der HMR ?



[bearbeitet am 20.06.13 00:13]
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• Freeda
• jojohppt
Genaugenommen ergibt sich das aus der HMR/ dem HMK. Grundsätzlich in etwa so: 1. - innerhalb des Regelfalles gilt die vorgegebene Höchstverordnungsmenge - daraus ergibt sich schliesslich, dass innerhalb des Regelfalles bei einer Höchstverordnungsmenge von 6 bei verordneter Doppelbehandlung folgerichtig nur 3 Doppelbehandlungen möglich sind - das Wort " Doppelbehandlung " bedeutet seine wörtliche Bedeutung 2. - bei VO adR jedoch gibt es keine Höchstmenge - dass, da der Pat. ja innerhalb der nächsten 12 Wochen sich wieder beim Arzt vorstellen soll bzw. soll die Verordnungsmenge so bemessen sein soll usw. usw.- ist überdies unlogisch unplausibel ohnehin, denn weshalb sollte er es nicht am nächsten oder übernächsten Tag können ( sich beim Arzt vorstellen ) - es ist nicht einmal angedacht bzw. suggestiv gemeint, dass der Patient überhaupt grundsätzlich nochmalig den Arzt aufzusuchen hätte- was soll er da schliesslich auch - dann würde gerechnet werden bei Anzahl 3 x je Woche x 12 Wochen= 36 x KG ZNS z.B. als Doppelbehandlung ( also 72 KG ZNS und 36 HB x abgerechnet ) - zumindest wird die VO- Menge von den Ärzten letztendlich oft/ meist so wie beschrieben gehandhabt - besser: wie es eben bei " eim " gehandhabt wird; hier im Umfeld ist es allerdings so, dass die Mehrheit der Ärzte mit den HMR völlig überfordert ist- nicht zuletzt ua wegen vieler Mitbewerber, die zu den Ärzten rennen und es teils abstrus den Ärzten auch noch falsch erklären ( und diese dann garnichts mehr wissen ) http://www.physio.de/forum/abrechnung/doppelbehandlung-kg/8/153561/153568 Du kannst es also aus der HMR/ dem HMK direkt herauslesen. Der Beitrag von " die neue " bezieht sich auf VO innerhalb des Regelfalles. Auf deine Frage ist insofern zweierlei geantwortet worden 1. innerhalb des Regelfalles, 2. VO adR - das ist ein Unterschied. an " die neue ": du hattest nach den Ausführungen geschrieben: ....Quelle: HMR... Wo steht das denn da in der HMR ? [bearbeitet am 20.06.13 00:13]
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webpt schrieb:

Genaugenommen ergibt sich das aus der HMR/ dem HMK.
Grundsätzlich in etwa so:

1.
- innerhalb des Regelfalles gilt die vorgegebene Höchstverordnungsmenge
- daraus ergibt sich schliesslich, dass innerhalb des Regelfalles bei einer Höchstverordnungsmenge von 6 bei verordneter Doppelbehandlung folgerichtig nur 3 Doppelbehandlungen möglich sind
- das Wort " Doppelbehandlung " bedeutet seine wörtliche Bedeutung

2.
- bei VO adR jedoch gibt es keine Höchstmenge
- dass, da der Pat. ja innerhalb der nächsten 12 Wochen sich wieder beim Arzt vorstellen soll bzw. soll die Verordnungsmenge so bemessen sein soll usw. usw.- ist überdies unlogisch unplausibel ohnehin, denn weshalb sollte er es nicht am nächsten oder übernächsten Tag können ( sich beim Arzt vorstellen )
- es ist nicht einmal angedacht bzw. suggestiv gemeint, dass der Patient überhaupt grundsätzlich nochmalig den Arzt aufzusuchen hätte- was soll er da schliesslich auch
- dann würde gerechnet werden bei Anzahl 3 x je Woche x 12 Wochen= 36 x KG ZNS z.B. als Doppelbehandlung ( also 72 KG ZNS und 36 HB x abgerechnet )
- zumindest wird die VO- Menge von den Ärzten letztendlich oft/ meist so wie beschrieben gehandhabt
- besser: wie es eben bei " eim " gehandhabt wird; hier im Umfeld ist es allerdings so, dass die Mehrheit der Ärzte mit den HMR völlig überfordert ist- nicht zuletzt ua wegen vieler Mitbewerber, die zu den Ärzten rennen und es teils abstrus den Ärzten auch noch falsch erklären ( und diese dann garnichts mehr wissen )

http://www.physio.de/forum/abrechnung/doppelbehandlung-kg/8/153561/153568

Du kannst es also aus der HMR/ dem HMK direkt herauslesen.
Der Beitrag von " die neue " bezieht sich auf VO innerhalb des Regelfalles. Auf deine Frage ist insofern zweierlei geantwortet worden 1. innerhalb des Regelfalles, 2. VO adR - das ist ein Unterschied.

an " die neue ": du hattest nach den Ausführungen geschrieben: ....Quelle: HMR... Wo steht das denn da in der HMR ?



[bearbeitet am 20.06.13 00:13]

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JürgenK
20.06.2013 10:26
schau hier und denn da Frage 11
http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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schau hier und denn da Frage 11 http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

schau hier und denn da Frage 11
http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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SGBV
20.06.2013 11:32
Widerspruch Jürgen!!! Der FAQ gilt für die HMR von 2004, nicht 2011. Alle Punkte wurden bei der Neufassung der HMR vom G-BA geprüft. Vieles ging in die neue HMR ein, anderes nicht (z.B. Begrenzung von KMT adR auf 10x). Alles nachzulesen auf den Webseiten des G-BA. Langsam sollte man aufhören, immer wieder auf diesen FAQ zu verweisen, der gilt nur für Vo vor Ausstellungsdatum 01.07.2011.
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Widerspruch Jürgen!!! Der FAQ gilt für die HMR von 2004, nicht 2011. Alle Punkte wurden bei der Neufassung der HMR vom G-BA geprüft. Vieles ging in die neue HMR ein, anderes nicht (z.B. Begrenzung von KMT adR auf 10x). Alles nachzulesen auf den Webseiten des G-BA. Langsam sollte man aufhören, immer wieder auf diesen FAQ zu verweisen, der gilt nur für Vo vor Ausstellungsdatum 01.07.2011.
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SGBV schrieb:

Widerspruch Jürgen!!! Der FAQ gilt für die HMR von 2004, nicht 2011. Alle Punkte wurden bei der Neufassung der HMR vom G-BA geprüft. Vieles ging in die neue HMR ein, anderes nicht (z.B. Begrenzung von KMT adR auf 10x). Alles nachzulesen auf den Webseiten des G-BA. Langsam sollte man aufhören, immer wieder auf diesen FAQ zu verweisen, der gilt nur für Vo vor Ausstellungsdatum 01.07.2011.

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JürgenK
20.06.2013 15:42
Hallo SGBV,
ist denn der "neue" Frage und Antwort Katalog inzwischen offiziell und gültig??
Dann müssen wir dies aber auch physio mal sagen, damit sie dies ändern.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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Hallo SGBV, ist denn der "neue" Frage und Antwort Katalog inzwischen offiziell und gültig?? Dann müssen wir dies aber auch physio mal sagen, damit sie dies ändern. MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

Hallo SGBV,
ist denn der "neue" Frage und Antwort Katalog inzwischen offiziell und gültig??
Dann müssen wir dies aber auch physio mal sagen, damit sie dies ändern.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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SGBV
20.06.2013 16:36
Nein, ist er nicht, aber die Kassen arbeiten damit. Die KBV hat nicht zugestimmt. Ist auch nicht zu erwarten, solange darin Dinge so geregelt sind, wie nicht einmal der G-BA sie sieht (Massagetherapie adR) oder die nach Ansicht der Ärzte der HMR widersprechen (EX2 nicht adR). physio.de möchte den neuen FAQ nicht einstellen http://www.physio.de/forum/physiotherapie/was-bringt-das-denn/1/188168/188193. Der alte ist gut, um Absetzungen zu prüfen, die ggf. Altfälle betreffen, mehr aber auch nicht.
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Nein, ist er nicht, aber die Kassen arbeiten damit. Die KBV hat nicht zugestimmt. Ist auch nicht zu erwarten, solange darin Dinge so geregelt sind, wie nicht einmal der G-BA sie sieht (Massagetherapie adR) oder die nach Ansicht der Ärzte der HMR widersprechen (EX2 nicht adR). physio.de möchte den neuen FAQ nicht einstellen http://www.physio.de/forum/physiotherapie/was-bringt-das-denn/1/188168/188193. Der alte ist gut, um Absetzungen zu prüfen, die ggf. Altfälle betreffen, mehr aber auch nicht.
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SGBV schrieb:

Nein, ist er nicht, aber die Kassen arbeiten damit. Die KBV hat nicht zugestimmt. Ist auch nicht zu erwarten, solange darin Dinge so geregelt sind, wie nicht einmal der G-BA sie sieht (Massagetherapie adR) oder die nach Ansicht der Ärzte der HMR widersprechen (EX2 nicht adR). physio.de möchte den neuen FAQ nicht einstellen http://www.physio.de/forum/physiotherapie/was-bringt-das-denn/1/188168/188193. Der alte ist gut, um Absetzungen zu prüfen, die ggf. Altfälle betreffen, mehr aber auch nicht.

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webpt
20.06.2013 17:43
...Der alte ist gut, um Absetzungen zu prüfen, die ggf. Altfälle betreffen, mehr aber auch nicht. ...

Nicht einmal das, denn der alte sog. Fragen- Antworten- Katalog entfaltete noch nie Rechtswirkung. Zumindest noch nie für die therapeutischen Leistungserbringer. Ist ja weder ein Vertrag und selbst die Verbandsmitglieder können nicht regeln, was zwischen Ärzten und Kassen gelten soll.

Auch wenn das sicherlich nur die halbe Wahrheit darstellt, denn die Verbandsmitglieder regeln innerhalb der öffentlich- rechtlichen Verträge einfach trotzdem, wie manches zu sein hat. Es kümmert sie kein Stück, dass da einiges nicht einmal zumindest theoretisch umsetzbar ist- sie machens einfach. Wenn es zum deutlichen Nachteil der Leistungserbringer geht, wird es sofort vertraglich fixiert. Daran hat sich ja leider nichts geändert.

Insofern gültig ist der alte F-A- Katalog also auch nicht einmal für Altfälle. Intern würden sich die Kassen jedoch daran halten ( zumindest oft ).

Die Art und Weise des " Sozialrechtssystemes " ist hingegen ohnehin grundsätzlich ganz anders. Denn es gelten für vergangene Sachverhalte nicht etwa die dort in der Vergangenheit gültigen Regelungen. Es gelten grundsätzlich ja ausgerechnet im GKV- SGB- System ausdrücklich die jeweils neuen/ aktuellen gesetzlichen Regelungen. Von daher, wenn man so will, gilt der alte F-A- Katalog aus mehrererlei Hinsicht nicht. ( der neue ja ohnehin nicht, denn den " gibts " ja garnicht )



