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Siggi U.
17.04.2013 22:10
Wir haben eiine Patientin, die Nur noch einen Stift bewegen kann, um sich über Buchstaben, auf die sie zeigt verständlich zu machen. Deshalb kann sie auch selbst keine Unterschriften leisten. Die Pflegeschwester, die auch anwesend ist, darf es nicht, weil nur der Mann irgendwelche Unterschriften geben darf. Jetzt haben wir mittlerweile 5 Behandlungen gemacht und bekommen keine Unterschriften. Irgendwann wollte er vorbeikommen , ist auch nicht passiert. habe mir überlegt, die Behandlung abzubrechen, das ist wahrscheinlich die beste Schadensbegrenzung. Was denkt ihr?
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Wir haben eiine Patientin, die Nur noch einen Stift bewegen kann, um sich über Buchstaben, auf die sie zeigt verständlich zu machen. Deshalb kann sie auch selbst keine Unterschriften leisten. Die Pflegeschwester, die auch anwesend ist, darf es nicht, weil nur der Mann irgendwelche Unterschriften geben darf. Jetzt haben wir mittlerweile 5 Behandlungen gemacht und bekommen keine Unterschriften. Irgendwann wollte er vorbeikommen , ist auch nicht passiert. habe mir überlegt, die Behandlung abzubrechen, das ist wahrscheinlich die beste Schadensbegrenzung. Was denkt ihr?
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Siggi U. schrieb:

Wir haben eiine Patientin, die Nur noch einen Stift bewegen kann, um sich über Buchstaben, auf die sie zeigt verständlich zu machen. Deshalb kann sie auch selbst keine Unterschriften leisten. Die Pflegeschwester, die auch anwesend ist, darf es nicht, weil nur der Mann irgendwelche Unterschriften geben darf. Jetzt haben wir mittlerweile 5 Behandlungen gemacht und bekommen keine Unterschriften. Irgendwann wollte er vorbeikommen , ist auch nicht passiert. habe mir überlegt, die Behandlung abzubrechen, das ist wahrscheinlich die beste Schadensbegrenzung. Was denkt ihr?

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PT-Angie
17.04.2013 22:19
Lass die Pflegeschwester unterschreiben (natürlich geht das, denn sie ist ja bei der Behandlung anwesend) und vermerke auf der Rückseite des Rezeptes, wer unterschrieben hat.
Geht so alles in Ordnung.

PT-Angie
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• jojohppt
Lass die Pflegeschwester unterschreiben (natürlich geht das, denn sie ist ja bei der Behandlung anwesend) und vermerke auf der Rückseite des Rezeptes, wer unterschrieben hat. Geht so alles in Ordnung. PT-Angie
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PT-Angie schrieb:

Lass die Pflegeschwester unterschreiben (natürlich geht das, denn sie ist ja bei der Behandlung anwesend) und vermerke auf der Rückseite des Rezeptes, wer unterschrieben hat.
Geht so alles in Ordnung.

PT-Angie

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logoU
18.04.2013 07:04
Da ich viele Angehörige haben, die weiter entfernt wohnen, lege ich die fertigen Verordnungen im Zimmer auf den Tisch mit einem kleinen Zettel: Bitte unterschreiben drauf. Das tun die Angehörigen dann, und bei meiner nächsten Behandlung hole ich die Verordnung ab. So einfach ist das.
Es gibt viele Pflegekräfte die nicht unterschreiben, solange es einen Angehörigen gibt, der dies tut oder eine betreuende Funktion hat.

LG Martina
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Da ich viele Angehörige haben, die weiter entfernt wohnen, lege ich die fertigen Verordnungen im Zimmer auf den Tisch mit einem kleinen Zettel: Bitte unterschreiben drauf. Das tun die Angehörigen dann, und bei meiner nächsten Behandlung hole ich die Verordnung ab. So einfach ist das. Es gibt viele Pflegekräfte die nicht unterschreiben, solange es einen Angehörigen gibt, der dies tut oder eine betreuende Funktion hat. LG Martina
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logoU schrieb:

Da ich viele Angehörige haben, die weiter entfernt wohnen, lege ich die fertigen Verordnungen im Zimmer auf den Tisch mit einem kleinen Zettel: Bitte unterschreiben drauf. Das tun die Angehörigen dann, und bei meiner nächsten Behandlung hole ich die Verordnung ab. So einfach ist das.
Es gibt viele Pflegekräfte die nicht unterschreiben, solange es einen Angehörigen gibt, der dies tut oder eine betreuende Funktion hat.

