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Erlangen

Physiotherapeut:in mit Schwerpunkt
Manuelle Therapie

Erlangen-Büchenbach "·
Vollzeit/Teilzeit "· ab Januar 2027
"· unbefristet


VON SCHMERZ ZUR STÄRKE
________________

Exeo ist eine Gemeinschaftspraxis
für Physiotherapie, Rehabilitation
und Training in
Erlangen-Büchenbach. Persönlich,
spezialisiert, präzise, behutsam,
geduldig und mutig – so arbeiten
wir.
Die meisten unserer Patient:innen
kommen mit Schmerzen, viele von
ihnen trainieren heute. Deshalb
verbinden wir Befund, ma...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung MLD 60 + MLD 30

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Neues Thema
MLD 60 + MLD 30
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TheStonie
10.04.2013 12:10
Hallo Kollegen,
bin seit einiger Zeit im Klinch mit der KK mit grünen 3 Buchstaben in NDS.

Patientin: Lip-Lymphödem beide Beine, + Lymphödem re. Arm, bekommt ein Rezept 60 Min MLD für die Beine und ein weiteres Rezept 30 Min MLD für den ARm.
Jeden Monat kommt die Absetzung von der KK weil 2 gleiche Heilmittel verschrieben wurden. Jeden Monat ruf ich an und es wird klargestellt.

Jetzt heißt es auf einmal MLD 60 ist ja Ganzkörperbehandlung, da ist doch alles mit drin, auf meinen Einwand in der Leistungsbeschreibung aus dem RV steht eindeutig:" MLD 60 Behandlung eines Arms oder eines Beins ODER Behandlung beider ARme ODER Behandlung beider Beine" - das müssen wir mal überprüfen....

hat jemand noch ideen? Meiner Meinung arbeiten wir korrekt und rechnen korrekt ab.
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Hallo Kollegen, bin seit einiger Zeit im Klinch mit der KK mit grünen 3 Buchstaben in NDS. Patientin: Lip-Lymphödem beide Beine, + Lymphödem re. Arm, bekommt ein Rezept 60 Min MLD für die Beine und ein weiteres Rezept 30 Min MLD für den ARm. Jeden Monat kommt die Absetzung von der KK weil 2 gleiche Heilmittel verschrieben wurden. Jeden Monat ruf ich an und es wird klargestellt. Jetzt heißt es auf einmal MLD 60 ist ja Ganzkörperbehandlung, da ist doch alles mit drin, auf meinen Einwand in der Leistungsbeschreibung aus dem RV steht eindeutig:" MLD 60 Behandlung eines Arms oder eines Beins ODER Behandlung beider ARme ODER Behandlung beider Beine" - das müssen wir mal überprüfen.... hat jemand noch ideen? Meiner Meinung arbeiten wir korrekt und rechnen korrekt ab.
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TheStonie schrieb:

Hallo Kollegen,
bin seit einiger Zeit im Klinch mit der KK mit grünen 3 Buchstaben in NDS.

Patientin: Lip-Lymphödem beide Beine, + Lymphödem re. Arm, bekommt ein Rezept 60 Min MLD für die Beine und ein weiteres Rezept 30 Min MLD für den ARm.
Jeden Monat kommt die Absetzung von der KK weil 2 gleiche Heilmittel verschrieben wurden. Jeden Monat ruf ich an und es wird klargestellt.

Jetzt heißt es auf einmal MLD 60 ist ja Ganzkörperbehandlung, da ist doch alles mit drin, auf meinen Einwand in der Leistungsbeschreibung aus dem RV steht eindeutig:" MLD 60 Behandlung eines Arms oder eines Beins ODER Behandlung beider ARme ODER Behandlung beider Beine" - das müssen wir mal überprüfen....

hat jemand noch ideen? Meiner Meinung arbeiten wir korrekt und rechnen korrekt ab.

