Deine Aufgaben
Bei uns steht die aktive Therapie
im Mittelpunkt. Wir möchten unsere
Patienten nicht nur behandeln,
sondern sie dabei unterstützen,
langfristig wieder belastbarer,
beweglicher und selbstständiger zu
werden.
Dafür bieten wir dir
Möglichkeiten, die du in einer
klassischen Physiotherapiepraxis
nicht überall findest.
• Du behandelst unsere
Patienten eigenständig und
entscheidest, welche
therapeutischen Maßnahmen sinnvoll
sind.
• Du nutzt unsere rund 600
m"²...
Bei uns steht die aktive Therapie
im Mittelpunkt. Wir möchten unsere
Patienten nicht nur behandeln,
sondern sie dabei unterstützen,
langfristig wieder belastbarer,
beweglicher und selbstständiger zu
werden.
Dafür bieten wir dir
Möglichkeiten, die du in einer
klassischen Physiotherapiepraxis
nicht überall findest.
• Du behandelst unsere
Patienten eigenständig und
entscheidest, welche
therapeutischen Maßnahmen sinnvoll
sind.
• Du nutzt unsere rund 600
m"²...
lt. Heilmittelrichtlinien: „…In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden…“
Was fällt unter „medizinisch begründete Ausnahmefälle“? Muss der Arzt diese Begründung auf der Verordnung notieren?
Freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank im Voraus.
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michaela872 schrieb:
An meinem Arbeitsplatz mit gr Muskelambulanz, rezeptiere ich oft KG als Doppelbehsndlung, denn mit einer Myopathie gibt's Nur KG. Schwer Betroffene Pat erreichen mit 20 min incl Desinfektion u Dokumentation kaum eine befriedigende Therapietiefe. So haben alle mehr Zeit. Bislang fanden die pat. das gut. Sollte doch mal geändert werden sollen, machen wir das natürlich auch
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer der Arzt begründet es wo auch immer, aber nicht auf den Rezept. Du musst das (noch) nicht überprüfen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Moin zusammen,
lt. Heilmittelrichtlinien: „…In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden…“
Was fällt unter „medizinisch begründete Ausnahmefälle“? Muss der Arzt diese Begründung auf der Verordnung notieren?
Freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank im Voraus.
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ali schrieb:
was der Arzt aufschreibt ist Dein Auftrag, keine Begründung notwendig.
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