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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Kg Gerät Doppelbehandlung

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Neues Thema
Kg Gerät Doppelbehandlung
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peter elsenheimer
10.07.2025 09:11
Hallo

KG -Gerät als Doppelbehandlung möglich?

Danke im voraus für Eure Antworten
Peter
1

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Hallo KG -Gerät als Doppelbehandlung möglich? Danke im voraus für Eure Antworten Peter
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johannes687
10.07.2025 09:52
Spricht meines Wissens nach nichts dagegen.
Laut Leistungsbeschreibung ist eine Regelbehandlungszeit von 60 Minuten für KG-Gerät vorgesehen. Welcher Patient "braucht" denn bitte 120 Minuten an den Geräten? Das halten wohl die allerwenigstens durch.
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Spricht meines Wissens nach nichts dagegen. Laut Leistungsbeschreibung ist eine Regelbehandlungszeit von 60 Minuten für KG-Gerät vorgesehen. Welcher Patient "braucht" denn bitte 120 Minuten an den Geräten? Das halten wohl die allerwenigstens durch.
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johannes687 schrieb:

Spricht meines Wissens nach nichts dagegen.
Laut Leistungsbeschreibung ist eine Regelbehandlungszeit von 60 Minuten für KG-Gerät vorgesehen. Welcher Patient "braucht" denn bitte 120 Minuten an den Geräten? Das halten wohl die allerwenigstens durch.

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JürgenK
10.07.2025 12:38
hmmm...warum mus alles immer Doppelbehandlung sein?? was für ein (Un-) Sinn
macht das. Diese Frage wird inzwischen jede Woche 1-2x gestellt
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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hmmm...warum mus alles immer Doppelbehandlung sein?? was für ein (Un-) Sinn macht das. Diese Frage wird inzwischen jede Woche 1-2x gestellt Mit freundlichen Grüßen JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:

hmmm...warum mus alles immer Doppelbehandlung sein?? was für ein (Un-) Sinn
macht das. Diese Frage wird inzwischen jede Woche 1-2x gestellt
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)

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peter elsenheimer
10.07.2025 13:23
@JürgenK weil es so verordnet ist
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[mention]JürgenK[/mention] weil es so verordnet ist
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peter elsenheimer schrieb:

@JürgenK weil es so verordnet ist

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sabine963
10.07.2025 14:20
@peter elsenheimer
Kann es sein dass der Arzt sich vielleicht verklickt hat, in der Zeile verrutscht ist oder ähnlich.? Vielleicht soll es ja auch KG Doppelbehandlung sein.
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[mention]peter elsenheimer[/mention] Kann es sein dass der Arzt sich vielleicht verklickt hat, in der Zeile verrutscht ist oder ähnlich.? Vielleicht soll es ja auch KG Doppelbehandlung sein.
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sabine963 schrieb:

@peter elsenheimer
Kann es sein dass der Arzt sich vielleicht verklickt hat, in der Zeile verrutscht ist oder ähnlich.? Vielleicht soll es ja auch KG Doppelbehandlung sein.

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peter elsenheimer
10.07.2025 16:20
@sabine963 vermutlich
oder auch nicht ?
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[mention]sabine963[/mention] vermutlich oder auch nicht ?
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peter elsenheimer schrieb:

@sabine963 vermutlich
oder auch nicht ?

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michaela872
11.07.2025 13:16
@peter elsenheimer ich denke, der verschreibende Arzt kennt nicht die Zeitdauer für KGG
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[mention]peter elsenheimer[/mention] ich denke, der verschreibende Arzt kennt nicht die Zeitdauer für KGG
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michaela872 schrieb:

@peter elsenheimer ich denke, der verschreibende Arzt kennt nicht die Zeitdauer für KGG

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peter elsenheimer schrieb:

Hallo

KG -Gerät als Doppelbehandlung möglich?

Danke im voraus für Eure Antworten
Peter

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Lars van Ravenzwaaij
10.07.2025 14:00
@peter elsenheimer Theoretisch zwar möglich, aber die Kasse wird höchstwahrscheinlich nachfragen und sich (zurecht) schwer tun. Ich würde es auch fachlicher Sicht auch als unsinnig empfinden und mich weigern es so durchzuführen.

Wahrscheinlich kennt die Arztpraxis sich nicht wirklich damit aus und vermutet, dass es eine vergleichbare Behandlungszeit wie für normale KG ist. Ich würde freundlich mit der Arztpraxis Rücksprache halten, das erklären und das "Doppelbehandlung" streichen.
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[mention]peter elsenheimer[/mention] Theoretisch zwar möglich, aber die Kasse wird höchstwahrscheinlich nachfragen und sich (zurecht) schwer tun. Ich würde es auch fachlicher Sicht auch als unsinnig empfinden und mich weigern es so durchzuführen. Wahrscheinlich kennt die Arztpraxis sich nicht wirklich damit aus und vermutet, dass es eine vergleichbare Behandlungszeit wie für normale KG ist. Ich würde freundlich mit der Arztpraxis Rücksprache halten, das erklären und das "Doppelbehandlung" streichen.
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peter elsenheimer
10.07.2025 16:19
Huhu
darfst Du Dich weigern eine vom Arzt ausgestellt Verordnung welche dem Rahmenvertrag entspricht auszuführen weil Du sie ( als Physio) für nicht sinnvoll hältst? ( keine Kontraindikation)

es geht hier nicht um Sinn oder Unsinn
das haben viele Kollegen hier auch nicht verstanden
es geht mir nur um das rein rechtliche

wird das wenn es so durchgeführt wird bezahlt oder kann das abgesetzt werden

liebe Grüße
peter
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Huhu darfst Du Dich weigern eine vom Arzt ausgestellt Verordnung welche dem Rahmenvertrag entspricht auszuführen weil Du sie ( als Physio) für nicht sinnvoll hältst? ( keine Kontraindikation) es geht hier nicht um Sinn oder Unsinn das haben viele Kollegen hier auch nicht verstanden es geht mir nur um das rein rechtliche wird das wenn es so durchgeführt wird bezahlt oder kann das abgesetzt werden liebe Grüße peter
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peter elsenheimer schrieb:

Huhu
darfst Du Dich weigern eine vom Arzt ausgestellt Verordnung welche dem Rahmenvertrag entspricht auszuführen weil Du sie ( als Physio) für nicht sinnvoll hältst? ( keine Kontraindikation)

es geht hier nicht um Sinn oder Unsinn
das haben viele Kollegen hier auch nicht verstanden
es geht mir nur um das rein rechtliche

wird das wenn es so durchgeführt wird bezahlt oder kann das abgesetzt werden

liebe Grüße
peter

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Lars van Ravenzwaaij
10.07.2025 16:20
@peter elsenheimer Du darst es sogar nicht durchführen wenn fachlich, medizinisch nicht indiziert!
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[mention]peter elsenheimer[/mention] Du darst es sogar nicht durchführen wenn fachlich, medizinisch nicht indiziert!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@peter elsenheimer Du darst es sogar nicht durchführen wenn fachlich, medizinisch nicht indiziert!

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peter elsenheimer
10.07.2025 16:21
@Lars van Ravenzwaaij darum Verordnung vom Arzt
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] darum Verordnung vom Arzt
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peter elsenheimer schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij darum Verordnung vom Arzt

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Lars van Ravenzwaaij
10.07.2025 16:23
@peter elsenheimer Nein, lese dein Rahmenvertrag. Nicht alles, was der Arzt verordnet musst / darfst du durchführen. Auch wir tragen Mitverantwortung. Das hat bereits das BSG mit seine Urteile zur Kontrollpflichten klargestellt.

Ergibt sich aus der Befunderhebung durch den Leistungserbringer, dass die Erreichung des von der verordnenden Ärztin oder vom verordnenden Arzt benannten Therapieziels durch ein anderes Heilmittel besser erreicht werden kann, hat der Leistungserbringer darüber unverzüglich die Ärztin oder den Arzt, die oder der die Verordnung ausgestellt hat, zu informieren, um eine Änderung oder Ergänzung des Therapieplans abzustimmen und ggf. eine neue Verordnung zu erhalten.

Die Leistungen sind ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu erbringen.
Sie haben gemäß § 70 SGB V dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass die Leistungen nur in dem notwendigen medizinischen Umfang durchgeführt werden. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Anspruchsberechtigte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht vergüten.

Da eine Doppelbehandlung KGG als unwirtschaftlich anzusehen ist, muss die Kasse es dir bei strenger Auslegung sogar absetzen.
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[mention]peter elsenheimer[/mention] Nein, lese dein Rahmenvertrag. Nicht alles, was der Arzt verordnet musst / darfst du durchführen. Auch wir tragen Mitverantwortung. Das hat bereits das BSG mit seine Urteile zur Kontrollpflichten klargestellt. [zitat]Ergibt sich aus der Befunderhebung durch den Leistungserbringer, dass die Erreichung des von der verordnenden Ärztin oder vom verordnenden Arzt benannten Therapieziels durch ein anderes Heilmittel besser erreicht werden kann, hat der Leistungserbringer darüber unverzüglich die Ärztin oder den Arzt, die oder der die Verordnung ausgestellt hat, zu informieren, um eine Änderung oder Ergänzung des Therapieplans abzustimmen und ggf. eine neue Verordnung zu erhalten.[/zitat] [zitat]Die Leistungen sind ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu erbringen. Sie haben gemäß § 70 SGB V dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass die Leistungen [b]nur in dem notwendigen medizinischen Umfang[/b] durchgeführt werden. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Anspruchsberechtigte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht vergüten.[/zitat] Da eine Doppelbehandlung KGG als unwirtschaftlich anzusehen ist, muss die Kasse es dir bei strenger Auslegung sogar absetzen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@peter elsenheimer Nein, lese dein Rahmenvertrag. Nicht alles, was der Arzt verordnet musst / darfst du durchführen. Auch wir tragen Mitverantwortung. Das hat bereits das BSG mit seine Urteile zur Kontrollpflichten klargestellt.

Ergibt sich aus der Befunderhebung durch den Leistungserbringer, dass die Erreichung des von der verordnenden Ärztin oder vom verordnenden Arzt benannten Therapieziels durch ein anderes Heilmittel besser erreicht werden kann, hat der Leistungserbringer darüber unverzüglich die Ärztin oder den Arzt, die oder der die Verordnung ausgestellt hat, zu informieren, um eine Änderung oder Ergänzung des Therapieplans abzustimmen und ggf. eine neue Verordnung zu erhalten.

Die Leistungen sind ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu erbringen.
Sie haben gemäß § 70 SGB V dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass die Leistungen nur in dem notwendigen medizinischen Umfang durchgeführt werden. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Anspruchsberechtigte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht vergüten.

Da eine Doppelbehandlung KGG als unwirtschaftlich anzusehen ist, muss die Kasse es dir bei strenger Auslegung sogar absetzen.

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peter elsenheimer
10.07.2025 16:33
@Lars van Ravenzwaaij
ja natürlich haat Du recht

aber hier nicht

keine Kontraindikation
formal keine Fehler

vielleicht nicht sinnvoll ( da stimme ich Dir ja auch voll zu ) aber den Spielraum nur für mich sinnvolle Verordnungen durchzuführen gen gebt mir der Rahmenvertrag nicht
da bin ich weisungsgebunden

liebe Grüße
ps
ist jetzt auch mehr Diskussionen geworden als ich wollte

ging mir nur darum regelkonform oder nicht
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ja natürlich haat Du recht aber hier nicht keine Kontraindikation formal keine Fehler vielleicht nicht sinnvoll ( da stimme ich Dir ja auch voll zu ) aber den Spielraum nur für mich sinnvolle Verordnungen durchzuführen gen gebt mir der Rahmenvertrag nicht da bin ich weisungsgebunden liebe Grüße ps ist jetzt auch mehr Diskussionen geworden als ich wollte ging mir nur darum regelkonform oder nicht
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peter elsenheimer schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
ja natürlich haat Du recht

aber hier nicht

keine Kontraindikation
formal keine Fehler

vielleicht nicht sinnvoll ( da stimme ich Dir ja auch voll zu ) aber den Spielraum nur für mich sinnvolle Verordnungen durchzuführen gen gebt mir der Rahmenvertrag nicht
da bin ich weisungsgebunden

liebe Grüße
ps
ist jetzt auch mehr Diskussionen geworden als ich wollte

ging mir nur darum regelkonform oder nicht

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Lars van Ravenzwaaij
10.07.2025 16:37
@peter elsenheimer Es geht nicht um formal falsch oder Kontraindikation, sondern um Wirtschaftlichkeit. Du kannst dich nicht hinter dem Arzt verstecken! Und Überlastung eines Patienten durch 2 Stunden Gerätetraining ist mit Sicherheit eine, zumindest relative, Kontraindikation.

Nein, du bist hier verpflichtet mit dem Arzt Kontakt aufzunehmen. Und ja, die Kasse kann es dir wegen Unwirtschaftlichkeit absetzen. Kannst du aller Ernstes erklären dass eine Doppelbehandlung KGG Wirtschaftlich und notwendig ist?

