Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
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canna41 schrieb:
Hallo zusammen. Blick gerade nicht ganz so durch. Habe eine Patientin die sowohl chron. Polyarthritis als auch einen Apoplex mit Hemiparese links hat. Wegen letzterem hat sie schon jahrelang KG und EST. Jetzt möchte der Arzt das Rezept mit dem ICD-Code als Praxisbesonderheit kennzeichnen und die Patientin soll einen Antrag auf Langfristgenehmigung bei ihrer KK stellen. Welcher ICD-Code ist richtig, da ich natürlich gerne die EST weiterführen würde. :tired_face:
Der Arzt sollte beide (!) ICD10-Codes der Erkrankungen vermerken (geht auch im Diagnosefeld).
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canna41 schrieb:
Hallo Lars. Genau da war mein Problem. Der IKS war immer PNa weil unter zn2 keine EST möglich. Also lasse ich den IKS wie er ist und beide Diagnosen samt ICD-codes vom Arzt auf dem Rezept eintragen lassen, richtig?
Passt dies nicht zusammen, fallen die Vo. ins Budget.
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morpheus-06 schrieb:
der ICD10 Code und der IKS müssen der Anlage 1 und 2 entsprechen.
Passt dies nicht zusammen, fallen die Vo. ins Budget.
> der ICD10 Code und der IKS müssen der Anlage 1 und 2
> entsprechen.
> Passt dies nicht zusammen, fallen die Vo. ins Budget.
.... es sei denn, die KK genehmigt das als Einzelfall.
mikkey
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mikkey schrieb:
morpheus-06 schrieb:
> der ICD10 Code und der IKS müssen der Anlage 1 und 2
> entsprechen.
> Passt dies nicht zusammen, fallen die Vo. ins Budget.
.... es sei denn, die KK genehmigt das als Einzelfall.
mikkey
Ist der ICD0 Code gelistet (Anlage 1+2) gibt es kein Abweichen, so der MDK BaWü.
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morpheus-06 schrieb:
nur wenn der ICD10 Code nicht gelistet ist und ein Antrag gestellt wird.
Ist der ICD0 Code gelistet (Anlage 1+2) gibt es kein Abweichen, so der MDK BaWü.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Die Möglichkeit EST zu verordnen ergibt sich nicht aus der ICD10, sondern aus der IKS.
Der Arzt sollte beide (!) ICD10-Codes der Erkrankungen vermerken (geht auch im Diagnosefeld).
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