Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Bitte löst meine Verwirrung: können wir die einfach so, ohne dass Arzt/Ärztin was dazu auf dem Rz. angeben, abrechnen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hella132 yep, seit dem 01.05., und bei mehr als 10 BE sogar noch einmal als Zwischenbefund.
Eine Besonderheit ist in der Preisliste der konventionellen Versorgung zu beachten: Es wird eine neue Position 21301 eingeführt, mit der der Physiotherapeutische Befund einmal je Verordnung von der PBeaKK vergütet wird. Sofern bei einem Postbeamten A innerhalb eines Verordnungsfalls mehr als zehn Behandlungseinheiten durchzuführen sind, ist zudem ein weiterer (Abschluss- oder Zwischen-)Befund möglich und kann bei der PBeaKK zum aktuellen Satz von 16,50 Euro abgerechnet werden.
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hella132 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij und das gilt dann je Rezept oder einmalig und erst wieder bei Hinzutritt einer Diagnose?
... je Verordnung ...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hella132 Steht doch im Zitat?
... je Verordnung ...
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hella132 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij danke, wer lesen kann ist klar im Vorteil
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Problem beschreiben
hella132 schrieb:
Mit der Ziff. 21301 finde ich in unserem System für Postbeamten A die Ziffer „Physiotherapeutischer Erstbefund“; bewertet mit den für Beihilfe/PKV bekannten 16,50€.
Bitte löst meine Verwirrung: können wir die einfach so, ohne dass Arzt/Ärztin was dazu auf dem Rz. angeben, abrechnen?
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