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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Doppelbehandlungen

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Neues Thema
Doppelbehandlungen
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Anonymer Teilnehmer
25.04.2025 19:25
Moin zusammen,

lt. Heilmittelrichtlinien: „…In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden…“

Was fällt unter „medizinisch begründete Ausnahmefälle“? Muss der Arzt diese Begründung auf der Verordnung notieren?

Freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank im Voraus.
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Moin zusammen, lt. Heilmittelrichtlinien: „…In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden…“ Was fällt unter „medizinisch begründete Ausnahmefälle“? Muss der Arzt diese Begründung auf der Verordnung notieren? Freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank im Voraus.
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michaela872
15.05.2025 20:35
An meinem Arbeitsplatz mit gr Muskelambulanz, rezeptiere ich oft KG als Doppelbehsndlung, denn mit einer Myopathie gibt's Nur KG. Schwer Betroffene Pat erreichen mit 20 min incl Desinfektion u Dokumentation kaum eine befriedigende Therapietiefe. So haben alle mehr Zeit. Bislang fanden die pat. das gut. Sollte doch mal geändert werden sollen, machen wir das natürlich auch
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An meinem Arbeitsplatz mit gr Muskelambulanz, rezeptiere ich oft KG als Doppelbehsndlung, denn mit einer Myopathie gibt's Nur KG. Schwer Betroffene Pat erreichen mit 20 min incl Desinfektion u Dokumentation kaum eine befriedigende Therapietiefe. So haben alle mehr Zeit. Bislang fanden die pat. das gut. Sollte doch mal geändert werden sollen, machen wir das natürlich auch
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michaela872 schrieb:

An meinem Arbeitsplatz mit gr Muskelambulanz, rezeptiere ich oft KG als Doppelbehsndlung, denn mit einer Myopathie gibt's Nur KG. Schwer Betroffene Pat erreichen mit 20 min incl Desinfektion u Dokumentation kaum eine befriedigende Therapietiefe. So haben alle mehr Zeit. Bislang fanden die pat. das gut. Sollte doch mal geändert werden sollen, machen wir das natürlich auch

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massu
15.05.2025 21:55
@Anonymer Teilnehmer der Arzt begründet es wo auch immer, aber nicht auf den Rezept. Du musst das (noch) nicht überprüfen
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] der Arzt begründet es wo auch immer, aber nicht auf den Rezept. Du musst das (noch) nicht überprüfen
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massu schrieb:

@Anonymer Teilnehmer der Arzt begründet es wo auch immer, aber nicht auf den Rezept. Du musst das (noch) nicht überprüfen

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Moin zusammen,

lt. Heilmittelrichtlinien: „…In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden…“

Was fällt unter „medizinisch begründete Ausnahmefälle“? Muss der Arzt diese Begründung auf der Verordnung notieren?

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ali
25.04.2025 19:45
was der Arzt aufschreibt ist Dein Auftrag, keine Begründung notwendig.
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• Lars van Ravenzwaaij
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• Papa Alpaka
was der Arzt aufschreibt ist Dein Auftrag, keine Begründung notwendig.
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ali schrieb:

was der Arzt aufschreibt ist Dein Auftrag, keine Begründung notwendig.



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