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Unterschleißheim bei München - Bayern

München/Unterschleissheim


Hallo Kolleg(innen)!


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Unsere Philosophie ist: Miteinander
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Patienten, Therapeuten,
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung falscher IndkSchl - Rezept zurück

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
falscher IndkSchl - Rezept zurück
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mister182
19.04.2013 16:14
Hallo zusammen,

ich habe ein Rezept abgesetzt bekommen - leider habe ich übersehen dass es WS1a als Folgeverordnung war. Besteht die Möglichkeit den Schlüssel ändern zu lassen um das Rezept erneut los zu schicken?

Gruß, mister182
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Hallo zusammen, ich habe ein Rezept abgesetzt bekommen - leider habe ich übersehen dass es WS1a als Folgeverordnung war. Besteht die Möglichkeit den Schlüssel ändern zu lassen um das Rezept erneut los zu schicken? Gruß, mister182
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mister182 schrieb:

Hallo zusammen,

ich habe ein Rezept abgesetzt bekommen - leider habe ich übersehen dass es WS1a als Folgeverordnung war. Besteht die Möglichkeit den Schlüssel ändern zu lassen um das Rezept erneut los zu schicken?

Gruß, mister182

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SGBV
19.04.2013 16:49
Wenn die Kasse es zurückschickt, signalisiert sie damit, dass es nach Änderung wieder eingereicht werden kann. Im VdeK-RV ab 01.04. steht das sogar drin, dass falsche Vo ggf. zur Änderung zurückgeschickt werden.
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Wenn die Kasse es zurückschickt, signalisiert sie damit, dass es nach Änderung wieder eingereicht werden kann. Im VdeK-RV ab 01.04. steht das sogar drin, dass falsche Vo ggf. zur Änderung zurückgeschickt werden.
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morpheus-06
19.04.2013 16:51
SGBV schrieb:

> Wenn die Kasse es zurückschickt, signalisiert sie damit, dass
> es nach Änderung wieder eingereicht werden kann. Im VdeK-RV ab
> 01.04. steht das sogar drin, dass falsche Vo ggf. zur Änderung
> zurückgeschickt werden.


echt? :flushed:
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SGBV schrieb: > Wenn die Kasse es zurückschickt, signalisiert sie damit, dass > es nach Änderung wieder eingereicht werden kann. Im VdeK-RV ab > 01.04. steht das sogar drin, dass falsche Vo ggf. zur Änderung > zurückgeschickt werden. echt? :flushed:
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morpheus-06 schrieb:

SGBV schrieb:

> Wenn die Kasse es zurückschickt, signalisiert sie damit, dass
> es nach Änderung wieder eingereicht werden kann. Im VdeK-RV ab
> 01.04. steht das sogar drin, dass falsche Vo ggf. zur Änderung
> zurückgeschickt werden.


echt? :flushed:

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SGBV
19.04.2013 16:56
Hast Du mir etwas Falsches geschickt? In Anlage 5 steht:

Ergänzende Hinweise:

I. In den Fällen nach den Nummern 4,5,6 11 und 12 gilt Folgendes: Erfolgt die Korrektur nicht bis zum Zeitpunkt des Einreichens der Abrechnung, wird die Verordnung vorläufig abgesetzt und die Verordnung/Image zur Ergänzung durch den verordnenden Arzt ((in den Fällen 4, 6 und 11) bzw. durch den Heilmittelerbringer (Fälle 5 und 12) zurückgesandt. Nach erfolgter Korrektur/Ergänzung kann die Verordnung abgerechnet werden.



