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Wir betreuen neurologische
Patient*Innen (Bobath/Vojta/PNF)
und kümmern uns um die
Nachbehandlung von
orthopädisch-/chirurgischen
Patient*Innen (Kran...
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Patient*Innen (Kran...
Nun kam eine Diskussion mit einer Kollegin die meinte, dass seit zwei Jahren für alle Kassen eine Frsit von 14 Arbeitstagen besteht, nur die AOK würde auf 10 Arbeitstage bestehen.
Wie ist die Regelung nun richtig.
Ich habe in der Vergangenheit eine Frist von allgemein zehn Arbeitstagen gemacht, alles was drüber war habe ich ändern lassen auf späteren Behandlungsbeginn.
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idefix- schrieb:
Hallo Kollegen, war der Meinung das RVO Kassen eine Frist von Ausstellungsdatum bis zum ersten Termin von 10 Arbeitstagen haben und VDAK Kassen 14 Tage.
Nun kam eine Diskussion mit einer Kollegin die meinte, dass seit zwei Jahren für alle Kassen eine Frsit von 14 Arbeitstagen besteht, nur die AOK würde auf 10 Arbeitstage bestehen.
Wie ist die Regelung nun richtig.
Ich habe in der Vergangenheit eine Frist von allgemein zehn Arbeitstagen gemacht, alles was drüber war habe ich ändern lassen auf späteren Behandlungsbeginn.
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FFGG schrieb:
14 Tage für GKV
Hallo Kollegen, war der Meinung das RVO Kassen eine Frist von Ausstellungsdatum bis zum ersten Termin von 10 Arbeitstagen haben und VDAK Kassen 14 Tage.
Nun kam eine Diskussion mit einer Kollegin die meinte, dass seit zwei Jahren für alle Kassen eine Frsit von 14 Arbeitstagen besteht, nur die AOK würde auf 10 Arbeitstage bestehen.
Wie ist die Regelung nun richtig.
Ich habe in der Vergangenheit eine Frist von allgemein zehn Arbeitstagen gemacht, alles was drüber war habe ich ändern lassen auf späteren Behandlungsbeginn.
Die Frist beträgt einheitlich 14 Kalendertage, auch wenn in machen R-Verträgen noch 10 Tage drin stehen. Die HMR schlagen in diesem Fall die R-Verträge.
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Daher kommt oft die Verwirrung. Ansonsten ist es so, wie Templer schreibt, gilt meines Wissens für alle HME
Es wurde auf Kalendertage umgestellt, weil der Interpretationsspielraum mit "Arbeitstagen" zu groß ist.
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Susulo schrieb:
10 Arbeitstage = 14 Kalendertage.
Daher kommt oft die Verwirrung. Ansonsten ist es so, wie Templer schreibt, gilt meines Wissens für alle HME
Es wurde auf Kalendertage umgestellt, weil der Interpretationsspielraum mit "Arbeitstagen" zu groß ist.
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idefix- schrieb:
Danke an Alle , schönes Wochenende
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Tempelritter schrieb:
idefix- schrieb am 21.3.19 12:15:
Hallo Kollegen, war der Meinung das RVO Kassen eine Frist von Ausstellungsdatum bis zum ersten Termin von 10 Arbeitstagen haben und VDAK Kassen 14 Tage.
Nun kam eine Diskussion mit einer Kollegin die meinte, dass seit zwei Jahren für alle Kassen eine Frsit von 14 Arbeitstagen besteht, nur die AOK würde auf 10 Arbeitstage bestehen.
Wie ist die Regelung nun richtig.
Ich habe in der Vergangenheit eine Frist von allgemein zehn Arbeitstagen gemacht, alles was drüber war habe ich ändern lassen auf späteren Behandlungsbeginn.
Die Frist beträgt einheitlich 14 Kalendertage, auch wenn in machen R-Verträgen noch 10 Tage drin stehen. Die HMR schlagen in diesem Fall die R-Verträge.
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