Zur Verstärkung unseres bunt
gemischten Teams suchen wir ab
sofort eine Physiotherapeutin /
einen Physiotherapeuten (m/w/d),
die/der vor allem menschlich gut zu
uns passt. Wir pflegen ein sehr
kollegiales Miteinander innerhalb
unseres gesamten Teams. Die
Räumlichkeiten bieten ideale
Bedingungen für jede Art der
physiotherapeutischen Behandlung
(ruhige Bahandlungsräume,
großzügige Freifläche für
Krankengymnastik, etc.). Gerne sind
auch Berufsanfänger:Innen
willkommen.
Unsere Physiothera...
gemischten Teams suchen wir ab
sofort eine Physiotherapeutin /
einen Physiotherapeuten (m/w/d),
die/der vor allem menschlich gut zu
uns passt. Wir pflegen ein sehr
kollegiales Miteinander innerhalb
unseres gesamten Teams. Die
Räumlichkeiten bieten ideale
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(ruhige Bahandlungsräume,
großzügige Freifläche für
Krankengymnastik, etc.). Gerne sind
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Unsere Physiothera...
Ist die Absetzung rechtens, auch wenn sie nur über den Status deklariert und nicht auf einem Entlassmanagement-Formular aufgedruckt ist?
Vielen Dank
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Der Rahmenvertrag Entlassmanagement findest du hier: Entlassmanagement - GKV-Spitzenverband Die entscheidende Regelung ist in § 6 enthalten. In der Anlage 2
Diese Regelung ist dazu da, dass man auf dem ersten Blick eine Entlassmanagement-VO zweifelsfrei erkennen kann, nicht erst auf dem zweiten Blick.😬
Im Übrigen muss eine ordnungsgemäß ausgestellte Entlassmanagement-VO mehrere Merkmale gleichzeitig (!) aufweisen; siehe beispielhaft
Aber entscheidend ist und bleibt der Balken "Entlassmanagement".
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@docemmaxima Der Status allein hat überhaupt keine Bedeutung für uns. Das Formular mit Aufdruck "Entlassmanagement" ist laut Vertrag gem. § 39 Abs. 1a SGB V entscheidend. Das findet man auch eindeutig zurück in der Anlage 3a Ziffer 2
Link unseres Rahmenvertrages. Ergo ist die Absetzung unzurecht; Widerspruch und die 40,- Euro sowie Verzugszinsen nicht vergessen!
Link zu diesem Vertrag findest du unter Ziffer 2 der Plicht zur Verwendung des Vordrucks mit Kennzeichnung.
Link Das gilt auch für unsere VOn.
Der Rahmenvertrag Entlassmanagement findest du hier: Entlassmanagement - GKV-Spitzenverband Die entscheidende Regelung ist in § 6 enthalten. In der Anlage 2
Diese Regelung ist dazu da, dass man auf dem ersten Blick eine Entlassmanagement-VO zweifelsfrei erkennen kann, nicht erst auf dem zweiten Blick.😬
Im Übrigen muss eine ordnungsgemäß ausgestellte Entlassmanagement-VO mehrere Merkmale gleichzeitig (!) aufweisen; siehe beispielhaft
Aber entscheidend ist und bleibt der Balken "Entlassmanagement".
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docemmaxima schrieb:
Guten Morgen, eine Verordnung ohne den Aufdruck "Entlassmanagement" wurde als solche von uns nicht erkannt und als normales Rezept behandelt, abgerechnet und abgesetzt. Lediglich aus dem Status (000004) was es erkennbar.
Ist die Absetzung rechtens, auch wenn sie nur über den Status deklariert und nicht auf einem Entlassmanagement-Formular aufgedruckt ist?
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docemmaxima schrieb:
Super, ich danke dir thumbsup.
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