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BG-Bau Rezept bisher immer die klassischen 8 KG-Behandlungen. Nun hat der Pat eine Langzeitverordnung angekreuzt bekommen und meint, man könne sich die Anzahl der Behandlungen nun selber raussuchen kann - also die 10 felder unterschreiben lassen und dann abrechnen!?
Abgesehen davon steht ja bei Langzeitverordnung in Klammern bis max 6 monate. Ab wann gilt das denn nun wieder? Und eine Kostenzusage habe ich auch nicht vorliegen. Ich habe auf die Angabe der 8 einheite wie zuvor bestanden - da bin ich schonmal auf der sicheren Seite. Aber könnt ihr mir mehr sagen?
Danke schonmal
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Klonkrieger schrieb:
Hi wieder
BG-Bau Rezept bisher immer die klassischen 8 KG-Behandlungen. Nun hat der Pat eine Langzeitverordnung angekreuzt bekommen und meint, man könne sich die Anzahl der Behandlungen nun selber raussuchen kann - also die 10 felder unterschreiben lassen und dann abrechnen!?
Abgesehen davon steht ja bei Langzeitverordnung in Klammern bis max 6 monate. Ab wann gilt das denn nun wieder? Und eine Kostenzusage habe ich auch nicht vorliegen. Ich habe auf die Angabe der 8 einheite wie zuvor bestanden - da bin ich schonmal auf der sicheren Seite. Aber könnt ihr mir mehr sagen?
Danke schonmal
2. Kannst Du 6 Monate behandeln soviel Du willst und die Frequenz hergibt. Für die Unterschriften nimmst ein formloses Blatt Papier Anzahl auf der Verordnung ist irrelevant.
3. Nur 8mal ohne Genehmigung kann nicht bezahlt werden. Mir ist mal eine durchgerutscht mit Kreuz, wurde bezahlt, aber Glückssache.
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GüSta schrieb:
Genehmigung kann, je nach Unfallversicherungsträger "dauern". Bei uns waren es jüngst über 2 1/2 Wochen, die auch bei der Langzeitverordnung geltende 14-Tage-Frist von Ausstellung bis Behandlungsbeginn um 8 oder 9 Tage und damit längst überschritten. Haben uns bei der zuständigen Sachbearbeiterin telefonisch rückversichert, dass die Fristüberschreitung nicht beanstandet wird.
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ali schrieb:
@GüSta Joh, die Frist kann denn verlängert werden.
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ali schrieb:
1. genehmigen lassen, am besten durch Pat selbst
2. Kannst Du 6 Monate behandeln soviel Du willst und die Frequenz hergibt. Für die Unterschriften nimmst ein formloses Blatt Papier Anzahl auf der Verordnung ist irrelevant.
3. Nur 8mal ohne Genehmigung kann nicht bezahlt werden. Mir ist mal eine durchgerutscht mit Kreuz, wurde bezahlt, aber Glückssache.
und was heißt "durch den Pat genehmigen lassen"?
Etwas wirr das ganze...
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der Pat sollte sich diese Langzeitverordnung von seinem Sachbearbeiter genehmigen lassen bevor die Therapie beginnt, eine Zusage der Kostenübernahme sozusagen.
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Busquete schrieb:
Du kannst eine Zwischenabrechnung machen, nach 10, 12 oder sonst wie vielen Behandlungen, das kommt auf deine Liquidität an.
der Pat sollte sich diese Langzeitverordnung von seinem Sachbearbeiter genehmigen lassen bevor die Therapie beginnt, eine Zusage der Kostenübernahme sozusagen.
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Klonkrieger schrieb:
Hm. Also kann ich die 10 Spalten auf der Rückseite ausfüllen lassen und dann abrechnen? Oder soll ich wirklich 6 Monate lang 2 mal die Woche behandeln und nach 6 Monaten erst abrechnen?
und was heißt "durch den Pat genehmigen lassen"?
Etwas wirr das ganze...
Zwischenabrechnungen sind beliebig möglich...
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GüSta schrieb:
Klonkrieger sollte sich auch mal den Fragen-Antworten-Katalog der GUV anschauen; da gibt es etliche Aussagen zu den Langzeitverordnungen:
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Klonkrieger schrieb:
@GüSta Danke. Ist vermerktthumbsup
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ali schrieb:
Der Pat kann das auch machen. Ich mach das maximal einmal pro Pat. Wenn der/die dazu in der Lage ist. Die haben das Rezept ja schon vorher und machen selbst meist gut Druck wegen der Frist, geht oft schneller, als durch uns.
Zwischenabrechnungen sind beliebig möglich...
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Klonkrieger schrieb:
Ok. Danke für eure Hilfe. Ich mach das jetzt so das ich mir die Kostenzusage für die LZB mitbringen lasse und danach immer nach 10 Einheiten abrechne. Genügt in dem Fall dann immer wenn ich eine Kopie der VO mit einreiche? Denn die müsste dann ja bis zum Ablauf der 6 Monate bei uns bleiben - richtig?
ist es richtig das man keine extra Zulassung für BG-Behandlungen/Abrechnungen mehr braucht ?
Früher musste man einige Pat. in 2 Jahre o.ä. behandelt haben....
Ich weiß am Thema vorbei wollte nur mal kurz dazwischen Fragen ;)
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Michael Woelky schrieb:
Guten Morgen in die Runde,
ist es richtig das man keine extra Zulassung für BG-Behandlungen/Abrechnungen mehr braucht ?
Früher musste man einige Pat. in 2 Jahre o.ä. behandelt haben....
Ich weiß am Thema vorbei wollte nur mal kurz dazwischen Fragen ;)
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Dachte ich bekomme hier eine schnelle Antwort 😉
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Michael Woelky schrieb:
Danke,ja habe ich auch so gelesen.....nun kenne ich die vert.Voraussetzungen nicht genau.
Dachte ich bekomme hier eine schnelle Antwort 😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Michael Woelky Die schnelle Anwort: lese Par. 2 Ziffer 2 und 3 des DGUV-Vertrages
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Danke...habe ich schon gelesen !
Interpretation : ja noch Bedingung ;)
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Michael Woelky schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Danke...habe ich schon gelesen !
Interpretation : ja noch Bedingung ;)
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ali schrieb:
Du musst die vertraglichen Vorraussetzungen erfüllen, die haben sich glaub ich, müsste nachschauen, nicht geändert. Mit der Unterschrift auf der Verordnung bestätigt Du, dass Du sie erfüllst...
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