[bearbeitet am 20.06.13 18:53]
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...Der alte ist gut, um Absetzungen zu prüfen, die ggf. Altfälle betreffen, mehr aber auch nicht. ... Nicht einmal das, denn der alte sog. Fragen- Antworten- Katalog entfaltete noch nie Rechtswirkung. Zumindest noch nie für die therapeutischen Leistungserbringer. Ist ja weder ein Vertrag und selbst die Verbandsmitglieder können nicht regeln, was zwischen Ärzten und Kassen gelten soll. Auch wenn das sicherlich nur die halbe Wahrheit darstellt, denn die Verbandsmitglieder regeln innerhalb der öffentlich- rechtlichen Verträge einfach trotzdem, wie manches zu sein hat. Es kümmert sie kein Stück, dass da einiges nicht einmal zumindest theoretisch umsetzbar ist- sie machens einfach. Wenn es zum deutlichen Nachteil der Leistungserbringer geht, wird es sofort vertraglich fixiert. Daran hat sich ja leider nichts geändert. Insofern gültig ist der alte F-A- Katalog also auch nicht einmal für Altfälle. Intern würden sich die Kassen jedoch daran halten ( zumindest oft ). Die Art und Weise des " Sozialrechtssystemes " ist hingegen ohnehin grundsätzlich ganz anders. Denn es gelten für vergangene Sachverhalte nicht etwa die dort in der Vergangenheit gültigen Regelungen. Es gelten grundsätzlich ja ausgerechnet im GKV- SGB- System ausdrücklich die jeweils neuen/ aktuellen gesetzlichen Regelungen. Von daher, wenn man so will, gilt der alte F-A- Katalog aus mehrererlei Hinsicht nicht. ( der neue ja ohnehin nicht, denn den " gibts " ja garnicht ) [bearbeitet am 20.06.13 18:53]
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webpt schrieb:

...Der alte ist gut, um Absetzungen zu prüfen, die ggf. Altfälle betreffen, mehr aber auch nicht. ...

Nicht einmal das, denn der alte sog. Fragen- Antworten- Katalog entfaltete noch nie Rechtswirkung. Zumindest noch nie für die therapeutischen Leistungserbringer. Ist ja weder ein Vertrag und selbst die Verbandsmitglieder können nicht regeln, was zwischen Ärzten und Kassen gelten soll.

Auch wenn das sicherlich nur die halbe Wahrheit darstellt, denn die Verbandsmitglieder regeln innerhalb der öffentlich- rechtlichen Verträge einfach trotzdem, wie manches zu sein hat. Es kümmert sie kein Stück, dass da einiges nicht einmal zumindest theoretisch umsetzbar ist- sie machens einfach. Wenn es zum deutlichen Nachteil der Leistungserbringer geht, wird es sofort vertraglich fixiert. Daran hat sich ja leider nichts geändert.

Insofern gültig ist der alte F-A- Katalog also auch nicht einmal für Altfälle. Intern würden sich die Kassen jedoch daran halten ( zumindest oft ).

Die Art und Weise des " Sozialrechtssystemes " ist hingegen ohnehin grundsätzlich ganz anders. Denn es gelten für vergangene Sachverhalte nicht etwa die dort in der Vergangenheit gültigen Regelungen. Es gelten grundsätzlich ja ausgerechnet im GKV- SGB- System ausdrücklich die jeweils neuen/ aktuellen gesetzlichen Regelungen. Von daher, wenn man so will, gilt der alte F-A- Katalog aus mehrererlei Hinsicht nicht. ( der neue ja ohnehin nicht, denn den " gibts " ja garnicht )



[bearbeitet am 20.06.13 18:53]

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eim
20.06.2013 18:48
Also Rechnen scheint nicht deine Stärke zu sein und da ich das ganze über eine Kollegin abrechne da ich FM bin muß dass wohl doch richtig sein
10 Doppelbehandlungen sind nach Adam Riese bei mir immer noch 20 Einzelbehandlungen :smile: :smile: :smile: :smile: :smile: :smile:
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Also Rechnen scheint nicht deine Stärke zu sein und da ich das ganze über eine Kollegin abrechne da ich FM bin muß dass wohl doch richtig sein 10 Doppelbehandlungen sind nach Adam Riese bei mir immer noch 20 Einzelbehandlungen :smile: :smile: :smile: :smile: :smile: :smile:
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eim schrieb:

