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Anonymer Teilnehmer
16.04.2013 14:24
Patient AOK Erstverordnung EX1a Z.n. SG-Kontusion bds. vom 05.03.13
wieder ein Rezept vom 16.04.13 EX1a retropat.Arthrose Erstverordnung :scream:
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Patient AOK Erstverordnung EX1a Z.n. SG-Kontusion bds. vom 05.03.13 wieder ein Rezept vom 16.04.13 EX1a retropat.Arthrose Erstverordnung :scream:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Patient AOK Erstverordnung EX1a Z.n. SG-Kontusion bds. vom 05.03.13
wieder ein Rezept vom 16.04.13 EX1a retropat.Arthrose Erstverordnung :scream:

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StefanP
16.04.2013 15:45
Es sind zwei verschiedene Diagnosen. Also geht es.
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Es sind zwei verschiedene Diagnosen. Also geht es.
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Anonymer Teilnehmer
16.04.2013 16:37
OK Danke :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

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eska
17.04.2013 09:21
StefanP - ich will dich nicht ärgern, wirklich nicht - aber bist du dir sicher? Der Regelfall bezieht sich doch auf den Schlüssel, oder nicht?

Das es mit unterschiedlichen Diagnosen geht, wurde meiner Meinung nach schon wieder geändert.

Gruß eska



[bearbeitet am 17.04.13 09:22]
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StefanP - ich will dich nicht ärgern, wirklich nicht - aber bist du dir sicher? Der Regelfall bezieht sich doch auf den Schlüssel, oder nicht? Das es mit unterschiedlichen Diagnosen geht, wurde meiner Meinung nach schon wieder geändert. Gruß eska [bearbeitet am 17.04.13 09:22]
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eska schrieb:

StefanP - ich will dich nicht ärgern, wirklich nicht - aber bist du dir sicher? Der Regelfall bezieht sich doch auf den Schlüssel, oder nicht?

Das es mit unterschiedlichen Diagnosen geht, wurde meiner Meinung nach schon wieder geändert.

Gruß eska



[bearbeitet am 17.04.13 09:22]

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Shakespeare
17.04.2013 10:00
eska schrieb:


> bist du dir sicher? Der Regelfall bezieht sich doch auf den
> Schlüssel, oder nicht?
-- Nein, das würde auch keinen logischen Sinn machen für einen EX1 IKS kommen völlig unterschiedliche Diagnosen an völlig verschiedenen Gelenken in Frage. Damit kann man klar unterschiedliche Regelfälle definieren.

> Das es mit unterschiedlichen Diagnosen geht, wurde meiner
> Meinung nach schon wieder geändert.

-- Mir nicht bekannt und aus dem HMK auch nicht interpretierbar. Evtl. aktuelle Fragenkataloge die deine These bestätigen könnten, sind auch m.W. noch nicht vereinbart.
Gruß S.



>
> [bearbeitet am 17.04.13 09:22]

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• jojohppt
eska schrieb: > bist du dir sicher? Der Regelfall bezieht sich doch auf den > Schlüssel, oder nicht? -- Nein, das würde auch keinen logischen Sinn machen für einen EX1 IKS kommen völlig unterschiedliche Diagnosen an völlig verschiedenen Gelenken in Frage. Damit kann man klar unterschiedliche Regelfälle definieren. > Das es mit unterschiedlichen Diagnosen geht, wurde meiner > Meinung nach schon wieder geändert. -- Mir nicht bekannt und aus dem HMK auch nicht interpretierbar. Evtl. aktuelle Fragenkataloge die deine These bestätigen könnten, sind auch m.W. noch nicht vereinbart. Gruß S. > > [bearbeitet am 17.04.13 09:22]
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Shakespeare schrieb:

eska schrieb:


> bist du dir sicher? Der Regelfall bezieht sich doch auf den
> Schlüssel, oder nicht?
-- Nein, das würde auch keinen logischen Sinn machen für einen EX1 IKS kommen völlig unterschiedliche Diagnosen an völlig verschiedenen Gelenken in Frage. Damit kann man klar unterschiedliche Regelfälle definieren.

> Das es mit unterschiedlichen Diagnosen geht, wurde meiner
> Meinung nach schon wieder geändert.

-- Mir nicht bekannt und aus dem HMK auch nicht interpretierbar. Evtl. aktuelle Fragenkataloge die deine These bestätigen könnten, sind auch m.W. noch nicht vereinbart.
Gruß S.



>
> [bearbeitet am 17.04.13 09:22]

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StefanP
17.04.2013 10:36
Du ärgerst mich nicht, eska. Keine Angst! :smile:

In den HMR ist es eindeutig geregelt, dass die Diagnose den Regelfall bestimmt, nicht der IKS.

Hast Du eine Quelle für die von Dir angesprochene Änderung diesbezüglich?
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Du ärgerst mich nicht, eska. Keine Angst! :smile: In den HMR ist es eindeutig geregelt, dass die Diagnose den Regelfall bestimmt, nicht der IKS. Hast Du eine Quelle für die von Dir angesprochene Änderung diesbezüglich?
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StefanP schrieb:

Du ärgerst mich nicht, eska. Keine Angst! :smile:

In den HMR ist es eindeutig geregelt, dass die Diagnose den Regelfall bestimmt, nicht der IKS.