LG Martina

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morpheus-06
18.04.2013 07:53
ein Blick in die RV, wie z.B. den neuen VdEK Vertrag würde helfen.
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• JürgenK
• gabriele639
ein Blick in die RV, wie z.B. den neuen VdEK Vertrag würde helfen.
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lexa schumanski
18.04.2013 08:13
Gibt es genauere Hinweise oder wird hier "nur" wieder jemand als "dumm" dargestellt? Nicht jeder hat die Zeit und die Gabe alles Auswendig zu lernen. Es gibt auch Kollegen, die noch "richtig" rbeiten müssen, deshalb versuchen die hier "ein wenig Hilfe zubekommen" Nicht alle die hier Fragen sind "Unterbelichtet" Einstellungen wie Deine führen sicher dazu das in unserer Berufsgruppe nie Einigkeit herschen wird. Da es immer welche gibt die alles wissen oder einen alles besser zu wissen.



[bearbeitet am 18.04.13 08:18]
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• Ovista
• Heiland
Gibt es genauere Hinweise oder wird hier "nur" wieder jemand als "dumm" dargestellt? Nicht jeder hat die Zeit und die Gabe alles Auswendig zu lernen. Es gibt auch Kollegen, die noch "richtig" rbeiten müssen, deshalb versuchen die hier "ein wenig Hilfe zubekommen" Nicht alle die hier Fragen sind "Unterbelichtet" Einstellungen wie Deine führen sicher dazu das in unserer Berufsgruppe nie Einigkeit herschen wird. Da es immer welche gibt die alles wissen oder einen alles besser zu wissen. [bearbeitet am 18.04.13 08:18]
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lexa schumanski schrieb:

Gibt es genauere Hinweise oder wird hier "nur" wieder jemand als "dumm" dargestellt? Nicht jeder hat die Zeit und die Gabe alles Auswendig zu lernen. Es gibt auch Kollegen, die noch "richtig" rbeiten müssen, deshalb versuchen die hier "ein wenig Hilfe zubekommen" Nicht alle die hier Fragen sind "Unterbelichtet" Einstellungen wie Deine führen sicher dazu das in unserer Berufsgruppe nie Einigkeit herschen wird. Da es immer welche gibt die alles wissen oder einen alles besser zu wissen.



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morpheus-06
18.04.2013 08:23
hier soll niemand als dumm dargestellte werden. Die RV sind eine Grundlage meiner täglichen Arbeit die sollte man kennen, oder?
Was hat das mit Einigkeit zu tun?
Stimmt würde alle die RV kennen und einhalten wäre wir der Einigkeit ein grßes Stück näher.

§6 Abs. 6 wäre meine Argumentation und das berechtigt die Pflegeschwester die Unterschrift zu leisten.

Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Als Betreuungsperson gilt auch das Pflegepersonal in sozialen Einrichtungen. Der Ausnahmefall ist auf der Rückseite der Verordnung zu benennen (z.B. Sehbehinderung oder Hemiparese).

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• gabriele639
hier soll niemand als dumm dargestellte werden. Die RV sind eine Grundlage meiner täglichen Arbeit die sollte man kennen, oder? Was hat das mit Einigkeit zu tun? Stimmt würde alle die RV kennen und einhalten wäre wir der Einigkeit ein grßes Stück näher. §6 Abs. 6 wäre meine Argumentation und das berechtigt die Pflegeschwester die Unterschrift zu leisten. Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Als Betreuungsperson gilt auch das Pflegepersonal in sozialen Einrichtungen. Der Ausnahmefall ist auf der Rückseite der Verordnung zu benennen (z.B. Sehbehinderung oder Hemiparese).
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morpheus-06 schrieb:

hier soll niemand als dumm dargestellte werden. Die RV sind eine Grundlage meiner täglichen Arbeit die sollte man kennen, oder?
Was hat das mit Einigkeit zu tun?
Stimmt würde alle die RV kennen und einhalten wäre wir der Einigkeit ein grßes Stück näher.

§6 Abs. 6 wäre meine Argumentation und das berechtigt die Pflegeschwester die Unterschrift zu leisten.

Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Als Betreuungsperson gilt auch das Pflegepersonal in sozialen Einrichtungen. Der Ausnahmefall ist auf der Rückseite der Verordnung zu benennen (z.B. Sehbehinderung oder Hemiparese).

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gabriele639
18.04.2013 08:42
Zu axel211: Es ist für jeden PI zwingend notwendig, seine Rahmenverträge und deren Neuregelungen/Aktualisierungen zu kennen. Es ist eben so geregelt, dass man sich an deren Inhalte halten muss, wenn man Leistungen zu Lasten der GKV abgeben will, ob man das nun "gutheißt" oder nicht. Das hat nichts mit "Auswendiglernen" zu tun. Wir sind Unternehmer, wie andere Unternehmer auch, die sich an gesetzliche oder andere Vorschriften halten müssen. Tunlichst sollten auch MA`s unverzüglich über neue Regelungen unterrichtet werden (bei mir praxisintern über kleine Infoschreiben, weil nicht ständig immer alle gleichzeitig da sind, oder in Teamsitzungen), zumindest über die Regelungen, die für den organisatorischen Praxisablauf wichtig und einzuhalten sind. Ein PI, der alles "abheftet", bevor er es gelesen hat, geht gar nicht. Zu der Führung einer Praxis gehört es, das Regelwerk zu kennen und umzusetzen. Der von Dir angesprochene Kollege gehört nun wirklich nicht zu der Sorte Forumsteilnehmern Marke "Alles-besser-Wisser", sondern er gibt hier fundierte, belegbare Auskünfte. Fragen zu stellen, dafür ist ein Forum da, man hat allerdings den Eindruck, dass sehr viele Fragesteller aus Bequemlichkeitsgründen denken, das Forum ersetze das Durchlesen mancher Regelwerke (RV`s, HMK, HMR, für uns wichtige Gesetze...). Das sollte aber eben nicht der Fall sein. PI zu sein heißt nicht nur "am Patienten arbeiten", sondern eine Praxis (nebst MA`s) führen zu können und informiert zu sein. :blush:
Zu Siggi U.: Pflegepersonal kann Unterschrift leisten.
.



[bearbeitet am 18.04.13 08:46]
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Zu axel211: Es ist für jeden PI zwingend notwendig, seine Rahmenverträge und deren Neuregelungen/Aktualisierungen zu kennen. Es ist eben so geregelt, dass man sich an deren Inhalte halten muss, wenn man Leistungen zu Lasten der GKV abgeben will, ob man das nun "gutheißt" oder nicht. Das hat nichts mit "Auswendiglernen" zu tun. Wir sind Unternehmer, wie andere Unternehmer auch, die sich an gesetzliche oder andere Vorschriften halten müssen. Tunlichst sollten auch MA`s unverzüglich über neue Regelungen unterrichtet werden (bei mir praxisintern über kleine Infoschreiben, weil nicht ständig immer alle gleichzeitig da sind, oder in Teamsitzungen), zumindest über die Regelungen, die für den organisatorischen Praxisablauf wichtig und einzuhalten sind. Ein PI, der alles "abheftet", bevor er es gelesen hat, geht gar nicht. Zu der Führung einer Praxis gehört es, das Regelwerk zu kennen und umzusetzen. Der von Dir angesprochene Kollege gehört nun wirklich nicht zu der Sorte Forumsteilnehmern Marke "Alles-besser-Wisser", sondern er gibt hier fundierte, belegbare Auskünfte. Fragen zu stellen, dafür ist ein Forum da, man hat allerdings den Eindruck, dass sehr viele Fragesteller aus Bequemlichkeitsgründen denken, das Forum ersetze das Durchlesen mancher Regelwerke (RV`s, HMK, HMR, für uns wichtige Gesetze...). Das sollte aber eben nicht der Fall sein. PI zu sein heißt nicht nur "am Patienten arbeiten", sondern eine Praxis (nebst MA`s) führen zu können und informiert zu sein. :blush: Zu Siggi U.: Pflegepersonal kann Unterschrift leisten. . [bearbeitet am 18.04.13 08:46]
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gabriele639 schrieb:

Zu axel211: Es ist für jeden PI zwingend notwendig, seine Rahmenverträge und deren Neuregelungen/Aktualisierungen zu kennen. Es ist eben so geregelt, dass man sich an deren Inhalte halten muss, wenn man Leistungen zu Lasten der GKV abgeben will, ob man das nun "gutheißt" oder nicht. Das hat nichts mit "Auswendiglernen" zu tun. Wir sind Unternehmer, wie andere Unternehmer auch, die sich an gesetzliche oder andere Vorschriften halten müssen. Tunlichst sollten auch MA`s unverzüglich über neue Regelungen unterrichtet werden (bei mir praxisintern über kleine Infoschreiben, weil nicht ständig immer alle gleichzeitig da sind, oder in Teamsitzungen), zumindest über die Regelungen, die für den organisatorischen Praxisablauf wichtig und einzuhalten sind. Ein PI, der alles "abheftet", bevor er es gelesen hat, geht gar nicht. Zu der Führung einer Praxis gehört es, das Regelwerk zu kennen und umzusetzen. Der von Dir angesprochene Kollege gehört nun wirklich nicht zu der Sorte Forumsteilnehmern Marke "Alles-besser-Wisser", sondern er gibt hier fundierte, belegbare Auskünfte. Fragen zu stellen, dafür ist ein Forum da, man hat allerdings den Eindruck, dass sehr viele Fragesteller aus Bequemlichkeitsgründen denken, das Forum ersetze das Durchlesen mancher Regelwerke (RV`s, HMK, HMR, für uns wichtige Gesetze...). Das sollte aber eben nicht der Fall sein. PI zu sein heißt nicht nur "am Patienten arbeiten", sondern eine Praxis (nebst MA`s) führen zu können und informiert zu sein. :blush:
Zu Siggi U.: Pflegepersonal kann Unterschrift leisten.
.



