Ob Berufseinstieg, Berufserfahrung oder Wiedereinstieg – wir freuen uns über deine Bewerbung. Deine möglichen Einsatzbereiche und die Arbeitszeiten besprechen wir gerne persönlich.
hallo kollegen,
habe eine patientin seit 2 monaten in behandlung, rezept bisher als folgeverordnung gewesen - versichert bei aok. seit januar nun bei der lkk versichert. die aktuellen rezepte sind wieder als FO ausgestellt, sind aber die ersten bei der lkk. frage? müssen diese nun als erstverordnung umgeschrieben werden oder nicht?
lkk weis keine antwort-
bitte um kurze hilfe
schönen faschingsdienstag noch
[bearbeitet am 12.02.13 13:43]
1
Gefällt mir
hallo kollegen,
habe eine patientin seit 2 monaten in behandlung, rezept bisher als folgeverordnung gewesen - versichert bei aok. seit januar nun bei der lkk versichert. die aktuellen rezepte sind wieder als FO ausgestellt, sind aber die ersten bei der lkk. frage? müssen diese nun als erstverordnung umgeschrieben werden oder nicht?
lkk weis keine antwort-
bitte um kurze hilfe
schönen faschingsdienstag noch
[bearbeitet am 12.02.13 13:43]
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
idefix- schrieb:
hallo kollegen,
habe eine patientin seit 2 monaten in behandlung, rezept bisher als folgeverordnung gewesen - versichert bei aok. seit januar nun bei der lkk versichert. die aktuellen rezepte sind wieder als FO ausgestellt, sind aber die ersten bei der lkk. frage? müssen diese nun als erstverordnung umgeschrieben werden oder nicht?
lkk weis keine antwort-
bitte um kurze hilfe
schönen faschingsdienstag noch
[bearbeitet am 12.02.13 13:43]
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Die Frage beantwortet sich fast schon von selbst, wenn man darauf abstellt, wer die Leistung denn tatsächlich erhalten hat, nämlich der Patient.
Viele Grüße
mikkey
P.S. immer Folge-VO? Ist die Höchst-VO-Menge ggf. schon erreicht?
1
Gefällt mir
Die Frage beantwortet sich fast schon von selbst, wenn man darauf abstellt, wer die Leistung denn tatsächlich erhalten hat, nämlich der Patient.
Viele Grüße
mikkey
P.S. immer Folge-VO? Ist die Höchst-VO-Menge ggf. schon erreicht?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mikkey schrieb:
Die Frage beantwortet sich fast schon von selbst, wenn man darauf abstellt, wer die Leistung denn tatsächlich erhalten hat, nämlich der Patient.
Viele Grüße
mikkey
P.S. immer Folge-VO? Ist die Höchst-VO-Menge ggf. schon erreicht?
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
lt. HeiM-RL wäre es weiter eine Folgeverordnung. Es ist an die Dg. gebunden, nicht an den Arzt oder die Kasse.
Jedoch spielt es beim Kassenwechsel keine Rolle ob der Erst-Vo. oder Folge-Vo.
1
Gefällt mir
lt. HeiM-RL wäre es weiter eine Folgeverordnung. Es ist an die Dg. gebunden, nicht an den Arzt oder die Kasse.
Jedoch spielt es beim Kassenwechsel keine Rolle ob der Erst-Vo. oder Folge-Vo.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
lt. HeiM-RL wäre es weiter eine Folgeverordnung. Es ist an die Dg. gebunden, nicht an den Arzt oder die Kasse.
Jedoch spielt es beim Kassenwechsel keine Rolle ob der Erst-Vo. oder Folge-Vo.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
habe eine patientin seit 2 monaten in behandlung, rezept bisher als folgeverordnung gewesen - versichert bei aok. seit januar nun bei der lkk versichert. die aktuellen rezepte sind wieder als FO ausgestellt, sind aber die ersten bei der lkk. frage? müssen diese nun als erstverordnung umgeschrieben werden oder nicht?
lkk weis keine antwort-
bitte um kurze hilfe
schönen faschingsdienstag noch
[bearbeitet am 12.02.13 13:43]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
idefix- schrieb:
hallo kollegen,
habe eine patientin seit 2 monaten in behandlung, rezept bisher als folgeverordnung gewesen - versichert bei aok. seit januar nun bei der lkk versichert. die aktuellen rezepte sind wieder als FO ausgestellt, sind aber die ersten bei der lkk. frage? müssen diese nun als erstverordnung umgeschrieben werden oder nicht?
lkk weis keine antwort-
bitte um kurze hilfe
schönen faschingsdienstag noch
[bearbeitet am 12.02.13 13:43]
Viele Grüße
mikkey
P.S. immer Folge-VO? Ist die Höchst-VO-Menge ggf. schon erreicht?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mikkey schrieb:
Die Frage beantwortet sich fast schon von selbst, wenn man darauf abstellt, wer die Leistung denn tatsächlich erhalten hat, nämlich der Patient.
Viele Grüße
mikkey
P.S. immer Folge-VO? Ist die Höchst-VO-Menge ggf. schon erreicht?
Jedoch spielt es beim Kassenwechsel keine Rolle ob der Erst-Vo. oder Folge-Vo.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
lt. HeiM-RL wäre es weiter eine Folgeverordnung. Es ist an die Dg. gebunden, nicht an den Arzt oder die Kasse.
Jedoch spielt es beim Kassenwechsel keine Rolle ob der Erst-Vo. oder Folge-Vo.
Mein Profilbild bearbeiten