physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Deutschland

Timmermeister Schule Münster
(Schule für Physiotherapie)

Lehrende (m/w/d) für
Physiotherapie

Schwerpunkt Neurologie | Teilzeit
(ca. 50 %)| unbefristet

Starten Sie mit uns in eine neue
berufliche Perspektive!
Die Timmermeister Schule für
Physiotherapie GmbH in Münster
steht für eine qualifizierte,
praxisnahe Ausbildung und eine
persönliche Lernatmosphäre. Wir
begleiten unsere Lernenden auf
ihrem Weg in einen vielseitigen und
verantwortungsvollen
Gesundheitsberuf.
Zur Verstärku...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Massage Verordnung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Massage Verordnung
Es gibt 10 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wrupe
04.06.2013 08:47
Ist es möglich Verordnungen ausserhalb des Regelfalles für Massage auszustellen
1

Gefällt mir

Ist es möglich Verordnungen ausserhalb des Regelfalles für Massage auszustellen
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Wrupe schrieb:

Ist es möglich Verordnungen ausserhalb des Regelfalles für Massage auszustellen

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
morpheus-06
04.06.2013 08:54
Ja für max. 10 Behandlungen -> HMR u. HMK
1

Gefällt mir

Ja für max. 10 Behandlungen -> HMR u. HMK
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
SGBV
04.06.2013 09:11
Nein, adR ist ohne Beschränkung auf 10x.
Beschränkung auf 10x stand im alten Frage-/Antwortenkatalog. Wurde nicht in die neue HMR übernommen, gilt nicht mehr (egal was der neue Frage-/Antworten-Katalog dazu sagt).
Siehe Punkt 2.2 -> momentan gelten gar keine Beschränkungen für Massagen jeder Art adR : Link
(Der Satz, mit dem die Beschränkung für KMT UND MLD gekommen wäre, wurde wieder gestrichen Link).
1

Gefällt mir

• jojohppt
Nein, adR ist ohne Beschränkung auf 10x. Beschränkung auf 10x stand im alten Frage-/Antwortenkatalog. Wurde nicht in die neue HMR übernommen, gilt nicht mehr (egal was der neue Frage-/Antworten-Katalog dazu sagt). Siehe Punkt 2.2 -> momentan gelten gar keine Beschränkungen für Massagen jeder Art adR : http://www.g-ba.de/downloads/40-268-1652/2011-05-19_HeilM-RL_Aenderung%20Neufassung_TrG.pdf (Der Satz, mit dem die Beschränkung für KMT UND MLD gekommen wäre, wurde wieder gestrichen http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1321/2011-05-19_HeilM-RL_Aenderung%20Neufassung_BAnz.pdf).
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



SGBV schrieb:

Nein, adR ist ohne Beschränkung auf 10x.
Beschränkung auf 10x stand im alten Frage-/Antwortenkatalog. Wurde nicht in die neue HMR übernommen, gilt nicht mehr (egal was der neue Frage-/Antworten-Katalog dazu sagt).
Siehe Punkt 2.2 -> momentan gelten gar keine Beschränkungen für Massagen jeder Art adR : Link
(Der Satz, mit dem die Beschränkung für KMT UND MLD gekommen wäre, wurde wieder gestrichen Link).

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
04.06.2013 09:47
der alte und noch gültige FAQ sagt:
32) Können Massagen außerhalb des Regelfalls verordnet werden?
Ja. Wenn diese im Regelfall möglich waren, jedoch für alle Verordnungen außerhalb des Regelfalls zusammen insgesamt bis zu der im Regelfall genannten Anzahl für Massagen. Soweit auch dies nicht ausreicht, ist zu prüfen, ob ggf. Rehabilitationsleistungen oder andere Maßnahmen notwendig sind.

Und die Menge der Massagen im Regelfall ist auch max. 10 begrenzt und lt. HMR gilt das dann auch für Vo. adR. Alles andere setzen die Kassen meist ab.
1

Gefällt mir

der alte und noch gültige FAQ sagt: 32) Können Massagen außerhalb des Regelfalls verordnet werden? Ja. Wenn diese im Regelfall möglich waren, jedoch für alle Verordnungen außerhalb des Regelfalls zusammen insgesamt bis zu der im Regelfall genannten Anzahl für Massagen. Soweit auch dies nicht ausreicht, ist zu prüfen, ob ggf. Rehabilitationsleistungen oder andere Maßnahmen notwendig sind. Und die Menge der Massagen im Regelfall ist auch max. 10 begrenzt und lt. HMR gilt das dann auch für Vo. adR. Alles andere setzen die Kassen meist ab.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

der alte und noch gültige FAQ sagt:
32) Können Massagen außerhalb des Regelfalls verordnet werden?
Ja. Wenn diese im Regelfall möglich waren, jedoch für alle Verordnungen außerhalb des Regelfalls zusammen insgesamt bis zu der im Regelfall genannten Anzahl für Massagen. Soweit auch dies nicht ausreicht, ist zu prüfen, ob ggf. Rehabilitationsleistungen oder andere Maßnahmen notwendig sind.

Und die Menge der Massagen im Regelfall ist auch max. 10 begrenzt und lt. HMR gilt das dann auch für Vo. adR. Alles andere setzen die Kassen meist ab.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
SGBV
04.06.2013 10:04
Der alte FAQ ist gültig für Vo vor 01.07.2011, nicht für neue.

Warum hätte der G-BA bei Neufassung der HMR eine Begrenzung in § 8 für KMT reinschreiben wollen, wenn der von Dir zitierte Satz des alten FAQ damals von der HMR/dem HMK gedeckt gewesen wäre??? Dann hätte man ihn gar nicht gebraucht! Bei Neufassung der HMR wurde der alte FAQ mit in die HMR "verbaut" (deshalb gilt er auch nicht für Vo ab 01.07.11).
Daher wollte man die Massagen adR begrenzen. Das fiel beim Gesundheitsministerium durch, nachdem es massive Widerstände gab. Resultat: Alle Begrenzungen für Massagen adR wurde zurückgenommen und sollen später in die HMR eingebracht werden. "Später" war aber noch nicht.
Klar setzen die Kassen ab, weil sie von der alten Regelung nicht lassen wollen (und auch die wenigsten die G-BA Schriften kennen). Mit den in den Links zitierten Klarstellungen bekommt man im Widerspruchsverfahren sein Geld - weil es keine gültige Begrenzung auf 10x KMT adR gibt und man das nachweisen kann. Dort steht doch wohl schwarz auf weiß, dass KMT und MLD adR gleich zu setzen sind.
1

Gefällt mir

• jojohppt
Der alte FAQ ist gültig für Vo vor 01.07.2011, nicht für neue. Warum hätte der G-BA bei Neufassung der HMR eine Begrenzung in § 8 für KMT reinschreiben wollen, wenn der von Dir zitierte Satz des alten FAQ damals von der HMR/dem HMK gedeckt gewesen wäre??? Dann hätte man ihn gar nicht gebraucht! Bei Neufassung der HMR wurde der alte FAQ mit in die HMR "verbaut" (deshalb gilt er auch nicht für Vo ab 01.07.11). Daher wollte man die Massagen adR begrenzen. Das fiel beim Gesundheitsministerium durch, nachdem es massive Widerstände gab. Resultat: Alle Begrenzungen für Massagen adR wurde zurückgenommen und sollen später in die HMR eingebracht werden. "Später" war aber noch nicht. Klar setzen die Kassen ab, weil sie von der alten Regelung nicht lassen wollen (und auch die wenigsten die G-BA Schriften kennen). Mit den in den Links zitierten Klarstellungen bekommt man im Widerspruchsverfahren sein Geld - weil es keine gültige Begrenzung auf 10x KMT adR gibt und man das nachweisen kann. Dort steht doch wohl schwarz auf weiß, dass KMT und MLD adR gleich zu setzen sind.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



SGBV schrieb:

Der alte FAQ ist gültig für Vo vor 01.07.2011, nicht für neue.

Warum hätte der G-BA bei Neufassung der HMR eine Begrenzung in § 8 für KMT reinschreiben wollen, wenn der von Dir zitierte Satz des alten FAQ damals von der HMR/dem HMK gedeckt gewesen wäre??? Dann hätte man ihn gar nicht gebraucht! Bei Neufassung der HMR wurde der alte FAQ mit in die HMR "verbaut" (deshalb gilt er auch nicht für Vo ab 01.07.11).
Daher wollte man die Massagen adR begrenzen. Das fiel beim Gesundheitsministerium durch, nachdem es massive Widerstände gab. Resultat: Alle Begrenzungen für Massagen adR wurde zurückgenommen und sollen später in die HMR eingebracht werden. "Später" war aber noch nicht.
Klar setzen die Kassen ab, weil sie von der alten Regelung nicht lassen wollen (und auch die wenigsten die G-BA Schriften kennen). Mit den in den Links zitierten Klarstellungen bekommt man im Widerspruchsverfahren sein Geld - weil es keine gültige Begrenzung auf 10x KMT adR gibt und man das nachweisen kann. Dort steht doch wohl schwarz auf weiß, dass KMT und MLD adR gleich zu setzen sind.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
04.06.2013 10:32
Hm.............. :unamused: das gibt mir zu denken, werde noch einmal genau nachlesen.

1

Gefällt mir

Hm.............. :unamused: das gibt mir zu denken, werde noch einmal genau nachlesen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

Hm.............. :unamused: das gibt mir zu denken, werde noch einmal genau nachlesen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
SGBV
04.06.2013 11:03
Tu das und probier es aus. Du scheust doch den Widerspruch sonst auch nicht.
1

Gefällt mir

Tu das und probier es aus. Du scheust doch den Widerspruch sonst auch nicht.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



SGBV schrieb:

Tu das und probier es aus. Du scheust doch den Widerspruch sonst auch nicht.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
04.06.2013 11:07
richtig, ich war allerdings anderer Meinung.
1

Gefällt mir

richtig, ich war allerdings anderer Meinung.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

richtig, ich war allerdings anderer Meinung.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
SGBV
04.06.2013 11:45
Der GKV-SV war auch anderer Meinung. Daher wurde die HMR vom 01.07.2011 ohne seine Stimme beschlossen: Deutsches Ärzteblatt: Heilmittelrichtlinie: Immer noch Beratungsbedarf (01.07.2011)
Die Kassen vertreten mit der Begrenzung auf 10x KMT adR eine Meinung des GKV-SV, aber keine des G-BA.
w.z.b.w.



[bearbeitet am 04.06.13 11:46]
1

Gefällt mir

• jojohppt
Der GKV-SV war auch anderer Meinung. Daher wurde die HMR vom 01.07.2011 ohne seine Stimme beschlossen: http://www.aerzteblatt.de/archiv/95500/Heilmittelrichtlinie-Immer-noch-Beratungsbedarf Die Kassen vertreten mit der Begrenzung auf 10x KMT adR eine Meinung des GKV-SV, aber keine des G-BA. w.z.b.w. [bearbeitet am 04.06.13 11:46]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



SGBV schrieb:

Der GKV-SV war auch anderer Meinung. Daher wurde die HMR vom 01.07.2011 ohne seine Stimme beschlossen: Deutsches Ärzteblatt: Heilmittelrichtlinie: Immer noch Beratungsbedarf (01.07.2011)
Die Kassen vertreten mit der Begrenzung auf 10x KMT adR eine Meinung des GKV-SV, aber keine des G-BA.
w.z.b.w.



[bearbeitet am 04.06.13 11:46]

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

morpheus-06 schrieb:

Ja für max. 10 Behandlungen -> HMR u. HMK

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
SGBV
04.06.2013 11:44
sorry, war falsch platziert.



[bearbeitet am 04.06.13 11:45]
1

Gefällt mir

sorry, war falsch platziert. [bearbeitet am 04.06.13 11:45]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

SGBV schrieb:

sorry, war falsch platziert.



[bearbeitet am 04.06.13 11:45]



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Massage Verordnung

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns