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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Erstbefund PKV

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Neues Thema
Erstbefund PKV
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hella132
13.06.2025 12:47
Wir berechnen Beihilfepat. die
Erstbefundung zu Beginn einer neuen Behandlungsserie bzw. bei Hinzutritt einer Diagnose. Im Honorvertrag wird das auch abgebildet.

Aber wie ist es bei PKV? Wisst ihr, ob (zumindest die großen) Versicherungen das erstatten?
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Wir berechnen Beihilfepat. die Erstbefundung zu Beginn einer neuen Behandlungsserie bzw. bei Hinzutritt einer Diagnose. Im Honorvertrag wird das auch abgebildet. Aber wie ist es bei PKV? Wisst ihr, ob (zumindest die großen) Versicherungen das erstatten?
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postri-77
13.06.2025 12:52
Seit Jahren nehmen wir bei den Privatpatienten, egal ob Beihilfe oder andere Privatkassen, Befund. Und wir berechnen das einfach in Höhe von 20 Euro pro Befund. Die sind meines Wissens nach problemlos erstattet, weil die ab und zu Patienten zeigen uns den Erstattungsnachweis bei den Gesprächen über andere Themen.
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• Lars van Ravenzwaaij
• M0nique
• die neue
• Ahn
• hella132
Seit Jahren nehmen wir bei den Privatpatienten, egal ob Beihilfe oder andere Privatkassen, Befund. Und wir berechnen das einfach in Höhe von 20 Euro pro Befund. Die sind meines Wissens nach problemlos erstattet, weil die ab und zu Patienten zeigen uns den Erstattungsnachweis bei den Gesprächen über andere Themen.
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postri-77 schrieb:

Seit Jahren nehmen wir bei den Privatpatienten, egal ob Beihilfe oder andere Privatkassen, Befund. Und wir berechnen das einfach in Höhe von 20 Euro pro Befund. Die sind meines Wissens nach problemlos erstattet, weil die ab und zu Patienten zeigen uns den Erstattungsnachweis bei den Gesprächen über andere Themen.

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Lars van Ravenzwaaij
13.06.2025 13:28
@hella132 Beihilfe-Berechtigten haben doch auch eine PKV? Der Unterschied ist lediglich, dass der Dienstherr bei Beamten einen Teil (!) der Krankheitskosten trägt. Der andere Teil trägt die PKV. Wobei der PKV-Anteil, je nach Vertrag, unterschiedlich ausfällt.

Wir berechnen der Befund bei jeder neuen VO.
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[mention]hella132[/mention] Beihilfe-Berechtigten haben doch auch eine PKV? Der Unterschied ist lediglich, dass der Dienstherr bei Beamten einen Teil (!) der Krankheitskosten trägt. Der andere Teil trägt die PKV. Wobei der PKV-Anteil, je nach Vertrag, unterschiedlich ausfällt. Wir berechnen der Befund bei jeder neuen VO.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@hella132 Beihilfe-Berechtigten haben doch auch eine PKV? Der Unterschied ist lediglich, dass der Dienstherr bei Beamten einen Teil (!) der Krankheitskosten trägt. Der andere Teil trägt die PKV. Wobei der PKV-Anteil, je nach Vertrag, unterschiedlich ausfällt.

Wir berechnen der Befund bei jeder neuen VO.

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hella132 schrieb:

Wir berechnen Beihilfepat. die
Erstbefundung zu Beginn einer neuen Behandlungsserie bzw. bei Hinzutritt einer Diagnose. Im Honorvertrag wird das auch abgebildet.

Aber wie ist es bei PKV? Wisst ihr, ob (zumindest die großen) Versicherungen das erstatten?

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M0nique
15.06.2025 12:12
Die Beihilfe erstattet 16,50 € für den Erstbefund, die meisten PKVen ebenso.
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Die Beihilfe erstattet 16,50 € für den Erstbefund, die meisten PKVen ebenso.
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M0nique schrieb:

Die Beihilfe erstattet 16,50 € für den Erstbefund, die meisten PKVen ebenso.



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