Hast Du eine Quelle für die von Dir angesprochene Änderung diesbezüglich?

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eska
17.04.2013 16:22
Huch - war doppelt - wiegehtndas - ???



[bearbeitet am 17.04.13 16:24]
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Huch - war doppelt - wiegehtndas - ??? [bearbeitet am 17.04.13 16:24]
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eska schrieb:

Huch - war doppelt - wiegehtndas - ???



[bearbeitet am 17.04.13 16:24]

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eska
17.04.2013 16:22
:smile: Meinen Chef ... :kissing_closed_eyes:
Der sagt, das geht definitiv und ganz sicher NICHT !!!
Würde ihn gern überzeugen, bin gern "besserschlau" ... HMK ist so schwammig ... wo?

Gruß eska
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:smile: Meinen Chef ... :kissing_closed_eyes: Der sagt, das geht definitiv und ganz sicher NICHT !!! Würde ihn gern überzeugen, bin gern "besserschlau" ... HMK ist so schwammig ... wo? Gruß eska
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eska schrieb:

:smile: Meinen Chef ... :kissing_closed_eyes:
Der sagt, das geht definitiv und ganz sicher NICHT !!!
Würde ihn gern überzeugen, bin gern "besserschlau" ... HMK ist so schwammig ... wo?

Gruß eska

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morpheus-06
17.04.2013 16:31
Ist doch eindeutig in den HMR geregelt:
HeilM-RL
§7 Abs. 4
Eine Heilmittelverordnung im Regelfall liegt dann vor, wenn die Auswahl zwischen den im jeweiligen Abschnitt des Heilmittelkataloges angegebenen Heilmitteln getroffen wird und die dort festgelegten Verordnungsmengen je Diagnosengruppe nicht überschritten werden. Treten im zeitlichen Zusammenhang mehrere voneinander unabhängige Erkrankungen derselben Diagnosengruppen auf, kann dies weitere Regelfälle auslösen für die jeweils separate Verordnungsvordrucke auszustellen sind. Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls sind bis auf die in der Richtlinie genannten Ausnahmen nicht zulässig.



[bearbeitet am 17.04.13 16:32]
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Ist doch eindeutig in den HMR geregelt: HeilM-RL §7 Abs. 4 Eine Heilmittelverordnung im Regelfall liegt dann vor, wenn die Auswahl zwischen den im jeweiligen Abschnitt des Heilmittelkataloges angegebenen Heilmitteln getroffen wird und die dort festgelegten Verordnungsmengen je Diagnosengruppe nicht überschritten werden. [b]Treten im zeitlichen Zusammenhang mehrere voneinander unabhängige Erkrankungen derselben Diagnosengruppen auf, kann dies weitere Regelfälle auslösen für die jeweils separate Verordnungsvordrucke auszustellen sind.[/b] Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls sind bis auf die in der Richtlinie genannten Ausnahmen nicht zulässig. [bearbeitet am 17.04.13 16:32]
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morpheus-06 schrieb:

Ist doch eindeutig in den HMR geregelt:
HeilM-RL
§7 Abs. 4
Eine Heilmittelverordnung im Regelfall liegt dann vor, wenn die Auswahl zwischen den im jeweiligen Abschnitt des Heilmittelkataloges angegebenen Heilmitteln getroffen wird und die dort festgelegten Verordnungsmengen je Diagnosengruppe nicht überschritten werden. Treten im zeitlichen Zusammenhang mehrere voneinander unabhängige Erkrankungen derselben Diagnosengruppen auf, kann dies weitere Regelfälle auslösen für die jeweils separate Verordnungsvordrucke auszustellen sind. Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls sind bis auf die in der Richtlinie genannten Ausnahmen nicht zulässig.



[bearbeitet am 17.04.13 16:32]

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eska
17.04.2013 17:14
Jepp - das hab ich gelesen, aber scheinbar nicht begriffen.
Ich hab´s nun kapiert. Werd ich morgen mal so kundgeben. Und den HMK nehme ich vielleicht mal mit ins Bett ... bin ja kein PI und dachte, mich geht das nichts an. Man muss ja nicht alles im Kopf haben, aber wenn man noch nicht mal weiß, wo´s steht ...

Danke!

Gruß eska
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Jepp - das hab ich gelesen, aber scheinbar nicht begriffen. Ich hab´s nun kapiert. Werd ich morgen mal so kundgeben. Und den HMK nehme ich vielleicht mal mit ins Bett ... bin ja kein PI und dachte, mich geht das nichts an. Man muss ja nicht alles im Kopf haben, aber wenn man noch nicht mal weiß, wo´s steht ... Danke! Gruß eska
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eska schrieb:

Jepp - das hab ich gelesen, aber scheinbar nicht begriffen.
Ich hab´s nun kapiert. Werd ich morgen mal so kundgeben. Und den HMK nehme ich vielleicht mal mit ins Bett ... bin ja kein PI und dachte, mich geht das nichts an. Man muss ja nicht alles im Kopf haben, aber wenn man noch nicht mal weiß, wo´s steht ...

Danke!

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