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Fragen BGB § 288
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KaBa
23.02.2019 17:47
Hallo;

Ab wann war die Mahnpauschale gültig?
Gilt Rezeptausstellungsdatum?
Abrechnungsdatum?
Zurück-Forderungsdatum?
Meine Mahnpauschale wurde nicht anerkannt-Rezept wurde aber bezahlt.

Danke KaBa
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Hallo; Ab wann war die Mahnpauschale gültig? Gilt Rezeptausstellungsdatum? Abrechnungsdatum? Zurück-Forderungsdatum? Meine Mahnpauschale wurde nicht anerkannt-Rezept wurde aber bezahlt. Danke KaBa
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KaBa schrieb:

Hallo;

Ab wann war die Mahnpauschale gültig?
Gilt Rezeptausstellungsdatum?
Abrechnungsdatum?
Zurück-Forderungsdatum?
Meine Mahnpauschale wurde nicht anerkannt-Rezept wurde aber bezahlt.

Danke KaBa

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Papa Alpaka
23.02.2019 21:12
"Verzug tritt ein bei einem nach dem Kalender Zahlungsziel, der Mahnung Bedarf es nicht". Es gilt also v.a. der nach dem RV bestimmte Zahlungstermin als maßgeblich für den Eintritt des Verzuges; oder bei Nichtzahlungserklärung auch früher.

Wenn du dir sicher bist im Recht zu sein, unter Klageandrohung nachfordern (und dann auch tun) ;)
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• ali
"Verzug tritt ein bei einem nach dem Kalender Zahlungsziel, der Mahnung Bedarf es nicht". Es gilt also v.a. der nach dem RV bestimmte Zahlungstermin als maßgeblich für den Eintritt des Verzuges; oder bei Nichtzahlungserklärung auch früher. Wenn du dir sicher bist im Recht zu sein, unter Klageandrohung nachfordern (und dann auch tun) ;)
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KaBa
24.02.2019 06:25
Hallo;

Verzugspauschale auf die Verzugspauschale?

Grüße KaBa
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Hallo; Verzugspauschale auf die Verzugspauschale? Grüße KaBa
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KaBa schrieb:

Hallo;

Verzugspauschale auf die Verzugspauschale?

Grüße KaBa

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NorbArt
03.03.2019 10:12
KaBa schrieb am 24.2.19 06:25:
...Verzugspauschale auf die Verzugspauschale?...

:point_up:
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[zitat]KaBa schrieb am 24.2.19 06:25: ...Verzugspauschale auf die Verzugspauschale?...[/zitat] :point_up:
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NorbArt schrieb:

KaBa schrieb am 24.2.19 06:25:
...Verzugspauschale auf die Verzugspauschale?...

:point_up:

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Papa Alpaka schrieb:

"Verzug tritt ein bei einem nach dem Kalender Zahlungsziel, der Mahnung Bedarf es nicht". Es gilt also v.a. der nach dem RV bestimmte Zahlungstermin als maßgeblich für den Eintritt des Verzuges; oder bei Nichtzahlungserklärung auch früher.

Wenn du dir sicher bist im Recht zu sein, unter Klageandrohung nachfordern (und dann auch tun) ;)



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