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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung ICD 10 CODE

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Neues Thema
ICD 10 CODE
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Maximilian Öller
25.04.2013 08:06
Muss der ICD 10 CODE jetzt auf jedes Rezept mit drauf - wenn nicht, wann muss er drauf?

Und was heißt das für den Arzt, wenn er den ICD verwendet?

Gibts da etwas zum Nachlesen , wo dass alles genau erklärt ist?

Hab im Moment zwei Rezepte vorliegen - Dignose Lumbalgie und Erstverordnung / Patienten waren beide bisher noch nie in Physiotherapie - und das Rezept ist mit ICD CODE? Ist das korrekt ?
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Muss der ICD 10 CODE jetzt auf jedes Rezept mit drauf - wenn nicht, wann muss er drauf? Und was heißt das für den Arzt, wenn er den ICD verwendet? Gibts da etwas zum Nachlesen , wo dass alles genau erklärt ist? Hab im Moment zwei Rezepte vorliegen - Dignose Lumbalgie und Erstverordnung / Patienten waren beide bisher noch nie in Physiotherapie - und das Rezept ist mit ICD CODE? Ist das korrekt ?
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Maximilian Öller schrieb:

Muss der ICD 10 CODE jetzt auf jedes Rezept mit drauf - wenn nicht, wann muss er drauf?

Und was heißt das für den Arzt, wenn er den ICD verwendet?

Gibts da etwas zum Nachlesen , wo dass alles genau erklärt ist?

Hab im Moment zwei Rezepte vorliegen - Dignose Lumbalgie und Erstverordnung / Patienten waren beide bisher noch nie in Physiotherapie - und das Rezept ist mit ICD CODE? Ist das korrekt ?

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TheStonie
25.04.2013 09:05
Gibt hier eine Suchenfunktion ;)

Aber gern nochmal. Schau dir den Text über die Praxisbesonderheiten vom G-BA an, da steht alles drin.
Kurz um: Wenn der Arzt das Budget nicht belasten will, MUSS er den ICD Code aus der Liste drauf haben, ansonsten SOLL er den ICD Code Draufschreiben.
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Gibt hier eine Suchenfunktion ;) Aber gern nochmal. Schau dir den Text über die Praxisbesonderheiten vom G-BA an, da steht alles drin. Kurz um: Wenn der Arzt das Budget nicht belasten will, MUSS er den ICD Code aus der Liste drauf haben, ansonsten SOLL er den ICD Code Draufschreiben.
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Lars van Ravenzwaaij
25.04.2013 09:09
und ergänzend nochmal:

der HM-Erbringer hat bezüglich der ICD10 KEINE Kontrollpflicht. :sunglasses: :sunglasses:

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und ergänzend nochmal: der HM-Erbringer hat bezüglich der ICD10 KEINE Kontrollpflicht. :sunglasses: :sunglasses:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

und ergänzend nochmal:

der HM-Erbringer hat bezüglich der ICD10 KEINE Kontrollpflicht. :sunglasses: :sunglasses:

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TheStonie schrieb:

Gibt hier eine Suchenfunktion ;)

Aber gern nochmal. Schau dir den Text über die Praxisbesonderheiten vom G-BA an, da steht alles drin.
Kurz um: Wenn der Arzt das Budget nicht belasten will, MUSS er den ICD Code aus der Liste drauf haben, ansonsten SOLL er den ICD Code Draufschreiben.

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idefix-
29.04.2013 07:54
der ICD10 Code muß bei Langzeitgenhemigungen auf dem Rezept stehen, dann belastet dieses Rezept das Budge des Arztes nicht. Wenn er es auf andere Rezepte draufschreibt, änder sich nichts an der Belastung. Nur wqenn Du abrechnest und ein ICD auf dem Rezept steht, dann muß dieser auch bei der ABrechnung übermittelt werden. was das Ganze jedoch am Ende wirklich bringen soll oder für was es gut ist, das werden uns die Kassen wohl noch malmitteilen, bestimmt kommtes dann noch in die Prüfpflicht.

