physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

NRW

Zum neuen Jahr wird in meinem
jungen Team eine Stelle in Teil
-oder Vollzeit frei. Ich biete
helle , moderne Räumlichkeiten,
großzügige Unterstützung zu
Fortbildungen , viel Freizeit und
Urlaubstage , super nette
Kollegen/innen und interessante
Patienten/innen ( kleine und große
). Wir behandeln seit 32 Jahren
Kinder aller Altersgruppen und
neurologische Erwachsene. Ein
Zertifikat ( Vojta / Bobath ) wäre
wünschenswert, ist aber nicht
zwingend erforderlich. Ich , als
Praxisinhaberin habe ...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung M41.19 juvenile Skoliose

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
M41.19 juvenile Skoliose
Es gibt 4 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
06.04.2025 16:33
Hallo Zusammen, seit Jahren behandle ich ein junges Mädchen bzw. jetzt junge Frau mit o.g. Diagnose. Sie hatte immer 36 x KG Verordnungen. Mittlerweile ist sie 18, und der Arzt weigert sich die Verordnung auf 6 x KG zu korrigieren. Ich habe die erste Verordnung nach dem 18. Geburtstag nach 6 x KG abgerechnet, nun hat er wieder ein Duplikat der letzten Verordnung mit 36 ausgestellt. Ich bin der Meinung das bei der Diagnose ab dem 18. Lj. nur reguläre Verordnungen, bis zu 3 x 6 Behandlungen, ausgestellt werden dürfen, bin ich verwirrt, oder der Arzt, die Arztpraxis?
Vielen lieben Dank für eure Informationen
1

Gefällt mir

Hallo Zusammen, seit Jahren behandle ich ein junges Mädchen bzw. jetzt junge Frau mit o.g. Diagnose. Sie hatte immer 36 x KG Verordnungen. Mittlerweile ist sie 18, und der Arzt weigert sich die Verordnung auf 6 x KG zu korrigieren. Ich habe die erste Verordnung nach dem 18. Geburtstag nach 6 x KG abgerechnet, nun hat er wieder ein Duplikat der letzten Verordnung mit 36 ausgestellt. Ich bin der Meinung das bei der Diagnose ab dem 18. Lj. nur reguläre Verordnungen, bis zu 3 x 6 Behandlungen, ausgestellt werden dürfen, bin ich verwirrt, oder der Arzt, die Arztpraxis? Vielen lieben Dank für eure Informationen
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
06.04.2025 17:22
@Anonymer Teilnehmer Du hast recht. Mit dem erreichen des 18. Lebensjahres ist es kein LHB/BVB mehr. Somit sind nur noch 6 BE pro Verordnung möglich.

Allerdings kann der Arzt soviel 6er-Verordnungen ausstellen, wie er möchte. Das ist nicht dein Problem.
1

Gefällt mir

• Ahn
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Du hast recht. Mit dem erreichen des 18. Lebensjahres ist es kein LHB/BVB mehr. Somit sind nur noch 6 BE pro Verordnung möglich. Allerdings kann der Arzt soviel 6er-Verordnungen ausstellen, wie er möchte. Das ist nicht dein Problem.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Du hast recht. Mit dem erreichen des 18. Lebensjahres ist es kein LHB/BVB mehr. Somit sind nur noch 6 BE pro Verordnung möglich.

Allerdings kann der Arzt soviel 6er-Verordnungen ausstellen, wie er möchte. Das ist nicht dein Problem.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
06.04.2025 18:05
... und warum kann die junge Dame nicht ein selbstbestimmtes Leben incl. Übungen führen? Bin selber juveniler Skoliotiker seit über 70 Jahren und inzwischen über 60°.-
1

Gefällt mir

... und warum kann die junge Dame nicht ein selbstbestimmtes Leben incl. Übungen führen? Bin selber juveniler Skoliotiker seit über 70 Jahren und inzwischen über 60°.-
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

... und warum kann die junge Dame nicht ein selbstbestimmtes Leben incl. Übungen führen? Bin selber juveniler Skoliotiker seit über 70 Jahren und inzwischen über 60°.-

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
06.04.2025 18:11
@hgb Sie arbeitet fleißig mit ihrem Übungsprogramm, ist von über 25Grad auch auf 12, wir bauen die Krankengymnastik langsam ab, daher bin ich auch mit 6er Verordnungen ok.
4

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
• Inche
• tinki
[mention]hgb[/mention] Sie arbeitet fleißig mit ihrem Übungsprogramm, ist von über 25Grad auch auf 12, wir bauen die Krankengymnastik langsam ab, daher bin ich auch mit 6er Verordnungen ok.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

@hgb Sie arbeitet fleißig mit ihrem Übungsprogramm, ist von über 25Grad auch auf 12, wir bauen die Krankengymnastik langsam ab, daher bin ich auch mit 6er Verordnungen ok.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Zusammen, seit Jahren behandle ich ein junges Mädchen bzw. jetzt junge Frau mit o.g. Diagnose. Sie hatte immer 36 x KG Verordnungen. Mittlerweile ist sie 18, und der Arzt weigert sich die Verordnung auf 6 x KG zu korrigieren. Ich habe die erste Verordnung nach dem 18. Geburtstag nach 6 x KG abgerechnet, nun hat er wieder ein Duplikat der letzten Verordnung mit 36 ausgestellt. Ich bin der Meinung das bei der Diagnose ab dem 18. Lj. nur reguläre Verordnungen, bis zu 3 x 6 Behandlungen, ausgestellt werden dürfen, bin ich verwirrt, oder der Arzt, die Arztpraxis?
Vielen lieben Dank für eure Informationen



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung M41.19 juvenile Skoliose

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns