Zur Verstärkung unseres bunt
gemischten Teams suchen wir ab
sofort eine Physiotherapeutin /
einen Physiotherapeuten (m/w/d),
die/der vor allem menschlich gut zu
uns passt. Wir pflegen ein sehr
kollegiales Miteinander innerhalb
unseres gesamten Teams. Die
Räumlichkeiten bieten ideale
Bedingungen für jede Art der
physiotherapeutischen Behandlung
(ruhige Bahandlungsräume,
großzügige Freifläche für
Krankengymnastik, etc.). Gerne sind
auch Berufsanfänger:Innen
willkommen.
Unsere Physiothera...
gemischten Teams suchen wir ab
sofort eine Physiotherapeutin /
einen Physiotherapeuten (m/w/d),
die/der vor allem menschlich gut zu
uns passt. Wir pflegen ein sehr
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KG -Gerät als Doppelbehandlung möglich?
Danke im voraus für Eure Antworten
Peter
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Laut Leistungsbeschreibung ist eine Regelbehandlungszeit von 60 Minuten für KG-Gerät vorgesehen. Welcher Patient "braucht" denn bitte 120 Minuten an den Geräten? Das halten wohl die allerwenigstens durch.
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johannes687 schrieb:
Spricht meines Wissens nach nichts dagegen.
Laut Leistungsbeschreibung ist eine Regelbehandlungszeit von 60 Minuten für KG-Gerät vorgesehen. Welcher Patient "braucht" denn bitte 120 Minuten an den Geräten? Das halten wohl die allerwenigstens durch.
macht das. Diese Frage wird inzwischen jede Woche 1-2x gestellt
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
hmmm...warum mus alles immer Doppelbehandlung sein?? was für ein (Un-) Sinn
macht das. Diese Frage wird inzwischen jede Woche 1-2x gestellt
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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peter elsenheimer schrieb:
@JürgenK weil es so verordnet ist
Kann es sein dass der Arzt sich vielleicht verklickt hat, in der Zeile verrutscht ist oder ähnlich.? Vielleicht soll es ja auch KG Doppelbehandlung sein.
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sabine963 schrieb:
@peter elsenheimer
Kann es sein dass der Arzt sich vielleicht verklickt hat, in der Zeile verrutscht ist oder ähnlich.? Vielleicht soll es ja auch KG Doppelbehandlung sein.
oder auch nicht ?
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peter elsenheimer schrieb:
@sabine963 vermutlich
oder auch nicht ?
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michaela872 schrieb:
@peter elsenheimer ich denke, der verschreibende Arzt kennt nicht die Zeitdauer für KGG
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Problem beschreiben
peter elsenheimer schrieb:
Hallo
KG -Gerät als Doppelbehandlung möglich?
Danke im voraus für Eure Antworten
Peter
Wahrscheinlich kennt die Arztpraxis sich nicht wirklich damit aus und vermutet, dass es eine vergleichbare Behandlungszeit wie für normale KG ist. Ich würde freundlich mit der Arztpraxis Rücksprache halten, das erklären und das "Doppelbehandlung" streichen.
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darfst Du Dich weigern eine vom Arzt ausgestellt Verordnung welche dem Rahmenvertrag entspricht auszuführen weil Du sie ( als Physio) für nicht sinnvoll hältst? ( keine Kontraindikation)
es geht hier nicht um Sinn oder Unsinn
das haben viele Kollegen hier auch nicht verstanden
es geht mir nur um das rein rechtliche
wird das wenn es so durchgeführt wird bezahlt oder kann das abgesetzt werden
liebe Grüße
peter
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peter elsenheimer schrieb:
Huhu
darfst Du Dich weigern eine vom Arzt ausgestellt Verordnung welche dem Rahmenvertrag entspricht auszuführen weil Du sie ( als Physio) für nicht sinnvoll hältst? ( keine Kontraindikation)
es geht hier nicht um Sinn oder Unsinn
das haben viele Kollegen hier auch nicht verstanden
es geht mir nur um das rein rechtliche
wird das wenn es so durchgeführt wird bezahlt oder kann das abgesetzt werden
liebe Grüße
peter
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@peter elsenheimer Du darst es sogar nicht durchführen wenn fachlich, medizinisch nicht indiziert!
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peter elsenheimer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij darum Verordnung vom Arzt
Sie haben gemäß § 70 SGB V dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass die Leistungen nur in dem notwendigen medizinischen Umfang durchgeführt werden. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Anspruchsberechtigte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht vergüten.
Da eine Doppelbehandlung KGG als unwirtschaftlich anzusehen ist, muss die Kasse es dir bei strenger Auslegung sogar absetzen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@peter elsenheimer Nein, lese dein Rahmenvertrag. Nicht alles, was der Arzt verordnet musst / darfst du durchführen. Auch wir tragen Mitverantwortung. Das hat bereits das BSG mit seine Urteile zur Kontrollpflichten klargestellt.
Ergibt sich aus der Befunderhebung durch den Leistungserbringer, dass die Erreichung des von der verordnenden Ärztin oder vom verordnenden Arzt benannten Therapieziels durch ein anderes Heilmittel besser erreicht werden kann, hat der Leistungserbringer darüber unverzüglich die Ärztin oder den Arzt, die oder der die Verordnung ausgestellt hat, zu informieren, um eine Änderung oder Ergänzung des Therapieplans abzustimmen und ggf. eine neue Verordnung zu erhalten.
Die Leistungen sind ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu erbringen.
Sie haben gemäß § 70 SGB V dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass die Leistungen nur in dem notwendigen medizinischen Umfang durchgeführt werden. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Anspruchsberechtigte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht vergüten.
Da eine Doppelbehandlung KGG als unwirtschaftlich anzusehen ist, muss die Kasse es dir bei strenger Auslegung sogar absetzen.
ja natürlich haat Du recht
aber hier nicht
keine Kontraindikation
formal keine Fehler
vielleicht nicht sinnvoll ( da stimme ich Dir ja auch voll zu ) aber den Spielraum nur für mich sinnvolle Verordnungen durchzuführen gen gebt mir der Rahmenvertrag nicht
da bin ich weisungsgebunden
liebe Grüße
ps
ist jetzt auch mehr Diskussionen geworden als ich wollte
ging mir nur darum regelkonform oder nicht
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peter elsenheimer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
ja natürlich haat Du recht
aber hier nicht
keine Kontraindikation
formal keine Fehler
vielleicht nicht sinnvoll ( da stimme ich Dir ja auch voll zu ) aber den Spielraum nur für mich sinnvolle Verordnungen durchzuführen gen gebt mir der Rahmenvertrag nicht
da bin ich weisungsgebunden
liebe Grüße
ps
ist jetzt auch mehr Diskussionen geworden als ich wollte
ging mir nur darum regelkonform oder nicht
Nein, du bist hier verpflichtet mit dem Arzt Kontakt aufzunehmen. Und ja, die Kasse kann es dir wegen Unwirtschaftlichkeit absetzen. Kannst du aller Ernstes erklären dass eine Doppelbehandlung KGG Wirtschaftlich und notwendig ist?
Daher würde ich es als tatsächlich nicht regelkonform auslegen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@peter elsenheimer Es geht nicht um formal falsch oder Kontraindikation, sondern um Wirtschaftlichkeit. Du kannst dich nicht hinter dem Arzt verstecken! Und Überlastung eines Patienten durch 2 Stunden Gerätetraining ist mit Sicherheit eine, zumindest relative, Kontraindikation.
Nein, du bist hier verpflichtet mit dem Arzt Kontakt aufzunehmen. Und ja, die Kasse kann es dir wegen Unwirtschaftlichkeit absetzen. Kannst du aller Ernstes erklären dass eine Doppelbehandlung KGG Wirtschaftlich und notwendig ist?
Daher würde ich es als tatsächlich nicht regelkonform auslegen.
ich kann da Rücksprache halten
Ergebnis:
Arzt besteht auf Durchführung wie verordnet
und muss gar nichts mehr erklären
das ist ja gerade das perverse am System
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peter elsenheimer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij huhu
ich kann da Rücksprache halten
Ergebnis:
Arzt besteht auf Durchführung wie verordnet
und muss gar nichts mehr erklären
das ist ja gerade das perverse am System
Du wärst am Ende der Dumme, nicht der Arzt. Schließlich darfst du nicht unwirtschaftlich die Leistungen erbringen, egal was der Arzt sagt. Insofern darfst, ja musst du dich gegen dem Arzt stemmen.
Ein Tipp, vergesse dann nicht die Anzahl der Behandlungstermine (2 Einheiten pro Termin) zu halbieren. Sonst ärgerst du dich doppelt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@peter elsenheimer Dann mach wie du meinst. Und plage dich ggf. mit dem Kassenärger und finanziellen Verlust rum.
Du wärst am Ende der Dumme, nicht der Arzt. Schließlich darfst du nicht unwirtschaftlich die Leistungen erbringen, egal was der Arzt sagt. Insofern darfst, ja musst du dich gegen dem Arzt stemmen.
Ein Tipp, vergesse dann nicht die Anzahl der Behandlungstermine (2 Einheiten pro Termin) zu halbieren. Sonst ärgerst du dich doppelt.
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ali schrieb:
@peter elsenheimer Mei. mei, ich würde hier einfach einfach behandeln...und je nach Lage den Arzt....oder auch nichtsunglasses
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@peter elsenheimer Theoretisch zwar möglich, aber die Kasse wird höchstwahrscheinlich nachfragen und sich (zurecht) schwer tun. Ich würde es auch fachlicher Sicht auch als unsinnig empfinden und mich weigern es so durchzuführen.
Wahrscheinlich kennt die Arztpraxis sich nicht wirklich damit aus und vermutet, dass es eine vergleichbare Behandlungszeit wie für normale KG ist. Ich würde freundlich mit der Arztpraxis Rücksprache halten, das erklären und das "Doppelbehandlung" streichen.
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