Also Rechnen scheint nicht deine Stärke zu sein und da ich das ganze über eine Kollegin abrechne da ich FM bin muß dass wohl doch richtig sein
10 Doppelbehandlungen sind nach Adam Riese bei mir immer noch 20 Einzelbehandlungen :smile: :smile: :smile: :smile: :smile: :smile:

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eim
20.06.2013 18:50
Ach so hab noch vergessen zu erwähnen dass ich die Patienten schon seit 2 Jahren behandle und die Kollegin mit einem Rechenzentrum arbeitet dass Rezepte die nicht richtig sind zurückschickt :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses:
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Ach so hab noch vergessen zu erwähnen dass ich die Patienten schon seit 2 Jahren behandle und die Kollegin mit einem Rechenzentrum arbeitet dass Rezepte die nicht richtig sind zurückschickt :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses:
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eim schrieb:

Ach so hab noch vergessen zu erwähnen dass ich die Patienten schon seit 2 Jahren behandle und die Kollegin mit einem Rechenzentrum arbeitet dass Rezepte die nicht richtig sind zurückschickt :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses:

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webpt
20.06.2013 19:07
Zumal das seit mindestens 2004 so ist. Du darfst hingegen aber nicht vergessen, dass das viele nicht wissen können, denn sie rechnen ja nach ganz anderen Modalitäten ab. 10 x Doppelbehandlung bedeutet eben 10 x Einzelbehandlung.

Als Kasse würde ich solche Abrechnungen kulanterweise durchrutschen lassen. Und zwar würde ich das als Kasse auch dann durchrutschen lassen, wenn die ärztlich verordnete Therapie therapeutenseitig mißachtet wurde. Denn wer bei 10 x KG Doppelbehandlung 5 x Doppelbehandlung abrechnet, hat sich als Heilhilfberufler docheigentlich offensichtlich den ärztlichen Anweisungen einfach selbstentscheidend widersetzt. Eben ganz zum Wohle des Patienten die Leistung einfach halbiert. Bzw. evtl. natürlich in Absprache mit dem Arzt halbiert und dementsprechend mitunter auf der VO kurz umschrieben.

Dem Budget des Arztes mitunter entgegenkommend, vielleicht hatte der Arzt als alleiniger Überwacher der Therapie es dann einfach dabei belassen. Letzteres zumindest bei VO adR. Bei " Langfristgenehmigungen " wär das ja ohnehin anders.

an StefanP:
Hallo StefanP, hier veranschaulichend/ durchspielend:
- Welche VO können zur Langfristgenehmigung taugen, z.B. ErstVO 6 x KG Doppelbehandlung ? Was passiert da alles vom Gesamtablauf her ?
- Wie siehst du es bei 24 x KG Doppelbehandlung ? Wäre diese VO vorteilhafter für eine Langfristgenehmigung + für wen ?
- Spiel das evtl. mal von A- Z durch, also innerhalb des Regelfalles, adR, Langfrist und was passiert wann mit Bugdet usw. bzw. was ist welcher Regelungszweck bei diesen VO.