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morpheus-06
10.04.2013 12:34
ich würde auch so abrechnen und bei einer Absetzung mit dem RV, sprich Leistungsbeschreibung den Widerspruch begründen.
Wie ist die Dg.?
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ich würde auch so abrechnen und bei einer Absetzung mit dem RV, sprich Leistungsbeschreibung den Widerspruch begründen. Wie ist die Dg.?
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TheStonie
10.04.2013 12:40
MLD 60: Lip-Lymphödem beidseits I89.0
MLD 30: Lymphödem re. Arm I89.0
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MLD 60: Lip-Lymphödem beidseits I89.0 MLD 30: Lymphödem re. Arm I89.0
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TheStonie schrieb:

MLD 60: Lip-Lymphödem beidseits I89.0
MLD 30: Lymphödem re. Arm I89.0

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morpheus-06 schrieb:

ich würde auch so abrechnen und bei einer Absetzung mit dem RV, sprich Leistungsbeschreibung den Widerspruch begründen.
Wie ist die Dg.?

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jojohppt
11.04.2013 16:07
Falls dafür ein Intervall von 1-2 x Wo. vorgesehen ist, würde ich so verfahren:
2 xTermine i.d.Wo für MLD-60 und 1x Wo. für MLD-30 vergenben.
Nach 3 x Wochen wird das Rezept MLD-60, (wenn 6x MLD) abgearbeitet sein, dann würde ich mit dem Rezept MLD-30, 2x Wo fortfahren.

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Falls dafür ein Intervall von 1-2 x Wo. vorgesehen ist, würde ich so verfahren: 2 xTermine i.d.Wo für MLD-60 und 1x Wo. für MLD-30 vergenben. Nach 3 x Wochen wird das Rezept MLD-60, (wenn 6x MLD) abgearbeitet sein, dann würde ich mit dem Rezept MLD-30, 2x Wo fortfahren.
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jojohppt schrieb:

Falls dafür ein Intervall von 1-2 x Wo. vorgesehen ist, würde ich so verfahren:
2 xTermine i.d.Wo für MLD-60 und 1x Wo. für MLD-30 vergenben.
Nach 3 x Wochen wird das Rezept MLD-60, (wenn 6x MLD) abgearbeitet sein, dann würde ich mit dem Rezept MLD-30, 2x Wo fortfahren.

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MarieClaire1307
14.04.2013 10:59
Warum so eine Trickserei?? 2 Verordnungen...2 verschiedene Diagnosen....Ende der Durchsage. Die Rechtslage ist doch eindeutig.
An Deiner Stelle würde ich das mal grundsätzlich von einem Abteilungsleiter klären lassen. Wer zahlt uns eigentlich den erhöhten Verwaltungsaufwand und die Verzögerung bei der Bezahlung?? Suche Dir zur Argumentation die entsprechenden § aus dem Vertrag und fertig. Wenn`es telefonisch nicht funktioniert, mache es schriftlich. Schlage sie mit ihren eigenen Waffen.
LG....B.
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Warum so eine Trickserei?? 2 Verordnungen...2 verschiedene Diagnosen....Ende der Durchsage. Die Rechtslage ist doch eindeutig. An Deiner Stelle würde ich das mal grundsätzlich von einem Abteilungsleiter klären lassen. Wer zahlt uns eigentlich den erhöhten Verwaltungsaufwand und die Verzögerung bei der Bezahlung?? Suche Dir zur Argumentation die entsprechenden § aus dem Vertrag und fertig. Wenn`es telefonisch nicht funktioniert, mache es schriftlich. Schlage sie mit ihren eigenen Waffen. LG....B.
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MarieClaire1307 schrieb:

Warum so eine Trickserei?? 2 Verordnungen...2 verschiedene Diagnosen....Ende der Durchsage. Die Rechtslage ist doch eindeutig.
An Deiner Stelle würde ich das mal grundsätzlich von einem Abteilungsleiter klären lassen. Wer zahlt uns eigentlich den erhöhten Verwaltungsaufwand und die Verzögerung bei der Bezahlung?? Suche Dir zur Argumentation die entsprechenden § aus dem Vertrag und fertig. Wenn`es telefonisch nicht funktioniert, mache es schriftlich. Schlage sie mit ihren eigenen Waffen.
LG....B.

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jojohppt
14.04.2013 13:18
Ich würde es ebenso mit einem Widerspruch anfechten, aber bei den folgende Rezepte würde ich eher andere Termine vergeben, wenn die Codes und Indischl. gleichidentisch sind und sich nichts ändern ließen.

Also auf beiden Rezepte von Thestonie steht: ICD I89.0. Es hätte auf dem zweiten Rezept anderen Indi.schl. oder ander code z.B. I89.89 darauf stehen müsse, damit man besser differentieren, beurteilen und Begründen kann. Wir als MLD-Therapeuten wissen schon was die Unterschied zwi. einem Lymph- und einem Lipödem ist, aber die v.den KK´s haben weniger Ahnung davon!

Marieclair, ich verstehe was du meinst.
>..Warum so eine Trickserei?? 2 Verordnungen...2 verschiedene Diagnosen....Ende der Durchsage.

Der Vorschlag von mir ist nicht als Trick gemeint, sondern ein Tipp beim nächsten Fall. Woran siehst du den Trick dabei?
Die Behandlungen werden halt leider eher in die Länge gezogen. Ob das eine effektive Behandlung seien wird, steht im Raume.
Mir wäre auch viel lieber wenn ich mein Anrecht auf korrekte Entgeltung durchsetzen könnte. Wir machen uns öfter angreifbar, wenn wir mit den codes und indis nicht genauer aufpassen.

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Ich würde es ebenso mit einem Widerspruch anfechten, aber bei den folgende Rezepte würde ich eher andere Termine vergeben, wenn die Codes und Indischl. gleichidentisch sind und sich nichts ändern ließen. Also auf beiden Rezepte von Thestonie steht: ICD I89.0. Es hätte auf dem zweiten Rezept anderen Indi.schl. oder ander code z.B. I89.89 darauf stehen müsse, damit man besser differentieren, beurteilen und Begründen kann. Wir als MLD-Therapeuten wissen schon was die Unterschied zwi. einem Lymph- und einem Lipödem ist, aber die v.den KK´s haben weniger Ahnung davon! Marieclair, ich verstehe was du meinst. >..Warum so eine Trickserei?? 2 Verordnungen...2 verschiedene Diagnosen....Ende der Durchsage. Der Vorschlag von mir ist nicht als Trick gemeint, sondern ein Tipp beim nächsten Fall. Woran siehst du den Trick dabei? Die Behandlungen werden halt leider eher in die Länge gezogen. Ob das eine effektive Behandlung seien wird, steht im Raume. Mir wäre auch viel lieber wenn ich mein Anrecht auf korrekte Entgeltung durchsetzen könnte. Wir machen uns öfter angreifbar, wenn wir mit den codes und indis nicht genauer aufpassen.
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jojohppt schrieb:

Ich würde es ebenso mit einem Widerspruch anfechten, aber bei den folgende Rezepte würde ich eher andere Termine vergeben, wenn die Codes und Indischl. gleichidentisch sind und sich nichts ändern ließen.

Also auf beiden Rezepte von Thestonie steht: ICD I89.0. Es hätte auf dem zweiten Rezept anderen Indi.schl. oder ander code z.B. I89.89 darauf stehen müsse, damit man besser differentieren, beurteilen und Begründen kann. Wir als MLD-Therapeuten wissen schon was die Unterschied zwi. einem Lymph- und einem Lipödem ist, aber die v.den KK´s haben weniger Ahnung davon!

Marieclair, ich verstehe was du meinst.
>..Warum so eine Trickserei?? 2 Verordnungen...2 verschiedene Diagnosen....Ende der Durchsage.

Der Vorschlag von mir ist nicht als Trick gemeint, sondern ein Tipp beim nächsten Fall. Woran siehst du den Trick dabei?
Die Behandlungen werden halt leider eher in die Länge gezogen. Ob das eine effektive Behandlung seien wird, steht im Raume.
Mir wäre auch viel lieber wenn ich mein Anrecht auf korrekte Entgeltung durchsetzen könnte. Wir machen uns öfter angreifbar, wenn wir mit den codes und indis nicht genauer aufpassen.



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