physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

München

**Physiotherapeut/in (m/w/d) –
Teilzeit 20–25 Stunden in
München**

Für unsere Praxis **Therapie am
Greinerberg in
München-Thalkirchen** suchen wir
Verstärkung in dauerhafter
Anstellung.

Du möchtest Patienten persönlich
begleiten, eigenständig arbeiten
und dich fachlich weiterentwickeln?
Dann freuen wir uns darauf, dich
kennenzulernen.

**Das bieten wir dir**

- Dauerhafte Anstellung mit etwa
20–25 Wochenstunden
- Arbeitszeiten und Verteilung der
Wochenstunden nach gemeins...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Post B Beamte/ Neue Preise ?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Post B Beamte/ Neue Preise ?
Es gibt 10 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Brigitte2323
07.04.2025 22:46
Hallo Physios,
Gelten die neuen Preise ab April auch für Post B Beamte? Oder werden die Preise erst später angepasst?
1

Gefällt mir

Hallo Physios, Gelten die neuen Preise ab April auch für Post B Beamte? Oder werden die Preise erst später angepasst?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Brigitte2323 schrieb:

Hallo Physios,
Gelten die neuen Preise ab April auch für Post B Beamte? Oder werden die Preise erst später angepasst?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
08.04.2025 13:06
B ist doch privat, oder?
2

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
B ist doch privat, oder?
Gefällt mir
Alle 8 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
08.04.2025 13:38
Richtig👍👍
1

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
Richtig👍👍
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

Richtig👍👍

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
08.04.2025 15:32
Richtig Postbeamte B = Beihilfe
1

Gefällt mir

• die neue
Richtig Postbeamte B = [b]B[/b]eihilfe
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Richtig Postbeamte B = Beihilfe

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Körnchen
08.04.2025 21:47
Du meintest sicherlich POST A, oder?
1

Gefällt mir

Du meintest sicherlich POST A, oder?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Körnchen schrieb:

Du meintest sicherlich POST A, oder?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Brigitte2323
09.04.2025 23:03
Werden Post B Patienten nicht nach den GK Preisen erstattet? Oder welche Sätze werden erstattet?
1

Gefällt mir

Werden Post B Patienten nicht nach den GK Preisen erstattet? Oder welche Sätze werden erstattet?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Brigitte2323 schrieb:

Werden Post B Patienten nicht nach den GK Preisen erstattet? Oder welche Sätze werden erstattet?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
10.04.2025 07:32
@Brigitte2323 Vielleicht solltest du dich mal mit den Unterschiede zwischen Post A und Post B auseinandersetzen? Kannst du alles auf der Homepage der PBeaKK finden.

Post A = analog GKV, aber eigener Vertrag.
Post B = P-Patient, analog Beihilfe (aber nicht ganz)
2

Gefällt mir

• JürgenK
• hella132
[mention]Brigitte2323[/mention] Vielleicht solltest du dich mal mit den Unterschiede zwischen Post A und Post B auseinandersetzen? Kannst du alles auf der Homepage der PBeaKK finden. Post A = analog GKV, aber eigener Vertrag. Post B = P-Patient, analog Beihilfe (aber nicht ganz)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Brigitte2323 Vielleicht solltest du dich mal mit den Unterschiede zwischen Post A und Post B auseinandersetzen? Kannst du alles auf der Homepage der PBeaKK finden.

Post A = analog GKV, aber eigener Vertrag.
Post B = P-Patient, analog Beihilfe (aber nicht ganz)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sabine Rabbel
10.04.2025 09:50
@Lars van Ravenzwaaij
Lars, bitte eine meiner Bildungslücken schließen: wieso "nicht ganz" analog (Bundes-)Beihilfe? Keine BlankoVO vorgesehen oder was ist abweichend?
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Lars, bitte eine meiner Bildungslücken schließen: wieso "nicht ganz" analog (Bundes-)Beihilfe? Keine BlankoVO vorgesehen oder was ist abweichend?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sabine Rabbel schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Lars, bitte eine meiner Bildungslücken schließen: wieso "nicht ganz" analog (Bundes-)Beihilfe? Keine BlankoVO vorgesehen oder was ist abweichend?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
10.04.2025 10:29
@Sabine Rabbel Die PBeaKK erstattet z.B. nicht die Befundung, Ziffer 3a und 3b. Das habe ich bereits bei mehrere Patienten erlebt.

Dann übernehmen die nur sehr zeitverzögert die Gebührensätze aus der Bundesbeihilfe. Dann können schon mal 2 Jahren dazwischen liegen.

Blanko-VO weiss ich nicht, haben wir dort noch nicht nicht gehabt. Allerdings lassen wir bei P-Patienten sehr bewusst weiterhin "normale" VO ausstellen. Die Unsicherheit bei der Erstattung durch diversen privaten Kostenträgern wollen wir unsere P-Patienten nicht zumuten.
1

Gefällt mir

[mention]Sabine Rabbel[/mention] Die PBeaKK erstattet z.B. nicht die Befundung, Ziffer 3a und 3b. Das habe ich bereits bei mehrere Patienten erlebt. Dann übernehmen die nur sehr zeitverzögert die Gebührensätze aus der Bundesbeihilfe. Dann können schon mal 2 Jahren dazwischen liegen. Blanko-VO weiss ich nicht, haben wir dort noch nicht nicht gehabt. Allerdings lassen wir bei P-Patienten sehr bewusst weiterhin "normale" VO ausstellen. Die Unsicherheit bei der Erstattung durch diversen privaten Kostenträgern wollen wir unsere P-Patienten nicht zumuten.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sabine Rabbel Die PBeaKK erstattet z.B. nicht die Befundung, Ziffer 3a und 3b. Das habe ich bereits bei mehrere Patienten erlebt.

Dann übernehmen die nur sehr zeitverzögert die Gebührensätze aus der Bundesbeihilfe. Dann können schon mal 2 Jahren dazwischen liegen.

Blanko-VO weiss ich nicht, haben wir dort noch nicht nicht gehabt. Allerdings lassen wir bei P-Patienten sehr bewusst weiterhin "normale" VO ausstellen. Die Unsicherheit bei der Erstattung durch diversen privaten Kostenträgern wollen wir unsere P-Patienten nicht zumuten.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
GüSta
10.04.2025 11:53
@Sabine Rabbel
zum aktuellen Leistungskatalog/umfang siehe
Rechtsgrundlagen | PBeaKK Postbeamtenkrankenkasse
Dort kannst Du Dir z. B. die "Preisliste" zu den Heilmitteln anschauen, herunterladen
1

Gefällt mir

[mention]Sabine Rabbel[/mention] zum aktuellen Leistungskatalog/umfang siehe https://www.pbeakk.de/rechtsgrundlagen Dort kannst Du Dir z. B. die "Preisliste" zu den Heilmitteln anschauen, herunterladen
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



GüSta schrieb:

@Sabine Rabbel
zum aktuellen Leistungskatalog/umfang siehe
Rechtsgrundlagen | PBeaKK Postbeamtenkrankenkasse
Dort kannst Du Dir z. B. die "Preisliste" zu den Heilmitteln anschauen, herunterladen

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

pt ani schrieb:

B ist doch privat, oder?



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Post B Beamte/ Neue Preise ?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns