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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Kürzung AOK...

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Kürzung AOK...
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FSchulze
11.01.2019 10:41
hallo liebes forum,
folgender Fall:

AOK Niedersachsen, Patient mit 6x KG als Bewegungsbad kommt zu uns, wir behandeln 6 x KG, Kollegin streicht das Bewegungsbad nach Rücksprache mit Arzt weg, wird eingereicht, AOK kürzt -zu Recht- da handschriftliche Änderung ohne Stempel und Unterschrift.

Wir besorgen uns das Rezept (KG, kein Bewegungsbad!) vom Arzt neu,lassen Pat. 6x unterschreiben und reichen es beim Abrechnungszentrum neu ein.
Erneute Kürzung von der AOK, angeblich nachträgliche Änderungen gehen nicht...

Nach Widerspruch und Diskussion mit dem obersten Abrechnungsfuzzi der AOK weiterhin Absetzung.

Meine Argumentation: neues Rezept absolut heilmittelkonform, muss gezahlt werden
AOK Argumentation: es ist eine nachträgliche Änderung, da dasselbe Datum ...

Lohnt sich Eurer Meinung nach der Gang zum Rechtsanwalt?

Klar, beim Erstrezept unser Fehler, aber muss das 2. Rezept nicht gezahlt werden da absolut regelkonform??
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hallo liebes forum, folgender Fall: AOK Niedersachsen, Patient mit 6x KG als Bewegungsbad kommt zu uns, wir behandeln 6 x KG, Kollegin streicht das Bewegungsbad nach Rücksprache mit Arzt weg, wird eingereicht, AOK kürzt -zu Recht- da handschriftliche Änderung ohne Stempel und Unterschrift. Wir besorgen uns das Rezept (KG, kein Bewegungsbad!) vom Arzt neu,lassen Pat. 6x unterschreiben und reichen es beim Abrechnungszentrum neu ein. Erneute Kürzung von der AOK, angeblich nachträgliche Änderungen gehen nicht... Nach Widerspruch und Diskussion mit dem obersten Abrechnungsfuzzi der AOK weiterhin Absetzung. Meine Argumentation: neues Rezept absolut heilmittelkonform, muss gezahlt werden AOK Argumentation: es ist eine nachträgliche Änderung, da dasselbe Datum ... Lohnt sich Eurer Meinung nach der Gang zum Rechtsanwalt? Klar, beim Erstrezept unser Fehler, aber muss das 2. Rezept nicht gezahlt werden da absolut regelkonform??
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FSchulze schrieb:

hallo liebes forum,
folgender Fall:

AOK Niedersachsen, Patient mit 6x KG als Bewegungsbad kommt zu uns, wir behandeln 6 x KG, Kollegin streicht das Bewegungsbad nach Rücksprache mit Arzt weg, wird eingereicht, AOK kürzt -zu Recht- da handschriftliche Änderung ohne Stempel und Unterschrift.

Wir besorgen uns das Rezept (KG, kein Bewegungsbad!) vom Arzt neu,lassen Pat. 6x unterschreiben und reichen es beim Abrechnungszentrum neu ein.
Erneute Kürzung von der AOK, angeblich nachträgliche Änderungen gehen nicht...

Nach Widerspruch und Diskussion mit dem obersten Abrechnungsfuzzi der AOK weiterhin Absetzung.

Meine Argumentation: neues Rezept absolut heilmittelkonform, muss gezahlt werden
AOK Argumentation: es ist eine nachträgliche Änderung, da dasselbe Datum ...

Lohnt sich Eurer Meinung nach der Gang zum Rechtsanwalt?

Klar, beim Erstrezept unser Fehler, aber muss das 2. Rezept nicht gezahlt werden da absolut regelkonform??

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ali
11.01.2019 11:54
Jaja, die AOK findet fehlende Arztunterschriften nicht heilbar...

das Rezept wurde aber geändert (vor der Abrechnung) lediglich die Arztunterschrift fehlte.

