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Hessen

Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Erstbefund Postb. A

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Neues Thema
Erstbefund Postb. A
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hella132
23.06.2025 20:06
Mit der Ziff. 21301 finde ich in unserem System für Postbeamten A die Ziffer „Physiotherapeutischer Erstbefund“; bewertet mit den für Beihilfe/PKV bekannten 16,50€.

Bitte löst meine Verwirrung: können wir die einfach so, ohne dass Arzt/Ärztin was dazu auf dem Rz. angeben, abrechnen?
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Mit der Ziff. 21301 finde ich in unserem System für Postbeamten A die Ziffer „Physiotherapeutischer Erstbefund“; bewertet mit den für Beihilfe/PKV bekannten 16,50€. Bitte löst meine Verwirrung: können wir die einfach so, ohne dass Arzt/Ärztin was dazu auf dem Rz. angeben, abrechnen?
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Lars van Ravenzwaaij
23.06.2025 20:14
@hella132 yep, seit dem 01.05., und bei mehr als 10 BE sogar noch einmal als Zwischenbefund.

Eine Besonderheit ist in der Preisliste der konventionellen Versorgung zu beachten: Es wird eine neue Position 21301 eingeführt, mit der der Physiotherapeutische Befund einmal je Verordnung von der PBeaKK vergütet wird. Sofern bei einem Postbeamten A innerhalb eines Verordnungsfalls mehr als zehn Behandlungseinheiten durchzuführen sind, ist zudem ein weiterer (Abschluss- oder Zwischen-)Befund möglich und kann bei der PBeaKK zum aktuellen Satz von 16,50 Euro abgerechnet werden.
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• JürgenK
• hella132
[mention]hella132[/mention] yep, seit dem 01.05., und bei mehr als 10 BE sogar noch einmal als Zwischenbefund. [zitat]Eine Besonderheit ist in der Preisliste der konventionellen Versorgung zu beachten: Es wird eine neue Position 21301 eingeführt, mit der der Physiotherapeutische Befund einmal je Verordnung von der PBeaKK vergütet wird. Sofern bei einem Postbeamten A innerhalb eines Verordnungsfalls mehr als zehn Behandlungseinheiten durchzuführen sind, ist zudem ein weiterer (Abschluss- oder Zwischen-)Befund möglich und kann bei der PBeaKK zum aktuellen Satz von 16,50 Euro abgerechnet werden.[/zitat]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@hella132 yep, seit dem 01.05., und bei mehr als 10 BE sogar noch einmal als Zwischenbefund.

Eine Besonderheit ist in der Preisliste der konventionellen Versorgung zu beachten: Es wird eine neue Position 21301 eingeführt, mit der der Physiotherapeutische Befund einmal je Verordnung von der PBeaKK vergütet wird. Sofern bei einem Postbeamten A innerhalb eines Verordnungsfalls mehr als zehn Behandlungseinheiten durchzuführen sind, ist zudem ein weiterer (Abschluss- oder Zwischen-)Befund möglich und kann bei der PBeaKK zum aktuellen Satz von 16,50 Euro abgerechnet werden.

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hella132
23.06.2025 20:47
@Lars van Ravenzwaaij und das gilt dann je Rezept oder einmalig und erst wieder bei Hinzutritt einer Diagnose?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] und das gilt dann je Rezept oder einmalig und erst wieder bei Hinzutritt einer Diagnose?
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hella132 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij und das gilt dann je Rezept oder einmalig und erst wieder bei Hinzutritt einer Diagnose?

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Lars van Ravenzwaaij
23.06.2025 21:20
@hella132 Steht doch im Zitat?

... je Verordnung ...
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• JürgenK
• hella132
[mention]hella132[/mention] Steht doch im Zitat? [i]... je Verordnung ...[/i]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@hella132 Steht doch im Zitat?

... je Verordnung ...

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hella132
23.06.2025 21:40
@Lars van Ravenzwaaij danke, wer lesen kann ist klar im Vorteil
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] danke, wer lesen kann ist klar im Vorteil
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hella132 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij danke, wer lesen kann ist klar im Vorteil

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hella132 schrieb:

Mit der Ziff. 21301 finde ich in unserem System für Postbeamten A die Ziffer „Physiotherapeutischer Erstbefund“; bewertet mit den für Beihilfe/PKV bekannten 16,50€.

Bitte löst meine Verwirrung: können wir die einfach so, ohne dass Arzt/Ärztin was dazu auf dem Rz. angeben, abrechnen?



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