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mbone
21.06.2019 12:48
Jetzt hab ich endlich auch eine
2016 hab ich 2 seperate Rezepte einer Pat parallel behandelt. Gleiche Diagnose und Indik.schl. aber einmal KG und einmal MT als Verordnung.
Dass beide auf einem Rezept nicht möglich sind war mir klar, ich dachte aber dass das auf seperaten rezepten möglich sei.
Lieg ich da falsch?
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Jetzt hab ich endlich auch eine 2016 hab ich 2 seperate Rezepte einer Pat parallel behandelt. Gleiche Diagnose und Indik.schl. aber einmal KG und einmal MT als Verordnung. Dass beide auf einem Rezept nicht möglich sind war mir klar, ich dachte aber dass das auf seperaten rezepten möglich sei. Lieg ich da falsch?
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mbone schrieb:

Jetzt hab ich endlich auch eine
2016 hab ich 2 seperate Rezepte einer Pat parallel behandelt. Gleiche Diagnose und Indik.schl. aber einmal KG und einmal MT als Verordnung.
Dass beide auf einem Rezept nicht möglich sind war mir klar, ich dachte aber dass das auf seperaten rezepten möglich sei.
Lieg ich da falsch?

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Xela
21.06.2019 13:09
mbone schrieb am 21.6.19 12:48:
Jetzt hab ich endlich auch eine
2016 hab ich 2 seperate Rezepte einer Pat parallel behandelt. Gleiche Diagnose und Indik.schl. aber einmal KG und einmal MT als Verordnung.
Dass beide auf einem Rezept nicht möglich sind war mir klar, ich dachte aber dass das auf seperaten rezepten möglich sei.
Lieg ich da falsch?


Ja - Sie liegen falsch. Das ging noch nie. :astonished:
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[zitat]mbone schrieb am 21.6.19 12:48: Jetzt hab ich endlich auch eine 2016 hab ich 2 seperate Rezepte einer Pat parallel behandelt. Gleiche Diagnose und Indik.schl. aber einmal KG und einmal MT als Verordnung. Dass beide auf einem Rezept nicht möglich sind war mir klar, ich dachte aber dass das auf seperaten rezepten möglich sei. [b]Lieg ich da falsch?[/b] [/zitat] Ja - Sie liegen falsch. Das ging noch nie. :astonished:
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Xela schrieb:

mbone schrieb am 21.6.19 12:48:
Jetzt hab ich endlich auch eine
2016 hab ich 2 seperate Rezepte einer Pat parallel behandelt. Gleiche Diagnose und Indik.schl. aber einmal KG und einmal MT als Verordnung.
Dass beide auf einem Rezept nicht möglich sind war mir klar, ich dachte aber dass das auf seperaten rezepten möglich sei.
Lieg ich da falsch?


Ja - Sie liegen falsch. Das ging noch nie. :astonished:

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Lars van Ravenzwaaij
21.06.2019 13:17
Yep, da liegst du falsch. Lt. HMR heißt es KG/MT. Das '/' steht für 'oder' :hushed:
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Yep, da liegst du falsch. Lt. HMR heißt es KG/MT. Das '/' steht für 'oder' :hushed:
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mbone
21.06.2019 13:43
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17:
Yep, da liegst du falsch. Lt. HMR heißt es KG/MT. Das '/' steht für 'oder' :hushed:


Ja, das ist mir schon klar.
Allerdings nahm ich an, dass das für ein Rezept galt.
Es waren ja aber 2 seperate Rezepte. Diagnose ist gleich aber eben unterschiedliche Behandlungsaufrtäge so wie ja auch MT und MLD auf 2 separaten Rezepten gleichzeig verordnet werden.
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[zitat]Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: Yep, da liegst du falsch. Lt. HMR heißt es KG/MT. Das '/' steht für 'oder' :hushed: [/zitat] Ja, das ist mir schon klar. Allerdings nahm ich an, dass das für ein Rezept galt. Es waren ja aber 2 seperate Rezepte. Diagnose ist gleich aber eben unterschiedliche Behandlungsaufrtäge so wie ja auch MT und MLD auf 2 separaten Rezepten gleichzeig verordnet werden.
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mbone schrieb:

Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17:
Yep, da liegst du falsch. Lt. HMR heißt es KG/MT. Das '/' steht für 'oder' :hushed:


Ja, das ist mir schon klar.
Allerdings nahm ich an, dass das für ein Rezept galt.
Es waren ja aber 2 seperate Rezepte. Diagnose ist gleich aber eben unterschiedliche Behandlungsaufrtäge so wie ja auch MT und MLD auf 2 separaten Rezepten gleichzeig verordnet werden.

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ali
21.06.2019 14:05
mbone schrieb am 21.6.19 13:43:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden.

Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS )
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• Lars van Ravenzwaaij
[zitat]mbone schrieb am 21.6.19 13:43: [zitat]Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden. [/zitat] Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS )
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ali schrieb:

mbone schrieb am 21.6.19 13:43:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden.

Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS )

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Tempelritter
22.06.2019 16:31
ali schrieb am 21.6.19 14:05:
mbone schrieb am 21.6.19 13:43:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden.

Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS )

Das ist ein und der gleiche Regelfall. Der IKS ändert daran nicht, nur eine neue Dg. löst einen neuen Regelfall aus. M. M. ist die Absetzung korrekt.
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[zitat]ali schrieb am 21.6.19 14:05: [zitat]mbone schrieb am 21.6.19 13:43: [zitat]Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden. [/zitat] Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS ) [/zitat] Das ist ein und der gleiche Regelfall. Der IKS ändert daran nicht, nur eine neue Dg. löst einen neuen Regelfall aus. M. M. ist die Absetzung korrekt.
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Tempelritter schrieb:

ali schrieb am 21.6.19 14:05:
mbone schrieb am 21.6.19 13:43:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden.

Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS )

Das ist ein und der gleiche Regelfall. Der IKS ändert daran nicht, nur eine neue Dg. löst einen neuen Regelfall aus. M. M. ist die Absetzung korrekt.

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ali
23.06.2019 18:14
Tempelritter schrieb am 22.6.19 16:31:
ali schrieb am 21.6.19 14:05:
mbone schrieb am 21.6.19 13:43:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden.

Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS )

Das ist ein und der gleiche Regelfall. Der IKS ändert daran nicht, nur eine neue Dg. löst einen neuen Regelfall aus. M. M. ist die Absetzung korrekt.

z. B. nach OP geht MT und MLD (wobei das strenggenommen auch ne andere Diagnose nämlich sek. Lymphstörung wäre)
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[zitat]Tempelritter schrieb am 22.6.19 16:31: [zitat]ali schrieb am 21.6.19 14:05: [zitat]mbone schrieb am 21.6.19 13:43: [zitat]Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden. [/zitat] Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS ) [/zitat] Das ist ein und der gleiche Regelfall. Der IKS ändert daran nicht, nur eine neue Dg. löst einen neuen Regelfall aus. M. M. ist die Absetzung korrekt. [/zitat] z. B. nach OP geht MT und MLD (wobei das strenggenommen auch ne andere Diagnose nämlich sek. Lymphstörung wäre)
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ali schrieb:

Tempelritter schrieb am 22.6.19 16:31:
ali schrieb am 21.6.19 14:05:
mbone schrieb am 21.6.19 13:43:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden.

Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS )

Das ist ein und der gleiche Regelfall. Der IKS ändert daran nicht, nur eine neue Dg. löst einen neuen Regelfall aus. M. M. ist die Absetzung korrekt.

z. B. nach OP geht MT und MLD (wobei das strenggenommen auch ne andere Diagnose nämlich sek. Lymphstörung wäre)

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Tempelritter
23.06.2019 18:56
ali schrieb am 23.6.19 18:14:
Tempelritter schrieb am 22.6.19 16:31:
ali schrieb am 21.6.19 14:05:
mbone schrieb am 21.6.19 13:43:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden.

Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS )

Das ist ein und der gleiche Regelfall. Der IKS ändert daran nicht, nur eine neue Dg. löst einen neuen Regelfall aus. M. M. ist die Absetzung korrekt.

z. B. nach OP geht MT und MLD (wobei das strenggenommen auch ne andere Diagnose nämlich sek. Lymphstörung wäre)

Bei der MLD wäre es das Lymphödem und die ander IKS Gruppe. Alles in den HMR zum Nachlesen.
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[zitat]ali schrieb am 23.6.19 18:14: [zitat]Tempelritter schrieb am 22.6.19 16:31: [zitat]ali schrieb am 21.6.19 14:05: [zitat]mbone schrieb am 21.6.19 13:43: [zitat]Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden. [/zitat] Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS ) [/zitat] Das ist ein und der gleiche Regelfall. Der IKS ändert daran nicht, nur eine neue Dg. löst einen neuen Regelfall aus. M. M. ist die Absetzung korrekt. [/zitat] z. B. nach OP geht MT und MLD (wobei das strenggenommen auch ne andere Diagnose nämlich sek. Lymphstörung wäre) [/zitat] Bei der MLD wäre es das Lymphödem und die ander IKS Gruppe. Alles in den HMR zum Nachlesen.
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Tempelritter schrieb:

ali schrieb am 23.6.19 18:14:
Tempelritter schrieb am 22.6.19 16:31:
ali schrieb am 21.6.19 14:05:
mbone schrieb am 21.6.19 13:43:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 21.6.19 13:17: so wie ja auch MT und MLD auf 2 separates Rezepten gleichzeig verordnet werden.

Da hast Du aber grundsätzlicher unterschiedliche Regelfälle ( IKS )

Das ist ein und der gleiche Regelfall. Der IKS ändert daran nicht, nur eine neue Dg. löst einen neuen Regelfall aus. M. M. ist die Absetzung korrekt.

z. B. nach OP geht MT und MLD (wobei das strenggenommen auch ne andere Diagnose nämlich sek. Lymphstörung wäre)

Bei der MLD wäre es das Lymphödem und die ander IKS Gruppe. Alles in den HMR zum Nachlesen.

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Yep, da liegst du falsch. Lt. HMR heißt es KG/MT. Das '/' steht für 'oder' :hushed:

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ali
21.06.2019 13:39
mbone schrieb am 21.6.19 12:48:
Jetzt hab ich endlich auch eine
2016 hab ich 2 seperate Rezepte einer Pat parallel behandelt. Gleiche Diagnose und Indik.schl. aber einmal KG und einmal MT als Verordnung.
Dass beide auf einem Rezept nicht möglich sind war mir klar, ich dachte aber dass das auf seperaten rezepten möglich sei.
Lieg ich da falsch?


Wenn Diagnose wirklich gleich, hat s IKK hier leider recht :grin: selber gleicher Regelfall

edit: haben die gaarrrrr nicht kontroliert tztztz
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[zitat]mbone schrieb am 21.6.19 12:48: Jetzt hab ich endlich auch eine 2016 hab ich 2 seperate Rezepte einer Pat parallel behandelt. Gleiche Diagnose und Indik.schl. aber einmal KG und einmal MT als Verordnung. Dass beide auf einem Rezept nicht möglich sind war mir klar, ich dachte aber dass das auf seperaten rezepten möglich sei. Lieg ich da falsch? [/zitat] Wenn Diagnose wirklich gleich, hat s IKK hier leider recht :grin: selber gleicher Regelfall edit: haben die gaarrrrr nicht kontroliert tztztz
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ali schrieb:

mbone schrieb am 21.6.19 12:48:
Jetzt hab ich endlich auch eine
2016 hab ich 2 seperate Rezepte einer Pat parallel behandelt. Gleiche Diagnose und Indik.schl. aber einmal KG und einmal MT als Verordnung.
Dass beide auf einem Rezept nicht möglich sind war mir klar, ich dachte aber dass das auf seperaten rezepten möglich sei.
Lieg ich da falsch?


Wenn Diagnose wirklich gleich, hat s IKK hier leider recht :grin: selber gleicher Regelfall

edit: haben die gaarrrrr nicht kontroliert tztztz

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mbone
21.06.2019 13:57
Ich soll ja das Geld zurücküberweisen.
Würdet ihr das machen?
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Ich soll ja das Geld zurücküberweisen. Würdet ihr das machen?
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Xela
21.06.2019 17:44
@mbone

Hab ich das jetzt richtig verstanden? In einem Fall haben Sie Recht und rufen der Kasse 40 Euro auf. Im anderen Fall hat die Kasse Recht und Sie überlegen, ob Sie Ihre Schulden begleichen?
Was ist das? Ein Forenspäßchen?
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@mbone Hab ich das jetzt richtig verstanden? In einem Fall haben Sie Recht und rufen der Kasse 40 Euro auf. Im anderen Fall hat die Kasse Recht und Sie überlegen, ob Sie Ihre Schulden begleichen? Was ist das? Ein Forenspäßchen?
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Xela schrieb:

@mbone

Hab ich das jetzt richtig verstanden? In einem Fall haben Sie Recht und rufen der Kasse 40 Euro auf. Im anderen Fall hat die Kasse Recht und Sie überlegen, ob Sie Ihre Schulden begleichen?
Was ist das? Ein Forenspäßchen?

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mbone
22.06.2019 00:03
Xela schrieb am 21.6.19 17:44:
@mbone

Hab ich das jetzt richtig verstanden? In einem Fall haben Sie Recht und rufen der Kasse 40 Euro auf. Im anderen Fall hat die Kasse Recht und Sie überlegen, ob Sie Ihre Schulden begleichen?
Was ist das? Ein Forenspäßchen?


yepp, extra für dich, schatzl.... :smile:
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[zitat]Xela schrieb am 21.6.19 17:44: @mbone Hab ich das jetzt richtig verstanden? In einem Fall haben Sie Recht und rufen der Kasse 40 Euro auf. Im anderen Fall hat die Kasse Recht und Sie überlegen, ob Sie Ihre Schulden begleichen? Was ist das? Ein Forenspäßchen? [/zitat] yepp, extra für dich, schatzl.... :smile:
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mbone schrieb:

Xela schrieb am 21.6.19 17:44:
@mbone

Hab ich das jetzt richtig verstanden? In einem Fall haben Sie Recht und rufen der Kasse 40 Euro auf. Im anderen Fall hat die Kasse Recht und Sie überlegen, ob Sie Ihre Schulden begleichen?
Was ist das? Ein Forenspäßchen?


yepp, extra für dich, schatzl.... :smile:

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Tempelritter
22.06.2019 16:32
mbone schrieb am 21.6.19 13:57:
Ich soll ja das Geld zurücküberweisen.
Würdet ihr das machen?


Nein auf keinen Fall zurück überweisen. Die Kasse soll ins Mahnverfahren gehen, das werden die nicht tun. Meine Einschätzung.
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• mbone
[zitat]mbone schrieb am 21.6.19 13:57: Ich soll ja das Geld zurücküberweisen. Würdet ihr das machen? [/zitat] Nein auf keinen Fall zurück überweisen. Die Kasse soll ins Mahnverfahren gehen, das werden die nicht tun. Meine Einschätzung.
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Tempelritter schrieb:

mbone schrieb am 21.6.19 13:57:
Ich soll ja das Geld zurücküberweisen.
Würdet ihr das machen?


Nein auf keinen Fall zurück überweisen. Die Kasse soll ins Mahnverfahren gehen, das werden die nicht tun. Meine Einschätzung.

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NorbArt
23.06.2019 11:52
mbone schrieb am 21.6.19 13:57:
Ich soll ja das Geld zurücküberweisen.
Würdet ihr das machen?

Wenn sich die IKK so sicher wäre wie es sich hier einige Diskutanten sind, hätten sie sicher abgesetzt statt zurückgefordert.
Ich würde mal Rat bei einem Fachanwalt suchen und dann entscheiden.
Möglichst bei einer/m der/die nicht einer kranken Kasse liiert ist :point_up:
Ein kurzes telefonisches Erstgespräch löst i. d. R. noch keine Kosten aus, kann aber evtl. schon eine Klärung bringen.
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[zitat]mbone schrieb am 21.6.19 13:57: Ich soll ja das Geld zurücküberweisen. Würdet ihr das machen? [/zitat] Wenn sich die IKK so sicher wäre wie es sich hier einige Diskutanten sind, hätten sie sicher abgesetzt statt zurückgefordert. Ich würde mal Rat bei einem Fachanwalt suchen und dann entscheiden. Möglichst bei einer/m der/die nicht einer kranken Kasse liiert ist :point_up: Ein kurzes telefonisches Erstgespräch löst i. d. R. noch keine Kosten aus, kann aber evtl. schon eine Klärung bringen.
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NorbArt schrieb:

mbone schrieb am 21.6.19 13:57:
Ich soll ja das Geld zurücküberweisen.
Würdet ihr das machen?

Wenn sich die IKK so sicher wäre wie es sich hier einige Diskutanten sind, hätten sie sicher abgesetzt statt zurückgefordert.
Ich würde mal Rat bei einem Fachanwalt suchen und dann entscheiden.
Möglichst bei einer/m der/die nicht einer kranken Kasse liiert ist :point_up:
Ein kurzes telefonisches Erstgespräch löst i. d. R. noch keine Kosten aus, kann aber evtl. schon eine Klärung bringen.

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mbone
23.06.2019 18:05
NorbArt schrieb am 23.6.19 11:52:
mbone schrieb am 21.6.19 13:57:
Ich soll ja das Geld zurücküberweisen.
Würdet ihr das machen?

Wenn sich die IKK so sicher wäre wie es sich hier einige Diskutanten sind, hätten sie sicher abgesetzt statt zurückgefordert.
Ich würde mal Rat bei einem Fachanwalt suchen und dann entscheiden.
Möglichst bei einer/m der/die nicht einer kranken Kasse liiert ist :point_up:
Ein kurzes telefonisches Erstgespräch löst i. d. R. noch keine Kosten aus, kann aber evtl. schon eine Klärung bringen.


Direkt absetzen geht ja nicht, da die Rezepte im Frühjahr 2016 abgerechnet wurden.

Allerdings wurde auch geschrieben, dass ansonsten der Zurückzahlbetrag beim Einreichen neuer Rezepte verrechnet wird.
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[zitat]NorbArt schrieb am 23.6.19 11:52: [zitat]mbone schrieb am 21.6.19 13:57: Ich soll ja das Geld zurücküberweisen. Würdet ihr das machen? [/zitat] Wenn sich die IKK so sicher wäre wie es sich hier einige Diskutanten sind, hätten sie sicher abgesetzt statt zurückgefordert. Ich würde mal Rat bei einem Fachanwalt suchen und dann entscheiden. Möglichst bei einer/m der/die nicht einer kranken Kasse liiert ist :point_up: Ein kurzes telefonisches Erstgespräch löst i. d. R. noch keine Kosten aus, kann aber evtl. schon eine Klärung bringen. [/zitat] Direkt absetzen geht ja nicht, da die Rezepte im Frühjahr 2016 abgerechnet wurden. Allerdings wurde auch geschrieben, dass ansonsten der Zurückzahlbetrag beim Einreichen neuer Rezepte verrechnet wird.
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mbone schrieb:

NorbArt schrieb am 23.6.19 11:52:
mbone schrieb am 21.6.19 13:57:
Ich soll ja das Geld zurücküberweisen.
Würdet ihr das machen?

Wenn sich die IKK so sicher wäre wie es sich hier einige Diskutanten sind, hätten sie sicher abgesetzt statt zurückgefordert.
Ich würde mal Rat bei einem Fachanwalt suchen und dann entscheiden.
Möglichst bei einer/m der/die nicht einer kranken Kasse liiert ist :point_up:
Ein kurzes telefonisches Erstgespräch löst i. d. R. noch keine Kosten aus, kann aber evtl. schon eine Klärung bringen.


Direkt absetzen geht ja nicht, da die Rezepte im Frühjahr 2016 abgerechnet wurden.

Allerdings wurde auch geschrieben, dass ansonsten der Zurückzahlbetrag beim Einreichen neuer Rezepte verrechnet wird.

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mbone schrieb:

Ich soll ja das Geld zurücküberweisen.
Würdet ihr das machen?



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