Klage(drohung) mit RA (bitte einen mit Erfahrung diesbezüglich) dürfte erfolgversprechend sein, der Arzt hat ja seinen Willen mit dem “Duplikat“ nochmal bestätigt.

Ansonsten BITTE Änderungen von Heilmitteln IMMER nur mit Arztunterschrift (nicht nur für Dich....)
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Jaja, die AOK findet fehlende Arztunterschriften nicht heilbar... das Rezept wurde aber geändert (vor der Abrechnung) lediglich die Arztunterschrift fehlte. Klage(drohung) mit RA (bitte einen mit Erfahrung diesbezüglich) dürfte erfolgversprechend sein, der Arzt hat ja seinen Willen mit dem “Duplikat“ nochmal bestätigt. Ansonsten BITTE Änderungen von Heilmitteln IMMER nur mit Arztunterschrift (nicht nur für Dich....)
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Susulo
11.01.2019 12:49
will ja kein Spielverderber sein ... ein Kollege aus der Logo hat vor ein paar Jahren aus genau diesem Grund geklagt, es kam zur Verhandlung (ein bekannter PT Anwalt an seiner Seite) und er hat verloren :frowning: :frowning:
Aber vielleicht sollte es einfach öfters versuchen?

Ich persönlich finde solche Absetzungen eine Farce. Oder einfach nur Sch**
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will ja kein Spielverderber sein ... ein Kollege aus der Logo hat vor ein paar Jahren aus genau diesem Grund geklagt, es kam zur Verhandlung (ein bekannter PT Anwalt an seiner Seite) und er hat verloren :frowning: :frowning: Aber vielleicht sollte es einfach öfters versuchen? Ich persönlich finde solche Absetzungen eine Farce. Oder einfach nur Sch**
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Susulo schrieb:

will ja kein Spielverderber sein ... ein Kollege aus der Logo hat vor ein paar Jahren aus genau diesem Grund geklagt, es kam zur Verhandlung (ein bekannter PT Anwalt an seiner Seite) und er hat verloren :frowning: :frowning:
Aber vielleicht sollte es einfach öfters versuchen?

Ich persönlich finde solche Absetzungen eine Farce. Oder einfach nur Sch**

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ali
11.01.2019 12:53
echt jetzt ? Gleiche Situation ? Also Änderung ohne Unterschrift ?
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echt jetzt ? Gleiche Situation ? Also Änderung ohne Unterschrift ?
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ali schrieb:

echt jetzt ? Gleiche Situation ? Also Änderung ohne Unterschrift ?

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Susulo
11.01.2019 13:00
OH - danke der Nachfrage !!! Asche auf mein Haupt, ich hab wieder zu schnell gelesen. :frowning:
Es fehlte bei ihm die Arztunterschrift auf der Verordnung so ganz grundsätzlich. Der Arzt hat hier auch nach der Abrechnung dann noch nachträglich seinen Willen bekundet und der AOK mitgeteilt, dass es schon seine Absicht war, dass der Patient die Therapie erhält, aber da war es halt zu spät.
Aber es ging definitiv nicht um den Änderungsstempel SORRY !!!!
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OH - danke der Nachfrage !!! Asche auf mein Haupt, ich hab wieder zu schnell gelesen. :frowning: Es fehlte bei ihm die Arztunterschrift auf der Verordnung so ganz grundsätzlich. Der Arzt hat hier auch nach der Abrechnung dann noch nachträglich seinen Willen bekundet und der AOK mitgeteilt, dass es schon seine Absicht war, dass der Patient die Therapie erhält, aber da war es halt zu spät. Aber es ging definitiv [b]nicht[/b] um den Änderungsstempel SORRY !!!!
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Susulo schrieb:

OH - danke der Nachfrage !!! Asche auf mein Haupt, ich hab wieder zu schnell gelesen. :frowning:
Es fehlte bei ihm die Arztunterschrift auf der Verordnung so ganz grundsätzlich. Der Arzt hat hier auch nach der Abrechnung dann noch nachträglich seinen Willen bekundet und der AOK mitgeteilt, dass es schon seine Absicht war, dass der Patient die Therapie erhält, aber da war es halt zu spät.
Aber es ging definitiv nicht um den Änderungsstempel SORRY !!!!

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ali schrieb:

Jaja, die AOK findet fehlende Arztunterschriften nicht heilbar...

das Rezept wurde aber geändert (vor der Abrechnung) lediglich die Arztunterschrift fehlte.

Klage(drohung) mit RA (bitte einen mit Erfahrung diesbezüglich) dürfte erfolgversprechend sein, der Arzt hat ja seinen Willen mit dem “Duplikat“ nochmal bestätigt.

Ansonsten BITTE Änderungen von Heilmitteln IMMER nur mit Arztunterschrift (nicht nur für Dich....)

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Wonderwoman
11.01.2019 14:52
FSchulze schrieb am 11.1.19 10:41:
hallo liebes forum,
folgender Fall:

AOK Niedersachsen, Patient mit 6x KG als Bewegungsbad kommt zu uns, wir behandeln 6 x KG, Kollegin streicht das Bewegungsbad nach Rücksprache mit Arzt weg, wird eingereicht, AOK kürzt -zu Recht- da handschriftliche Änderung ohne Stempel und Unterschrift.

Wir besorgen uns das Rezept (KG, kein Bewegungsbad!) vom Arzt neu,lassen Pat. 6x unterschreiben und reichen es beim Abrechnungszentrum neu ein.
Erneute Kürzung von der AOK, angeblich nachträgliche Änderungen gehen nicht...



Aus meiner Sicht handelt es sich um eine HMR-konforme VO. Aufgrund des Formfehlers könnte die VO schwebend unwirksam sein und der Arzt als Vertreter der KK hat diesen Fehler durch nachträgliche Unterschrift geheilt und der Vertrag ist somit nachträglich zustande gekommen.
Und wie gesagt... der Arzt ist in diesem Fall Vertreter der KK und deshalb kann seine Handlung (= Unterschrift) der KK zugerechnet werden.
Ich würde klagen... allerdings nehme ich mir keinen Rechtsanwalt, weil es vor dem Sozialgericht keinen Anwaltszwang gibt. Und anders als bei einem Zivilgericht muss man den Richtern nicht alles vorkauen... die sind auch gehalten, selbst zu "ermitteln".
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[zitat]FSchulze schrieb am 11.1.19 10:41: hallo liebes forum, folgender Fall: AOK Niedersachsen, Patient mit 6x KG als Bewegungsbad kommt zu uns, wir behandeln 6 x KG, Kollegin streicht das Bewegungsbad nach Rücksprache mit Arzt weg, wird eingereicht, AOK kürzt -zu Recht- da handschriftliche Änderung ohne Stempel und Unterschrift. Wir besorgen uns das Rezept (KG, kein Bewegungsbad!) vom Arzt neu,lassen Pat. 6x unterschreiben und reichen es beim Abrechnungszentrum neu ein. Erneute Kürzung von der AOK, angeblich nachträgliche Änderungen gehen nicht... [/zitat] Aus meiner Sicht handelt es sich um eine HMR-konforme VO. Aufgrund des Formfehlers könnte die VO schwebend unwirksam sein und der Arzt als Vertreter der KK hat diesen Fehler durch nachträgliche Unterschrift geheilt und der Vertrag ist somit nachträglich zustande gekommen. Und wie gesagt... der Arzt ist in diesem Fall Vertreter der KK und deshalb kann seine Handlung (= Unterschrift) der KK zugerechnet werden. Ich würde klagen... allerdings nehme ich mir keinen Rechtsanwalt, weil es vor dem Sozialgericht keinen Anwaltszwang gibt. Und anders als bei einem Zivilgericht muss man den Richtern nicht alles vorkauen... die sind auch gehalten, selbst zu "ermitteln".
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Wonderwoman schrieb:

FSchulze schrieb am 11.1.19 10:41:
hallo liebes forum,
folgender Fall:

AOK Niedersachsen, Patient mit 6x KG als Bewegungsbad kommt zu uns, wir behandeln 6 x KG, Kollegin streicht das Bewegungsbad nach Rücksprache mit Arzt weg, wird eingereicht, AOK kürzt -zu Recht- da handschriftliche Änderung ohne Stempel und Unterschrift.

Wir besorgen uns das Rezept (KG, kein Bewegungsbad!) vom Arzt neu,lassen Pat. 6x unterschreiben und reichen es beim Abrechnungszentrum neu ein.
Erneute Kürzung von der AOK, angeblich nachträgliche Änderungen gehen nicht...



Aus meiner Sicht handelt es sich um eine HMR-konforme VO. Aufgrund des Formfehlers könnte die VO schwebend unwirksam sein und der Arzt als Vertreter der KK hat diesen Fehler durch nachträgliche Unterschrift geheilt und der Vertrag ist somit nachträglich zustande gekommen.
Und wie gesagt... der Arzt ist in diesem Fall Vertreter der KK und deshalb kann seine Handlung (= Unterschrift) der KK zugerechnet werden.
Ich würde klagen... allerdings nehme ich mir keinen Rechtsanwalt, weil es vor dem Sozialgericht keinen Anwaltszwang gibt. Und anders als bei einem Zivilgericht muss man den Richtern nicht alles vorkauen... die sind auch gehalten, selbst zu "ermitteln".

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FSchulze
20.01.2019 18:09
Update...

Habe mit Rechtsanwalt Dr. Alt aus Aachen gesprochen,er machte mir wenig Hoffnung...

Problem ist wohl, dass nachträgliche Änderung nicht zulässig sei...

Kosten waren wohl erstmal ca. 400 Euro, und das bei ca. 110 Euro Streitwert.
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Update... Habe mit Rechtsanwalt Dr. Alt aus Aachen gesprochen,er machte mir wenig Hoffnung... Problem ist wohl, dass nachträgliche Änderung nicht zulässig sei... Kosten waren wohl erstmal ca. 400 Euro, und das bei ca. 110 Euro Streitwert.
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ali
20.01.2019 20:14
FSchulze schrieb am 20.1.19 18:09

Problem ist wohl, dass nachträgliche Änderung nicht zulässig sei...


Hmm, leg das doch nochmal den Buchner Anwälten vor...ich geh eher mit ww.
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[zitat]FSchulze schrieb am 20.1.19 18:09 Problem ist wohl, dass nachträgliche Änderung nicht zulässig sei... [/zitat] Hmm, leg das doch nochmal den Buchner Anwälten vor...ich geh eher mit ww.
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ali schrieb:

FSchulze schrieb am 20.1.19 18:09

Problem ist wohl, dass nachträgliche Änderung nicht zulässig sei...


Hmm, leg das doch nochmal den Buchner Anwälten vor...ich geh eher mit ww.

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FSchulze schrieb:

Update...

Habe mit Rechtsanwalt Dr. Alt aus Aachen gesprochen,er machte mir wenig Hoffnung...

Problem ist wohl, dass nachträgliche Änderung nicht zulässig sei...

Kosten waren wohl erstmal ca. 400 Euro, und das bei ca. 110 Euro Streitwert.

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hermi
20.01.2019 18:38
FSchulze schrieb am 11.1.19 10:41:
hallo liebes forum,
folgender Fall:

........ Kollegin streicht das Bewegungsbad nach Rücksprache mit Arzt weg, wird eingereicht, ....


Es wäre das Normalste der Welt, wenn die AOK, bei Zweifeln darüber, ob diese Rücksprache
stattgefunden hat, beim involvierten Arzt anriefe, um diesen Sachverhalt zu klären.
Nach meiner Erfahrung werden solche Änderungen bei den Ärzten immer entsprechend dokumentiert.
Dass sowas aber nicht stattfindet, zeigt, wie die Kassen in Wahrheit gestrickt sind.
Auch das sind so Zeichen an der Wand für junge Berufsanfänger, auf was sie sich da eingelassen haben.
Wer hat auf Dauer schon Bock auf so eine "Partnerschaft"?
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[zitat]FSchulze schrieb am 11.1.19 10:41: hallo liebes forum, folgender Fall: ........ Kollegin streicht das Bewegungsbad [b]nach Rücksprache mit Arzt weg[/b], wird eingereicht, .... [/zitat] Es wäre das Normalste der Welt, wenn die AOK, bei Zweifeln darüber, ob diese Rücksprache stattgefunden hat, beim involvierten Arzt anriefe, um diesen Sachverhalt zu klären. Nach meiner Erfahrung werden solche Änderungen bei den Ärzten immer entsprechend dokumentiert. Dass sowas aber nicht stattfindet, zeigt, wie die Kassen in Wahrheit gestrickt sind. Auch das sind so Zeichen an der Wand für junge Berufsanfänger, auf was sie sich da eingelassen haben. Wer hat auf Dauer schon Bock auf so eine "Partnerschaft"?
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hermi schrieb:

FSchulze schrieb am 11.1.19 10:41:
hallo liebes forum,
folgender Fall:

........ Kollegin streicht das Bewegungsbad nach Rücksprache mit Arzt weg, wird eingereicht, ....


Es wäre das Normalste der Welt, wenn die AOK, bei Zweifeln darüber, ob diese Rücksprache
stattgefunden hat, beim involvierten Arzt anriefe, um diesen Sachverhalt zu klären.
Nach meiner Erfahrung werden solche Änderungen bei den Ärzten immer entsprechend dokumentiert.
Dass sowas aber nicht stattfindet, zeigt, wie die Kassen in Wahrheit gestrickt sind.
Auch das sind so Zeichen an der Wand für junge Berufsanfänger, auf was sie sich da eingelassen haben.
Wer hat auf Dauer schon Bock auf so eine "Partnerschaft"?

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VAUPE
21.01.2019 07:31
FSchulze schrieb am 11.1.19 10:41:
hallo liebes forum,...…….
………….
Lohnt sich Eurer Meinung nach der Gang zum Rechtsanwalt?

/zitat]

Wenn Du sehr gut ausgelastet bist:............Nein.
(Wenn Du das Restrisiko, den Ärger, die Lauferei, die Aufbereitung, Abrechnung, Forendiskussion etc. rechnest.)
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[zitat]FSchulze schrieb am 11.1.19 10:41: hallo liebes forum,...……. …………. [b]Lohnt sich Eurer Meinung nach der Gang zum Rechtsanwalt[/b]? /zitat] Wenn Du sehr gut ausgelastet bist:............Nein. (Wenn Du das Restrisiko, den Ärger, die Lauferei, die Aufbereitung, Abrechnung, Forendiskussion etc. rechnest.)
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VAUPE schrieb:

FSchulze schrieb am 11.1.19 10:41:
hallo liebes forum,...…….
………….
Lohnt sich Eurer Meinung nach der Gang zum Rechtsanwalt?

/zitat]

Wenn Du sehr gut ausgelastet bist:............Nein.
(Wenn Du das Restrisiko, den Ärger, die Lauferei, die Aufbereitung, Abrechnung, Forendiskussion etc. rechnest.)

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Tempelritter
21.01.2019 07:51
FSchulze schrieb am 11.1.19 10:41:
hallo liebes forum,
folgender Fall:

AOK Niedersachsen, Patient mit 6x KG als Bewegungsbad kommt zu uns, wir behandeln 6 x KG, Kollegin streicht das Bewegungsbad nach Rücksprache mit Arzt weg, wird eingereicht, AOK kürzt -zu Recht- da handschriftliche Änderung ohne Stempel und Unterschrift.

Wir besorgen uns das Rezept (KG, kein Bewegungsbad!) vom Arzt neu,lassen Pat. 6x unterschreiben und reichen es beim Abrechnungszentrum neu ein.
Erneute Kürzung von der AOK, angeblich nachträgliche Änderungen gehen nicht...

Nach Widerspruch und Diskussion mit dem obersten Abrechnungsfuzzi der AOK weiterhin Absetzung.

Meine Argumentation: neues Rezept absolut heilmittelkonform, muss gezahlt werden
AOK Argumentation: es ist eine nachträgliche Änderung, da dasselbe Datum ...

Lohnt sich Eurer Meinung nach der Gang zum Rechtsanwalt?

Klar, beim Erstrezept unser Fehler, aber muss das 2. Rezept nicht gezahlt werden da absolut regelkonform??


Ich sage der Gang zum Anwalt lohnt sich nicht, hier hat die Kasse recht. Das Heilmittel kann nur der Arzt ändern, bzw die Änderung per Unterschrift bestätigen. So was geht in keinem R-Vertrag und keinen FAQ per Rücksprache. Das erneute Abrechnen per Duplikat macht das nicht besser. Hier sehe ich den Fehler eindeutig auf eurer Seite.
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[zitat]FSchulze schrieb am 11.1.19 10:41: hallo liebes forum, folgender Fall: AOK Niedersachsen, Patient mit 6x KG als Bewegungsbad kommt zu uns, wir behandeln 6 x KG, Kollegin streicht das Bewegungsbad nach Rücksprache mit Arzt weg, wird eingereicht, AOK kürzt -zu Recht- da handschriftliche Änderung ohne Stempel und Unterschrift. Wir besorgen uns das Rezept (KG, kein Bewegungsbad!) vom Arzt neu,lassen Pat. 6x unterschreiben und reichen es beim Abrechnungszentrum neu ein. Erneute Kürzung von der AOK, angeblich nachträgliche Änderungen gehen nicht... Nach Widerspruch und Diskussion mit dem obersten Abrechnungsfuzzi der AOK weiterhin Absetzung. Meine Argumentation: neues Rezept absolut heilmittelkonform, muss gezahlt werden AOK Argumentation: es ist eine nachträgliche Änderung, da dasselbe Datum ... Lohnt sich Eurer Meinung nach der Gang zum Rechtsanwalt? Klar, beim Erstrezept unser Fehler, aber muss das 2. Rezept nicht gezahlt werden da absolut regelkonform?? [/zitat] Ich sage der Gang zum Anwalt lohnt sich nicht, hier hat die Kasse recht. Das Heilmittel kann nur der Arzt ändern, bzw die Änderung per Unterschrift bestätigen. So was geht in keinem R-Vertrag und keinen FAQ per Rücksprache. Das erneute Abrechnen per Duplikat macht das nicht besser. Hier sehe ich den Fehler eindeutig auf eurer Seite.
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Tempelritter schrieb:

FSchulze schrieb am 11.1.19 10:41:
hallo liebes forum,
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AOK Niedersachsen, Patient mit 6x KG als Bewegungsbad kommt zu uns, wir behandeln 6 x KG, Kollegin streicht das Bewegungsbad nach Rücksprache mit Arzt weg, wird eingereicht, AOK kürzt -zu Recht- da handschriftliche Änderung ohne Stempel und Unterschrift.

Wir besorgen uns das Rezept (KG, kein Bewegungsbad!) vom Arzt neu,lassen Pat. 6x unterschreiben und reichen es beim Abrechnungszentrum neu ein.
Erneute Kürzung von der AOK, angeblich nachträgliche Änderungen gehen nicht...

Nach Widerspruch und Diskussion mit dem obersten Abrechnungsfuzzi der AOK weiterhin Absetzung.

Meine Argumentation: neues Rezept absolut heilmittelkonform, muss gezahlt werden
AOK Argumentation: es ist eine nachträgliche Änderung, da dasselbe Datum ...

Lohnt sich Eurer Meinung nach der Gang zum Rechtsanwalt?

Klar, beim Erstrezept unser Fehler, aber muss das 2. Rezept nicht gezahlt werden da absolut regelkonform??


Ich sage der Gang zum Anwalt lohnt sich nicht, hier hat die Kasse recht. Das Heilmittel kann nur der Arzt ändern, bzw die Änderung per Unterschrift bestätigen. So was geht in keinem R-Vertrag und keinen FAQ per Rücksprache. Das erneute Abrechnen per Duplikat macht das nicht besser. Hier sehe ich den Fehler eindeutig auf eurer Seite.



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