[bearbeitet am 18.04.13 08:46]

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lexa schumanski
18.04.2013 08:47
Toll und wie lange bist du Chef? Siehst Du kaum sagt man was wird man Angegriffen. Deine Ausführungen sind soweit auch in Ordnung. Nur hast Du alles von Anfang an gewusst(allwissend?) oder hast Du nicht wie sicher jeder Lehrgeld bezahlt und warst für Hinweise und Tips Dankbar?



[bearbeitet am 18.04.13 08:50]
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Toll und wie lange bist du Chef? Siehst Du kaum sagt man was wird man Angegriffen. Deine Ausführungen sind soweit auch in Ordnung. Nur hast Du alles von Anfang an gewusst(allwissend?) oder hast Du nicht wie sicher jeder Lehrgeld bezahlt und warst für Hinweise und Tips Dankbar? [bearbeitet am 18.04.13 08:50]
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lexa schumanski schrieb:

Toll und wie lange bist du Chef? Siehst Du kaum sagt man was wird man Angegriffen. Deine Ausführungen sind soweit auch in Ordnung. Nur hast Du alles von Anfang an gewusst(allwissend?) oder hast Du nicht wie sicher jeder Lehrgeld bezahlt und warst für Hinweise und Tips Dankbar?



[bearbeitet am 18.04.13 08:50]

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lexa schumanski
18.04.2013 08:48
geht doch :smile:
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geht doch :smile:
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lexa schumanski schrieb:

geht doch :smile:

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gabriele639
18.04.2013 08:49
Feiere nächstes Jahr mein 30-jähriges Praxisjubiläum. :blush: Aber was hat das bitte mit meinem Beitrag zu tun?

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• morpheus-06
Feiere nächstes Jahr mein 30-jähriges Praxisjubiläum. :blush: Aber was hat das bitte mit meinem Beitrag zu tun?
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gabriele639 schrieb:

Feiere nächstes Jahr mein 30-jähriges Praxisjubiläum. :blush: Aber was hat das bitte mit meinem Beitrag zu tun?

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lexa schumanski
18.04.2013 08:52
siehste ich dieses jahr war auch nur rand bemerkung. habe alten beitrag nochmal ergänzt.
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siehste ich dieses jahr war auch nur rand bemerkung. habe alten beitrag nochmal ergänzt.
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lexa schumanski schrieb:

siehste ich dieses jahr war auch nur rand bemerkung. habe alten beitrag nochmal ergänzt.

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gabriele639
18.04.2013 09:01
Gerade für "Neulinge" ist es "vorteilhaft" sich vor Praxiseröffnung mit sämtlichen Vorschriften und Regelwerken gründlichst auseinanderzusetzen und sie zu kennen. Schließlich muss man ja zumindest die Rahmenverträge unterschreiben, und die sollte man dann auch kennen und durchlesen, bevor man sie unterschreibt. Das ist die Voraussetzung für eine Praxisgründung. Das Motto: "Ich mach mich jetzt mal selbständig, dann werde ich ja sehen, was ich alles beachten muss" geht gar nicht. :sunglasses:

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• JürgenK
Gerade für "Neulinge" ist es "vorteilhaft" sich vor Praxiseröffnung mit sämtlichen Vorschriften und Regelwerken gründlichst auseinanderzusetzen und sie zu kennen. Schließlich muss man ja zumindest die Rahmenverträge unterschreiben, und die sollte man dann auch kennen und durchlesen, bevor man sie unterschreibt. Das ist die Voraussetzung für eine Praxisgründung. Das Motto: "Ich mach mich jetzt mal selbständig, dann werde ich ja sehen, was ich alles beachten muss" geht gar nicht. :sunglasses:
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gabriele639 schrieb:

Gerade für "Neulinge" ist es "vorteilhaft" sich vor Praxiseröffnung mit sämtlichen Vorschriften und Regelwerken gründlichst auseinanderzusetzen und sie zu kennen. Schließlich muss man ja zumindest die Rahmenverträge unterschreiben, und die sollte man dann auch kennen und durchlesen, bevor man sie unterschreibt. Das ist die Voraussetzung für eine Praxisgründung. Das Motto: "Ich mach mich jetzt mal selbständig, dann werde ich ja sehen, was ich alles beachten muss" geht gar nicht. :sunglasses:

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morpheus-06 schrieb:

ein Blick in die RV, wie z.B. den neuen VdEK Vertrag würde helfen.



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