Daher würde ich es als tatsächlich nicht regelkonform auslegen.
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[mention]peter elsenheimer[/mention] Es geht nicht um formal falsch oder Kontraindikation, sondern um Wirtschaftlichkeit. Du kannst dich nicht hinter dem Arzt verstecken! Und Überlastung eines Patienten durch 2 Stunden Gerätetraining ist mit Sicherheit eine, zumindest relative, Kontraindikation. Nein, du bist hier verpflichtet mit dem Arzt Kontakt aufzunehmen. Und ja, die Kasse kann es dir wegen Unwirtschaftlichkeit absetzen. Kannst du aller Ernstes erklären dass eine Doppelbehandlung KGG Wirtschaftlich und notwendig ist? Daher würde ich es als tatsächlich nicht regelkonform auslegen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@peter elsenheimer Es geht nicht um formal falsch oder Kontraindikation, sondern um Wirtschaftlichkeit. Du kannst dich nicht hinter dem Arzt verstecken! Und Überlastung eines Patienten durch 2 Stunden Gerätetraining ist mit Sicherheit eine, zumindest relative, Kontraindikation.

Nein, du bist hier verpflichtet mit dem Arzt Kontakt aufzunehmen. Und ja, die Kasse kann es dir wegen Unwirtschaftlichkeit absetzen. Kannst du aller Ernstes erklären dass eine Doppelbehandlung KGG Wirtschaftlich und notwendig ist?

Daher würde ich es als tatsächlich nicht regelkonform auslegen.

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peter elsenheimer
10.07.2025 16:46
@Lars van Ravenzwaaij huhu
ich kann da Rücksprache halten
Ergebnis:

Arzt besteht auf Durchführung wie verordnet

und muss gar nichts mehr erklären

das ist ja gerade das perverse am System
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] huhu ich kann da Rücksprache halten Ergebnis: Arzt besteht auf Durchführung wie verordnet und muss gar nichts mehr erklären das ist ja gerade das perverse am System
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peter elsenheimer schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij huhu
ich kann da Rücksprache halten
Ergebnis:

Arzt besteht auf Durchführung wie verordnet

und muss gar nichts mehr erklären

das ist ja gerade das perverse am System

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Lars van Ravenzwaaij
10.07.2025 16:53
@peter elsenheimer Dann mach wie du meinst. Und plage dich ggf. mit dem Kassenärger und finanziellen Verlust rum.

Du wärst am Ende der Dumme, nicht der Arzt. Schließlich darfst du nicht unwirtschaftlich die Leistungen erbringen, egal was der Arzt sagt. Insofern darfst, ja musst du dich gegen dem Arzt stemmen.

Ein Tipp, vergesse dann nicht die Anzahl der Behandlungstermine (2 Einheiten pro Termin) zu halbieren. Sonst ärgerst du dich doppelt.
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• sabine963
[mention]peter elsenheimer[/mention] Dann mach wie du meinst. Und plage dich ggf. mit dem Kassenärger und finanziellen Verlust rum. Du wärst am Ende der Dumme, nicht der Arzt. Schließlich darfst du nicht unwirtschaftlich die Leistungen erbringen, egal was der Arzt sagt. Insofern darfst, ja musst du dich gegen dem Arzt stemmen. Ein Tipp, vergesse dann nicht die Anzahl der Behandlungstermine (2 Einheiten pro Termin) zu halbieren. Sonst ärgerst du dich doppelt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@peter elsenheimer Dann mach wie du meinst. Und plage dich ggf. mit dem Kassenärger und finanziellen Verlust rum.

Du wärst am Ende der Dumme, nicht der Arzt. Schließlich darfst du nicht unwirtschaftlich die Leistungen erbringen, egal was der Arzt sagt. Insofern darfst, ja musst du dich gegen dem Arzt stemmen.

Ein Tipp, vergesse dann nicht die Anzahl der Behandlungstermine (2 Einheiten pro Termin) zu halbieren. Sonst ärgerst du dich doppelt.

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ali
11.07.2025 13:57
@peter elsenheimer Mei. mei, ich würde hier einfach einfach behandeln...und je nach Lage den Arzt....oder auch nichtsunglasses
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[mention]peter elsenheimer[/mention] Mei. mei, ich würde hier einfach einfach behandeln...und je nach Lage den Arzt....oder auch nicht[emoji]sunglasses[/emoji]
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ali schrieb:

@peter elsenheimer Mei. mei, ich würde hier einfach einfach behandeln...und je nach Lage den Arzt....oder auch nichtsunglasses

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@peter elsenheimer Theoretisch zwar möglich, aber die Kasse wird höchstwahrscheinlich nachfragen und sich (zurecht) schwer tun. Ich würde es auch fachlicher Sicht auch als unsinnig empfinden und mich weigern es so durchzuführen.

Wahrscheinlich kennt die Arztpraxis sich nicht wirklich damit aus und vermutet, dass es eine vergleichbare Behandlungszeit wie für normale KG ist. Ich würde freundlich mit der Arztpraxis Rücksprache halten, das erklären und das "Doppelbehandlung" streichen.



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