[bearbeitet am 20.06.13 19:50]
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Zumal das seit mindestens 2004 so ist. Du darfst hingegen aber nicht vergessen, dass das viele nicht wissen können, denn sie rechnen ja nach ganz anderen Modalitäten ab. 10 x Doppelbehandlung bedeutet eben 10 x Einzelbehandlung. Als Kasse würde ich solche Abrechnungen kulanterweise durchrutschen lassen. Und zwar würde ich das als Kasse auch dann durchrutschen lassen, wenn die ärztlich verordnete Therapie therapeutenseitig mißachtet wurde. Denn wer bei 10 x KG Doppelbehandlung 5 x Doppelbehandlung abrechnet, hat sich als Heilhilfberufler docheigentlich offensichtlich den ärztlichen Anweisungen einfach selbstentscheidend widersetzt. Eben ganz zum Wohle des Patienten die Leistung einfach halbiert. Bzw. evtl. natürlich in Absprache mit dem Arzt halbiert und dementsprechend mitunter auf der VO kurz umschrieben. Dem Budget des Arztes mitunter entgegenkommend, vielleicht hatte der Arzt als alleiniger Überwacher der Therapie es dann einfach dabei belassen. Letzteres zumindest bei VO adR. Bei " Langfristgenehmigungen " wär das ja ohnehin anders. an StefanP: Hallo StefanP, hier veranschaulichend/ durchspielend: - Welche VO können zur Langfristgenehmigung taugen, z.B. ErstVO 6 x KG Doppelbehandlung ? Was passiert da alles vom Gesamtablauf her ? - Wie siehst du es bei 24 x KG Doppelbehandlung ? Wäre diese VO vorteilhafter für eine Langfristgenehmigung + für wen ? - Spiel das evtl. mal von A- Z durch, also innerhalb des Regelfalles, adR, Langfrist und was passiert wann mit Bugdet usw. bzw. was ist welcher Regelungszweck bei diesen VO. [bearbeitet am 20.06.13 19:50]
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webpt schrieb:

Zumal das seit mindestens 2004 so ist. Du darfst hingegen aber nicht vergessen, dass das viele nicht wissen können, denn sie rechnen ja nach ganz anderen Modalitäten ab. 10 x Doppelbehandlung bedeutet eben 10 x Einzelbehandlung.

Als Kasse würde ich solche Abrechnungen kulanterweise durchrutschen lassen. Und zwar würde ich das als Kasse auch dann durchrutschen lassen, wenn die ärztlich verordnete Therapie therapeutenseitig mißachtet wurde. Denn wer bei 10 x KG Doppelbehandlung 5 x Doppelbehandlung abrechnet, hat sich als Heilhilfberufler docheigentlich offensichtlich den ärztlichen Anweisungen einfach selbstentscheidend widersetzt. Eben ganz zum Wohle des Patienten die Leistung einfach halbiert. Bzw. evtl. natürlich in Absprache mit dem Arzt halbiert und dementsprechend mitunter auf der VO kurz umschrieben.

Dem Budget des Arztes mitunter entgegenkommend, vielleicht hatte der Arzt als alleiniger Überwacher der Therapie es dann einfach dabei belassen. Letzteres zumindest bei VO adR. Bei " Langfristgenehmigungen " wär das ja ohnehin anders.

an StefanP:
Hallo StefanP, hier veranschaulichend/ durchspielend:
- Welche VO können zur Langfristgenehmigung taugen, z.B. ErstVO 6 x KG Doppelbehandlung ? Was passiert da alles vom Gesamtablauf her ?
- Wie siehst du es bei 24 x KG Doppelbehandlung ? Wäre diese VO vorteilhafter für eine Langfristgenehmigung + für wen ?
- Spiel das evtl. mal von A- Z durch, also innerhalb des Regelfalles, adR, Langfrist und was passiert wann mit Bugdet usw. bzw. was ist welcher Regelungszweck bei diesen VO.



[bearbeitet am 20.06.13 19:50]

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StefanP
20.06.2013 21:35
Kein Problem. Aber sag nachher nicht, dass es Dir keiner gesagt hat. :kissing_closed_eyes:
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StefanP schrieb:

Kein Problem. Aber sag nachher nicht, dass es Dir keiner gesagt hat. :kissing_closed_eyes:

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Miken schrieb:

Hi MAB!
KG-ZNS bei Zn2a für deinen Patienten mit Hemiplegie.
Wenn das eh V.a.d.R. ist, dann kannst du doch auch 20 x KG-ZNS als 10 Doppelstunden aufschreiben lassen- so spreche ich das mit "meinen" Ärzten bei schwerstbetroffenen Patienten ab.
Viel Erfolg,

Lg, Miken



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