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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Erhöhung der Preise bei Privatpatienten

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Erhöhung der Preise bei Privatpatienten
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annika491
14.08.2019 22:27
Liebe Kollegen,
ich brauche bitte eure Hilfe zum Thema Abrechnung mit Privatpatienten.
Ich mache mit jedem Privatpatienten eine Honorarvereinbarung,
wobei nur wenn sie zum ersten Mal kommen.
Eine Patientin hat sich nun beschwert,
dass die Rechnung höher ausgefallen ist,
da sie zwischenzeitlich länger nicht bei mir war.
Habe bislang meine Erhöhungen mit einem Aushang in der Praxis
über eine gewisse Zeit gekennzeichnet.
Ist das rechtens oder muss ich bei jeder Erhöhung meiner Preise
mit den Privatpatienten eine neue Honorarvereinbarung ausfüllen?
Ich danke euch schon einmal ganz herzlich für eure Hilfe.
Viele Grüße Annika
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Liebe Kollegen, ich brauche bitte eure Hilfe zum Thema Abrechnung mit Privatpatienten. Ich mache mit jedem Privatpatienten eine Honorarvereinbarung, wobei nur wenn sie zum ersten Mal kommen. Eine Patientin hat sich nun beschwert, dass die Rechnung höher ausgefallen ist, da sie zwischenzeitlich länger nicht bei mir war. Habe bislang meine Erhöhungen mit einem Aushang in der Praxis über eine gewisse Zeit gekennzeichnet. Ist das rechtens oder muss ich bei jeder Erhöhung meiner Preise mit den Privatpatienten eine neue Honorarvereinbarung ausfüllen? Ich danke euch schon einmal ganz herzlich für eure Hilfe. Viele Grüße Annika
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annika491 schrieb:

Liebe Kollegen,
ich brauche bitte eure Hilfe zum Thema Abrechnung mit Privatpatienten.
Ich mache mit jedem Privatpatienten eine Honorarvereinbarung,
wobei nur wenn sie zum ersten Mal kommen.
Eine Patientin hat sich nun beschwert,
dass die Rechnung höher ausgefallen ist,
da sie zwischenzeitlich länger nicht bei mir war.
Habe bislang meine Erhöhungen mit einem Aushang in der Praxis
über eine gewisse Zeit gekennzeichnet.
Ist das rechtens oder muss ich bei jeder Erhöhung meiner Preise
mit den Privatpatienten eine neue Honorarvereinbarung ausfüllen?
Ich danke euch schon einmal ganz herzlich für eure Hilfe.
Viele Grüße Annika

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Ingo Friedrich
14.08.2019 22:52
Über die entstehenden Kosten musst du in Textform aufklären. Ein Aushang würde genügen, allerdings hast du nur durch eine Honorarvereinbarung etwas in der Hand.
MfG :)
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Über die entstehenden Kosten musst du in Textform aufklären. Ein Aushang würde genügen, allerdings hast du nur durch eine Honorarvereinbarung etwas in der Hand. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

Über die entstehenden Kosten musst du in Textform aufklären. Ein Aushang würde genügen, allerdings hast du nur durch eine Honorarvereinbarung etwas in der Hand.
MfG :)

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RoFo
14.08.2019 22:55
Die Patientin hat ja eine Vereinbarung in der Hand.
Da würde ich auch nicht einfach mehr bezahlen.

Selbstverständlich wird bei jeder Änderung eine aktuelle Vereinbarung getroffen. Alles andere ist unprofessionell.
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• therapeutin
Die Patientin hat ja eine Vereinbarung in der Hand. Da würde ich auch nicht einfach mehr bezahlen. Selbstverständlich wird bei jeder Änderung eine aktuelle Vereinbarung getroffen. Alles andere ist unprofessionell.
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therapeutin
15.08.2019 07:58
bei jeder Änderung deiner Preise brauchst du eine neue Vereinbarung :kissing_closed_eyes:
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bei jeder Änderung deiner Preise brauchst du eine neue Vereinbarung :kissing_closed_eyes:
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therapeutin schrieb:

bei jeder Änderung deiner Preise brauchst du eine neue Vereinbarung :kissing_closed_eyes:

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RoFo schrieb:

Die Patientin hat ja eine Vereinbarung in der Hand.
Da würde ich auch nicht einfach mehr bezahlen.

Selbstverständlich wird bei jeder Änderung eine aktuelle Vereinbarung getroffen. Alles andere ist unprofessionell.

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MikeL
15.08.2019 12:02
Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Privatpatienten, der jemals bei Dir in Behandlung war, schriftlich über jegliche Honoraranpassung auf dem Laufenden zu halten. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass es im Fall einer erneuten Behandlung zu keinen Krampfanfällen bei den Patienten kommt, die es ja schließlich auch von ihrer Tankstelle gewöhnt sind, dass die Preise über Jahre hinweg konstant bleiben. [Satire-Modu aus!]
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Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Privatpatienten, der jemals bei Dir in Behandlung war, schriftlich über jegliche Honoraranpassung auf dem Laufenden zu halten. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass es im Fall einer erneuten Behandlung zu keinen Krampfanfällen bei den Patienten kommt, die es ja schließlich auch von ihrer Tankstelle gewöhnt sind, dass die Preise über Jahre hinweg konstant bleiben. [Satire-Modu aus!]
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annika491
15.08.2019 13:22
Liebe Kollegen,

vielen Dank für eure Hilfe
und die vielen Antworten.

Ich hab daraus gelernt
und werde jetzt anders reagieren.

Einen schönen Wochenausklang wünscht

Annika
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• MikeL
Liebe Kollegen, vielen Dank für eure Hilfe und die vielen Antworten. Ich hab daraus gelernt und werde jetzt anders reagieren. Einen schönen Wochenausklang wünscht Annika
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annika491 schrieb:

Liebe Kollegen,

vielen Dank für eure Hilfe
und die vielen Antworten.

Ich hab daraus gelernt
und werde jetzt anders reagieren.

Einen schönen Wochenausklang wünscht

Annika

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JBB
15.08.2019 13:31
MikeL schrieb am 15.8.19 12:02:
Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Privatpatienten, der jemals bei Dir in Behandlung war, schriftlich über jegliche Honoraranpassung auf dem Laufenden zu halten. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass es im Fall einer erneuten Behandlung zu keinen Krampfanfällen bei den Patienten kommt, die es ja schließlich auch von ihrer Tankstelle gewöhnt sind, dass die Preise über Jahre hinweg konstant bleiben. [Satire-Modu aus!]

...und ausserdem hat eine ausführliche Aufklärung über die Gründe der Preisanpassung, am besten mit betriebswirtschflicher Berechnung, zu erfolgen. :wink:
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[zitat]MikeL schrieb am 15.8.19 12:02: Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Privatpatienten, der jemals bei Dir in Behandlung war, schriftlich über jegliche Honoraranpassung auf dem Laufenden zu halten. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass es im Fall einer erneuten Behandlung zu keinen Krampfanfällen bei den Patienten kommt, die es ja schließlich auch von ihrer Tankstelle gewöhnt sind, dass die Preise über Jahre hinweg konstant bleiben. [Satire-Modu aus!] [/zitat] ...und ausserdem hat eine ausführliche Aufklärung über die Gründe der Preisanpassung, am besten mit betriebswirtschflicher Berechnung, zu erfolgen. :wink:
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JBB schrieb:

MikeL schrieb am 15.8.19 12:02:
Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Privatpatienten, der jemals bei Dir in Behandlung war, schriftlich über jegliche Honoraranpassung auf dem Laufenden zu halten. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass es im Fall einer erneuten Behandlung zu keinen Krampfanfällen bei den Patienten kommt, die es ja schließlich auch von ihrer Tankstelle gewöhnt sind, dass die Preise über Jahre hinweg konstant bleiben. [Satire-Modu aus!]

...und ausserdem hat eine ausführliche Aufklärung über die Gründe der Preisanpassung, am besten mit betriebswirtschflicher Berechnung, zu erfolgen. :wink:

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MikeL schrieb:

Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Privatpatienten, der jemals bei Dir in Behandlung war, schriftlich über jegliche Honoraranpassung auf dem Laufenden zu halten. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass es im Fall einer erneuten Behandlung zu keinen Krampfanfällen bei den Patienten kommt, die es ja schließlich auch von ihrer Tankstelle gewöhnt sind, dass die Preise über Jahre hinweg konstant bleiben. [Satire-Modu aus!]



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