[bearbeitet am 19.04.13 17:01]
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Hast Du mir etwas Falsches geschickt? In Anlage 5 steht: Ergänzende Hinweise: [b]I. In den Fällen nach den Nummern 4,5,6 11 und 12 gilt Folgendes: Erfolgt die Korrektur nicht bis zum Zeitpunkt des Einreichens der Abrechnung, wird die Verordnung vorläufig abgesetzt und die Verordnung/Image zur Ergänzung durch den verordnenden Arzt ((in den Fällen 4, 6 und 11) bzw. durch den Heilmittelerbringer (Fälle 5 und 12) zurückgesandt. Nach erfolgter Korrektur/Ergänzung kann die Verordnung abgerechnet werden.[b] [bearbeitet am 19.04.13 17:01]
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SGBV schrieb:

Hast Du mir etwas Falsches geschickt? In Anlage 5 steht:

Ergänzende Hinweise:

I. In den Fällen nach den Nummern 4,5,6 11 und 12 gilt Folgendes: Erfolgt die Korrektur nicht bis zum Zeitpunkt des Einreichens der Abrechnung, wird die Verordnung vorläufig abgesetzt und die Verordnung/Image zur Ergänzung durch den verordnenden Arzt ((in den Fällen 4, 6 und 11) bzw. durch den Heilmittelerbringer (Fälle 5 und 12) zurückgesandt. Nach erfolgter Korrektur/Ergänzung kann die Verordnung abgerechnet werden.



[bearbeitet am 19.04.13 17:01]

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morpheus-06
19.04.2013 17:01
hab´s noch nicht ganz gelesen :blush:
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morpheus-06 schrieb:

hab´s noch nicht ganz gelesen :blush:

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SGBV
19.04.2013 17:04
Tja, die Sache mit dem Kleingedruckten.
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Tja, die Sache mit dem Kleingedruckten.
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SGBV schrieb:

Tja, die Sache mit dem Kleingedruckten.

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morpheus-06
19.04.2013 17:10
ja, ja ohne Brille ist das so eine Sache :frowning:
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ja, ja ohne Brille ist das so eine Sache :frowning:
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morpheus-06 schrieb:

ja, ja ohne Brille ist das so eine Sache :frowning:

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mister182
19.04.2013 17:41
Stimmt, im VdeK-RV ist es beschrieben. Hab nur das Problem dass es sich um die nette Kasse mit den drei grünen Buchstaben handelt (Sachsen). Meint Ihr da hat man ebenfalls Chancen?

mister182
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Stimmt, im VdeK-RV ist es beschrieben. Hab nur das Problem dass es sich um die nette Kasse mit den drei grünen Buchstaben handelt (Sachsen). Meint Ihr da hat man ebenfalls Chancen? mister182
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mister182 schrieb:

Stimmt, im VdeK-RV ist es beschrieben. Hab nur das Problem dass es sich um die nette Kasse mit den drei grünen Buchstaben handelt (Sachsen). Meint Ihr da hat man ebenfalls Chancen?

mister182

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SGBV
19.04.2013 17:53
Normalerweise behalten die die Vo ein, wenn sie keine Korrektur akzeptieren. Also probieren.
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Normalerweise behalten die die Vo ein, wenn sie keine Korrektur akzeptieren. Also probieren.
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SGBV schrieb:

Normalerweise behalten die die Vo ein, wenn sie keine Korrektur akzeptieren. Also probieren.

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mister182
19.04.2013 17:55
Alles klar, ich danke Euch vielmals. Wieder was gelernt: NOCH genauer schauen!!!
Schönes Wochenende zusammen...

Gruß, mister182
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Alles klar, ich danke Euch vielmals. Wieder was gelernt: NOCH genauer schauen!!! Schönes Wochenende zusammen... Gruß, mister182
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mister182 schrieb:

Alles klar, ich danke Euch vielmals. Wieder was gelernt: NOCH genauer schauen!!!
Schönes Wochenende zusammen...

Gruß, mister182

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SGBV schrieb:

Wenn die Kasse es zurückschickt, signalisiert sie damit, dass es nach Änderung wieder eingereicht werden kann. Im VdeK-RV ab 01.04. steht das sogar drin, dass falsche Vo ggf. zur Änderung zurückgeschickt werden.



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