physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

München

Werde Teil von etwas Großem und
komm in unser Team!

Bist du Physiotherapeut*In (m/w/d)
und auf der Suche nach einer neuen
Herausforderung dann sind wir deine
Praxis!

Unsere 500qm große Praxis bietet
noch Platz für eine*n Kollegen*In
zur Verstärkung.

In unseren schönen, großzügigen
Räumen triffst du auf ein
gemischtes Publikum.

Wir betreuen neurologische
Patient*Innen (Bobath/Vojta/PNF)
und kümmern uns um die
Nachbehandlung von
orthopädisch-/chirurgischen
Patient*Innen (Kran...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Fristen zum Behandlunsgbeginn

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Fristen zum Behandlunsgbeginn
Es gibt 5 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
idefix-
21.03.2019 12:15
Hallo Kollegen, war der Meinung das RVO Kassen eine Frist von Ausstellungsdatum bis zum ersten Termin von 10 Arbeitstagen haben und VDAK Kassen 14 Tage.
Nun kam eine Diskussion mit einer Kollegin die meinte, dass seit zwei Jahren für alle Kassen eine Frsit von 14 Arbeitstagen besteht, nur die AOK würde auf 10 Arbeitstage bestehen.

Wie ist die Regelung nun richtig.

Ich habe in der Vergangenheit eine Frist von allgemein zehn Arbeitstagen gemacht, alles was drüber war habe ich ändern lassen auf späteren Behandlungsbeginn.
1

Gefällt mir

Hallo Kollegen, war der Meinung das RVO Kassen eine Frist von Ausstellungsdatum bis zum ersten Termin von 10 Arbeitstagen haben und VDAK Kassen 14 Tage. Nun kam eine Diskussion mit einer Kollegin die meinte, dass seit zwei Jahren für alle Kassen eine Frsit von 14 Arbeitstagen besteht, nur die AOK würde auf 10 Arbeitstage bestehen. Wie ist die Regelung nun richtig. Ich habe in der Vergangenheit eine Frist von allgemein zehn Arbeitstagen gemacht, alles was drüber war habe ich ändern lassen auf späteren Behandlungsbeginn.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

idefix- schrieb:

Hallo Kollegen, war der Meinung das RVO Kassen eine Frist von Ausstellungsdatum bis zum ersten Termin von 10 Arbeitstagen haben und VDAK Kassen 14 Tage.
Nun kam eine Diskussion mit einer Kollegin die meinte, dass seit zwei Jahren für alle Kassen eine Frsit von 14 Arbeitstagen besteht, nur die AOK würde auf 10 Arbeitstage bestehen.

Wie ist die Regelung nun richtig.

Ich habe in der Vergangenheit eine Frist von allgemein zehn Arbeitstagen gemacht, alles was drüber war habe ich ändern lassen auf späteren Behandlungsbeginn.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
FFGG
21.03.2019 13:21
14 Tage für GKV
1

Gefällt mir

14 Tage für GKV
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

FFGG schrieb:

14 Tage für GKV

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tempelritter
21.03.2019 13:47
idefix- schrieb am 21.3.19 12:15:
Hallo Kollegen, war der Meinung das RVO Kassen eine Frist von Ausstellungsdatum bis zum ersten Termin von 10 Arbeitstagen haben und VDAK Kassen 14 Tage.
Nun kam eine Diskussion mit einer Kollegin die meinte, dass seit zwei Jahren für alle Kassen eine Frsit von 14 Arbeitstagen besteht, nur die AOK würde auf 10 Arbeitstage bestehen.

Wie ist die Regelung nun richtig.

Ich habe in der Vergangenheit eine Frist von allgemein zehn Arbeitstagen gemacht, alles was drüber war habe ich ändern lassen auf späteren Behandlungsbeginn.


Die Frist beträgt einheitlich 14 Kalendertage, auch wenn in machen R-Verträgen noch 10 Tage drin stehen. Die HMR schlagen in diesem Fall die R-Verträge.
1

Gefällt mir

• Susulo
[zitat]idefix- schrieb am 21.3.19 12:15: Hallo Kollegen, war der Meinung das RVO Kassen eine Frist von Ausstellungsdatum bis zum ersten Termin von 10 Arbeitstagen haben und VDAK Kassen 14 Tage. Nun kam eine Diskussion mit einer Kollegin die meinte, dass seit zwei Jahren für alle Kassen eine Frsit von 14 Arbeitstagen besteht, nur die AOK würde auf 10 Arbeitstage bestehen. Wie ist die Regelung nun richtig. Ich habe in der Vergangenheit eine Frist von allgemein zehn Arbeitstagen gemacht, alles was drüber war habe ich ändern lassen auf späteren Behandlungsbeginn. [/zitat] Die Frist beträgt einheitlich 14 Kalendertage, auch wenn in machen R-Verträgen noch 10 Tage drin stehen. Die HMR schlagen in diesem Fall die R-Verträge.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Susulo
21.03.2019 13:55
10 Arbeitstage = 14 Kalendertage.
Daher kommt oft die Verwirrung. Ansonsten ist es so, wie Templer schreibt, gilt meines Wissens für alle HME

Es wurde auf Kalendertage umgestellt, weil der Interpretationsspielraum mit "Arbeitstagen" zu groß ist.
1

Gefällt mir

10 Arbeitstage = 14 Kalendertage. Daher kommt oft die Verwirrung. Ansonsten ist es so, wie Templer schreibt, gilt meines Wissens für alle HME Es wurde auf Kalendertage umgestellt, weil der Interpretationsspielraum mit "Arbeitstagen" zu groß ist.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Susulo schrieb:

10 Arbeitstage = 14 Kalendertage.
Daher kommt oft die Verwirrung. Ansonsten ist es so, wie Templer schreibt, gilt meines Wissens für alle HME

Es wurde auf Kalendertage umgestellt, weil der Interpretationsspielraum mit "Arbeitstagen" zu groß ist.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
idefix-
21.03.2019 14:49
Danke an Alle , schönes Wochenende
1

Gefällt mir

Danke an Alle , schönes Wochenende
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



idefix- schrieb:

Danke an Alle , schönes Wochenende

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Tempelritter schrieb:

idefix- schrieb am 21.3.19 12:15:
Hallo Kollegen, war der Meinung das RVO Kassen eine Frist von Ausstellungsdatum bis zum ersten Termin von 10 Arbeitstagen haben und VDAK Kassen 14 Tage.
Nun kam eine Diskussion mit einer Kollegin die meinte, dass seit zwei Jahren für alle Kassen eine Frsit von 14 Arbeitstagen besteht, nur die AOK würde auf 10 Arbeitstage bestehen.

Wie ist die Regelung nun richtig.

Ich habe in der Vergangenheit eine Frist von allgemein zehn Arbeitstagen gemacht, alles was drüber war habe ich ändern lassen auf späteren Behandlungsbeginn.


Die Frist beträgt einheitlich 14 Kalendertage, auch wenn in machen R-Verträgen noch 10 Tage drin stehen. Die HMR schlagen in diesem Fall die R-Verträge.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Fristen zum Behandlunsgbeginn

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns