Wir suchen einen Physiotherapeuten
(m/w/d).
Und bevor du jetzt denkst:
„Super. Wieder eine
Stellenanzeige mit ‚jungem
dynamischem Team‘, ‚flachen
Hierarchien‘ und einem
Obstkorb.“
Nein.
Wir haben keinen Obstkorb.
Wir haben Geld. ????
Fangen wir damit an:
???? ÜBERTARIFLICHE BEZAHLUNG
Ja, wirklich.
Wir finden nämlich, dass
Physiotherapeuten von ihrer Arbeit
auch leben können sollten.
Und zwar nicht ausschließlich von
Luft, Liebe und den Dankesworten
d...
(m/w/d).
Und bevor du jetzt denkst:
„Super. Wieder eine
Stellenanzeige mit ‚jungem
dynamischem Team‘, ‚flachen
Hierarchien‘ und einem
Obstkorb.“
Nein.
Wir haben keinen Obstkorb.
Wir haben Geld. ????
Fangen wir damit an:
???? ÜBERTARIFLICHE BEZAHLUNG
Ja, wirklich.
Wir finden nämlich, dass
Physiotherapeuten von ihrer Arbeit
auch leben können sollten.
Und zwar nicht ausschließlich von
Luft, Liebe und den Dankesworten
d...
Danke für die Hilfe
Grüße
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Seit einem Jahr bereits bestimmst du selbst die Leistungsdauer abhängig von Stadium.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bin ratlos. Hab eine VO Lymphödem unt. extr. stad. 2 bds. Steht aber nur MLD als Heilmittel drauf. Was darf, kann, soll ich denn nun machen? 30 oder 45 min?
Danke für die Hilfe
Grüße
Es heißt zwar, dass eine MLD ohne Zeitangabe verordnungsfähig ist, wenn der Arzt einen ICD-Code angegeben hat, der das Stadium der Erkrankung enthält.
Es gibt sicherlich Kassen, die das nicht wissen und trotzdem kürzen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Körnchen Quatsch. Und wenn widerrechtlich gekürzt wird, dann gibt es halt 40,- und Zinsen als Zubrot. Hat aber bei uns noch keine Kasse gekürzt.
Hallo, Lars,
obwohl ich 20 % des Umsatzes mit MLD verdiene, hatte ich bisher noch nicht eine GKV-Verordnung ohne Zeitangabe. Deshalb meine Antwort!
Wie sieht es bei den Anderen aus?
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Körnchen schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Hallo, Lars,
obwohl ich 20 % des Umsatzes mit MLD verdiene, hatte ich bisher noch nicht eine GKV-Verordnung ohne Zeitangabe. Deshalb meine Antwort!
Wie sieht es bei den Anderen aus?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Körnchen Wir haben inzwischen fast 90 % der VOn ohne Zeitangabe.
Das ist maximal möglich.
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Jan Herrmann schrieb:
Das ist maximal möglich.
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Ahn schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wir hatten noch keine einzige VO ohne Zeitangabe, und das ist mir auch ehrlich gesagt lieber …
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Körnchen schrieb:
Vom Arzt neu ausstellen lassen und 45min. aufschreiben lassen.
Es heißt zwar, dass eine MLD ohne Zeitangabe verordnungsfähig ist, wenn der Arzt einen ICD-Code angegeben hat, der das Stadium der Erkrankung enthält.
Es gibt sicherlich Kassen, die das nicht wissen und trotzdem kürzen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Genau so.
Ein "Hand/Merkzettel" für unsere Therapeutinnen traf im Herbst 2024 folgende Aussagen:
Manuelle Lymphdrainage
Für Verordnungen ab Oktober 2024 gilt:
Neu ist, daß
- die Behandlungszeiten sich nicht mehr nur anhand der betroffenen Körperteile sondern vorrangig am jeweiligen Stadium des Lymph- oder Lipödems (I, II o. III) orientieren (sollen). Das Stadium ergibt sich dabei i. d. R. aus der Diagnoseangabe.
- die Varianz bei den Behandlungszeiten erweitert wird.
- der Therapeut unter bestimmten Voraussetzungen über die Therapiezeit entscheidet.
Für die ärztliche Verordnung gilt dabei:
Wird das Stadium nicht angegeben bzw. läßt es sich nicht aus den Diagnoseangaben ersehen, ist die Therapiezeit wie bisher zwingend vom Arzt vorzugeben.
Will der Arzt dem Therapeuten mehr Handlungsspielraum einräumen, gibt er nur das Stadium an. Dann bestimmt der Therapeut über die Therapiezeit anhand folgenden Schemas, wobei bei der Abarbeitung einer Verordnung je nach Bedarfslage die Behandlungszeit - soweit zulässig - variiert werden kann:
Stadium Anzahl Körperteile Behandlungszeiten in Minuten
I 1 30
I 2 30 oder 45
II 1 30
II 2 45 oder 60
III 1 45 oder 60
III 2 60
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GüSta schrieb:
Anonymer Teilnehmer
Ein "Hand/Merkzettel" für unsere Therapeutinnen traf im Herbst 2024 folgende Aussagen:
Manuelle Lymphdrainage
Für Verordnungen ab Oktober 2024 gilt:
Neu ist, daß
- die Behandlungszeiten sich nicht mehr nur anhand der betroffenen Körperteile sondern vorrangig am jeweiligen Stadium des Lymph- oder Lipödems (I, II o. III) orientieren (sollen). Das Stadium ergibt sich dabei i. d. R. aus der Diagnoseangabe.
- die Varianz bei den Behandlungszeiten erweitert wird.
- der Therapeut unter bestimmten Voraussetzungen über die Therapiezeit entscheidet.
Für die ärztliche Verordnung gilt dabei:
Wird das Stadium nicht angegeben bzw. läßt es sich nicht aus den Diagnoseangaben ersehen, ist die Therapiezeit wie bisher zwingend vom Arzt vorzugeben.
Will der Arzt dem Therapeuten mehr Handlungsspielraum einräumen, gibt er nur das Stadium an. Dann bestimmt der Therapeut über die Therapiezeit anhand folgenden Schemas, wobei bei der Abarbeitung einer Verordnung je nach Bedarfslage die Behandlungszeit - soweit zulässig - variiert werden kann:
Stadium Anzahl Körperteile Behandlungszeiten in Minuten
I 1 30
I 2 30 oder 45
II 1 30
II 2 45 oder 60
III 1 45 oder 60
III 2 60
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Darf ich dann 45 min MLD hinten draufschreiben - denn das würde ich dann machen da ich beide Beine behandle. Vorne lass ich alles so wie es ist oder?
fax zum arzt -> korrektur -> keine nervigen probleme mit absetzungen
natürlich könnte man auch wie @Lars van Ravenzwaaij sagt, widerspruch erheben, aber da bin ich persönlich zu bequem für :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro Dafür machst du dir selbst und die Arztpraxen unnötig Arbeit. Es hat seit Einführung dieser Regelung kein einziger Absetzung deswegen gegeben. 🤷
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Alex Moro schrieb:
wir handhaben das auch wie @Körnchen
fax zum arzt -> korrektur -> keine nervigen probleme mit absetzungen
natürlich könnte man auch wie @Lars van Ravenzwaaij sagt, widerspruch erheben, aber da bin ich persönlich zu bequem für :)
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