Timmermeister Schule Münster
(Schule für Physiotherapie)
Lehrende (m/w/d) für
Physiotherapie
Schwerpunkt Neurologie | Teilzeit
(ca. 50 %)| unbefristet
Starten Sie mit uns in eine neue
berufliche Perspektive!
Die Timmermeister Schule für
Physiotherapie GmbH in Münster
steht für eine qualifizierte,
praxisnahe Ausbildung und eine
persönliche Lernatmosphäre. Wir
begleiten unsere Lernenden auf
ihrem Weg in einen vielseitigen und
verantwortungsvollen
Gesundheitsberuf.
Zur Verstärku...
(Schule für Physiotherapie)
Lehrende (m/w/d) für
Physiotherapie
Schwerpunkt Neurologie | Teilzeit
(ca. 50 %)| unbefristet
Starten Sie mit uns in eine neue
berufliche Perspektive!
Die Timmermeister Schule für
Physiotherapie GmbH in Münster
steht für eine qualifizierte,
praxisnahe Ausbildung und eine
persönliche Lernatmosphäre. Wir
begleiten unsere Lernenden auf
ihrem Weg in einen vielseitigen und
verantwortungsvollen
Gesundheitsberuf.
Zur Verstärku...
haben eine korrekt ausgestellte VO von Patientin erhalten. Der Arzt hat recht mittig und prominent auf die Vorderseite "Duplikat" geschrieben. Patientin hat die ursprünglich ausgestellte VO verloren und daher diese Reaktion der Arztpraxis.
Ist das so tragbar, oder muss es begründet werden? Und falls ja, wohin mit der Begründung?
Liebe Grüße und schönes Wochenende
Gefällt mir
mir doch letztendlich egal sein warum es ein Duplikat ist!Hab bisher auch noch nie Probleme!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Habe ich noch nie begründet!Soll
mir doch letztendlich egal sein warum es ein Duplikat ist!Hab bisher auch noch nie Probleme!
sowas hatte ich früher auch immer mal...habe es auch nie begründet und es gab keine Probleme
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
Hi zepti,
sowas hatte ich früher auch immer mal...habe es auch nie begründet und es gab keine Probleme
MfG
JürgenK ;)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
zepati schrieb:
Hallo zusammen,
haben eine korrekt ausgestellte VO von Patientin erhalten. Der Arzt hat recht mittig und prominent auf die Vorderseite "Duplikat" geschrieben. Patientin hat die ursprünglich ausgestellte VO verloren und daher diese Reaktion der Arztpraxis.
Ist das so tragbar, oder muss es begründet werden? Und falls ja, wohin mit der Begründung?
Liebe Grüße und schönes Wochenende
Gefällt mir
Begründen müssen wir das gegenüber dem Kostenträger erstmal nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Kann man machen weil man nett ist, muss aber nicht - der Vermerk "Duplikat" signalisiert nur, dass der Arztpraxis eine zuvor identisch ausgestellte Verordnung bekannt ist und bei Konfliktfällen ("Leistungsempfänger erschleicht sich zwei Verordnungen beim Vertragsarzt und nimmt zweimal die Leistung bei verschiedenen Leistungserbringenden in Anspruch") der Versicherte unbedingt ins Regressboot zu holen ist.
Begründen müssen wir das gegenüber dem Kostenträger erstmal nicht.
Wurde direkt von der Abrechnungsstelle abgefangen. Da die ausstellende Praxis selbst das Original verbaselt hatte, haben sie mir das Deckblatt nochmal ohne den Vermerk ausgedruckt und so ist es jetzt durchgegangen. Begründung scheint also sicherer zu sein....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
KatjaIrina schrieb:
Hatte jetzt aktuell einen Rückläufer, weil keine Begründung bei "Duplikat" dabeistand.
Wurde direkt von der Abrechnungsstelle abgefangen. Da die ausstellende Praxis selbst das Original verbaselt hatte, haben sie mir das Deckblatt nochmal ohne den Vermerk ausgedruckt und so ist es jetzt durchgegangen. Begründung scheint also sicherer zu sein....
Als Selbstabrechner begründen wir nie und ist auch noch nie ein Problem gewesen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@KatjaIrina Welche Abrechnungstelle? Dein eigener oder die der Kasse?
Als Selbstabrechner begründen wir nie und ist auch noch nie ein Problem gewesen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
@KatjaIrina ich habe bis jetzt die Duplikate auch nicht begründet abgerechnet. Weder Noventi, noch RZH wollten eine Begründung haben.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Ich schreibe als Begründung drauf , daß das Original verloren wurde . Mache ich seit ich mal deswegen mit eine KK im Clinch lag . Ist schon Jahre her .
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
andy51 schrieb:
gab bei mir auch nie probleme
Mein Profilbild bearbeiten