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der ICD10 Code muß bei Langzeitgenhemigungen auf dem Rezept stehen, dann belastet dieses Rezept das Budge des Arztes nicht. Wenn er es auf andere Rezepte draufschreibt, änder sich nichts an der Belastung. Nur wqenn Du abrechnest und ein ICD auf dem Rezept steht, dann muß dieser auch bei der ABrechnung übermittelt werden. was das Ganze jedoch am Ende wirklich bringen soll oder für was es gut ist, das werden uns die Kassen wohl noch malmitteilen, bestimmt kommtes dann noch in die Prüfpflicht.
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idefix- schrieb:

der ICD10 Code muß bei Langzeitgenhemigungen auf dem Rezept stehen, dann belastet dieses Rezept das Budge des Arztes nicht. Wenn er es auf andere Rezepte draufschreibt, änder sich nichts an der Belastung. Nur wqenn Du abrechnest und ein ICD auf dem Rezept steht, dann muß dieser auch bei der ABrechnung übermittelt werden. was das Ganze jedoch am Ende wirklich bringen soll oder für was es gut ist, das werden uns die Kassen wohl noch malmitteilen, bestimmt kommtes dann noch in die Prüfpflicht.

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Jochen Seybold
10.05.2013 11:14
Guten Tag,

lt. unsere Abrechnungsstelle muss zukünftig auf allen Verordnungen der ICD 10 Code stehen (auch außerhalb von Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf)
Link
Seite 38, Punkt 14
Grüße
i.A. Ulli Pöhls
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Guten Tag, lt. unsere Abrechnungsstelle muss zukünftig auf allen Verordnungen der ICD 10 Code stehen (auch außerhalb von Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf) http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/aerztliche_versorgung/bundesmantelvertrag/bmv_anlagen/Anlage-2_Vordruckerlaeuterungen_42013.pdf Seite 38, Punkt 14 Grüße i.A. Ulli Pöhls
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Shakespeare
10.05.2013 11:40
Jochen Seybold schrieb:

> Guten Tag,
>
> lt. unsere Abrechnungsstelle muss zukünftig auf allen
> Verordnungen der ICD 10 Code stehen (auch außerhalb von
> Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf)

-- Er muss nicht, wie du schreibst, sondern er "soll(te)"!
Abgesehen davon, ist dieses nur eine recht ordentliche aber nicht maßgebliche Zusammenfassung der gängigen Vorgaben des HMK und der neueren Ergänzungen hierzu.
Ich würde es mir sogar wünschen, dass der ICD10 Code zwingend vorgegeben würde, dass erspart einem ggf. HMV ohne Diagnosen (die üblichen Textbausteine mit Symptomen) und auch leidige Diskussionen mit manchen Wikipedia-geschulten GKV- Sachbearbeitern, ob denn nun dieses oder jenes, wirklich eine Diagnose ist, oder nicht.

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Jochen Seybold schrieb: > Guten Tag, > > lt. unsere Abrechnungsstelle muss zukünftig auf allen > Verordnungen der ICD 10 Code stehen (auch außerhalb von > Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf) -- Er muss nicht, wie du schreibst, sondern er "soll(te)"! Abgesehen davon, ist dieses nur eine recht ordentliche aber nicht maßgebliche Zusammenfassung der gängigen Vorgaben des HMK und der neueren Ergänzungen hierzu. Ich würde es mir sogar wünschen, dass der ICD10 Code zwingend vorgegeben würde, dass erspart einem ggf. HMV ohne Diagnosen (die üblichen Textbausteine mit Symptomen) und auch leidige Diskussionen mit manchen Wikipedia-geschulten GKV- Sachbearbeitern, ob denn nun dieses oder jenes, wirklich eine Diagnose ist, oder nicht.
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Shakespeare schrieb:

Jochen Seybold schrieb:

> Guten Tag,
>
> lt. unsere Abrechnungsstelle muss zukünftig auf allen
> Verordnungen der ICD 10 Code stehen (auch außerhalb von
> Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf)

-- Er muss nicht, wie du schreibst, sondern er "soll(te)"!
Abgesehen davon, ist dieses nur eine recht ordentliche aber nicht maßgebliche Zusammenfassung der gängigen Vorgaben des HMK und der neueren Ergänzungen hierzu.
Ich würde es mir sogar wünschen, dass der ICD10 Code zwingend vorgegeben würde, dass erspart einem ggf. HMV ohne Diagnosen (die üblichen Textbausteine mit Symptomen) und auch leidige Diskussionen mit manchen Wikipedia-geschulten GKV- Sachbearbeitern, ob denn nun dieses oder jenes, wirklich eine Diagnose ist, oder nicht.

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Jochen Seybold schrieb:

Guten Tag,

lt. unsere Abrechnungsstelle muss zukünftig auf allen Verordnungen der ICD 10 Code stehen (auch außerhalb von Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf)
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Seite 38, Punkt 14
Grüße
i.A. Ulli Pöhls



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