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Düren

Das sind Ihre Aufgaben

In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:

• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung KGG bei Privat mit Beihilfe

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
KGG bei Privat mit Beihilfe
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SiegesgöttinXX
28.10.2025 20:26
Ihr lieben,

es geht mir hier nicht um Preise. Wir haben seit kurzem einen Raum, wo wir KGG anbieten wollen, Geräte sind jetzt da...allerdings ist meine Fobi dazu erst im Frühjahr nächsten Jahres möglich...

Eine Freundin von mir hat ein Privatrezept mit KGG und KG ...habe sie vorher mit KG und MLD nach OP behandelt.

Frage ist: bei reiner Privatversicherung des Patienten ist ein Zertifikat nicht zwingend, gut...aber bei der Beihilfe?
Habe da etwas gegoogelt und die Beihilfe setzt das zwingend voraus?

Nun, freue mich über Erfahrungen!

Liebe Grüsse

Alex
1

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Ihr lieben, es geht mir hier nicht um Preise. Wir haben seit kurzem einen Raum, wo wir KGG anbieten wollen, Geräte sind jetzt da...allerdings ist meine Fobi dazu erst im Frühjahr nächsten Jahres möglich... Eine Freundin von mir hat ein Privatrezept mit KGG und KG ...habe sie vorher mit KG und MLD nach OP behandelt. Frage ist: bei reiner Privatversicherung des Patienten ist ein Zertifikat nicht zwingend, gut...aber bei der Beihilfe? Habe da etwas gegoogelt und die Beihilfe setzt das zwingend voraus? Nun, freue mich über Erfahrungen! Liebe Grüsse Alex
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Lars van Ravenzwaaij
28.10.2025 20:44
@SiegesgöttinXX Du stellst hier eine ethisch-moralische Frage, die deutlich über die rechtliche Betrachtung hinausgeht. 😬
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[mention]SiegesgöttinXX[/mention] Du stellst hier eine ethisch-moralische Frage, die deutlich über die rechtliche Betrachtung hinausgeht. 😬
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@SiegesgöttinXX Du stellst hier eine ethisch-moralische Frage, die deutlich über die rechtliche Betrachtung hinausgeht. 😬

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SiegesgöttinXX
28.10.2025 20:54
@Lars van Ravenzwaaij nun, ich wollte halt nur einigermassen sicher gehen...sunglasses
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] nun, ich wollte halt nur einigermassen sicher gehen...[emoji]sunglasses[/emoji]
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SiegesgöttinXX schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij nun, ich wollte halt nur einigermassen sicher gehen...sunglasses

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SiegesgöttinXX
28.10.2025 21:20
Meine KI sagt das:

Für die Kostenübernahme von gerätegestützter Krankengymnastik (KGG) bei der Beihilfe NRW gibt es kein "Zertifikat", aber eine ärztliche Verordnung ist notwendig. Die Beihilfe übernimmt die Kosten für KGG, die als medizinisch notwendig erachtet wird, wobei die Anzahl der Behandlungen pro Kalenderhalbjahr auf maximal 25 begrenzt ist.Die Rechnungen werden nach der ärztlichen Verordnung eingereicht, entweder digital per App oder postalisch. 
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Meine KI sagt das: Für die Kostenübernahme von gerätegestützter Krankengymnastik (KGG) bei der Beihilfe NRW gibt es kein "Zertifikat", aber eine ärztliche Verordnung ist notwendig. Die Beihilfe übernimmt die Kosten für KGG, die als medizinisch notwendig erachtet wird, wobei die Anzahl der Behandlungen pro Kalenderhalbjahr auf maximal 25 begrenzt ist.Die Rechnungen werden nach der ärztlichen Verordnung eingereicht, entweder digital per App oder postalisch. 
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SiegesgöttinXX schrieb:

Meine KI sagt das:

Für die Kostenübernahme von gerätegestützter Krankengymnastik (KGG) bei der Beihilfe NRW gibt es kein "Zertifikat", aber eine ärztliche Verordnung ist notwendig. Die Beihilfe übernimmt die Kosten für KGG, die als medizinisch notwendig erachtet wird, wobei die Anzahl der Behandlungen pro Kalenderhalbjahr auf maximal 25 begrenzt ist.Die Rechnungen werden nach der ärztlichen Verordnung eingereicht, entweder digital per App oder postalisch. 

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Lars van Ravenzwaaij
28.10.2025 21:33
@SiegesgöttinXX Ooh, du Gläubiger. 🙇‍♂️ Wie aktuell durch die Medien herumgeht: 1/3 bis 1/2 aller KI-Antworten sind nachweislich grottenfalsch oder eine Halluzination.
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[mention]SiegesgöttinXX[/mention] Ooh, du Gläubiger. 🙇‍♂️ Wie aktuell durch die Medien herumgeht: 1/3 bis 1/2 aller KI-Antworten sind nachweislich grottenfalsch oder eine Halluzination.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@SiegesgöttinXX Ooh, du Gläubiger. 🙇‍♂️ Wie aktuell durch die Medien herumgeht: 1/3 bis 1/2 aller KI-Antworten sind nachweislich grottenfalsch oder eine Halluzination.

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SiegesgöttinXX
28.10.2025 22:16
@Lars van Ravenzwaaij Puh, das war einfach nur das sartirische Unverständnis in unserer neuen, digitalen Welt
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Puh, das war einfach nur das sartirische Unverständnis in unserer neuen, digitalen Welt
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SiegesgöttinXX schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Puh, das war einfach nur das sartirische Unverständnis in unserer neuen, digitalen Welt

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SiegesgöttinXX
29.10.2025 19:49
Kann zu, der Beitrag! Finde gerade nicht, wo man eigene Beiträge bearbeiten bzw. löschen kann...
KI hilft mir auch nicht sunglasses
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Kann zu, der Beitrag! Finde gerade nicht, wo man eigene Beiträge bearbeiten bzw. löschen kann... KI hilft mir auch nicht [emoji]sunglasses[/emoji]
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SiegesgöttinXX schrieb:

Kann zu, der Beitrag! Finde gerade nicht, wo man eigene Beiträge bearbeiten bzw. löschen kann...
KI hilft mir auch nicht sunglasses

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Lars van Ravenzwaaij
29.10.2025 20:00
@SiegesgöttinXX Finde gerade nicht, wo man eigene Beiträge bearbeiten bzw. löschen kann...

Kannst du weder mit KI noch ohne KI. 😇
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• SiegesgöttinXX
• Leni C.
• die neue
[mention]SiegesgöttinXX[/mention] [i] Finde gerade nicht, wo man eigene Beiträge bearbeiten bzw. löschen kann...[/i] Kannst du weder mit KI noch ohne KI. 😇
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@SiegesgöttinXX Finde gerade nicht, wo man eigene Beiträge bearbeiten bzw. löschen kann...

Kannst du weder mit KI noch ohne KI. 😇

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SiegesgöttinXX schrieb:

Ihr lieben,

es geht mir hier nicht um Preise. Wir haben seit kurzem einen Raum, wo wir KGG anbieten wollen, Geräte sind jetzt da...allerdings ist meine Fobi dazu erst im Frühjahr nächsten Jahres möglich...

Eine Freundin von mir hat ein Privatrezept mit KGG und KG ...habe sie vorher mit KG und MLD nach OP behandelt.

Frage ist: bei reiner Privatversicherung des Patienten ist ein Zertifikat nicht zwingend, gut...aber bei der Beihilfe?
Habe da etwas gegoogelt und die Beihilfe setzt das zwingend voraus?

Nun, freue mich über Erfahrungen!

Liebe Grüsse

Alex

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Richie28
29.10.2025 19:27
Natürlich kann auch die Privatversicherung/Beihilfe den Nachweis des entsprechenden Zertifikates verlangen und bei Ausbleiben die Zahlung verweigern. RA Benjmain Alt vom VPT hat diesbzgl. ein klares Statement Video.
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• Michael Woelky
Natürlich kann auch die Privatversicherung/Beihilfe den Nachweis des entsprechenden Zertifikates verlangen und bei Ausbleiben die Zahlung verweigern. RA Benjmain Alt vom VPT hat diesbzgl. ein klares Statement Video.
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Richie28 schrieb:

Natürlich kann auch die Privatversicherung/Beihilfe den Nachweis des entsprechenden Zertifikates verlangen und bei Ausbleiben die Zahlung verweigern. RA Benjmain Alt vom VPT hat diesbzgl. ein klares Statement Video.



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