physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

München

**Physiotherapeut/in (m/w/d) –
Teilzeit 20–25 Stunden in
München**

Für unsere Praxis **Therapie am
Greinerberg in
München-Thalkirchen** suchen wir
Verstärkung in dauerhafter
Anstellung.

Du möchtest Patienten persönlich
begleiten, eigenständig arbeiten
und dich fachlich weiterentwickeln?
Dann freuen wir uns darauf, dich
kennenzulernen.

**Das bieten wir dir**

- Dauerhafte Anstellung mit etwa
20–25 Wochenstunden
- Arbeitszeiten und Verteilung der
Wochenstunden nach gemeins...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Doppelbehandlung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Doppelbehandlung
Es gibt 4 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
05.08.2025 08:45
Guten Morgen,

mein System zeigt mir bei 30x Doppelbehandlung an, dass ich 30 Termine vergeben kann. Bei einem 6er Rezept (ebenso Doppelbehandlung) nur drei Termine. Was ist denn nun richtig? Freue mich auf eure Hilfe. Vielen Dank
1

Gefällt mir

Guten Morgen, mein System zeigt mir bei 30x Doppelbehandlung an, dass ich 30 Termine vergeben kann. Bei einem 6er Rezept (ebenso Doppelbehandlung) nur drei Termine. Was ist denn nun richtig? Freue mich auf eure Hilfe. Vielen Dank
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
johannes687
05.08.2025 10:20
Die Verordnungsmenge wird bei einer Doppelbehandlung immer durch 2 dividiert. Dann hast du die Anzahl an Terminen, die der Patient erhält.
5

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Leni C.
• die neue
• Papa Alpaka
• Tresenpummelfee
Die Verordnungsmenge wird bei einer Doppelbehandlung immer durch 2 dividiert. Dann hast du die Anzahl an Terminen, die der Patient erhält.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



johannes687 schrieb:

Die Verordnungsmenge wird bei einer Doppelbehandlung immer durch 2 dividiert. Dann hast du die Anzahl an Terminen, die der Patient erhält.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Guten Morgen,

mein System zeigt mir bei 30x Doppelbehandlung an, dass ich 30 Termine vergeben kann. Bei einem 6er Rezept (ebenso Doppelbehandlung) nur drei Termine. Was ist denn nun richtig? Freue mich auf eure Hilfe. Vielen Dank

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sabine Rabbel
05.08.2025 09:46
Drei (lange) Termine auf der Sechser-VO sind richtig => auf der 30er VO wären 15 (lange) Termine richtig, denn 15 x doppelt = 30.
7

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• Leni C.
• die neue
• Papa Alpaka
• Ahn
• sabine963
Drei (lange) Termine auf der Sechser-VO sind richtig => auf der 30er VO wären 15 (lange) Termine richtig, denn 15 x doppelt = 30.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Sabine Rabbel schrieb:

Drei (lange) Termine auf der Sechser-VO sind richtig => auf der 30er VO wären 15 (lange) Termine richtig, denn 15 x doppelt = 30.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
15.08.2025 09:40
Danke euch
1

Gefällt mir

Danke euch
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke euch



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Doppelbehandlung

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns